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VzK § 13 BA, SB 24. BVV am 02.07.2014.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK § 13 BA, SB 24. BVV am 02.07.2014.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
16.10.15, 19:23
Aktualisiert
27.01.18, 12:11

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0652 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion und Fraktion der CDU Beratungsfolge: 05.03.2014 18.03.2014 02.04.2014 02.07.2014 BVV VerkOrd BVV BVV BVV/ 021/VII VerkOrd/044/VII BVV/ 022/VII BVV / 024/VII überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Knoten Walter-Friedrich-/Groscurthstraße Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 20.06.2014 Einreicher: Bezirksamt, , Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0652 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .06.2014 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0652 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Knoten Walter-Friedrich-/Groscurthstraße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 22.Tagung der BVV am 02.04.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0652: “Das Bezirksamt wird ersucht, am Knoten Walter-Friedrich-/Groscurthstraße, insbesondere an der dort einmündenden Zufahrt zum Bucher Einkaufszentrum, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer/innen zu erhöhen, indem die Einsehbarkeit des Knotens vor allem für Fahrzeugführer/innen verbessert wird. Hier ist an die Aufstellung von Spiegeln und an die wirkungsvolle Begrenzung des ruhenden Individualverkehrs zu denken.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Das Bezirksamt hat die Aufstellung eines Verkehrsspiegels am genannten Knoten geprüft. Das zuständige Straßen- und Grünflächenamt (SGA) als Straßenbaulastträger sieht grundsätzliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Spiegeln. Das Aufstellen eines Verkehrsspiegels trägt nicht dazu bei, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Die Nachteile überwiegen die Vorteile. Verkehrsspiegel verursachen Orientierungsschwierigkeiten, weil sie ein verkleinertes Bild zeigen. Entfernungen und Fahrgeschwindigkeiten können nicht richtig eingeschätzt werden. Durch Verkehrsspiegel entstehen tote Winkel, in denen Fußgänger und Radfahrer nicht zu sehen und somit gefährdet sind. Sie können leicht beschlagen, zerstört oder verdreht werden. Sie vereisen und blenden bei tief stehender Sonne. Weiterhin kann vom Straßenbaulastträger auch die dauerhaft richtige Einstellung von Verkehrsspiegeln nicht gewährleistet werden. Das Bezirksamt befürwortet deshalb die Aufstellung eines Verkehrsspiegels am genannten Knoten nicht. Für bauliche Maßnahmen zum Umbau des Knotens, um die Einsehbarkeit dauerhaft zu verbessern und den ruhenden Verkehr nachhaltig zu begrenzen, sind derzeit keine finanziellen Mittel vorhanden. Um kurzfristig den ruhenden Verkehr zu begrenzen, wird der Allgemeine Ordnungsdienst des Ordnungsamtes Pankow zukünftig verstärkt im Rahmen der Verkehrsüberwachung Kontrollen durchführen und bei entsprechenden Feststellungen Ordnungswidrigkeitsanzeigen fertigen. Bedingt durch die schlechte personelle Ausstattung des Allgemeinen Ordnungsdienstes ist eine flächenhafte und dauerhafte Bestreifung aber nicht möglich, so dass die entsprechenden Dienstkräfte nur im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten tätig werden können. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice