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VzK§13 BA, ZB 11. BVV am 12.12.12.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 11. BVV am 12.12.12.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
16.10.15, 19:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:12

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Inhalt der Datei

2.19 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0242 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 26.09.2012 12.12.2012 BVV BVV BVV/009/VII BVV/011/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Altkleidercontainer Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 29.11.2012 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0242 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .2012 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0242 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Altkleidercontainer Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 9.Tagung der BVV am 26.09.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0242: „Das Bezirksamt wird ersucht, für die Handhabung der Genehmigungen zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenland ein Verfahren analog zum Verfahren in Charlottenburg-Wilmersdorf anzuwenden. Die Zahl der Standorte soll dabei auf zwanzig begrenzt werden, gemeinnützige Bewerberinnen sind bei der Standortvergabe zu bevorzugen. Die legalen Standorte im öffentlichen Straßenland sind im Internet zu veröffentlichen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die zuständige Abteilung Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice hat in Kenntnis des Antrages der Fraktion der SPD vom 26.09.2012 mit der Umsetzung der neuen Handhabung zur Erteilung von Genehmigungen zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenland begonnen. Ein Exposé zur Vorbereitung der Ausschreibung der Standorte wird derzeit im Ordnungsamt erarbeitet. Die in Frage kommenden Standorte werden aktuell vom Bereich Straßenverkehrsbehörde im Rahmen von Ortsbesichtigungen auf ihre Zulässigkeit als Standorte hin überprüft und katalogisiert. Die vorbereitenden Maßnahmen, inklusive der Ausschreibung der Standorte, werden noch einen Zeitraum von ca. 3 Monaten in Anspruch nehmen. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice