Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
16.10.15, 17:35
Aktualisiert
27.01.18, 21:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion PIRATEN
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
15.05.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Antrag
Drucks. Nr:
0708/XIX
Die Fraktion PIRATEN
Fußnote im Stadtentwicklungsplan
Die BVV wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu veranlassen, die Vorbehalte aus der Bürgerschaft bezüglich
der Wohnungsbaupotenziale im Bezirk in den von der Senatsverwaltung zu
verabschiedenden Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP Wohnen) aufzunehmen.
Insbesondere, aber nicht ausschließlich, soll dadurch erwirkt werden, dass sich die großen
Vorbehalte bezüglich einer Bebauung der „Bautzener Brache“, die u.a. (aber nicht
ausschliesslich) von der IG „Stadtplanung von unten“ sowie dem BUND vorgebracht wurden,
in dem StEP Wohnen wiederfinden und die Möglichkeit eröffnen, die andernfalls die QuasiFestschreibung von Wohnbebauung dort, gegebenen Falls revidieren zu können.
Begründung (nicht Teil des Antrags)
Im Juni soll der StEP Wohnen verabschiedet werden, in dem Flächen nach ihren
Baupotenzialen bewertet werden. Die Bezirke sind aufgefordert, zu den einzelnen Flächen
Stellung zu beziehen; danach bietet diese Bewertung die Grundlage und de-facto
ausschließliche Handlungsanweisung für den weiteren Umgang mit diesen Flächen, für die
nächsten 10 Jahre.
Der Fall der Säntisstrasse illustriert das: Dort wurde der betreffliche StEP 2011
fortgeschrieben, weil keine formalen Vorbehalte vorlagen. Trotz nachweislich fehlerhaftem
Zustandekommens dieses StEPs kann nun der Flächennutzungsplan nicht geändert werden,
wie es von der Einwohnerschaft und dem Bezirk gewünscht ist.
Für die Stellungnahme des Bezirks zur aktuellen Neuauflage des StEPs Wohnen wurde die
Bürgerschaft in keiner Weise befragt oder gehört. Idealer Weise soll mit diesem Antrag die
Möglichkeit
eröffnet
werden,
die
von
der
Zählgemeinschaft
in
der
Bezirksverordnetenversammlung versprochene Verbesserung der Bürgerbeteiligung zu
gewährleisten derart, dass Bürgerinnen und Bürger auch nach der Verabschiedung des
StEP Wohnens die Möglichkeit haben, entscheidenden Einfluss auf die weitere Umsetzung
zu bekommen.
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
Konkret sieht die Stellungnahme des Bezirks vor, u.a. die Bautzener Brache „grundsätzlich
für Wohnungsbau in Betracht“ zu ziehen. Dort wurden mehr als 800 Unterschriften gegen
eine Wohnbebauung gesammelt; der BUND hat sich klar dagegen positioniert. Am
14.05.2013 soll eine „Anwohnerversammlung“ zu diesem Thema stattfinden. Dieser Antrag
soll gewährleisten, dass diese Vorbehalte und Einwände wahr- und in den StEP Wohnen
aufgenommen werden, damit keine (quasi-) Fakten geschaffen werden, und damit der
Einwohnerschaft die Souveränität über ihre Belange zurück gegeben wird.
Berlin, den 07.05.2013
Herr Ickes, Michael
Die Fraktion PIRATEN
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