Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
16.10.15, 17:23
Aktualisiert
27.01.18, 21:23

öffnen download melden Dateigröße: 83 kB

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion GRÜNE Beratungsfolge: Gremium Datum 19.09.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Antrag Drucks. Nr: 0377/XIX Die Fraktion GRÜNE Originäre Aufgaben der Natur- und Landschaftspflege gesamtverantwortlich wahrnehmen: - Pflegevereinbarung für den Freizeitpark Marienfelde abschließen - Naturschutzstation weiter betreiben - Finanzierung aus HH-Mitteln aller Abteilungen des Bezirksamtes sicherstellen - anteilige Refinanzierung über Zuwendungen und Kostenbeteiligungen Dritter akquirieren Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eine Pflegevereinbarung über die Natur- und Landschaftspflege des Freizeitparks Marienfelde abzuschließen, zukünftig durch einen zweckgebundenen Zuschuss sicherzustellen und dadurch die Arbeit des NaturRangers abzusichern. Als Träger käme der NABU Berlin in Frage, der schon seit Jahren über JobCenterMaßnahmen die Naturschutzstation unterstützt. Inhalt der Pflegevereinbarung sollen die im Naturschutzgesetz festgelegten Natur- und Landschaftspflegemaßnahmen sein, die eine auf das Artenspektrum abgestimmte Biotopstruktur erhalten und fortentwickeln. In dem etwa 40 ha großen Kerngelände des Marienfelder Freizeitparks leben heute eine Reihe von Tieren, die unter besonderem Artenschutz stehen (z.B. Neuntöter, Feldlerche, Zauneidechse, Moorfrosch und Knoblauchkröte etc.). Ohne fachgerechte Natur- und Landschaftspflege besteht die Gefahr, dass sich die vielfältigen Biotopstrukturen und das Artenspektrum zurückentwickeln (sog. regressive Sukzession). Die untere Naturschutzbehörde ist für dieses Gebiet originär zuständig, verfügt aber in seinem Haushaltskapitel derzeit nicht über die Mittel und Möglichkeiten die o.g. Aufgaben im Rahmen einer Pflegevereinbarung finanziell abzusichern. Bisher wurden die Natur- und Pflegearbeiten durch den vom NABU Berlin angestellten NaturRanger (staatl. gepr. Naturund Landschaftspfleger) geleistet und darüber hinaus ein Angebot für die Bevölkerung geschaffen, das im Berliner Süden seinesgleichen sucht. Dieses breite Angebot richtet sich somit auch an das Bezirksamt in seiner Gesamtheit. Die Refinanzierung dieser Personalstelle wird ab dem 1.10.2012 vakant. Abstimmungsergebnis: beschlossen: abgelehnt: überwiesen: Aus diesem Grund wird das Bezirksamt ferner ersucht, für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 den entsprechenden Haushaltstitel so zu verstärken, dass ein dauerhafter zweckgebundener Zuschuss an den NABU Berlin (als anerkannte Naturschutzvereinigung gem. § 60 BNatSchG) im Rahmen der Pflegevereinbarung zur Finanzierung dieser Aufgaben gesichert werden kann. Die Pflegevereinbarung soll hierbei sicherstellen, dass sich die Leistungen aber nicht allein auf den Freizeitpark Marienfelde beschränken, sondern auch für andere Gebiete in Anspruch genommen werden können. Die haushaltsmäßige Deckung soll im Haushaltsjahr 2012 aus Haushaltsresten aller Abteilungen des Bezirksamtes erfolgen. Für die entsprechende Verstärkung im Haushaltsjahr 2013 soll der Ansatz entsprechend erhöht und ebenso über alle Abteilungen refinanziert werden. Das Bezirksamt wird im Weiteren ersucht, anteilige Refinanzierungen durch Zuwendungsanträge und Kostenbeteiligungen anderer Verwaltungen des Landes Berlin zu akquirieren. So sind bspweise die bisher geleisteten Zuarbeiten des NaturRangers zu FFHMonitorings (europäische Richtlinie zur Überwachung des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und -arten) Leistungen zu Gunsten der oberen Naturschutzbehörde. Die Pflegevereinbarung soll zum 1.10.2012 wirksam werden. Berlin, den 11.09.2012 Herr Oltmann, Jörn Die Fraktion GRÜNE Seite: 2/2