Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
0345_XIX Anlage Schlussbericht Kurfürstenzentrum.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
16.10.15, 17:21
Aktualisiert
27.01.18, 12:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Abt. Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
1
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abt. GesSozStadt, D 10820 Berlin
Geschäftszeichen (bitte immer angeben)
Stapl23/II-125-1VE
Bearbeiterin/Bearbeiter
Hr. Grabmann
Dienstgebäude
Bezirksamt Mitte
Abt. Stadtentwicklung
Amt für Planen und Genehmigen
Fachbereich Stadtplanung
Rathaus Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz
Zimmer 3046
Postanschrift:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
10820 Berlin
E-mail:grabmann@ba-ts.berlin.de
(Zusatz:E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit
elektronischer Signatur)
(Durchwahl)
90277- 2108
Vermittlung (030) 90277-0
intern (9277)
Telefax (030)90277-7852
Datum
28. September 2012
Stellungnahme zur Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-125-1VE im Bezirk Mitte, Ortsteil
Tiergarten
Die unmittelbare Grenzlage des Projektes „Kurfürstenzentrum“ zum Bezirk TempelhofSchöneberg und die gleichzeitige Lage an zentraler Stelle im bezirksübergreifenden
Quartier Kurfürstenstraße /Potsdamer Straße mit seinen jeweiligen
Quartiersmanagementgebieten Magdeburger Platz-Tiergarten Süd und Schöneberger
Norden erfordert eine nach Art und Maß der Nutzung ausgewogene planerische
Konzeption und eine entsprechende Berücksichtigung der Belange des Nachbarbezirks.
Das geplante Vorhaben wirft die Frage nach der städtebaulichen Notwendigkeit der
Errichtung eines 370 Stellplätze umfassenden Parkhauses auf. Selbst mit der geplanten
Realisierung von Nahversorgungseinrichtungen, kann diese enorme Anzahl nicht
nachvollzogen werden.
In der Begründung Seite 53 heißt es: „Im Zusammenhang mit der Neuordnung des
Parkplatzes als Nahversorgungszentrum und Parkhaus sowie ergänzenden Nutzungen
wird neben der Beseitigung von städtebaulichen Missständen auch die Entstehung von
Synergieeffekten (Stärkung der Sozialstruktur und Quartiersbindung, Steigerung der
Beliebtheit als Wohn- und Arbeitsstandort, etc) begünstigt, die sich wiederum positiv auf
die Qualität des Bereichs als zu entwickelndem Wohn- und Arbeitsstandort auswirken
und damit bestehenden Negativtendenzen im Gebiet entgegenwirken.“
Dem dabei angeführten Argument der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der
ansässigen Einrichtungshäuser durch die Schaffung zusätzlicher Einzelhandelsflächen
und dem damit steigenden Bedarf an Stellplätzen kann nicht gefolgt werden, da die
bisher ansässigen Einrichtungshäuser ihren Bedarf decken können und zusätzlich
entstehender Einzelhandel für die Nahversorgung ein derartiges Ausmaß an Stellplätzen
nicht rechtfertigt.
Aus nachbarbezirklicher Sicht benötigt das Quartier Kurfürstenstraße am Standort des
geplanten Vorhabens eine Aufwertung in Form einer wohngeprägten
Nutzungsdurchmischung mit attraktiven Angeboten im Bereich des täglichen und
mittelfristigen Bedarfs als Bindeglied zum Stadtteilzentrum Potsdamer Straße.
Hierzu zählt die ebenfalls als notwendig erachtete Erweiterung des Angebots durch
Nahversorger, wie auch die Errichtung von weiteren Läden, nicht störende
Handwerksbetrieben, Dienstleistungsbetrieben sowie Schank- und Speisewirtschaften.
Eine weitere Aufwertung würde durch den Ausschluss von Vergnügungsstätten,
Bordellen, bordellartigen Betrieben, Wohnungsprostitution und Sex-Shops im geplanten
Mischgebiet erreicht werden, denn gerade im sensiblen Bereich der Kurfürstenstraße
sollten solche Nutzungen ausgeschlossen sein.
Die Begrünung der Dächer und die Durchwegung zur Pohlstraße/Kluckstraße ist als
quartiersaufwertende Maßnahme zu begrüßen.
Zusätzlich ist auf den beiliegenden Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg vom 22.08.2012 hinzuweisen, der fordert, sich bei den
zuständigen Stellen des Bezirks Mitte gegen die Realisierung des Bauvorhabens
„Kurfürstenzentrum“ (B-Plan II-152-1VE) einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Kroll