Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
0586_XIX GroßeAnfrage 20.03.2013 - Antwort BA.pdf
Größe
45 kB
Erstellt
16.10.15, 17:12
Aktualisiert
27.01.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Große Anfrage
der Fraktion der PIRATEN
Herr BV Michael Ickes
BVV am 20.03.2013
Betr.: Nutzung des Schöneberger Rathausturmes für technische Anlagen
- Drucks-Nr. 0586/XIX Die Große Anfrage wird vom Bezirksamt wie folgt beantwortet:
1. Frage
Welcher Art sind die vorhandenen technischen Anlagen im Rathausturm?
Antwort
Im Turm des Rathauses Schöneberg befinden sich folgende elektro-technische
Anlagen:
-
eine Funkstreckenanlage des Bezirksamtes sowie eine Empfangs/Sendeanlage einer weiteren Behörde des Landes Berlin
Elektronische Steuerungsanlagen für die Freiheitsglocke
sowie
Steuerungstechnik für die Uhren- und Stundenglockenanlage
Beschallungsanlage am Eingang zur Dokumentenkammer (Unterschriftensammlung von rd. 16 Mio US-Bürger/Bürgerinnen, die während der
Reise der Freiheitsglocke durch die USA im Jahre 1950 gesammelt wurden)
ein Telefongerät
Leuchten einschließlich Installationen
Blitzschutzanlage
2. Frage
Wer sind die gegenwärtigen Betreiber von technischen Anlagen im Turm?
Antwort
Betreiber der Anlagen sind:
-
das Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg
sowie
eine nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
3. Frage
Ist es richtig, dass der Betreiber sich den Betrieb von weiteren technischen Anlagen
verbittet?
Antwort
Die Betreiber der Anlagen haben sich den Betrieb weiterer technischer Anlagen nicht
verbeten.
4. Frage
Welchen Nutzen bzw. monetären Gewinn erzielt der Bezirk durch diese
monopolistische Nutzungsüberlassung?
1
Antwort
Der Bezirk generiert keine monetären Vorteile, da die vorbezeichneten Nutzungen im
öffentlichen Interesse liegen.
5. Frage
Welche Verträge bzw. welche Absprachen über die Nutzung wurden wann
vereinbart?
Antwort
Es liegt eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt TempelhofSchöneberg und der BIM GmbH vom April 2012 vor. Aufgrund des
Abgeordnetenhausbeschlusses vom 31.10.2002 wurden der BIM GmbH Befugnisse
bzw. entsprechende Aufgaben der Hauptverwaltungen übertragen.
6. Frage
Wo sind Verträge / schriftliche Absprachen für wen einsehbar?
Antwort
Die Nutzungsvereinbarung ist in der Abteilung Bauwesen hinterlegt.
7. Frage
Welche Rechtsnorm spricht gegebenenfalls einer Offenlegung der Betreiber oder der
Verträge entgegen?
Antwort
Grundsätzlich ist das Bezirksamt bestrebt, zu informieren und – im Rahmen des
geltenden Rechts – für ein möglichst transparentes Verwaltungshandeln Sorge zu
tragen.
Die allgemeine Frage nach Rechtsnormen, welche einer Offenlegung der
Nutzungsvereinbarung theoretisch entgegenstünden, kann an dieser Stelle auch nur
allgemein beantwortet werden.
So könnten – vorbehaltlich einer gebührenpflichtigen Antragstellung mit
abschließender Prüfung – die Versagungsgründe des § 11 des Berliner
Informationsfreiheitsgesetzes entgegenstehen.
Ferner könnte auch ein Verweigerungsrecht des Bezirksamtes auf Einsichtnahme
gemäß § 17 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz bestehen.
8. Frage
Welche Kosten (z.B. Strom) sind gegebenenfalls im Haushaltsplan für den Betrieb
von technischen Anlagen veranschlagt?
Antwort
Für die einleitend aufgeführten nachrichtentechnischen Anlagen sind keine
gesonderten Stromzähler installiert. Auch eine gesonderte Veranschlagung im
Haushaltsplan ist nicht erfolgt.
Daniel Krüger
Bezirksstadtrat
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