Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 22. BVV am 02.04.2014.pdf
Größe
55 kB
Erstellt
16.10.15, 19:17
Aktualisiert
27.01.18, 11:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0593
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
Beratungsfolge:
11.12.2013
07.01.2014
29.01.2014
02.04.2014
BVV
KultWeit
BVV
BVV
BVV/019/VII
KultWeit/024/VII
BVV/ 020/VII
BVV/ 022/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: An das Zwangsarbeiterlager Lunapark erinnern
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 31.03.2014
Einreicher: Bezirksamt, ,
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0593
.03.2014
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0593
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
An das Zwangsarbeiterlager Lunapark erinnern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 20. Sitzung am 29.01.2014 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0593
„Das Bezirksamt wird ersucht,
1) zu prüfen, inwiefern der Bunker als Mahnmal für Besucherinnen und Besucher
zugänglich gemacht werden und er in die Gedenkveranstaltungen in der
Schönholzer Heide einbezogen werden kann.
2) zu prüfen, wie gesellschaftliche Akteure einbezogen werden können.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Bevor geprüft werden kann, inwiefern der Bunker in die Gedenkveranstaltungen in der
Schönholzer Heide einbezogen werden kann und gesellschaftliche Akteure einbezogen
werden können, muss vorab der Zustand des Bunkers und des Geländes geprüft
werden. Das Bezirksamt prüft, ob der Bunker baulich wiederhergestellt werden könnte
sowie welche Kosten und welcher Zeitrahmen damit verbunden wären. Des Weiteren
inwieweit das Gelände um den Bunker und bis an den Bunker heran verkehrssicher
zugänglich ist bzw. zugänglich gemacht werden könnte und der Bunker als Mahnmal
überhaupt genutzt werden kann.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice