Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussempfehlung Ausschuss StadtGrün 8. BVV am 29.08.12.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtGrün 8. BVV am 29.08.12.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
16.10.15, 19:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:08

öffnen download melden Dateigröße: 85 kB

Inhalt der Datei

1.20 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen VII-0169 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 13.06.2012 09.08.2012 29.08.2012 BVV StadtGrü BVV BVV/007/VII StadtGrü/011/VII BVV/008/VII überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Fläche an der Südseite des Pankower Angers Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache in seiner Sitzung am 09.08.2012 beraten. Abstimmungsergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen: JA 11 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 3 Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei der Gestaltung der südlichen Fläche des Pankower Angers für folgende Punkte einzusetzen: a. Abschluss einer Vereinbarung zur Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes zur Gestaltung der südlichen Angerfläche mit dem Eigentümer und auf Basis der bestehenden städtebaulichen Konzepte.. Dabei sollen sich die geplanten Bauvorhaben an die städtebauliche Charakteristik des Pankower Angers anpassen und insbesondere die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt werden. b. Frühzeitige und umfassende Information und Beteiligung der betroffenen Bevölkerung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 3-35 und des städtebaulichen Wettbewerbes sowie weiteren möglichen Planungsschritten, um die Interessen und Anregungen der Anwohner von Alt-Pankow in die Planung und Verfahren einzubeziehen. c. Ermöglichung von Zwischennutzungen auf dieser Fläche, um auf der Südseite des Angers kurzfristig das Pankower Zentrum zu beleben. Berlin, den 14.08.2012 Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Roland Schröder, Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN 6 ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VII-0169 Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache zusammen mit der Erörterung des Bebauungsplanes 3-35 behandelt. Dabei wurden nochmals die Probleme einer aus wirtschaftlicher Sicht tragfähigen Entwicklung dieser Fläche deutlich. Ebenso wurde die besondere städtebauliche Bedeutung thematisiert und der Anger in seiner identifikationsstiftenden Rolle hervorgehoben. Dabei stellt auch das Bezirksamt heraus, dass es insbesondere zum Pankower Anger eine sich einfügende anspruchsvolle städtebauliche Struktur im Rahmen des B-Plan-Verfahrens anstrebt. Angesichts des über die privaten Flächen hinausgehenden Geltungsbereiches käme die Bearbeitung des B-planes als VE-Plan nicht in Frage. Vor diesem Hintergrund zeigte sich das Bezirksamt einem städtebaulichen Wettbewerb gegenüber aufgeschlossen, da in einem derartigen Verfahren die angestrebten Gestaltungsfragen und mögliche Nutzungen gut geklärt werden könnten. Mit einem entsprechenden BVV-Beschluss könne das Bezirksamt mit dem Eigentümer in entsprechende Gespräche eintreten. In Hinblick auf die gesamte Entwicklung des Bereichs sowie die Flächen des Rangierbahnhofs Pankow und angesichts der vielen offenen Fragen wurde jedoch vorgeschlagen, den Punkt c des Antrages mit der zügigen Festsetzung des B-Planes zu streichen. Dieses wurde von den Antragstellern übernommen. Die so geänderte Drucksache wurde sodann der BVV Pankow zur Beschlussfassung empfohlen. Text Ursprungsantrag Fraktion der SPD: Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei der Gestaltung der südlichen Fläche des Pankower Angers für folgende Punkte einzusetzen: a. Abschluss einer Vereinbarung zur Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes zur Gestaltung der südlichen Angerfläche mit dem Eigentümer und auf Basis der bestehenden städtebaulichen Konzepte.. Dabei sollen sich die geplanten Bauvorhaben an die städtebauliche Charakteristik des Pankower Angers anpassen und insbesondere die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt werden. b. Frühzeitige und umfassende Information und Beteiligung der betroffenen Bevölkerung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 3-35 und des städtebaulichen Wettbewerbes sowie weiteren möglichen Planungsschritten, um die Interessen und Anregungen der Anwohner von Alt-Pankow in die Planung und Verfahren einzubeziehen. c. zügige Fortführung des Bebauungsplanverfahrens 3-35, um möglichst schnell die Planreife zu erreichen und den Bebauungsplan festzusetzen. d. Ermöglichung von Zwischennutzungen auf dieser Fläche, um auf der Südseite des Angers kurzfristig das Pankower Zentrum zu beleben. Begründung Ursprungsantrag: Das Interesse an einer ortsverträglichen Bebauung der südlichen Angerfläche und der weiteren städtebaulichen Entwicklung des Alt- Pankower Zentrums ist in der Bevölkerung seit der Abräumung der Fläche stark gestiegen. Viele Anwohner beklagen, dass sie nur unzureichend über den aktuellen Planungsstand und die konkreten Vorhaben des Investors informiert sind. Insofern sind die Befürchtungen groß, dass durch eine Neubebauung der Charakter des Pankower Angers beeinträchtigt werden könnte und das Alt-Pankower Zentrum an Attraktivität verlieren würde. Darüber hinaus bestehen Befürchtungen, dass über Jahre eine verwahrloste Brachfläche entstehen könnte.