Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK §13 BezVG ZB BA 15. BVV 5.6.13.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
16.10.15, 19:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
2.29
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0364
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Ausschuss für
Stadtentwicklung und Grünanlagen
Beratungsfolge:
06.03.2013
05.06.2013
BVV
BVV
BVV/013/VII
BVV/015/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Atelierhaus Prenzlauer Promenade 149 - 152
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
SIEHE ANLAGE
Berlin, den 28.05.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0364
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.05.2013
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0364/2013
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Atelierhaus Prenzlauer Promenade 149 - 152
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII - 0364/2013
„Die BVV Pankow spricht sich für die dauerhafte Erhaltung des Atelierhauses
Prenzlauer Promenade 149 - 152 aus. Das Bezirksamt wird ersucht, sich
gegenüber dem Senat und dem Liegenschaftsfonds Berlin für folgende Punkte
einzusetzen:
1.
Erhaltung der bestehenden Ateliers in der eh. Akademie der
Wissenschaften Prenzlauer Promenade 149-152.
2.
Ausweitung der Ateliernutzungen in dem Gebäudekomplex und Prüfung
der Finanzierung durch das Atelierprogramm.
3.
Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Atelierräumen für
Künstlerinnen und Künstler, die nicht durch das Atelierprogramm gefördert
werden können.
4.
Entwicklung eines Nutzungskonzepts für das Grundstück Arnold Zweig
Straße 1/Prenzlauer Promenade 149-152 und der Suche nach einem
geeigneten Träger für das Atelierhaus.
5.
Dabei sind die Bezirksverordnetenversammlung und der Berufsverband
bildender Künstler Berlin e. V. (bbk berlin e. V.) sowie VertreterInnen der
KünstlerInnen zu beteiligen.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht zu prüfen, ob durch den entstehenden
Wohnungsneubau im umgebenden Stadtquartier ein zusätzlicher Bedarf an
Gemeinbedarfsflächen, z. B. für eine Kindertagesstätte oder Schule, entsteht.
Dabei sind die Neubaupotentiale auf dem Grundstück zu untersuchen. Es ist zu
prüfen, ob und wie ggf. eine öffentliche Einrichtung in dem Gesamtkonzept zu
integrieren wäre.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Schreiben vom 22.04.2013 wurden die Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung
für Finanzen, Frau Dr. Sudhof, sowie der Geschäftsführer der Liegenschaftsfonds Berlin
GmbH & Co. KG, Herr Lippmann, unter Beifügung des entsprechenden BVVBeschlusses vom 06.03.2013 gebeten, das Anliegen der BVV und des Bezirksamtes
zur Erhaltung der kulturellen Nutzung als Atelierhaus zu unterstützen und das
Grundstück Prenzlauer Promenade 149, 150, 151, 152, Arnold-Zweig-Straße 1 nicht zu
vermarkten. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass das Bezirksamt das Grundstück nicht
als Wohnungsbaupotential ansieht und unabhängig von der zu sichernden kulturellen
Nutzung unter Umständen Fachbedarf (Kita, Schule) an einer unbebauten Teilfläche
des Grundstückes besteht. Dieser Bedarf wird konkretisiert, sobald die diesbezügliche
bezirkliche Planung abgeschlossen ist.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde durch die
Senatsverwaltung für Finanzen bezüglich des durch den Bezirk angezeigten
Fachbedarfs um ein fachpolitisches Votum gebeten. Die entsprechenden
Abstimmungen sind noch zu führen.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 23.04.2013 den Bezirk auf
das Konzept zur transparenten Liegenschaftspolitik verwiesen. Danach wäre das
Grundstück zunächst mit Blick auf Halten oder Verkaufen auf die verschiedenen
fachpolitischen Bedarfe zu clustern und diese müssten nachvollziehbar bewertet
werden. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass angemeldeter Fachbedarf in jedem Fall
mit Finanzmitteln zu unterlegen wäre.
Nach Abschluss der bezirklichen Infrastrukturbedarfsplanung sind ggf. die notwendigen
Schritte zur Sicherung einer Grundstücksteilfläche für Fachzwecke einzuleiten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Christine Keil
Bezirksstadträtin für Jugend
und Facility Management