Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
16.10.15, 17:02
Aktualisiert
27.01.18, 12:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
14.12.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
13.03.2012 Bezirksamt
21.03.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0019/XIX
Bezirksamt
Stärkere Überprüfung von Ferienwohnungen
Gemäß BVV-Beschluss zur Drs.-Nr. 0019/XIX vom 14.12.2011 wird dem Bezirksamt
empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geprüft wird, inwieweit
die Bauaufsicht und das Gewerbeaufsichtsamt zur Verhinderung der Umnutzung von Miet- in
Ferienwohnungen in den Ortsteilen Schöneberg und Friedenau erfolgreich eingesetzt
werden könnte. Darüber hinaus wurde das Bezirksamt beauftragt, in einem Bericht bis zum
28.02.2012 darzustellen, welche Erfahrungen mit der neuen Betriebsverordnung des Landes
Berlin im Zusammenhang mit gewerblicher Wohnungsvermietung gemacht wurden.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung sowie die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurden mit der Bitte um Prüfung der
Änderungsmöglichkeiten des Gewerberechts bzw. des Bauordnungsrechts im Hinblick auf
die Nutzung von Wohnungen zu Ferienwohnungen angeschrieben.
Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz teilte mit, dass sie darin übereinstimmt, dass die
zunehmende Nutzung von Wohnungen zu Ferienzwecken in beliebten Innenstadtbezirken
ein Problem für dort lebende Anwohnerinnen und Anwohner darstellt. Hier müssen aus ihrer
Sicht jedoch die Bezirksämter mit den Mitteln des Bauordnungsrechts mögliche
Nutzungsbeschränkungen prüfen und ggf. durchsetzen.
Das Gewerberecht bietet nach Auffassung von Frau von Obernitz kein geeignetes
Instrument, dieses Problem anzugehen. Der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der
Gewerbefreiheit erlaubt Gewerbeuntersagungen nur unter sehr restriktiven
Voraussetzungen. Eine mögliche Änderung des Gewerberechts, konkret des
Gaststättenrechts, wäre mit großen rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Sollten sich
mittelfristig gesetzliche Anpassungen als notwendig erweisen, so wäre dies eine
Angelegenheit, die federführend von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angegangen
werden sollte.
Die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt steht noch aus.
Ein Bericht des Fachbereichs Bauaufsicht zu den bisherigen Erfahrungen mit der neuen
Betriebsverordnung des Landes Berlin im Zusammenhang mit gewerblicher
Wohnungsvermietung ist als Anlage beigefügt.
Berlin, den 13.03.2012
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen: