Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK13 SB, Bezirksamt, 25. BVV am 17.09.2014.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
16.10.15, 19:16
Aktualisiert
27.01.18, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0169
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
13.06.2012
09.08.2012
29.08.2012
17.09.2014
BVV
StadtGrü
BVV
BVV
BVV/007/VII
StadtGrü/011/VII
BVV/008/VII
BVV/ 025/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Fläche an der Südseite des Pankower Angers
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 09.09.2014
Einreicher: Bezirksamt, ,
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0169
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2014
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0169
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Fläche an der Südseite des Pankower Angers
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 08. Sitzung am 29.08.2012 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0169 –
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei der Gestaltung der südlichen Fläche
des Pankower Angers für folgende Punkte einzusetzen:
a. Abschluss einer Vereinbarung zur Durchführung eines städtebaulichen
Wettbewerbes zur Gestaltung der südlichen Angerfläche mit dem Eigentümer
und auf Basis der bestehenden städtebaulichen Konzepte. Dabei sollen sich die
geplanten Bauvorhaben an die städtebauliche Charakteristik des Pankower
Angers anpassen und insbesondere die Belange des Denkmalschutzes
berücksichtigt werden.
b. Frühzeitige und umfassende Information und Beteiligung der betroffenen
Bevölkerung im Rahmen des Bebauungsplanverfahren 3-35 und des
städtebauliches Wettbewerbes sowie weiteren möglichen Planungsschritten, um
die Interessen und Anregungen der Anwohner von Alt-Pankow in die Planung
und Verfahren einzubeziehen.
c. Ermöglichung von Zwischennutzungen auf dieser Fläche, um auf der Südseite
des Angers kurzfristig das Pankower Zentrum zu beleben.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Entwicklungsabsichten des Eigentümers stehen unter dem Vorbehalt des künftigen
Einzelhandelsstandortes auf dem ehemaligen Rangierbahnhof an der Granitzstraße.
Hier wird abgewartet, welche Weichenstellungen dort gesetzt werden, um dann eine
erneute Entwicklung am Anger zu versuchen.
Das mit der BVV – Drucksache formulierte Anliegen wird im Rahmen der Fortführung
des Bebauungsplanverfahrens XIX-35 geprüft.
Die weitere Berichterstattung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens XIX-35
erfolgen.
Eine mögliche Zwischennutzung wird auf Antrag des Eigentümers geprüft. Derzeit liegt
kein dementsprechender Antrag vor.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung