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VzK13 SB, Bezirksamt, 25. BVV am 17.09.2014.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK13 SB, Bezirksamt, 25. BVV am 17.09.2014.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
16.10.15, 19:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:08

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0169 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 13.06.2012 09.08.2012 29.08.2012 17.09.2014 BVV StadtGrü BVV BVV BVV/007/VII StadtGrü/011/VII BVV/008/VII BVV/ 025/VII überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Fläche an der Südseite des Pankower Angers Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 09.09.2014 Einreicher: Bezirksamt, , Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0169 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .2014 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0169 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Fläche an der Südseite des Pankower Angers Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 08. Sitzung am 29.08.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0169 – „Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei der Gestaltung der südlichen Fläche des Pankower Angers für folgende Punkte einzusetzen: a. Abschluss einer Vereinbarung zur Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes zur Gestaltung der südlichen Angerfläche mit dem Eigentümer und auf Basis der bestehenden städtebaulichen Konzepte. Dabei sollen sich die geplanten Bauvorhaben an die städtebauliche Charakteristik des Pankower Angers anpassen und insbesondere die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt werden. b. Frühzeitige und umfassende Information und Beteiligung der betroffenen Bevölkerung im Rahmen des Bebauungsplanverfahren 3-35 und des städtebauliches Wettbewerbes sowie weiteren möglichen Planungsschritten, um die Interessen und Anregungen der Anwohner von Alt-Pankow in die Planung und Verfahren einzubeziehen. c. Ermöglichung von Zwischennutzungen auf dieser Fläche, um auf der Südseite des Angers kurzfristig das Pankower Zentrum zu beleben.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Entwicklungsabsichten des Eigentümers stehen unter dem Vorbehalt des künftigen Einzelhandelsstandortes auf dem ehemaligen Rangierbahnhof an der Granitzstraße. Hier wird abgewartet, welche Weichenstellungen dort gesetzt werden, um dann eine erneute Entwicklung am Anger zu versuchen. Das mit der BVV – Drucksache formulierte Anliegen wird im Rahmen der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens XIX-35 geprüft. Die weitere Berichterstattung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens XIX-35 erfolgen. Eine mögliche Zwischennutzung wird auf Antrag des Eigentümers geprüft. Derzeit liegt kein dementsprechender Antrag vor. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung