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VzK§13 BA, ZB 18. BVV am 06.11.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 18. BVV am 06.11.13.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
16.10.15, 19:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:12

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0242 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 26.09.2012 12.12.2012 06.03.2013 06.11.2013 BVV BVV BVV BVV BVV/009/VII BVV/011/VII BVV/013/VII BVV/018/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Altkleidercontainer Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 24.10.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE x ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0242 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .10.2013 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0242 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 4. Zwischenbericht Altkleidercontainer Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 9. Tagung der BVV am 26.09.2012 angenommenenErsuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0242: „Das Bezirksamt wird ersucht, für die Handhabung der Genehmigungen zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenland ein Verfahren analog zum Verfahren in Charlottenburg-Wilmersdorf anzuwenden. Die Zahl der Standorte soll dabei auf zwanzig begrenzt werden, gemeinnützige Bewerberinnen sind bei der Standortvergabe zu bevorzugen. Die legalen Standorte im öffentlichen Straßenland sind im Internet zu veröffentlichen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Nachdem die zulässigen 20 Standorte im örtlichen Zuständigkeitsbereich Pankow beschlossen und veröffentlicht wurden, sind durch das Ordnungsamt Pankow die Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren, in welchem die Anforderungen an interessierte Aufstellfirmen zur Vergabe der Aufstellgenehmigungen für das öffentliche Straßenland fixiert sind, fertig gestellt worden. Das Exposé mit dem dazugehörigen Punktebewertungsbogen befindet sich zur abschließenden Beurteilung im Rechtsamt. Hiernach stehen dem Start des Interessenbekundungsverfahrens mit anschließender Vergabe der Genehmigungen an den/die am meisten geeignete/n Interessenten/in keine rechtlichen Hinderungsgründe mehr entgegen. Zudem konnte dem Ordnungsamt nach dortigen intensiven Bemühungen in Zusammenarbeit mit dem Bereich Immobilienservice im Bezirksamt Pankow bis zum 31.12.2014 befristet ein Grundstück zur Zwischenlagerung der unerlaubt auf öffentlichem Straßenland aufgestellten und im Rahmen der Ersatzvornahme zu beräumenden Altkleidersammelcontainer zur Verfügung gestellt werden. Das Grundstück, welches sich in 13127 Berlin, Bahnhofstraße 16 (in der Nähe des SBahnhofes Blankenburg) befindet, wurde am 11.10.2013 in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes Pankow übergeben. Zu klären bleibt noch die Frage nach dem Transport der zu beräumenden Altkleidersammelcontainer, denn nach einer erneuten Absprache mit dem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt im Bezirksamt Pankow vom 11.10.2013 stehen dort keine geeigneten Transportkapazitäten zur Verfügung. Die Einbeziehung einer weiteren Firma in das Geschehen ist somit unabwendbar. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür sind zu prüfen. Dies gilt gleichermaßen für die Frage der Verwertung / Vernichtung von beschlagnahmten und nicht wieder abgeholten Altkleidersammelcontainern nebst deren Inhalt. Ziel der Prüfung ist, eine kostenneutrale Lösung zu finden. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice