Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK13 SB, Bezirksamt, 25. BVV am 17.09.2014.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
16.10.15, 19:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0242
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
26.09.2012
12.12.2012
06.03.2013
06.11.2013
05.03.2014
17.09.2014
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV/009/VII
BVV/011/VII
BVV/013/VII
BVV/018/VII
BVV/ 021/VII
BVV/ 025/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Altkleidercontainer
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 09.09.2014
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0242
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.09.2014
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0242
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Altkleidercontainer
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 9. Tagung der BVV am 26.09.2012 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0242:
„Das Bezirksamt wird ersucht, für die Handhabung der Genehmigungen zur Aufstellung
von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenland ein Verfahren analog zum
Verfahren in Charlottenburg-Wilmersdorf anzuwenden.
Die Zahl der Standorte soll dabei auf zwanzig begrenzt werden, gemeinnützige
Bewerberinnen sind bei der Standortvergabe zu bevorzugen. Die legalen Standorte im
öffentlichen Straßenland sind im Internet zu veröffentlichen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Das Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe der Genehmigung für die 20 legalen
Standorte wurde am 27.06.2014 mit Erteilung der Ausnahmegenehmigung an den
DRK-Kreisverband Berlin-City e.V., Galenstr. 29, 13597 Berlin, in Kooperation mit der
„EFIBA Handelsgesellschaft mbH“ Carl-Zeiss-Str. 6, 27211 Bassum, abgeschlossen.
Seit dem 15.07.2014 sind alle Altkleidercontainer an den genehmigten Standorten
aufgestellt und durch ihre rote Farbe mit weißer Aufschrift erkennbar.
Das parallel notwendige Verfahren zur Unterbindung der unerlaubten Aufstellung von
Altkleidersammelcontainern auf öffentlichem Straßenland in Pankow wird mit einem
erheblichen Personalaufwand durchgeführt. Gleichzeitig zum Start des
Interessenbekundungsverfahrens hatte das Ordnungsamt Pankow im März 2014 mit
der systematischen Kontrolle der Straßen, Wege und Plätze in Pankow begonnen. Seit
dem wurden durch die MitarbeiterInnen des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) die
Ortsteile in den Altbezirken Pankow und Weißensee systematisch überprüft und hierbei
412 unzulässige Standorte dokumentiert. Dies entspricht in etwa dem Umfang der
unerlaubten Standorte, welche im Kalenderjahr 2012 in ganz Pankow festgestellt
worden waren. Die Zunahme des „Wildwuches“ an unerlaubt im öffentlichen
Straßenland von Pankow aufgestellten Altkleidersammelcontainer ist deutlich
erkennbar.
Durch den Fachbereich Ordnungswidrigkeiten im Innendienstbereich des
Ordnungsamtes Pankow ergingen weit über 100 schriftliche Räumungsaufforderungen
und 20 Kostenbescheide hierzu an Aufstellerfirmen, diverse OrdnungswidrigkeitenVerfahren waren bzw. sind noch anhängig.
Das Ordnungsamt Pankow hatte am 27.03.2014 mit der Firma „Entsorgung Punkt DE
GmbH“, Rosenfelder Str. 15-16, 10315 Berlin, ein geeignetes Transportunternehmen für
die Beförderung von unerlaubt auf öffentlichem Straßenland aufgestellten und nach
Aufforderung nicht abgeholten Altkleidersammelcontainern ermittelt und vertraglich bis
zum 31.12.2014 gebunden.
Zur Absicherung des anfallenden Arbeitsvolumens musste das Ordnungsamt drei
Dienstkräfte im AOD und zwei Dienstkräfte im Innendienstbereich ausschließlich für die
Bearbeitung dieser Sachverhalte, von der Kontrolle/Dokumentation der Standorte bis
hin zur Verfahrensbearbeitung (Bußgeldbescheide/Einspruchsverfahren bzw.
Bescheide im Verwaltungsverfahren/Widerspruchsbearbeitung) abstellen. Der Hauptteil
der Verfahren dauert in Folge der gängigen Einspruchs- bzw. Widerspruchseinlegung
durch die Aufstellerfirmen noch an. Der Kosten- und Personalaufwand für die
Beräumung der illegalen Altkleidercontainer ist insbesondere durch die gängige Praxis
der Aufstellerfirma erheblich.
Das Bezirksamt wird den Ortsteil Prenzlauer Berg im 2. Halbjahr 2014 systematisch
überprüfen. Nach der erfolgten systematischen Überprüfung aller Pankower Ortsteile
wird das Ordnungsamt zukünftig vorrangig auf Beschwerden der Bürgerinnen und
Bürger zu illegal aufgestellten Altkleidercontainer reagieren. Eine eigene Verwertung
von beräumten und beschlagnahmten Altkleidersammelcontainern wird mangels
Erfolgsaussichten – siehe Ergebnis der Versteigerung – nicht mehr vorgenommen,
sondern zukünftig Dritten (z.B. Transportfirma, BSR) überlassen werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Das Gesamtvolumen der festgesetzten Bußgelder im Rahmen der Beräumung der
illegal aufgestellten Altkleidercontainer beläuft sich mit Stand zum 30.06.2014 auf
53.218,00 Euro. Hierauf erfolgten bereits Zahlungen unter Verzicht auf weitere
Rechtsmittel durch die betroffenen Aufstellfirmen im Umfang von 971,00 Euro. Den aus
den zwischenzeitlich vier Räumungsaktionen im Wege der Ersatzvornahme für die
Beräumung von 68 Altkleidersammelcontainern dem Bezirksamt entstandenen
zusätzlichen Kosten in Höhe von 4.120,69 Euro stehen insgesamt zusätzliche Erträge
in Höhe von 3.646,24 Euro einschließlich bezahlter Gebührenbescheide gegenüber.
Darin enthalten sind auch die Erlöse in Höhe von 170,00 Euro aus der Versteigerung
von neun Altkleidersammelcontainern am 20.06.2014.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice