Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 7. BVV am 13.06.12.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
16.10.15, 19:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:07
Stichworte
Inhalt der Datei
2.18
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0046
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
14.12.2011
13.06.2012
BVV
BVV
BVV/003/VII
BVV/007/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Neue Standorte für den Bau von Mietwohnungen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
siehe Anlage
Berlin, den 05.06.2012
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0046
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2012
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0046
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Neue Standorte für den Bau von Mietwohnungen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 3. Sitzung am 14.12.2011 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0046 –
„Das Bezirksamt wird ersucht:
1. Standorte im Bezirk Pankow zu ermitteln, die sich aufgrund ihrer räumlichen
Lage, der technischen und verkehrlichen Erschließung sowie der
planungsrechtlichen Gegebenheiten für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern
eignen und sich zugleich in Landeseigentum oder in der Verwaltung des
Liegenschaftsfonds Berlin befinden.
2. bei den im Bezirk aktiven kommunalen Wohnungsunternehmen sowie
Genossenschaften abzufragen, welche Planungen für den Neubau von
Mehrfamilienhäusern an welchen Standorten vorliegen und in welcher Form eine
Unterstützung durch Bezirksamt und BVV Pankow sachdienlich wäre.
3. die ermittelten Standorte und Planungen der Wohnungsunternehmen in einer
tabellarische Übersicht zusammenzufassen und der BVV bis zur ihrer 7. Sitzung
zur Verfügung zu stellen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1.:
Die Ermittlung von Standorten, die sich für die Errichtung von Wohnungsbau eignen,
erfordert sowohl eine stadtweite Betrachtung als auch eine detaillierte Untersetzung.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat die Erarbeitung eines
aktualisierten Stadtentwicklungsplans Wohnen (StEP) eingeleitet.
Mit dem StEP Wohnen wird die Planungsgrundlage für die Neubau- und
Bestandsentwicklung von Wohnungen in Berlin bis zum Jahre 2025 erarbeitet. Er
benennt die raumbezogenen wohnungspolitischen Leitbilder, Ziele, Instrumente und
Maßnahmen für den geplanten Neubau von Wohnungen und für die
Bestandsentwicklung von Wohnungen. Er zeigt die größeren Flächenpotentiale in der
Stadt, auf denen Wohnungsneubau stattfinden kann, trifft Aussagen zum erforderlichen
Umfang des Wohnungsneubaus und zu seiner Verteilung in der Stadt.
Parallel dazu wird 2012 begonnen, eine als Grundlage dienende kleinräumliche
Bevölkerungs- und Haushaltsprognose zu erstellen. Ebenso wird durch die
Aktualisierung des Planwerks Nordostraum (SenStadtUm 2013) für den Bezirk Pankow
eine Überprüfung der Flächennutzungen vorgenommen werden. Inwieweit auch der
Flächennutzungsplan geändert werden müsste, wird sich im Ergebnis dieser Planwerke
zeigen. Der Bezirk Pankow wird in die Planungsprozesse einbezogen und daran
beteiligt.
Eine detaillierte und flächendeckende bezirkliche Ermittlung von geeigneten Standorten
für Wohnungsneubau, unter Beachtung der in dieser Drucksache genannten Kriterien,
ist kapazitiv nicht leistbar. Es wäre zu prüfen, ob eine Untersuchung durch ein externes
Büro erforderlich und finanzierbar ist.
Alternativ wurden schwerpunktmäßig die bezirklichen Verwaltungen, die über
landeseigene Flächen verfügen, gebeten zu prüfen, ob in ihrem Fachvermögen noch
Grundstücke sind, für deren Nutzung sie keinen fachlichen Bedarf haben und deren
Eignung für eine Wohnbebauung geprüft werden könnte. Dies betrifft auch den für das
Finanzvermögen zuständigen Fachbereich Immobilienverwaltung.
Bezirkseigene Flächen im Finanzvermögen, die sich für die Errichtung von
Mehrfamilienhäuser eignen würden, existieren nicht. Im Finanzvermögen befinden sich
nur noch Brachflächen bzw. Arrondierungsflächen u. ä.. Die Abfrage der Abteilungen
bezüglich geeigneter Flächen ergab, dass sich ebenso im Fachvermögen des
Jugendamtes und des Schul- und Sportamtes keine geeigneten Grundstücke befinden.
In diesem Zusammenhang wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits jetzt
erhebliche Engpässe in der Bereitstellung sozialer Infrastruktureinrichtungen vorhanden
sind. Mit der Errichtung von weiteren Wohngebäuden würde sich dieses Defizit
erhöhen. Es gibt auch für Standorte der sozialen Infrastruktur, z. B. für Schulen, Bedarf
an geeigneten Grundstücken.
Im Wesentlichen ergab sich das gleiche Ergebnis bezüglich des Fachvermögens des
Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes. Mit einer Ausnahme: Die Flächen südlich der
Michelangelostraße, Flurstücke 271, 5134, 5142, kommen für eine Ansiedlungsprüfung
für Wohnungsbau in Frage. Es handelt sich zum Teil um Straßenbegleitgrün. Die
Flächen, ca. 22.500 m², werden auch langfristig nicht als Verkehrserweiterungsfläche
benötigt.
Wie die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG informierte, sollen Berlin weit 14
landeseigene Grundstücke an städtische Wohnungsbaugesellschaften abgegeben
werden. Davon befinden sich vier Standorte im Bezirk Pankow. Die genauen
Konditionen werden zurzeit in den Senatsverwaltungen abgestimmt. Für diese
Grundstücke wurden die Bieterverfahren eingestellt.
Die Gesamtübersicht über Flächen und Grundstücke, auf denen unter Umständen
Wohnungsbau errichtet werden könnte, wird vom Liegenschaftsfonds als Arbeitsmittel
ständig angepasst und eignet sich nicht zur Veröffentlichung.
Zu 2.:
Die im Bezirk Pankow bekannten und aktiven städtischen Wohnungsbaugesellschaften
und Wohnungsbaugenossenschaften wurden angeschrieben und gebeten, ihre
aktuellen Planungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern, gegebenenfalls die
Standorte und den Bedarf an Unterstützung durch das Bezirksamt und die BVV Pankow
mitzuteilen. Die Antworten stehen noch aus. Es handelt sich um folgende Unternehmen:
städtische Wohnungsbaugesellschaften
GEWOBAG AG
DEGEWO AG
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
ARWOBAU GmbH
GESOBAU AG
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
Wohnungsbaugenossenschaften
Wohnungsbaugenossenschaft "Bremer Höhe" eG
Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eG
EWG - Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow eG
Wohnungsbaugenossenschaft Wilhelmsruh eG
VINETA 98 Wohnungsbaugenossenschaft eG
Wohnungsbaugenossenschaft DPF eG
Wohnungsgenossenschaft MERKUR eG
Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG
bbg Berliner Baugenossenschaft eG
GeWoSüd Genossenschaft Wohnen Berlin-Süd eG
Mietergenossenschaft SelbstBau eG
WBG Berolina
Wohnungsbaugenossenschaft "Am Ostseeplatz" eG
Wohnungsbaugenossenschaft "Neues Berlin" eG
Wohnungsbaugenossenschaft "Humboldt-Universität" eG
Habitat Wohnungsgenossenschaft 1997 eG
Wohnungsgenossenschaft "WEISSENSEE" eG
Zu 3.:
Der Liegenschaftsfonds informierte darüber, dass die Grundstücke folgender 4
Standorte im Bezirk Pankow an städtische Wohnungsbaugesellschaften abgegeben
werden sollen (siehe zu 1.):
Gäblerstraße hinter 16, 18, Teilfläche
Langhansstraße 28, 29
Schlossallee 4
Mendelstraße 8 – 12, Bleicheroder Straße 4
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung