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0586_XIX GroßeAnfrage 20.03.2013 - Antwort BA.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
0586_XIX GroßeAnfrage 20.03.2013 - Antwort BA.pdf
Größe
45 kB
Erstellt
16.10.15, 17:12
Aktualisiert
27.01.18, 12:26

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Inhalt der Datei

Große Anfrage der Fraktion der PIRATEN Herr BV Michael Ickes BVV am 20.03.2013 Betr.: Nutzung des Schöneberger Rathausturmes für technische Anlagen - Drucks-Nr. 0586/XIX Die Große Anfrage wird vom Bezirksamt wie folgt beantwortet: 1. Frage Welcher Art sind die vorhandenen technischen Anlagen im Rathausturm? Antwort Im Turm des Rathauses Schöneberg befinden sich folgende elektro-technische Anlagen: - eine Funkstreckenanlage des Bezirksamtes sowie eine Empfangs/Sendeanlage einer weiteren Behörde des Landes Berlin Elektronische Steuerungsanlagen für die Freiheitsglocke sowie Steuerungstechnik für die Uhren- und Stundenglockenanlage Beschallungsanlage am Eingang zur Dokumentenkammer (Unterschriftensammlung von rd. 16 Mio US-Bürger/Bürgerinnen, die während der Reise der Freiheitsglocke durch die USA im Jahre 1950 gesammelt wurden) ein Telefongerät Leuchten einschließlich Installationen Blitzschutzanlage 2. Frage Wer sind die gegenwärtigen Betreiber von technischen Anlagen im Turm? Antwort Betreiber der Anlagen sind: - das Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg sowie eine nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Inneres und Sport 3. Frage Ist es richtig, dass der Betreiber sich den Betrieb von weiteren technischen Anlagen verbittet? Antwort Die Betreiber der Anlagen haben sich den Betrieb weiterer technischer Anlagen nicht verbeten. 4. Frage Welchen Nutzen bzw. monetären Gewinn erzielt der Bezirk durch diese monopolistische Nutzungsüberlassung? 1 Antwort Der Bezirk generiert keine monetären Vorteile, da die vorbezeichneten Nutzungen im öffentlichen Interesse liegen. 5. Frage Welche Verträge bzw. welche Absprachen über die Nutzung wurden wann vereinbart? Antwort Es liegt eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt TempelhofSchöneberg und der BIM GmbH vom April 2012 vor. Aufgrund des Abgeordnetenhausbeschlusses vom 31.10.2002 wurden der BIM GmbH Befugnisse bzw. entsprechende Aufgaben der Hauptverwaltungen übertragen. 6. Frage Wo sind Verträge / schriftliche Absprachen für wen einsehbar? Antwort Die Nutzungsvereinbarung ist in der Abteilung Bauwesen hinterlegt. 7. Frage Welche Rechtsnorm spricht gegebenenfalls einer Offenlegung der Betreiber oder der Verträge entgegen? Antwort Grundsätzlich ist das Bezirksamt bestrebt, zu informieren und – im Rahmen des geltenden Rechts – für ein möglichst transparentes Verwaltungshandeln Sorge zu tragen. Die allgemeine Frage nach Rechtsnormen, welche einer Offenlegung der Nutzungsvereinbarung theoretisch entgegenstünden, kann an dieser Stelle auch nur allgemein beantwortet werden. So könnten – vorbehaltlich einer gebührenpflichtigen Antragstellung mit abschließender Prüfung – die Versagungsgründe des § 11 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes entgegenstehen. Ferner könnte auch ein Verweigerungsrecht des Bezirksamtes auf Einsichtnahme gemäß § 17 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz bestehen. 8. Frage Welche Kosten (z.B. Strom) sind gegebenenfalls im Haushaltsplan für den Betrieb von technischen Anlagen veranschlagt? Antwort Für die einleitend aufgeführten nachrichtentechnischen Anlagen sind keine gesonderten Stromzähler installiert. Auch eine gesonderte Veranschlagung im Haushaltsplan ist nicht erfolgt. Daniel Krüger Bezirksstadtrat 2