Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 13. BVV am 06.03.13.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
16.10.15, 19:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:12
Stichworte
Inhalt der Datei
2.18
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0242
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
26.09.2012
12.12.2012
06.03.2013
BVV
BVV
BVV
BVV/009/VII
BVV/011/VII
BVV/013/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Altkleidercontainer
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 22.02.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0242
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.02.2013
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0242
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
2. Zwischenbericht
Altkleidercontainer
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 9. Tagung der BVV am 26.09.2012 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0242:
„Das Bezirksamt wird ersucht, für die Handhabung der Genehmigungen zur Aufstellung
von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenland ein Verfahren analog zum
Verfahren in Charlottenburg-Wilmersdorf anzuwenden.
Die Zahl der Standorte soll dabei auf zwanzig begrenzt werden, gemeinnützige
Bewerberinnen sind bei der Standortvergabe zu bevorzugen. Die legalen Standorte im
öffentlichen Straßenland sind im Internet zu veröffentlichen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Durch das für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen
Straßenland zuständige Ordnungsamt sind in Zusammenarbeit mit dem Tiefbau- und
Landschaftsplanungsamt und dem Stadtentwicklungsamt in den zurückliegenden
Wochen im Bezirk Pankow insgesamt 27 mögliche Standorte geprüft worden. Davon
erwiesen sich 14 Standorte zwar als geeignet, 6 dieser Standorte stießen jedoch auf
Bedenken aus Sicht des Denkmalschutzes.
Die bisherige Vorgehensweise ergab unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der
Ermittlung geeigneter Standorte, der Ermittlungsaufwand selbst stellt sich aus
personeller Sicht als überaus hoch dar, daher wird es zu einer noch nicht absehbaren
zeitlichen Verzögerung kommen. Aus diesen Gründen wurde eine Arbeitsgruppe,
bestehend aus Vertretern des Ordnungsamtes sowie des Tiefbau- und
Landschaftsplanungsamtes, zur Ermittlung und Dokumentation einer hinreichenden
Anzahl von Standorten gebildet.
Ein erneuter Besichtigungs- und Prüfungstermin der in Frage kommenden Standorte,
unter Beteiligung der Mitglieder der Arbeitsgruppe hat am 15.02.2013 stattgefunden.
Ein weiteres Problem stellt die - zeitweise - Lagerung der unerlaubt auf öffentlichem
Straßenland befindlichen und in diesem Zusammenhang zu entfernenden
Altkleidersammelcontainer dar. Es ist dringend erforderlich, dass im Bezirk vorhandene
Lagerflächen des Bezirksamtes für die Zwischenlagerung der Container ermittelt und
zur Verfügung gestellt werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice