Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 SB, BA, 25. BVV am 17.09.2014.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
16.10.15, 19:17
Aktualisiert
27.01.18, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0596
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
Beratungsfolge:
11.12.2013
07.01.2014
11.02.2014
11.03.2014
08.04.2014
21.05.2014
17.09.2014
BVV
KultWeit
KultWeit
KultWeit
KultWeit
BVV
BVV
BVV/019/VII
KultWeit/024/VII
KultWeit/025/VII
KultWeit/026/VII
KultWeit/027/VII
BVV/ 023/VII
BVV/ 025/VII
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Transparenteres Verfahren zur Zusammensetzung des Kulturförderbeirates
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 09.09.2014
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0596
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.09.2014
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0596
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Transparentes Verfahren zur Zusammensetzung des Kulturförderbeirates
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Bearbeitung des in der Sitzung am 21.05.2014 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0596:
„Das Bezirksamt wird ersucht,
1. Die Kriterien transparent zu machen, die für die Auswahl der konkreten
Zusammensetzung des Förderbeirates, der Empfehlungen zur Vergabe der
Projektmittel für die freie Kunst- und Kulturförderung abgibt, ausschlaggebend
sind.
2. Die vom zuständigen Bezirksamtsmitglied und dem Amt für Kultur und
Weiterbildung getroffene Vorauswahl dem Ausschuss für Kultur und
Weiterbildung in geeigneter Weise vorzustellen und die Auswahl zu begründen.
Der Ausschuss gibt daraufhin eine Empfehlung ab. Anschließend wird der Beirat
vom zuständigen Bezirksamtmitglied einberufen.
3. Bis Ende März eines Berufungsjahres sind auch Vorschläge von Dritten für
potentielle Mitglieder des Förderbeirates an das Kunst- und Kulturamt möglich.
Diese sollen ebenfalls ernsthaft auf ihre fachliche Qualifikation geprüft werden.
Um diese Möglichkeit publik zu machen, soll dies auf der Internetseite des
Bezirksamtes mit dem zuständigen Ansprechpartner veröffentlicht, sowie als
Pressemitteilung des Bezirksamtes herausgegeben werden.
4. Außerdem ist zu prüfen welche Finanzierungsvarianten möglich und welche
Voraussetzungen dafür erforderlich sind, um den Beiratsmitgliedern eine
Anerkennung in Form einer Aufwandsentschädigung zu erbringen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Zu 1.
Das Bezirksamt hat bereits in der Vergangenheit die Kriterien für die Auswahl der
konkreten Zusammensetzung des Förderbeirates mündlich und schriftlich im Ausschuss
für Kultur und Weiterbildung dargelegt. Der Anregung des Antrages folgend sind die
Kriterien und das weitere Verfahren zur Berufung der unabhängigen Mitglieder des
Förderbeirates nunmehr auch auf dem Internetauftritt des Bezirksamtes – hier die
Internetseite des Amtes für Weiterbildung und Kultur/ Fachbereich Kunst und Kultur einsehbar.
Zu 2. und 3.
Die nächste anstehende Berufung für den Förderzeitraum 2017/2018 wird spätestens
im Frühjahr 2016 erfolgen. Das Bezirksamt wird dazu die von der
Bezirksverordnetenversammlung erbetenen Verfahrensschritte berücksichtigen. Für die
Berufung in diesem Jahr (für die Förderperiode 2015/2016) war die Umsetzung des
angeregten Verfahrens – wie auch mit dem zuständigen Ausschuss besprochen zeitlich nicht mehr möglich, da die Anfragen und Zusagen der Mitglieder des Beirates
zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Antrages schon erfolgt waren.
Zu 4.
Die Prüfung der Möglichkeit, den Mitgliedern des Förderbeirates eine
Aufwandentschädigung für die umfangreiche, arbeitsintensive und verantwortungsvolle
Juryarbeit zu zahlen, erfolgt unter der Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten des noch
zu verabschiedenden Haushaltes 2016/17. Im laufenden Haushalt sind dafür keine
finanziellen Mittel vorgesehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice