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VzK13 SB, Bezirksamt, 25. BVV m 17.09.2014.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK13 SB, Bezirksamt, 25. BVV m 17.09.2014.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
16.10.15, 19:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:07

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0046 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 14.12.2011 13.06.2012 29.08.2012 30.01.2013 17.09.2014 BVV BVV BVV BVV BVV BVV/003/VII BVV/007/VII BVV/008/VII BVV/012/VII BVV/ 025/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Neue Standorte für den Bau von Mietwohnungen Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 09.09.2014 Einreicher: Bezirksamt, , Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE x ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0046 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .2014 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0046 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Neue Standorte für den Bau von Mietwohnungen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 3. Sitzung am 14.12.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0046 – „Das Bezirksamt wird ersucht: 1. Standorte im Bezirk Pankow zu ermitteln, die sich aufgrund ihrer räumlichen Lage, der technischen und verkehrlichen Erschließung sowie der planungsrechtlichen Gegebenheiten für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern eignen und sich zugleich in Landeseigentum oder in der Verwaltung des Liegenschaftsfonds Berlin befinden. 2. bei den im Bezirk aktiven kommunalen Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften abzufragen, welche Planungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern an welchen Standorten vorliegen und in welcher Form eine Unterstützung durch Bezirksamt und BVV Pankow sachdienlich wäre. 3. die ermittelten Standorte und Planungen der Wohnungsunternehmen in einer tabellarische Übersicht zusammenzufassen und der BVV bis zur ihrer 7. Sitzung zur Verfügung zu stellen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: zu 1. Das Bezirksamt beabsichtigt 2015 die Erarbeitung eines bezirklichen Wohnflächenentwicklungskonzeptes. Das Konzept soll Grundlage sein für eine bezirkliche kleinräumige Bevölkerungsprognose (Zielhorizont 2030), für die bezirkliche Wohnungsmarktstruktur, für die Ermittlung der Wohnungsnachfrage nach Haushaltstypen und nach Wohnungsgrößen, für die Abgrenzung der sofort verfügbaren (§ 34er) Potenziale und der noch über eine verbindliche Bauleitplanung zu entwickelnden Flächen, für die Begründung der Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen, insbesondere Landwirtschaftsflächen und ganz besonders für Entwicklungskonzepte der sozialen und grünen Infrastruktur und damit Grundlage für eine strategische Standortvorsorge und Ermittlung des Finanzierungsbedarfs. Die Beschlüsse der BVV und der StEP Wohnen 2025 (Senatsbeschluss vom 8.Juli 2014) sind u.a. Grundlage für die Erarbeitung des bezirklichen Wohnflächenentwicklungskonzeptes. Ein wesentliches Instrument für die Priorisierung von Potenzialflächen wird ein noch zu entwickelndes Bewertungsschema sein, bei dem Verfügbarkeit und die Eigentumsverhältnisse, die räumlich integrierte Lage, die technische und verkehrliche Erschließung und das vorliegende Planungsrecht und vieles andere zu beachten sein wird. Eine separate Ermittlung von Standorten, wie in Nr. 1 der Drucksache benannt, ist aus Effektivitäts- und fachlichen Gründen nicht geplant. Das Anliegen aus Nr. 1 der Drucksache wird Bestandteil des bezirklichen Wohnflächenentwicklungskonzeptes werden. Über dessen Arbeitsstände wird der Ausschuss entsprechend regelmäßig informiert werden. zu 2. und 3: Die Nummern 2 und 3 der Drucksache wurden im 2. Zwischenbericht abschließend beantwortet. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung