Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA, 20. BVV am 29.01.14.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
16.10.15, 19:22
Aktualisiert
27.01.18, 21:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VII-0615
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
29.01.2014
BVV
BVV/ 020/VII
Betreff: Benennung der öffentlichen Straße abgehend südlich der Anschlussstelle
(AS) Schönerlinder Straße nach Arkenberge im Ortsteil Blankenfelde
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 16.01.2014
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0615
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
. 2014
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennung der öffentlichen Straße abgehend südlich der Anschlussstelle (AS)
Schönerlinder Straße nach Arkenberge im Ortsteil Blankenfelde
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am
folgenden Beschluss gefasst:
Die südlich der Anschlussstelle (AS) Schönerlinder Straße abgehende öffentliche
Straße nach Arkenberge wird in „Straße nach Arkenberge“ benannt.
Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar.
Begründung
Gemäß Bezirksamtsbeschluss Nr. VII-0231/2012 vom 25.09.2012 wurde die „Straße
nach Arkenberge“ dem Fachvermögen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes
übertragen. Daher wurde diese Straße gewidmet. Die Widmung wurde im Amtsblatt Nr.
28 vom 28.06.2013 veröffentlicht.
Die Bezeichnung „Straße nach Arkenberge“ war bisher lediglich eine interne
Arbeitsbezeichnung im Bezirk Pankow, die Straße ist nicht öffentlich benannt.
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13. Juli 1999
(GVBl. S. 380), das zuletzt durch Gesetz vom 04. Dezember 2008 (GVBl. S. 466)
geändert worden ist, sind öffentliche Straßen zu benennen, sobald es im öffentlichen
Interesse, insbesondere im Verkehrsinteresse, erforderlich ist.
Ein öffentliches Interesse liegt hier vor. Die Straße wird u. a. in das
Straßenreinigungsverzeichnis eingruppiert. Hierfür benötigt sie einen Namen. Zudem ist
für eine ausreichende Orientierung ein eigener Straßenname notwendig.
Als Stichstraße zur Schönerlinder Straße kann diese lange Straße nicht betrachtet
werden.
Daher soll die Straße in „Straße nach Arkenberge“ benannt werden. Dieser
Straßenname stellt einen örtlichen Bezug zu Arkenberge her, so dass bereits mit dem
Straßennamen klar wird, wo sich diese Straße befindet und wo sie hinführt.
(Arkenberge – 62 m; Kiessee Arkenberge; Hundeauslaufgebiet Arkenberge)
Die Benennung soll zum 01.06.2014 wirksam werden. Die Benennung wird dann
zusammen mit den notwendigen Umnummerierungen der Siedlungsgrundstücke
wirksam.
Die Benennungsabsicht für diese Straße wurde der Bezirksverordnetenversammlung
gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am
25.09.2013 in der 17. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne
Aussprache zur Kenntnis genommen.
Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen
Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende
Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind.
Das Benennungsverfahren soll entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz
durchgeführt werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Ca. 370,- € für die Aufstellung von Straßennamenschildern einschließlich Pfosten.
Diese werden aus dem Kapitel 4212, Titel 52101 – Unterhaltung des Straßenlandes –
finanziert.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage
Benennungsplan
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung