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VzK§13 BA, ZB 7. BVV am 13.06.12.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 7. BVV am 13.06.12.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
16.10.15, 19:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:07

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Inhalt der Datei

2.18 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0046 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 14.12.2011 13.06.2012 BVV BVV BVV/003/VII BVV/007/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Neue Standorte für den Bau von Mietwohnungen Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: siehe Anlage Berlin, den 05.06.2012 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0046 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .2012 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0046 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Neue Standorte für den Bau von Mietwohnungen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 3. Sitzung am 14.12.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0046 – „Das Bezirksamt wird ersucht: 1. Standorte im Bezirk Pankow zu ermitteln, die sich aufgrund ihrer räumlichen Lage, der technischen und verkehrlichen Erschließung sowie der planungsrechtlichen Gegebenheiten für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern eignen und sich zugleich in Landeseigentum oder in der Verwaltung des Liegenschaftsfonds Berlin befinden. 2. bei den im Bezirk aktiven kommunalen Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften abzufragen, welche Planungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern an welchen Standorten vorliegen und in welcher Form eine Unterstützung durch Bezirksamt und BVV Pankow sachdienlich wäre. 3. die ermittelten Standorte und Planungen der Wohnungsunternehmen in einer tabellarische Übersicht zusammenzufassen und der BVV bis zur ihrer 7. Sitzung zur Verfügung zu stellen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zu 1.: Die Ermittlung von Standorten, die sich für die Errichtung von Wohnungsbau eignen, erfordert sowohl eine stadtweite Betrachtung als auch eine detaillierte Untersetzung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat die Erarbeitung eines aktualisierten Stadtentwicklungsplans Wohnen (StEP) eingeleitet. Mit dem StEP Wohnen wird die Planungsgrundlage für die Neubau- und Bestandsentwicklung von Wohnungen in Berlin bis zum Jahre 2025 erarbeitet. Er benennt die raumbezogenen wohnungspolitischen Leitbilder, Ziele, Instrumente und Maßnahmen für den geplanten Neubau von Wohnungen und für die Bestandsentwicklung von Wohnungen. Er zeigt die größeren Flächenpotentiale in der Stadt, auf denen Wohnungsneubau stattfinden kann, trifft Aussagen zum erforderlichen Umfang des Wohnungsneubaus und zu seiner Verteilung in der Stadt. Parallel dazu wird 2012 begonnen, eine als Grundlage dienende kleinräumliche Bevölkerungs- und Haushaltsprognose zu erstellen. Ebenso wird durch die Aktualisierung des Planwerks Nordostraum (SenStadtUm 2013) für den Bezirk Pankow eine Überprüfung der Flächennutzungen vorgenommen werden. Inwieweit auch der Flächennutzungsplan geändert werden müsste, wird sich im Ergebnis dieser Planwerke zeigen. Der Bezirk Pankow wird in die Planungsprozesse einbezogen und daran beteiligt. Eine detaillierte und flächendeckende bezirkliche Ermittlung von geeigneten Standorten für Wohnungsneubau, unter Beachtung der in dieser Drucksache genannten Kriterien, ist kapazitiv nicht leistbar. Es wäre zu prüfen, ob eine Untersuchung durch ein externes Büro erforderlich und finanzierbar ist. Alternativ wurden schwerpunktmäßig die bezirklichen Verwaltungen, die über landeseigene Flächen verfügen, gebeten zu prüfen, ob in ihrem Fachvermögen noch Grundstücke sind, für deren Nutzung sie keinen fachlichen Bedarf haben und deren Eignung für eine Wohnbebauung geprüft werden könnte. Dies betrifft auch den für das Finanzvermögen zuständigen Fachbereich Immobilienverwaltung. Bezirkseigene Flächen im Finanzvermögen, die sich für die Errichtung von Mehrfamilienhäuser eignen würden, existieren nicht. Im Finanzvermögen befinden sich nur noch Brachflächen bzw. Arrondierungsflächen u. ä.. Die Abfrage der Abteilungen bezüglich geeigneter Flächen ergab, dass sich ebenso im Fachvermögen des Jugendamtes und des Schul- und Sportamtes keine geeigneten Grundstücke befinden. In diesem Zusammenhang wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits jetzt erhebliche Engpässe in der Bereitstellung sozialer Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind. Mit der Errichtung von weiteren Wohngebäuden würde sich dieses Defizit erhöhen. Es gibt auch für Standorte der sozialen Infrastruktur, z. B. für Schulen, Bedarf an geeigneten Grundstücken. Im Wesentlichen ergab sich das gleiche Ergebnis bezüglich des Fachvermögens des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes. Mit einer Ausnahme: Die Flächen südlich der Michelangelostraße, Flurstücke 271, 5134, 5142, kommen für eine Ansiedlungsprüfung für Wohnungsbau in Frage. Es handelt sich zum Teil um Straßenbegleitgrün. Die Flächen, ca. 22.500 m², werden auch langfristig nicht als Verkehrserweiterungsfläche benötigt. Wie die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG informierte, sollen Berlin weit 14 landeseigene Grundstücke an städtische Wohnungsbaugesellschaften abgegeben werden. Davon befinden sich vier Standorte im Bezirk Pankow. Die genauen Konditionen werden zurzeit in den Senatsverwaltungen abgestimmt. Für diese Grundstücke wurden die Bieterverfahren eingestellt. Die Gesamtübersicht über Flächen und Grundstücke, auf denen unter Umständen Wohnungsbau errichtet werden könnte, wird vom Liegenschaftsfonds als Arbeitsmittel ständig angepasst und eignet sich nicht zur Veröffentlichung. Zu 2.: Die im Bezirk Pankow bekannten und aktiven städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften wurden angeschrieben und gebeten, ihre aktuellen Planungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern, gegebenenfalls die Standorte und den Bedarf an Unterstützung durch das Bezirksamt und die BVV Pankow mitzuteilen. Die Antworten stehen noch aus. Es handelt sich um folgende Unternehmen: städtische Wohnungsbaugesellschaften GEWOBAG AG DEGEWO AG HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ARWOBAU GmbH GESOBAU AG WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH Wohnungsbaugenossenschaften Wohnungsbaugenossenschaft "Bremer Höhe" eG Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eG EWG - Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow eG Wohnungsbaugenossenschaft Wilhelmsruh eG VINETA 98 Wohnungsbaugenossenschaft eG Wohnungsbaugenossenschaft DPF eG Wohnungsgenossenschaft MERKUR eG Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG bbg Berliner Baugenossenschaft eG GeWoSüd Genossenschaft Wohnen Berlin-Süd eG Mietergenossenschaft SelbstBau eG WBG Berolina Wohnungsbaugenossenschaft "Am Ostseeplatz" eG Wohnungsbaugenossenschaft "Neues Berlin" eG Wohnungsbaugenossenschaft "Humboldt-Universität" eG Habitat Wohnungsgenossenschaft 1997 eG Wohnungsgenossenschaft "WEISSENSEE" eG Zu 3.: Der Liegenschaftsfonds informierte darüber, dass die Grundstücke folgender 4 Standorte im Bezirk Pankow an städtische Wohnungsbaugesellschaften abgegeben werden sollen (siehe zu 1.):  Gäblerstraße hinter 16, 18, Teilfläche    Langhansstraße 28, 29 Schlossallee 4 Mendelstraße 8 – 12, Bleicheroder Straße 4 Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung