Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 18. BVV am 06.11.13.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
16.10.15, 19:21
Aktualisiert
27.01.18, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0434
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
24.04.2013
21.05.2013
04.06.2013
28.08.2013
06.11.2013
BVV
VerkOrd
VerkOrd
BVV
BVV
BVV/014/VII
VerkOrd/025/VII
VerkOrd/026/VII
BVV/016/VII
BVV/018/VII
überwiesen
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Schulwegsicherung im Ortsteil Französisch Buchholz
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 24.10.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0434
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.10.2013
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.:VII-0434
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Schulwegsicherung im Ortsteil Französisch Buchholz
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 16.Tagung der BVV am 28.08.2013 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0434:
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Verkehrslenkung Berlin für eine Ausweitung
von Tempo 30 km/h im Bereich der Grundschule in der Berliner Straße im Ortsteil
Französisch Buchholz einzusetzen. Die Tempo-30-Regelung soll von der Kreuzung
Berliner Straße/Hauptstraße/Blankenfelder Straße/Schönhauser Straße in der Berliner
Straße bis 20 Meter in südlicher Richtung bis nach der Einmündung der Dr.-MarkusStraße die Berliner Straße gelten.
Darüber hinaus ist für den stadteinwärts fahrenden Verkehr von der Hauptstraße in die
Berliner Straße im Bereich der der Kreuzung Berliner Straße/Hauptstraße/Blankenfelder
Straße/Schönhauser Straße zu prüfen, ob die Reduzierung von zwei Fahrspuren auf
eine Fahrspur erfolgen kann und so eine Geschwindigkeitsreduzierung erreichbar ist,
und welche Kosten damit verbunden wären.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten
Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem
Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum
Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete
Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51,
Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wird zum aufgeworfenen Sachverhalt
über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten. Sobald eine diesbezügliche
Antwort vorliegt, wird diese der BVV zur Kenntnis gegeben.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice