Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 18. BVV am 06.11.13.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
16.10.15, 19:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0242
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
26.09.2012
12.12.2012
06.03.2013
06.11.2013
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV/009/VII
BVV/011/VII
BVV/013/VII
BVV/018/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Altkleidercontainer
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 24.10.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0242
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.10.2013
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0242
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
4. Zwischenbericht
Altkleidercontainer
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 9. Tagung der BVV am 26.09.2012 angenommenenErsuchens
der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0242:
„Das Bezirksamt wird ersucht, für die Handhabung der Genehmigungen zur Aufstellung
von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenland ein Verfahren analog zum
Verfahren in Charlottenburg-Wilmersdorf anzuwenden.
Die Zahl der Standorte soll dabei auf zwanzig begrenzt werden, gemeinnützige
Bewerberinnen sind bei der Standortvergabe zu bevorzugen. Die legalen Standorte im
öffentlichen Straßenland sind im Internet zu veröffentlichen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Nachdem die zulässigen 20 Standorte im örtlichen Zuständigkeitsbereich Pankow
beschlossen und veröffentlicht wurden, sind durch das Ordnungsamt Pankow die
Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren, in welchem die Anforderungen an
interessierte Aufstellfirmen zur Vergabe der Aufstellgenehmigungen für das öffentliche
Straßenland fixiert sind, fertig gestellt worden. Das Exposé mit dem dazugehörigen
Punktebewertungsbogen befindet sich zur abschließenden Beurteilung im Rechtsamt.
Hiernach stehen dem Start des Interessenbekundungsverfahrens mit anschließender
Vergabe der Genehmigungen an den/die am meisten geeignete/n Interessenten/in
keine rechtlichen Hinderungsgründe mehr entgegen.
Zudem konnte dem Ordnungsamt nach dortigen intensiven Bemühungen in
Zusammenarbeit mit dem Bereich Immobilienservice im Bezirksamt Pankow bis zum
31.12.2014 befristet ein Grundstück zur Zwischenlagerung der unerlaubt auf
öffentlichem Straßenland aufgestellten und im Rahmen der Ersatzvornahme zu
beräumenden Altkleidersammelcontainer zur Verfügung gestellt werden. Das
Grundstück, welches sich in 13127 Berlin, Bahnhofstraße 16 (in der Nähe des SBahnhofes Blankenburg) befindet, wurde am 11.10.2013 in die Zuständigkeit des
Ordnungsamtes Pankow übergeben.
Zu klären bleibt noch die Frage nach dem Transport der zu beräumenden
Altkleidersammelcontainer, denn nach einer erneuten Absprache mit dem Tiefbau- und
Landschaftsplanungsamt im Bezirksamt Pankow vom 11.10.2013 stehen dort keine
geeigneten Transportkapazitäten zur Verfügung. Die Einbeziehung einer weiteren Firma
in das Geschehen ist somit unabwendbar. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür
sind zu prüfen. Dies gilt gleichermaßen für die Frage der Verwertung / Vernichtung von
beschlagnahmten und nicht wieder abgeholten Altkleidersammelcontainern nebst deren
Inhalt. Ziel der Prüfung ist, eine kostenneutrale Lösung zu finden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice