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VzK§ 13 SB, BA, 27. BVV am 26.11.2014.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§ 13 SB, BA, 27. BVV am 26.11.2014.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
16.10.15, 19:17
Aktualisiert
27.01.18, 11:57

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0593 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 11.12.2013 07.01.2014 29.01.2014 02.04.2014 02.07.2014 17.09.2014 26.11.2014 BVV KultWeit BVV BVV BVV BVV BVV BVV/019/VII KultWeit/024/VII BVV/ 020/VII BVV/ 022/VII BVV / 024/VII BVV/ 025/VII BVV/ 027/VII überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: An das Zwangsarbeiterlager Lunapark erinnern Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 18.11.2014 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0593 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .11.2014 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0593 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht An das Zwangsarbeiterlager Lunapark erinnern Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 20. Sitzung am 29.01.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0593 „Das Bezirksamt wird ersucht, 1) zu prüfen, inwiefern der Bunker als Mahnmal für Besucherinnen und Besucher zugänglich gemacht werden und er in die Gedenkveranstaltungen in der Schönholzer Heide einbezogen werden kann. 2) zu prüfen, wie gesellschaftliche Akteure einbezogen werden können.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt hat sich entsprechend der Rückmeldung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) vom 17. Juni mit Schreiben vom 10. Juli 2014 an die Senatskanzlei für kulturelle Angelegenheiten (SenKult) als zuständigen Ansprechpartner für Mahn- und Gedenkstätten im Land Berlin gewandt und um Unterstützung gebeten. Diese teilte nun mit, dass auch die Senatskanzlei weder eine Expertise hat, um solche Begutachtungen selbst durchzuführen, noch Mittel für eine externe Beauftragung. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass sie nicht zuständig sind, da sich das „Gebäude“ nicht in ihrem Besitz befindet. Da weder das Bezirksamt Pankow von Berlin – hier Straßen- und Grünflächenamt und SE Facility Management -, noch der Senat – hier SenStadtUm und SenKult entsprechende fachliche Begutachtungen leisten können und derzeit auch keine finanziellen Mittel für eine externe Begutachtung zur Verfügung stehen, wird von Seiten des Bezirksamtes momentan keine Möglichkeit gesehen, den Bunker als Mahnmal für Besucherinnen und Besucher zugänglich zu machen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice