Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
16.10.15, 17:23
Aktualisiert
27.01.18, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion GRÜNE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
19.09.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
05.12.2012 Hauptausschuss
12.12.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
09.04.2013 Bezirksamt
17.04.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0377/XIX
Bezirksamt
Originäre Aufgaben der Natur- und Landschaftspflege gesamtverantwortlich
wahrnehmen:
- Pflegevereinbarung für den Freizeitpark Marienfelde abschließen
- Naturschutzstation weiter betreiben
- Finanzierung aus HH-Mitteln aller Abteilungen des Bezirksamtes sicherstellen
- anteilige Refinanzierung über Zuwendungen und Kostenbeteiligungen Dritter
akquirieren
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.12.2012 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt, dass das Bezirksamt eine Nutzungsund Pflegevereinbarung mit dem NABU e.V. abschließen will, die Naturschutzwacht
erhalten bleibt und der NaturRanger seine Arbeit auf einer gesicherten finanziellen
Grundlage fortsetzen kann. Der Sachstandsbericht des Bezirksamtes vom 2.11.2012
hat hierzu die notwendigen Informationen dargelegt.
Das Bezirksamt wird ergänzend ersucht, durch die Pflegevereinbarung oder ggf.
durch einen Nachtrag sicherzustellen, dass sich die Leistungen des NABU nicht
allein auf den Freizeitpark Marienfelde beschränken, sondern auch für andere
Gebiete in Anspruch genommen werden können.
Das Bezirksamt wird ferner ersucht, weitere anteilige Refinanzierungen durch
Zuwendungsanträge und Kostenbeteiligungen anderer Verwaltungen des Landes
Berlin zu akquirieren. So sind beispielsweise die bisher geleisteten Zuarbeiten des
NaturRangers zu FFH-Monitorings (europäische Richtlinie zur Überwachung des
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und -arten) Leistungen zu Gunsten der
oberen Naturschutzbehörde.
Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den (weiteren) zuständigen
Stellen des Berliner Senats und den involvierten öffentlichen Einrichtungen und
nichtstaatlichen Organisationen die Finanzierung der Stelle des NaturRangers auch
über das Jahr 2014 hinaus sicherzustellen und zu den Haushaltsberatungen 2014/15
einen aktualisierten Sachstandsbericht vorzulegen.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die im Sachstandsbericht vom 2.11.2012 angekündigte Vereinbarung zur
naturschutzfachlichen Pflege von Teilflächen des Freizeitparks Marienfelde und der
Fläche an der Blohmstr. wurde zwischenzeitlich mit dem NABU abgeschlossen.
Der diesbezügliche Zuwendungsbescheid hat eine Laufzeit bis Juni 2014 und wird
aus dem Titel 52190 finanziert. Der Titel speist sich aus der Ausgleichszahlungen
nach der BaumschutzVO und hatte ein den letzten Jahren regelmäßig ein Volumen
von ca. 20-25 T€. Der Titel ist damit weitgehend ausgeschöpft. Eine Ausweitung der
Tätigkeiten des NABU auf andere Flächen kann daher derzeit nicht finanziert
werden.
Auch aus fachlicher Sicht kann eine Ausweitung der Pflegevereinbarung auf andere
Flächen derzeit nicht befürwortet werden. Die Umsetzbarkeit der getroffenen
Vereinbarungen und Auskömmlichkeit der bereit gestellten Mittle sollte zunächst
zumindest für die vereinbarte Laufzeit erprobt werden.
Weitere anteilige Refinanzierungen wurden bereits erschlossen.
Mit Unterstützung des Umwelt- und Naturschutzamtes hat der NABU von der Stiftung
Naturschutz Mittel aus dem „Förderfonds Trenntstadt Berlin“ erhalten. Das Umweltund Naturschutzamt hat die Kofinanzierung durch Bereitstellung von Mitarbeitern des
ökologischen Bundesfreiwilligendienstes übernommen. Damit kann das Angebot der
Naturschutzstation und der „Grünen Klassenzimmer“ um weitere Angebote und
zusätzliche Inhalte aus dem Themenbereich „Müllvermeidung und –Verwertung“
ausgebaut werden. Zusätzlich kann aus dem Projekt eine anteilige Finanzierung der
Personalmittel des NaturRangers gewährleistet werden. Das Projekt hat eine
Laufzeit bis 06/2014.
Es wird auch geprüft, ob mittelfristig in Zusammenarbeit mit dem
Unternehmensnetzwerk Motzener Str. und der Askanischen und Georg-Büchner
Oberschule weitere Angebote im Bereich Umwelt- u. Naturbildung entwickelt werden
können.
Das Umwelt- und Naturschutzamt hat weitergehende Förderungsmöglichkeiten
geprüft. Ansätze für eine Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen bzw.
Kofinanzierung ergaben sich nicht.
Die Rücksprache mit der SenStadtUm ergab, dass keine Mittel zur Verfügung
stehen, um die Arbeiten zur Entwicklung des Bestands an FFH- Arten im Bereich
Marienfelde zu unterstützten. Es wird darauf verwiesen, dass die Flächen nicht in
Naturschutzgebieten liegen und nicht zu den im Land Berlin aufgrund der FFH- bzw.
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Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Flächen zählen. Bereits 2012 wurde eine
Anfrage des NaturRangers zur Unterstützung von Pflegemaßnahmen abschlägig
beschieden.
Der Förderzeitraum des Umweltentlastungsprojektes (UEP II) lauft 2013 aus. Eine
Neuauflage wird derzeit vorbereitet. Zeithorizont und Förderinhalte sind derzeit noch
nicht absehbar.
Die in Marienfelde geplanten Aktivitäten können nicht den im „Bundesprogramm
Biologische Vielfalt“ des BfN benannten Förderzielen ( Arten besonderer
Verantwortung,
Hotspots
der
biologischen
Vielfalt,
Sichern
von
Ökosystemdienstleistungen, weitere Maßnahmen repräsentativer Bedeutung)
zugeordnet werden.
Seitens der EU werden Maßnahmen zur Förderung der „ Natur und biologischen
Vielfalt“ auch aus EU-Mitteln des Projektes „LIFE +2013“ gefördert. Erforderlich wäre
ein konkreter Projektvorschlag und eine 50% Kofinanzierung des Bezirks. Für das
Land Berlin liegen für LIFE +2013 bisher keine Antragserfahrungen vor.
Seiten SenStadtUm wird allerdings darauf hingewiesen, dass Projekte der EUKommission aufgrund des Verwaltungsaufwandes eher größer dimensioniert werden
und einen dementsprechend hohen Eigenanteil erfordern. Erfolgsaussichten
bestehen insbesondere bei einem europaweiten bzw. überregionalen Bezug.
Erfahrungsgemäß sei die Beantragung von EU-Mitteln mit einem erheblichen
Koordinationsaufwand verbunden. Hierfür hat das Umwelt- und Naturschutzamt
keine personellen Kapazitäten.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine nachhaltige Finanzierung der
Arbeit der Naturschutzstation nur durch Eigenmittel des Bezirks gewährleistet
werden kann.
Daher ist es für den Erhalt der Naturschutzstation erforderlich, im Rahmen der
Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/15 einen gesonderten Zuwendungstitel
einzurichten, mit die Pflegemaßnahmen und die damit verbundenen Aktivitäten der
Naturschutzstation des NABU im Bereich Umwelterziehung direkt finanziert werden
können.
Bereits in 2013 werden sich durch die Abbildung der bezirksfinanzierten Aktivitäten
der Naturschutzstation in der Mengenerfassung der KLR Überschüsse im Produkt
79038 (Vollzug Naturschutzrecht) ergeben, die zur Refinanzierung des geplanten
Zuwendungstitels verwendet werden können. Da entsprechende Überschüsse
frühestens Anfang 2014, mit Vorlage des Jahresabschlusses 2013, tatsächlich
nachgewiesen werden können, ist für die anstehenden Abstimmungen für die
Haushaltsaufstellung eine „Anschubfinanzierung“ in der Höhe von 22.000 €
erforderlich.
Da mit den Projekten der Jugendbildung und den „Grünen Klassenzimmer“ konkrete
Angebote für Kinder- und Jugendlichen verbunden sind, wäre es wünschenswert
wenn die Finanzierung von den beteiligten Fachämtern gemeinsam getragen werden
könnte.
Eine dauerhafte Finanzierung des Bestands der Naturschutzstation aus
Ausgleichsmitteln nach der BaumschutzVO ist nicht möglich, da diese gemäß der
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Zweckbindung für konkrete Entwicklungsmaßnahmnen verwendet werden müssen
und zudem auch in anderen Teilen des Bezirks naturschutzfachliche Maßnahmen
dringend erforderlich sind.
Berlin, den 09.04.2013
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Herr Schworck, Oliver
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