Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
16.10.15, 17:23
Aktualisiert
27.01.18, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion GRÜNE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
19.09.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Antrag
Drucks. Nr:
0377/XIX
Die Fraktion GRÜNE
Originäre Aufgaben der Natur- und Landschaftspflege gesamtverantwortlich
wahrnehmen:
- Pflegevereinbarung für den Freizeitpark Marienfelde abschließen
- Naturschutzstation weiter betreiben
- Finanzierung aus HH-Mitteln aller Abteilungen des Bezirksamtes sicherstellen
- anteilige Refinanzierung über Zuwendungen und Kostenbeteiligungen Dritter
akquirieren
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eine Pflegevereinbarung über
die Natur- und Landschaftspflege des Freizeitparks Marienfelde abzuschließen, zukünftig
durch einen zweckgebundenen Zuschuss sicherzustellen und dadurch die Arbeit des
NaturRangers abzusichern.
Als Träger käme der NABU Berlin in Frage, der schon seit Jahren über JobCenterMaßnahmen die Naturschutzstation unterstützt. Inhalt der Pflegevereinbarung sollen die im
Naturschutzgesetz festgelegten Natur- und Landschaftspflegemaßnahmen sein, die eine auf
das Artenspektrum abgestimmte Biotopstruktur erhalten und fortentwickeln. In dem etwa 40
ha großen Kerngelände des Marienfelder Freizeitparks leben heute eine Reihe von Tieren,
die unter besonderem Artenschutz stehen (z.B. Neuntöter, Feldlerche, Zauneidechse,
Moorfrosch und Knoblauchkröte etc.). Ohne fachgerechte Natur- und Landschaftspflege
besteht die Gefahr, dass sich die vielfältigen Biotopstrukturen und das Artenspektrum
zurückentwickeln (sog. regressive Sukzession).
Die untere Naturschutzbehörde ist für dieses Gebiet originär zuständig, verfügt aber in
seinem Haushaltskapitel derzeit nicht über die Mittel und Möglichkeiten die o.g. Aufgaben im
Rahmen einer Pflegevereinbarung finanziell abzusichern. Bisher wurden die Natur- und
Pflegearbeiten durch den vom NABU Berlin angestellten NaturRanger (staatl. gepr. Naturund Landschaftspfleger) geleistet und darüber hinaus ein Angebot für die Bevölkerung
geschaffen, das im Berliner Süden seinesgleichen sucht. Dieses breite Angebot richtet sich
somit auch an das Bezirksamt in seiner Gesamtheit. Die Refinanzierung dieser
Personalstelle wird ab dem 1.10.2012 vakant.
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
Aus diesem Grund wird das Bezirksamt ferner ersucht, für die Haushaltsjahre 2012 und 2013
den entsprechenden Haushaltstitel so zu verstärken, dass ein dauerhafter zweckgebundener
Zuschuss an den NABU Berlin (als anerkannte Naturschutzvereinigung gem. § 60
BNatSchG) im Rahmen der Pflegevereinbarung zur Finanzierung dieser Aufgaben gesichert
werden kann. Die Pflegevereinbarung soll hierbei sicherstellen, dass sich die Leistungen
aber nicht allein auf den Freizeitpark Marienfelde beschränken, sondern auch für andere
Gebiete in Anspruch genommen werden können.
Die haushaltsmäßige Deckung soll im Haushaltsjahr 2012 aus Haushaltsresten aller
Abteilungen des Bezirksamtes erfolgen. Für die entsprechende Verstärkung im
Haushaltsjahr 2013 soll der Ansatz entsprechend erhöht und ebenso über alle Abteilungen
refinanziert werden.
Das Bezirksamt wird im Weiteren ersucht, anteilige Refinanzierungen durch
Zuwendungsanträge und Kostenbeteiligungen anderer Verwaltungen des Landes Berlin zu
akquirieren. So sind bspweise die bisher geleisteten Zuarbeiten des NaturRangers zu FFHMonitorings (europäische Richtlinie zur Überwachung des Erhaltungszustandes von
Lebensraumtypen und -arten) Leistungen zu Gunsten der oberen Naturschutzbehörde.
Die Pflegevereinbarung soll zum 1.10.2012 wirksam werden.
Berlin, den 11.09.2012
Herr Oltmann, Jörn
Die Fraktion GRÜNE
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