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VzK§13 BA, ZB 18. BVV am 06.11.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 18. BVV am 06.11.13.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
16.10.15, 19:21
Aktualisiert
27.01.18, 21:07

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0434 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 24.04.2013 21.05.2013 04.06.2013 28.08.2013 06.11.2013 BVV VerkOrd VerkOrd BVV BVV BVV/014/VII VerkOrd/025/VII VerkOrd/026/VII BVV/016/VII BVV/018/VII überwiesen vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Schulwegsicherung im Ortsteil Französisch Buchholz Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 24.10.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0434 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .10.2013 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0434 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Schulwegsicherung im Ortsteil Französisch Buchholz Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 16.Tagung der BVV am 28.08.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0434: „Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Verkehrslenkung Berlin für eine Ausweitung von Tempo 30 km/h im Bereich der Grundschule in der Berliner Straße im Ortsteil Französisch Buchholz einzusetzen. Die Tempo-30-Regelung soll von der Kreuzung Berliner Straße/Hauptstraße/Blankenfelder Straße/Schönhauser Straße in der Berliner Straße bis 20 Meter in südlicher Richtung bis nach der Einmündung der Dr.-MarkusStraße die Berliner Straße gelten. Darüber hinaus ist für den stadteinwärts fahrenden Verkehr von der Hauptstraße in die Berliner Straße im Bereich der der Kreuzung Berliner Straße/Hauptstraße/Blankenfelder Straße/Schönhauser Straße zu prüfen, ob die Reduzierung von zwei Fahrspuren auf eine Fahrspur erfolgen kann und so eine Geschwindigkeitsreduzierung erreichbar ist, und welche Kosten damit verbunden wären.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wird zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten. Sobald eine diesbezügliche Antwort vorliegt, wird diese der BVV zur Kenntnis gegeben. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit Entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice