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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
16.10.15, 17:02
Aktualisiert
27.01.18, 12:17

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU Beratungsfolge: Gremium Datum 14.12.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 13.03.2012 Bezirksamt 21.03.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0019/XIX Bezirksamt Stärkere Überprüfung von Ferienwohnungen Gemäß BVV-Beschluss zur Drs.-Nr. 0019/XIX vom 14.12.2011 wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geprüft wird, inwieweit die Bauaufsicht und das Gewerbeaufsichtsamt zur Verhinderung der Umnutzung von Miet- in Ferienwohnungen in den Ortsteilen Schöneberg und Friedenau erfolgreich eingesetzt werden könnte. Darüber hinaus wurde das Bezirksamt beauftragt, in einem Bericht bis zum 28.02.2012 darzustellen, welche Erfahrungen mit der neuen Betriebsverordnung des Landes Berlin im Zusammenhang mit gewerblicher Wohnungsvermietung gemacht wurden. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurden mit der Bitte um Prüfung der Änderungsmöglichkeiten des Gewerberechts bzw. des Bauordnungsrechts im Hinblick auf die Nutzung von Wohnungen zu Ferienwohnungen angeschrieben. Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz teilte mit, dass sie darin übereinstimmt, dass die zunehmende Nutzung von Wohnungen zu Ferienzwecken in beliebten Innenstadtbezirken ein Problem für dort lebende Anwohnerinnen und Anwohner darstellt. Hier müssen aus ihrer Sicht jedoch die Bezirksämter mit den Mitteln des Bauordnungsrechts mögliche Nutzungsbeschränkungen prüfen und ggf. durchsetzen. Das Gewerberecht bietet nach Auffassung von Frau von Obernitz kein geeignetes Instrument, dieses Problem anzugehen. Der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Gewerbefreiheit erlaubt Gewerbeuntersagungen nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen. Eine mögliche Änderung des Gewerberechts, konkret des Gaststättenrechts, wäre mit großen rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Sollten sich mittelfristig gesetzliche Anpassungen als notwendig erweisen, so wäre dies eine Angelegenheit, die federführend von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angegangen werden sollte. Die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt steht noch aus. Ein Bericht des Fachbereichs Bauaufsicht zu den bisherigen Erfahrungen mit der neuen Betriebsverordnung des Landes Berlin im Zusammenhang mit gewerblicher Wohnungsvermietung ist als Anlage beigefügt. Berlin, den 13.03.2012 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Frau Dr. Klotz, Sibyll Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: