Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK13 SB, Bezirksamt, 25. BVV m 17.09.2014.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
16.10.15, 19:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0046
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
14.12.2011
13.06.2012
29.08.2012
30.01.2013
17.09.2014
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV/003/VII
BVV/007/VII
BVV/008/VII
BVV/012/VII
BVV/ 025/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Neue Standorte für den Bau von Mietwohnungen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 09.09.2014
Einreicher: Bezirksamt, ,
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0046
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2014
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0046
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Neue Standorte für den Bau von Mietwohnungen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 3. Sitzung am 14.12.2011 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0046 –
„Das Bezirksamt wird ersucht:
1. Standorte im Bezirk Pankow zu ermitteln, die sich aufgrund ihrer räumlichen
Lage, der technischen und verkehrlichen Erschließung sowie der
planungsrechtlichen Gegebenheiten für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern
eignen und sich zugleich in Landeseigentum oder in der Verwaltung des
Liegenschaftsfonds Berlin befinden.
2. bei den im Bezirk aktiven kommunalen Wohnungsunternehmen sowie
Genossenschaften abzufragen, welche Planungen für den Neubau von
Mehrfamilienhäusern an welchen Standorten vorliegen und in welcher Form eine
Unterstützung durch Bezirksamt und BVV Pankow sachdienlich wäre.
3. die ermittelten Standorte und Planungen der Wohnungsunternehmen in einer
tabellarische Übersicht zusammenzufassen und der BVV bis zur ihrer 7. Sitzung
zur Verfügung zu stellen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
zu 1.
Das Bezirksamt beabsichtigt 2015 die Erarbeitung eines bezirklichen
Wohnflächenentwicklungskonzeptes.
Das Konzept soll Grundlage sein für eine bezirkliche kleinräumige
Bevölkerungsprognose (Zielhorizont 2030), für die bezirkliche Wohnungsmarktstruktur,
für die Ermittlung der Wohnungsnachfrage nach Haushaltstypen und nach
Wohnungsgrößen, für die Abgrenzung der sofort verfügbaren (§ 34er) Potenziale und
der noch über eine verbindliche Bauleitplanung zu entwickelnden Flächen, für die
Begründung der Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen, insbesondere
Landwirtschaftsflächen und ganz besonders für Entwicklungskonzepte der sozialen und
grünen Infrastruktur und damit Grundlage für eine strategische Standortvorsorge und
Ermittlung des Finanzierungsbedarfs.
Die Beschlüsse der BVV und der StEP Wohnen 2025 (Senatsbeschluss vom 8.Juli
2014) sind u.a. Grundlage für die Erarbeitung des bezirklichen
Wohnflächenentwicklungskonzeptes. Ein wesentliches Instrument für die Priorisierung
von Potenzialflächen wird ein noch zu entwickelndes Bewertungsschema sein, bei dem
Verfügbarkeit und die Eigentumsverhältnisse, die räumlich integrierte Lage, die
technische und verkehrliche Erschließung und das vorliegende Planungsrecht und
vieles andere zu beachten sein wird. Eine separate Ermittlung von Standorten, wie in
Nr. 1 der Drucksache benannt, ist aus Effektivitäts- und fachlichen Gründen nicht
geplant. Das Anliegen aus Nr. 1 der Drucksache wird Bestandteil des bezirklichen
Wohnflächenentwicklungskonzeptes werden. Über dessen Arbeitsstände wird der
Ausschuss entsprechend regelmäßig informiert werden.
zu 2. und 3:
Die Nummern 2 und 3 der Drucksache wurden im 2. Zwischenbericht abschließend
beantwortet.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung