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VzK§13 BA, ZB 22. BVV am 02.04.2014.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 22. BVV am 02.04.2014.pdf
Größe
55 kB
Erstellt
16.10.15, 19:17
Aktualisiert
27.01.18, 11:56

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0593 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 11.12.2013 07.01.2014 29.01.2014 02.04.2014 BVV KultWeit BVV BVV BVV/019/VII KultWeit/024/VII BVV/ 020/VII BVV/ 022/VII überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: An das Zwangsarbeiterlager Lunapark erinnern Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 31.03.2014 Einreicher: Bezirksamt, , Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0593 .03.2014 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0593 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht An das Zwangsarbeiterlager Lunapark erinnern Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 20. Sitzung am 29.01.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0593 „Das Bezirksamt wird ersucht, 1) zu prüfen, inwiefern der Bunker als Mahnmal für Besucherinnen und Besucher zugänglich gemacht werden und er in die Gedenkveranstaltungen in der Schönholzer Heide einbezogen werden kann. 2) zu prüfen, wie gesellschaftliche Akteure einbezogen werden können.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Bevor geprüft werden kann, inwiefern der Bunker in die Gedenkveranstaltungen in der Schönholzer Heide einbezogen werden kann und gesellschaftliche Akteure einbezogen werden können, muss vorab der Zustand des Bunkers und des Geländes geprüft werden. Das Bezirksamt prüft, ob der Bunker baulich wiederhergestellt werden könnte sowie welche Kosten und welcher Zeitrahmen damit verbunden wären. Des Weiteren inwieweit das Gelände um den Bunker und bis an den Bunker heran verkehrssicher zugänglich ist bzw. zugänglich gemacht werden könnte und der Bunker als Mahnmal überhaupt genutzt werden kann. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice