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VzK§15 BA, 20. BVV am 29.01.14.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA, 20. BVV am 29.01.14.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
16.10.15, 19:22
Aktualisiert
27.01.18, 21:54

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG des Bezirksamtes VII-0615 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 29.01.2014 BVV BVV/ 020/VII Betreff: Benennung der öffentlichen Straße abgehend südlich der Anschlussstelle (AS) Schönerlinder Straße nach Arkenberge im Ortsteil Blankenfelde Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 16.01.2014 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0615 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung . 2014 Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Benennung der öffentlichen Straße abgehend südlich der Anschlussstelle (AS) Schönerlinder Straße nach Arkenberge im Ortsteil Blankenfelde Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Die südlich der Anschlussstelle (AS) Schönerlinder Straße abgehende öffentliche Straße nach Arkenberge wird in „Straße nach Arkenberge“ benannt. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar. Begründung Gemäß Bezirksamtsbeschluss Nr. VII-0231/2012 vom 25.09.2012 wurde die „Straße nach Arkenberge“ dem Fachvermögen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes übertragen. Daher wurde diese Straße gewidmet. Die Widmung wurde im Amtsblatt Nr. 28 vom 28.06.2013 veröffentlicht. Die Bezeichnung „Straße nach Arkenberge“ war bisher lediglich eine interne Arbeitsbezeichnung im Bezirk Pankow, die Straße ist nicht öffentlich benannt. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), das zuletzt durch Gesetz vom 04. Dezember 2008 (GVBl. S. 466) geändert worden ist, sind öffentliche Straßen zu benennen, sobald es im öffentlichen Interesse, insbesondere im Verkehrsinteresse, erforderlich ist. Ein öffentliches Interesse liegt hier vor. Die Straße wird u. a. in das Straßenreinigungsverzeichnis eingruppiert. Hierfür benötigt sie einen Namen. Zudem ist für eine ausreichende Orientierung ein eigener Straßenname notwendig. Als Stichstraße zur Schönerlinder Straße kann diese lange Straße nicht betrachtet werden. Daher soll die Straße in „Straße nach Arkenberge“ benannt werden. Dieser Straßenname stellt einen örtlichen Bezug zu Arkenberge her, so dass bereits mit dem Straßennamen klar wird, wo sich diese Straße befindet und wo sie hinführt. (Arkenberge – 62 m; Kiessee Arkenberge; Hundeauslaufgebiet Arkenberge) Die Benennung soll zum 01.06.2014 wirksam werden. Die Benennung wird dann zusammen mit den notwendigen Umnummerierungen der Siedlungsgrundstücke wirksam. Die Benennungsabsicht für diese Straße wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 25.09.2013 in der 17. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen. Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Das Benennungsverfahren soll entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz durchgeführt werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen Ca. 370,- € für die Aufstellung von Straßennamenschildern einschließlich Pfosten. Diese werden aus dem Kapitel 4212, Titel 52101 – Unterhaltung des Straßenlandes – finanziert. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Anlage Benennungsplan Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung