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VzK§13 BA, ZB 13. BVV am 06.03.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 13. BVV am 06.03.13.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
16.10.15, 19:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:12

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Inhalt der Datei

2.18 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0242 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 26.09.2012 12.12.2012 06.03.2013 BVV BVV BVV BVV/009/VII BVV/011/VII BVV/013/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Altkleidercontainer Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 22.02.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0242 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .02.2013 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0242 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 2. Zwischenbericht Altkleidercontainer Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 9. Tagung der BVV am 26.09.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0242: „Das Bezirksamt wird ersucht, für die Handhabung der Genehmigungen zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenland ein Verfahren analog zum Verfahren in Charlottenburg-Wilmersdorf anzuwenden. Die Zahl der Standorte soll dabei auf zwanzig begrenzt werden, gemeinnützige Bewerberinnen sind bei der Standortvergabe zu bevorzugen. Die legalen Standorte im öffentlichen Straßenland sind im Internet zu veröffentlichen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Durch das für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenland zuständige Ordnungsamt sind in Zusammenarbeit mit dem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt und dem Stadtentwicklungsamt in den zurückliegenden Wochen im Bezirk Pankow insgesamt 27 mögliche Standorte geprüft worden. Davon erwiesen sich 14 Standorte zwar als geeignet, 6 dieser Standorte stießen jedoch auf Bedenken aus Sicht des Denkmalschutzes. Die bisherige Vorgehensweise ergab unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Ermittlung geeigneter Standorte, der Ermittlungsaufwand selbst stellt sich aus personeller Sicht als überaus hoch dar, daher wird es zu einer noch nicht absehbaren zeitlichen Verzögerung kommen. Aus diesen Gründen wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Ordnungsamtes sowie des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes, zur Ermittlung und Dokumentation einer hinreichenden Anzahl von Standorten gebildet. Ein erneuter Besichtigungs- und Prüfungstermin der in Frage kommenden Standorte, unter Beteiligung der Mitglieder der Arbeitsgruppe hat am 15.02.2013 stattgefunden. Ein weiteres Problem stellt die - zeitweise - Lagerung der unerlaubt auf öffentlichem Straßenland befindlichen und in diesem Zusammenhang zu entfernenden Altkleidersammelcontainer dar. Es ist dringend erforderlich, dass im Bezirk vorhandene Lagerflächen des Bezirksamtes für die Zwischenlagerung der Container ermittelt und zur Verfügung gestellt werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice