Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 11. BVV am 12.12.12.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
16.10.15, 19:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:12
Stichworte
Inhalt der Datei
2.19
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0242
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
26.09.2012
12.12.2012
BVV
BVV
BVV/009/VII
BVV/011/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Altkleidercontainer
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 29.11.2012
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0242
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2012
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0242
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Altkleidercontainer
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 9.Tagung der BVV am 26.09.2012 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0242:
„Das Bezirksamt wird ersucht, für die Handhabung der Genehmigungen zur Aufstellung
von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenland ein Verfahren analog zum
Verfahren in Charlottenburg-Wilmersdorf anzuwenden.
Die Zahl der Standorte soll dabei auf zwanzig begrenzt werden, gemeinnützige
Bewerberinnen sind bei der Standortvergabe zu bevorzugen. Die legalen Standorte im
öffentlichen Straßenland sind im Internet zu veröffentlichen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die zuständige Abteilung Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice hat in
Kenntnis des Antrages der Fraktion der SPD vom 26.09.2012 mit der Umsetzung der
neuen Handhabung zur Erteilung von Genehmigungen zur Aufstellung von
Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenland begonnen.
Ein Exposé zur Vorbereitung der Ausschreibung der Standorte wird derzeit im
Ordnungsamt erarbeitet. Die in Frage kommenden Standorte werden aktuell vom
Bereich Straßenverkehrsbehörde im Rahmen von Ortsbesichtigungen auf ihre
Zulässigkeit als Standorte hin überprüft und katalogisiert.
Die vorbereitenden Maßnahmen, inklusive der Ausschreibung der Standorte, werden
noch einen Zeitraum von ca. 3 Monaten in Anspruch nehmen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice