Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 24. BVV am 02.07.14.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
16.10.15, 19:17
Aktualisiert
27.01.18, 11:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0593
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
Beratungsfolge:
11.12.2013
07.01.2014
29.01.2014
02.04.2014
02.07.2014
BVV
KultWeit
BVV
BVV
BVV
BVV/019/VII
KultWeit/024/VII
BVV/ 020/VII
BVV/ 022/VII
BVV / 024/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: An das Zwangsarbeiterlager Lunapark erinnern
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 03.06.2014
Einreicher: Bezirksamt, ,
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0593
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.05.2014
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0593
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
2. Zwischenbericht
An das Zwangsarbeiterlager Lunapark erinnern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 20. Sitzung am 29.01.2014 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0593
„Das Bezirksamt wird ersucht,
1) zu prüfen, inwiefern der Bunker als Mahnmal für Besucherinnen und Besucher
zugänglich gemacht werden und er in die Gedenkveranstaltungen in der
Schönholzer Heide einbezogen werden kann.
2) zu prüfen, wie gesellschaftliche Akteure einbezogen werden können.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Prüfung durch das Bezirksamt Pankow von Berlin hat ergeben, dass die für einen
Bunker erforderlichen Prüfungen, ob er baulich wieder hergestellt werden könnte,
fachlich nicht leistbar sind. Es käme somit nur eine Prüfung durch einen externen
Gutachter in Frage, wofür das Bezirksamt jedoch keine finanziellen Mittel zur Verfügung
hat. Das Bezirksamt wird daher bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt erfragen, welche Maßnahmen zur Unterstützung seitens des Senats möglich
sind.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice