Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK § 13 BA, SB 24. BVV am 02.07.2014.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
16.10.15, 19:23
Aktualisiert
27.01.18, 12:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0652
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion und Fraktion der
CDU
Beratungsfolge:
05.03.2014
18.03.2014
02.04.2014
02.07.2014
BVV
VerkOrd
BVV
BVV
BVV/ 021/VII
VerkOrd/044/VII
BVV/ 022/VII
BVV / 024/VII
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Knoten Walter-Friedrich-/Groscurthstraße
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 20.06.2014
Einreicher: Bezirksamt, ,
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0652
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.06.2014
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.:VII-0652
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Knoten Walter-Friedrich-/Groscurthstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 22.Tagung der BVV am 02.04.2014 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0652:
“Das Bezirksamt wird ersucht, am Knoten Walter-Friedrich-/Groscurthstraße,
insbesondere an der dort einmündenden Zufahrt zum Bucher Einkaufszentrum, die
Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer/innen zu erhöhen, indem die Einsehbarkeit des
Knotens vor allem für Fahrzeugführer/innen verbessert wird. Hier ist an die Aufstellung
von Spiegeln und an die wirkungsvolle Begrenzung des ruhenden Individualverkehrs zu
denken.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Das Bezirksamt hat die Aufstellung eines Verkehrsspiegels am genannten Knoten
geprüft. Das zuständige Straßen- und Grünflächenamt (SGA) als Straßenbaulastträger
sieht grundsätzliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Spiegeln. Das Aufstellen
eines Verkehrsspiegels trägt nicht dazu bei, die Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Die Nachteile überwiegen die Vorteile. Verkehrsspiegel
verursachen Orientierungsschwierigkeiten, weil sie ein verkleinertes Bild zeigen.
Entfernungen und Fahrgeschwindigkeiten können nicht richtig eingeschätzt werden.
Durch Verkehrsspiegel entstehen tote Winkel, in denen Fußgänger und Radfahrer nicht
zu sehen und somit gefährdet sind. Sie können leicht beschlagen, zerstört oder verdreht
werden. Sie vereisen und blenden bei tief stehender Sonne. Weiterhin kann vom
Straßenbaulastträger auch die dauerhaft richtige Einstellung von Verkehrsspiegeln nicht
gewährleistet werden. Das Bezirksamt befürwortet deshalb die Aufstellung eines
Verkehrsspiegels am genannten Knoten nicht.
Für bauliche Maßnahmen zum Umbau des Knotens, um die Einsehbarkeit dauerhaft zu
verbessern und den ruhenden Verkehr nachhaltig zu begrenzen, sind derzeit keine
finanziellen Mittel vorhanden.
Um kurzfristig den ruhenden Verkehr zu begrenzen, wird der Allgemeine
Ordnungsdienst des Ordnungsamtes Pankow zukünftig verstärkt im Rahmen der
Verkehrsüberwachung Kontrollen durchführen und bei entsprechenden Feststellungen
Ordnungswidrigkeitsanzeigen fertigen. Bedingt durch die schlechte personelle
Ausstattung des Allgemeinen Ordnungsdienstes ist eine flächenhafte und dauerhafte
Bestreifung aber nicht möglich, so dass die entsprechenden Dienstkräfte nur im
Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten tätig werden können.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Dr. Torsten Kühne
Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice