Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 21. BVV am 05.03.14.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
16.10.15, 19:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0195
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
Beratungsfolge:
29.08.2012
11.09.2012
25.09.2012
07.11.2012
24.04.2013
05.03.2014
BVV
VerkOrd
VerkOrd
BVV
BVV
BVV
BVV/008/VII
VerkOrd/013/VII
VerkOrd/014/VII
BVV/010/VII
BVV/014/VII
BVV/ 021/VII
überwiesen
vertagt
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Lücken im Fahrrad-Routennetz schließen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 13.02.2014
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0195
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
2014
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache-Nr.: VII-0195
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Lücken im Fahrrad – Routennetz schließen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Tagung der BVV am 07.11.2012 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0195
„Das Bezirksamt wird ersucht,
1. einen Plan zu erstellen, in dem die wichtigen Lückenschlüsse im Fahrrad Routennetz dargestellt sind. Hierbei sind insbesondere direkte Wegeverbindungen zu
berücksichtigen, die Umwege für den Fahrradverkehr verringern und eine Optimierung
des Fahrrad - Routennetzes ermöglichen.
2. Bei allen Baumaßnahmen wird geprüft, ob und wie Lückenschlüsse im Fahrrad Routennetz erreicht werden können. Der Ausschuss für Verkehr und öffentliche
Ordnung wird jeweils über die Prüfergebnisse informiert.
3. Der Plan Lückenschlüsse im Fahrrad - Routennetz wird im Ausschuss für Verkehr
und öffentliche Ordnung sowie zuvor im FahrRat vorgestellt und abgestimmt.
4. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, ihre Anregungen und
Vorschläge für eine Optimierung des Fahrrad-Routennetzes zu geben (u. a. durch ein
Angebot auf der Website des Bezirkes Pankow.
5. Der Entwurf des Planes wird der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
den im Bezirk aktiven Umwelt- und Verkehrsverbänden, den Bürgervereinen bzw. dem
Bezirksamt bekannten Bürgerinitiativen, die sich für eine Verbesserung des
Fahrradverkehrs einsetzen, mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache zunächst an die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gesandt, um
auf diese Weise zu erfahren, ob der Bezirk im Rahmen des Radverkehrsprogramms
des Senats für die Erstellung des gewünschten Plans insbesondere gutachterliche und
also finanzielle Unterstützung erwarten kann.
Die notwendigen Planungsmittel in einer geschätzten Höhe von ca. 30 Tsd. € kann das
Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt nicht aufbringen, da es über keine
Gutachtermittel verfügt. Folglich kann nur entweder mit der gezielten
Zurverfügungstellung der notwendigen Mittel durch die BVV oder durch den Senat die
gewünschte Planerstellung, die ja eine systematische Überarbeitung des gesamten
Bezirksnetzes erfordert, beauftragt werden.
Die Antwort liegt nun vor. Die Senatsverwaltung teilte Folgendes mit:
„Bezüglich des BVV-Beschlusses - Lücken im Fahrradroutennetz schließen - ist zu
bemerken, dass ein Plan für das übergeordnete Fahrradroutennetz, der ein dichtes
Netz von Haupt- und Ergänzungsrouten definiert und natürlich auch den Bezirk Pankow
umfasst, im Internetauftritt meiner Verwaltung einsehbar ist. Die sich daraus
ergebenden zahlreichen baulichen und straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen
werden in den fortlaufenden Gesprächen zwischen meinem Referat und Ihrem Tiefbauund Landschaftsplanungsamt regelmäßig thematisiert und bei entsprechendem
Konsens planerisch weiterverfolgt. Auch wenn sich kurzfristig infolge von benachbarten
Baumaßnahmen oder aktuellen Entwicklungen Änderungs- oder sonstiger
Handlungsbedarf im Rahmen des Radverkehrsinfrastrukturprogramms ergibt, können
solche Projekte meist noch in das jeweilige Bauprogramm integriert werden. Es besteht
daher kein Mangel an Projektvorschlägen, sondern an ausreichenden Kapazitäten für
die unmittelbare Vorbereitung und Umsetzung der Vorhaben im Tiefbau- und
Landschaftsplanungsamt. Hierdurch wird die Realisierung der Vorhaben häufig
verzögert und unnötiger zusätzlicher Verwaltungsaufwand insbesondere bei der
Finanzierung der Maßnahmen erzeugt.
Was die gewünschten Gutachtermittel betrifft, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die
Radverkehrsmittel der Haushaltstitel 720 16 und 521 08 zwar für die Finanzierung
konkreter Bauplanungsunterlagen, nicht aber für allgemeine verkehrliche
Untersuchungen nutzbar sind. Für das Hauptroutennetz waren in früheren Jahren aus
anderen Mitteln meiner Verwaltung bereits solche Untersuchungen beauftragt worden;
soweit Pankow betroffen war, sind diese Ergebnisse auch Ihrem Bezirksamt zur
Verfügung gestellt worden. Die damaligen Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass
solche externen Gutachten nur von begrenztem Wert sind, da sich die entscheidenden
Fragen meist erst im Rahmen der umsetzungsorientierten Detailplanung der Vorhaben
stellen und die Aussagen entsprechender Gutachten wegen veränderter
Rahmenbedingungen bereits nach wenigen Jahren veraltet sind.
Ich bitte daher um Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Gutachtermittel für die
systematische Überarbeitung des gesamten Radwegenetzes nicht zur Verfügung
stellen können. Ihnen stehen aber nach wie vor in erheblichem Umfang
Radverkehrsmittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die
Erstellung von Bauplanungsunterlagen für konkrete Maßnahmen zur Verfügung. Ich
hoffe, dass die mit Hilfe dieser Mittel erstellten Planungen künftig rascher die
Umsetzungsreife erreichen und zügiger von Ihrem Tiefbau- und
Landschaftsplanungsamt realisiert werden können.“
Demnach ist also zusammenfassend festzustellen:
1. Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird ein Plan zur
Weiterentwicklung des bestehenden Radwegenetzes weder für erforderlich noch für
sinnvoll gehalten („kein Mangel an Projektvorschlägen, sondern an ausreichenden
Kapazitäten für die unmittelbare Vorbereitung und Umsetzung der Vorhaben im
Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt“).
2. Es können auch keinerlei Mittel für die Umsetzung des BVV-Beschlusses
bereitgestellt werden. Stattdessen „stehen aber nach wie vor in erheblichem Umfang
Radverkehrsmittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die
Erstellung von Bauplanungsunterlagen für konkrete Maßnahmen zur Verfügung“.
Im Bezirksamt Pankow und hier natürlich insbesondere im Tiefbau- und
Landschaftsplanungsamt werden also weiterhin die durch das
Radverkehrsinfrastrukturprogramm zur Verfügung stehenden Mittel genutzt, um auf
diese Weise, orientiert an ausreichend zur Umsetzung anstehenden Projekten, die Ziele
eines sich immer stärker verdichtenden Radwegenetzes zu erfüllen und damit auch den
Wünschen des Antrags zu entsprechen. Dies kann natürlich nur im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Kapazitäten geschehen.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeister