Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Abt. Finanzen, Personal und Wirtschaftsförderung
Zu Pkt................der Tagesordnung
Bezirksamtsvorlage Nr.
- zur Beschlussfassung für die Sitzung am ____ August 2011
___________________________________________________________________
I.
Gegenstand der Vorlage:
Drucksache Nr. 11/480 (BVV-Beschluss vom 19.02.2003)
- Integrationspolitik in Tempelhof-Schöneberg-
II.
Berichterstatter:
Bezirksbürgermeister Ekkehard Band
III.
Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt, die beiliegende Vorlage - zur
Kenntnisnahme - an die Bezirksverordnetenversammlung
weiterzuleiten.
IV.
Begründung:
Ist der Anlage zu entnehmen.
Berlin,
2011
Ekkehard Band
Bezirksbürgermeister
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen:
überwiesen:
1
DRUCKSACHEN
DER BEZIRKSVERORDNETENVERSAMMLUNG TEMPELHOF-SCHÖNEBERG
VON BERLIN
- XVIII. Wahlperiode Lfd.-Nr.:
Drucks-Nr.:
Mitteilung
- zur Kenntnisnahme -
Abteilung
Finanzen, Personal und Wirtschaftsförderung
Die Integrationspolitik im Bezirk Tempelhof-Schöneberg 2008-2009
Integrationsziele, Handlungsfelder und Maßnahmen
Drucksache Nr. 11/480 (BVV-Beschluss vom 19.02.2003)
Die Integrationspolitik im Bezirk Tempelhof-Schöneberg 2008-2009
Vorbemerkung
Das Bezirksamt bittet, zu der o.g. Drucksache folgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:
Aufgrund des Auftrags der Bezirksverordnetenversammlung (Drucksachennr. 11/480)
wurden die Abteilungen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg mit einem Schreiben vom
25. Februar 2010 durch den Bürgermeister gebeten, für ihre Bereiche Bericht zu erstatten.
Integration ist ein Prozess. In diesem Prozess sind alle Seiten gefordert, die Menschen die
einwandern und die Menschen, welche die Mehrheitsgesellschaft bilden. Einerseits durch
Anforderungen an die Eingewanderten, andererseits durch die Veränderung der
Aufnahmegesellschaft und ihrer Institutionen.
Integration ist keine Einbahnstraße. Eine gelungene Integration setzt eine wechselseitige
Toleranz und Annerkennung voraus. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe liegt nicht darin
Konflikte zu verdrängen, sondern Mechanismen zu schaffen, die ein einvernehmliches
Miteinander sicherstellen.
2
Am Jahresende 2008 hatte der Bezirksbürgermeister den letzten Integrationsbericht
vorgelegt, der die ressortübergreifende Ausrichtung der Integrationspolitik im Bezirk
berücksichtigt. Die dort benannten Handlungsfelder werden diesem Bericht fortgesetzt.
Um eine einheitliche Form zu gewährleisten wurde für den Integrationsbericht 2008/2009
folgender Leitfaden an alle Fachabteilungen verschickt:
Leitfaden für den
Tempelhof-Schöneberger Integrationsbericht 2008/2009
I.
Allgemeines:
Der Textumfang für die Punkte Ausgangslage und Ausblick sollte jeweils pro Fachbereich
eine Seite nicht überschreiten und in elektronischer Form versendet werden.
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat folgende integrationspolitischen Handlungsfelder:
1. Zugang zu Ausbildung und Arbeit
2. Bildung
3. Interkulturelle Öffnung der Verwaltung und stadträumlicher Zusammenhalt
(Entwicklung kommunaler Integrationsstruktur, Förderung kultureller und
interkultureller Aktivitäten)
4. Soziale und politische Partizipation (Diversity)
5. Stärkung der Demokratie und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt
Bitte gehen Sie auf die für Ihren Bereich relevanten Handlungsfelder ein.
Zu der Abfrage der Indikatoren, sollten die -Daten und Statistiken- als Anlage in
elektronischer Form versendetet werden.
II.
Gliederung / wichtige Punkte:
1) Ausgangslage
Stand der integrationspolitischen Handlungsfelder und interkulturellen Öffnung der
Verwaltung in den Jahren 2008/2009
Bitte beachten sie folgende Punkte:
Beschreibung der für Ihren Bereich relevanten integrationspolitischen Handlungsfelder
und die daraus resultierenden Maßnahmen:
die zentralen Herausforderungen und Erfolge
beendete oder über den Zeitraum hinausgehende Maßnahmen
die Instrumente/Art/Form der Maßnahmen (Beispiel der Einsatz von
finanziellen/zeitlichen Ressourcen)
welche Migrantenselbstorganisationen/Communities werden durch Ihren Bereich
angesprochen/unterstützt
3
Beschreibung der operativen Umsetzung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung in
Ihrem Bereich:
die Vernetzung in andere Gremien, Verwaltungen und ressortübergreifende
Zusammenarbeit
die Anzahl der Mitarbeiter/innen / Auszubildenden mit Migrationshintergrund, bzw.
deutsch/nichtdeutsch
ob das Merkmal Interkulturelle Kompetenz in die Ausschreibungen aufgenommen
wurde
Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (welche Form? Sind spürbare
Veränderungen erfolgt?)
2) Ausblick
Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Realisierung integrationspolitischer Aufgaben und
zur Interkulturellen Öffnung der Verwaltung
Bitte beschreiben Sie,
die zukünftige Entwicklung wirksamer und effizienter Integrationsangebote in Ihrem
Bereich
den zukünftigen Prozess der Interkulturellen Öffnung in Ihrem Bereich
welchen Handlungsbedarf sehen sie hinsichtlich der Zusammenarbeit mit anderen
Bereichen/Abteilungen.
III.
Handlungsfelder / Integrationsmonitoring:
Die integrationspolitischen Handlungsfelder des Bezirks sind bereits im oberen Absatz
benannt.
Daran angelehnt und in Hinblick auf den Berliner Integrationsmonitor 2009 werden
folgende Indikatoren erhoben. Bitte fügen Sie die für Ihren Fachbereich relevanten Daten
als Anlage in elektronischer Form bei:
(Abkürzung MH = Migrationshintergrund)
1
Zugang zu Ausbildung und Arbeit
1.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit/ohne MH
1.2 Arbeitslosenquote insgesamt mit/ohne MH
1.3 Arbeitslosenquote bei unter 25 –jährigen mit/ohne MH
1.4 Anzahl der an- und abgemeldeten Gewerbe von Einwohner/innen mit/ohne MH
1.5 Ausbildungsquote: Anteil der Auszubildenden mit MH an allen Auszubildenden
4
2
Bildung
2.1 Einzuschulende Kinder mit vorherigem mindestens dreijährigem Besuch der Kita
mit/ohne MH
2.2 Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf in der deutschen Sprache an allen
einzuschulenden Kindern mit/ohne MH
2.3 Anteil der Schulabgänger/innen ohne Schulabschluss mit/ohne MH an allen
Schulabgänger/innen mit/ohne MH
2.4 Verteilung der Schulabgänger/innen auf Schulabschlüsse mit/ohne MH
3
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung und stadträumlicher Zusammenhalt
(Entwicklung kommunaler Integrationsstruktur, Förderung kultureller und
interkultureller Aktivitäten)
3.1. Anzahl der Auszubildenden mit MH
3.2. Anzahl der Neueinstellungen von Beschäftigten mit MH
3.3 Anteil der interkulturell qualifizierten Beschäftigten eines Fachbereichs
3.4. Anteil der Bewohnerbeiräte des QM
4
Soziale und politische Partizipation (Diversity) / Stärkung der Demokratie und
Schutz vor Diskriminierung und Gewalt
4.1 Anteil der Mitglieder mit MH in der BVV
4.2 Anteil der Bürgerdeputierten mit MH
4.4 Anteil der Menschen mit MH im Seniorenbeirat
4.5 Anteil der Menschen mit MH im Beirat für Menschen mit Behinderung
4.6 Anzahl der Eingebürgerten
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Partizipation und Integration in Tempelhof-Schöneberg
Menschen verlassen ihre Heimat schon immer aus vielfältigen Gründen: Sie erfahren
politische Verfolgung, sie sehen auf Grund von wirtschaftlichen Bedingungen keine Zukunft
in ihrem Geburtsort oder sie flüchten vor Hunger- und Umweltkrisen.
In der Bundesrepublik wurden zwischen 1955 und 1973 von Unternehmen und Behörden
Millionen ausländischer Arbeitskräfte (sogenannte „Gastarbeiter/innen“) aus verschiedenen
Mittelmeerländern angeworben. Sie bilden mit ihren Familien in diesem Land eine große
Gruppe der Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Längst sind die damaligen
Arbeitsmigrant/innen und ihre Nachkommen ein Teil dieser Gesellschaft.
Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist über Jahrzehnte eine gesellschaftliche Vielfalt
gewachsen, die unser Zusammenleben bestimmt und das Alltagsbild in den Kiezen prägt.
Vielfalt und Pluralität sind mittlerweile weltweit Kennzeichen jeder modernen
Stadtgesellschaft. Daher gilt es den Gedanken der Toleranz in unserer Gesellschaft zu
verbreiten. Die Deutsche UNESCO – Kommission beschreibt: „Toleranz bedeutet Respekt,
Akzeptanz und Anerkennung der Kulturen unserer Welt.“
Die Anerkennung von Vielfalt und die Tatsache, dass verschiedene Lebenslagen und
Lebenswelten sich gegenseitig bereichern und verändern können, dies macht auch den
besonderen Charme in unserem Bezirk aus.
Die „Integration“ in „die Gesellschaft“ gibt es nicht. „Als Integration gilt die möglichst
chancengleiche Partizipation an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens“,
heißt es im Jahresgutachten des Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration
und Migration. Der Sachverständigenrat geht auf eine Initiative der Stiftung Mercator und der
VolkswagenStiftung zurück. Ihr gehören weitere acht bekannte Stiftungen an.
Aus den Berichten der einzelnen Abteilungen geht hervor welche Integrations- und
Partizipationsmaßnahmen die einzelnen Abteilungen verstärkt anbieten und welche
Zielvorstellungen vorherrschen. Durch die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung
bleibt es den einzelnen Abteilungen vorbehalten, wie sie ihre Arbeit planen, einteilen und
finanzieren.
In Anlehnung an die integrationspolitischen Ziele des Senats und um eine nachhaltige
integrative Politik für Menschen mit Migrationshintergrund im Bezirk zu gewähren, bleiben
die oben benannten Handlungsschwerpunkte unverzichtbar.
Diese konzeptionellen Bestandteile der bezirklichen Integrationspolitik werden auch in den
zukünftigen Berichten verfolgt werden:
1. Zugang zu Ausbildung und Arbeit
Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg waren Ende 2009 rund 93.000
sozialversicherungspflichtige Beschäftigte rund 9.350 waren nicht deutsche
Staatsbürger/innen. (entspricht ca. 10 Prozent)
Im gesamten Bezirk lag die Anzahl der arbeitslosen Menschen Ende 2009 bei insgesamt
18.790 von diesen waren ca. 25 Prozent Nichtdeutsche. (SGB II und SGB III).
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Angemessene Bildungs- als auch Ausbildungsabschlüsse sind der Schlüssel für die Zukunft.
Deshalb versucht das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg beispielsweise, junge Menschen
mit Migrationshintergrund durch das mobile Angebot „JOBMOBIL“ zu erreichen. Dieses
Beratungsangebot ist eng mit den sich im Bezirk befindenden Jugendfreizeiteinrichtungen
vernetzt.
Der Grad der Integration lässt sich nicht auf sprachliche Fähigkeiten allein reduzieren, dann
vereinfacht man. Vor mehr als zehn Jahren zeigten die Ergebnisse der ersten von der OECD
durchgeführten Untersuchungen, dass die Bildungschancen in Deutschland stärker als in
vergleichbaren Ländern von der sozialen Herkunft und dem nationalen oder ethnischen
Hintergrund abhängig sind. Das deutsche Bildungssystem muss, auch vor dem Hintergrund
des demographischen Wandels, allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen
eröffnen.
Der demografische Wandel ist eine Herausforderung der Zukunft. Bereits 2009 lag das
Durchschnittsalter der Bevölkerung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bei 44,2 Jahren. Unter
den Vorzeichen einer schrumpfenden und alternden Gesellschaft, gilt es
Fachkräftepotenziale zu erschließen und Potenziale zu sichern und zu entwickeln. Um dies
zu gewährleisten muss das deutsche Bildungssystem, umso mehr für gleiche Chancen
sorgen.
Junge Menschen mit Migrationshintergrund haben auf dem Bildungs- und Arbeitsmarkt, bei
gleicher Qualifikation, nicht die gleichen Chancen, wie diese ohne Migrationshintergrund.
So stellte das Bundesinstitut für Berufsbildung fest: „Verfügen Schulabgänger/innen über
eher gute Noten, so nehmen von denjenigen mit Migrationshintergrund im Laufe eines
Jahres 56 % eine vollqualifizierende Ausbildung auf, von denjenigen ohne
Migrationshintergrund 75 %. Nach drei Jahren sind 78 % der Jugendlichen aus
Migrantenfamilien und 92 % der Jugendlichen aus einheimischen Familien in eine
Ausbildung eingemündet.“
(Übergänge in eine berufliche Ausbildung - Geringere Chancen für junge Menschen mit
Migrationshintergrund, BIBB, 15.09.2009)
2. Bildung
Bereits heute leben im Bezirk Tempelhof-Schöneberg Menschen aus vielen verschiedenen
Nationen zusammen. Von den durchschnittlich 10.000 in Kindertagesstätten betreuten
Kindern stammen 37 % aus Familien nichtdeutscher Herkunftssprache. Zum Schuljahr
2010/2011 werden 2783 Schulanfänger die Grundschulen im Bezirk T-S besuchen. 22,6 %
der Schüler haben einen Migrationshintergrund. Ihre Bildungschancen sind von
unterschiedlichen Rahmenbedingungen geprägt. Die sozioökonomische Situation sowie der
Bildungsstand der Familie spielt hierbei eine wesentliche Rolle.
Um die Bildung und Qualifizierung von Migrant/innen zu fördern ist eine frühe und
umfassende Sprachförderung notwendig. Sprache wird im Prozess der Integration eine
herausgehobene Bedeutung zugetragen, weil sie sowohl als Medium der alltäglichen
Kommunikation dient als auch ein wichtiger Bestandteil bei der Bildung und auf dem
Arbeitsmarkt ist. Die Volkshochschule im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bietet
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Deutschkurse für Mütter bzw. Eltern an oder Projekte zur Förderung der sozialen und
beruflichen Integration von Migrant/innen.
Wissenschaftliche Studien zeigen auch, dass die Mehrsprachigkeit den raschen und
erfolgreichen Erwerb der Deutschkenntnisse unterstützt. Eine kompetente Mehrsprachigkeit
ist in einer globalisierten Gesellschaft von besonderer Bedeutung. Hier hat das QM
gemeinsame Projekte mit Grundschulen entwickelt.
3. Interkulturelle Öffnung
Globalisierung und demographischer Wandel verändern die Gesellschaft. Sie fördern die
Vielfalt. Das ist Herausforderung, aber auch Chance zugleich. Denn die Unterschiedlichkeit
und Vielfalt einer Gesellschaft bietet Potenzial.
Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird durch seine vielkulturelle Realität geprägt. In Zahlen
ausgedrückt: im Bezirk leben etwa 30% Menschen mit einem Migrationshintergrund. Bei den
Kindern und Jugendlichen hat etwa die Hälfte mindestens einen Elternteil mit
Einwanderungsgeschichte. Deshalb ist es wichtig, dass das Bezirksamt diese Realität künftig
in ihre Planung miteinbezieht und auf interkulturelle Themen eingeht.
Bei dem Prozess der interkulturellen Öffnung geht es im Wesentlichen darum,
Zugangsbarrieren für Menschen mit Migrationshintergrund abzubauen. Für
Verwaltungsprozesse bedeutet Interkulturelle Öffnung eine höhere Effektivität und Effizienz.
Derzeit befinden sich 46 junge Menschen in einer Berufsausbildung im Bezirksamt
Tempelhof-Schöneberg, 11 der Auszubildenden haben einen Migrationshintergrund. Mit
dieser Ausbildungssituation nimmt das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg im
Landesvergleich eine Spitzenposition ein. Für die Zukunft gilt, dass das Bezirksamt nur
erfolgreich sein kann, wenn die vorhandene Diversität erkannt und genutzt wird, das gilt für
die Mitarbeiter/innen und für die Kunden.
Im Rahmen des Projekts „Demographischer Wandel – Strategien für Berliner Bezirke“ durch
den Bezirksbürgermeister und dem Steuerungsdienst wurde ein ressortübergreifender
Planungsprozess eingeleitet. Ziel war es, Tempelhof-Schöneberg als attraktiven Wirtschaftsund Wohnstandort mit hoher Lebensqualität für alle Bevölkerungsgruppen zu profilieren.
Unter anderem entwickelte eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eine erste Strategie zur
„Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“.
4. Soziale und politische Partizipation (Diversity)
Politische Partizipation als auch soziale Partizipation setzen zwei Dinge voraus: zum einen
das persönliche Engagement und zum anderen die Chance zur Teilhabe.
Nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern alle Bürger der Europäischen Union genießen
aktives und passives Kommunalwahlrecht. Nach Erhebungen des Statistischen
Landesamtes Berlin-Brandenburg hatten am 31.12.2009 ca. 12 % der Bevölkerung im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg eine europäische Staatsangehörigkeit. Eine aktive politische
Partizipation aller Bürger/innen ist wünschenswert, jedoch können nach wie vor nicht alle
Berliner/innen an Wahlen teilnehmen. Die Einführung eines kommunalen Wahlrechts auch
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für Menschen aus Drittstaaten wird in Deutschland seit vielen Jahren kontrovers diskutiert.
1989 und 1990 wurde auf Länderebene versucht, die Gruppe der Wahlberechtigten
zu erweitern und auch Menschen aus Drittstaaten die kommunale Wahl zu gewähren.
Dies wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
In einigen Staaten der EU wie Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Litauen,
Luxemburg, die Niederlande, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Schweden und Ungarn wird
nach bestimmten Wartefristen auch Drittstaatsangehörigen uneingeschränkt das kommunale
Wahlrecht gewährt. In Berlin sind 16,5 Prozent der Volljährigen nicht wahlberechtigt, weil sie
nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die meisten Drittstaatangehörigen leben
schon seit Jahren in Deutschland.
Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten der sozialen
Partizipation. Sie reicht von Arbeitsgruppen bis zu Elternvertretung an Schulen und
Kindergärten ebenso wie kulturellen, religiösen oder sportlichen Vereinigungen.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat in den letzten Jahren mit Erfolg Menschen mit
Migrationshintergrund für das Gremium gewinnen können.
5. Stärkung der Demokratie und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt
Diskriminieren stammt vom lateinischen discriminare und steht für abtrennen, einen
Unterschied machen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein wichtiger
Beitrag, um gegen Diskriminierung und Ausgrenzung vorzugehen. Die Gleichheit aller
Menschen vor dem Gesetz ist ein allgemeines Menschenrecht und auch im deutschen
Grundgesetz verankert. Diskriminierung kann ganz unterschiedliche Formen annehmen. Sie
reicht von der Beleidigung oder kränkenden Äußerung bis hin zur Benachteiligung einer
ganzen Bevölkerungsgruppe. Diskriminierung ist in verschiedenen Lebensbereichen
vorzufinden. Auf dem Wohnungsmarkt, auf dem Arbeitsmarkt, im Alltag oder beim Zugang zu
Bildung. Meist sind Menschen oder Gruppen davon betroffen, die quantitativ einer Minderheit
zugehören oder von einer „Norm“ abweichen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte definiert: „Rassismus gilt als eine besonders
schwerwiegende Form von Diskriminierung, die sich – im Rahmen einer zumeist ungleichen
Machtbeziehung zwischen Tätern und Opfern – in Gewalt, die Menschenwürde angreifenden
individuellen Handlungen, stigmatisierender Ausgrenzung oder auch durch
überdurchschnittliche sozioökonomische Benachteiligungen auf der Basis von struktureller
Ungleichbehandlung äußern kann. Entsprechend handelt es sich bei Rassismus um eine
Verletzung von Menschenrechten, welche sowohl im Hinblick auf den effektiven Schutz
der Opfer als auch für die nachhaltige Integrationsfähigkeit multi-ethnischer Gesellschaften
überaus bedeutsam ist.“
Zur nachhaltigen Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und
Antisemitismus hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das
Programm „Vielfalt tut gut“ ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Projektes wurden im
Bezirk T-S im Zeitraum Herbst 2007 bis 31.12.2009 insgesamt 56 Projekte beschlossen und
durchgeführt.
Berichte der Abteilungen
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Die Abteilungen haben sehr umfangreiche Berichte geliefert und deutlich gemacht, mit
welchen Strategien und Handlungsfeldern sie den Integrationsprozess in TempelhofSchöneberg gestalten. Diese werden als Anhang der Berichtsvorlage beigefügt.
Namentlich sind folgende Berichte eingegangen:
Abteilung Bauwesen vom 10. Mai 2010 (S.11-12)
Abteilung Gesundheit und Soziales vom 11. Mai 2010 (S. 13-19)
Abteilung Finanzen, Personal und Wirtschaftsberatung/-förderung und Bericht der
Integrationsbeauftragten vom 12. Mai 2010 (S. 20-46)
Abteilung Schule, Bildung und Kultur vom 31. Mai 2010 (S. 47-65)
Abteilung Familie, Jugend und Sport, Quartiersmanagement vom 21. September 2010 (S.
66-77)
Abteilung Bürgerdienste, Ordnungsaufgaben, Umwelt und Natur vom 17. Juni 2011 (S. 7882)
Berlin,
2011
Ekkehard Band
Bezirksbürgermeister
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