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VzK§13 SB, BA, 25. BVV am 17.09.2014.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 SB, BA, 25. BVV am 17.09.2014.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
16.10.15, 19:17
Aktualisiert
27.01.18, 11:58

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0596 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 11.12.2013 07.01.2014 11.02.2014 11.03.2014 08.04.2014 21.05.2014 17.09.2014 BVV KultWeit KultWeit KultWeit KultWeit BVV BVV BVV/019/VII KultWeit/024/VII KultWeit/025/VII KultWeit/026/VII KultWeit/027/VII BVV/ 023/VII BVV/ 025/VII überwiesen vertagt vertagt vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Transparenteres Verfahren zur Zusammensetzung des Kulturförderbeirates Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 09.09.2014 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0596 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .09.2014 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0596 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Transparentes Verfahren zur Zusammensetzung des Kulturförderbeirates Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Bearbeitung des in der Sitzung am 21.05.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0596: „Das Bezirksamt wird ersucht, 1. Die Kriterien transparent zu machen, die für die Auswahl der konkreten Zusammensetzung des Förderbeirates, der Empfehlungen zur Vergabe der Projektmittel für die freie Kunst- und Kulturförderung abgibt, ausschlaggebend sind. 2. Die vom zuständigen Bezirksamtsmitglied und dem Amt für Kultur und Weiterbildung getroffene Vorauswahl dem Ausschuss für Kultur und Weiterbildung in geeigneter Weise vorzustellen und die Auswahl zu begründen. Der Ausschuss gibt daraufhin eine Empfehlung ab. Anschließend wird der Beirat vom zuständigen Bezirksamtmitglied einberufen. 3. Bis Ende März eines Berufungsjahres sind auch Vorschläge von Dritten für potentielle Mitglieder des Förderbeirates an das Kunst- und Kulturamt möglich. Diese sollen ebenfalls ernsthaft auf ihre fachliche Qualifikation geprüft werden. Um diese Möglichkeit publik zu machen, soll dies auf der Internetseite des Bezirksamtes mit dem zuständigen Ansprechpartner veröffentlicht, sowie als Pressemitteilung des Bezirksamtes herausgegeben werden. 4. Außerdem ist zu prüfen welche Finanzierungsvarianten möglich und welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, um den Beiratsmitgliedern eine Anerkennung in Form einer Aufwandsentschädigung zu erbringen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Zu 1. Das Bezirksamt hat bereits in der Vergangenheit die Kriterien für die Auswahl der konkreten Zusammensetzung des Förderbeirates mündlich und schriftlich im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung dargelegt. Der Anregung des Antrages folgend sind die Kriterien und das weitere Verfahren zur Berufung der unabhängigen Mitglieder des Förderbeirates nunmehr auch auf dem Internetauftritt des Bezirksamtes – hier die Internetseite des Amtes für Weiterbildung und Kultur/ Fachbereich Kunst und Kultur einsehbar. Zu 2. und 3. Die nächste anstehende Berufung für den Förderzeitraum 2017/2018 wird spätestens im Frühjahr 2016 erfolgen. Das Bezirksamt wird dazu die von der Bezirksverordnetenversammlung erbetenen Verfahrensschritte berücksichtigen. Für die Berufung in diesem Jahr (für die Förderperiode 2015/2016) war die Umsetzung des angeregten Verfahrens – wie auch mit dem zuständigen Ausschuss besprochen zeitlich nicht mehr möglich, da die Anfragen und Zusagen der Mitglieder des Beirates zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Antrages schon erfolgt waren. Zu 4. Die Prüfung der Möglichkeit, den Mitgliedern des Förderbeirates eine Aufwandentschädigung für die umfangreiche, arbeitsintensive und verantwortungsvolle Juryarbeit zu zahlen, erfolgt unter der Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten des noch zu verabschiedenden Haushaltes 2016/17. Im laufenden Haushalt sind dafür keine finanziellen Mittel vorgesehen. Haushaltsmäßige Auswirkungen derzeit nicht bezifferbar Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice