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VzK §13 BezVG ZB BA 15. BVV 5.6.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK §13 BezVG ZB BA 15. BVV 5.6.13.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
16.10.15, 19:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:13

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Inhalt der Datei

2.29 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0364 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beratungsfolge: 06.03.2013 05.06.2013 BVV BVV BVV/013/VII BVV/015/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Atelierhaus Prenzlauer Promenade 149 - 152 Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: SIEHE ANLAGE Berlin, den 28.05.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE x ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0364 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .05.2013 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0364/2013 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Atelierhaus Prenzlauer Promenade 149 - 152 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII - 0364/2013 „Die BVV Pankow spricht sich für die dauerhafte Erhaltung des Atelierhauses Prenzlauer Promenade 149 - 152 aus. Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat und dem Liegenschaftsfonds Berlin für folgende Punkte einzusetzen: 1. Erhaltung der bestehenden Ateliers in der eh. Akademie der Wissenschaften Prenzlauer Promenade 149-152. 2. Ausweitung der Ateliernutzungen in dem Gebäudekomplex und Prüfung der Finanzierung durch das Atelierprogramm. 3. Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Atelierräumen für Künstlerinnen und Künstler, die nicht durch das Atelierprogramm gefördert werden können. 4. Entwicklung eines Nutzungskonzepts für das Grundstück Arnold Zweig Straße 1/Prenzlauer Promenade 149-152 und der Suche nach einem geeigneten Träger für das Atelierhaus. 5. Dabei sind die Bezirksverordnetenversammlung und der Berufsverband bildender Künstler Berlin e. V. (bbk berlin e. V.) sowie VertreterInnen der KünstlerInnen zu beteiligen. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht zu prüfen, ob durch den entstehenden Wohnungsneubau im umgebenden Stadtquartier ein zusätzlicher Bedarf an Gemeinbedarfsflächen, z. B. für eine Kindertagesstätte oder Schule, entsteht. Dabei sind die Neubaupotentiale auf dem Grundstück zu untersuchen. Es ist zu prüfen, ob und wie ggf. eine öffentliche Einrichtung in dem Gesamtkonzept zu integrieren wäre.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit Schreiben vom 22.04.2013 wurden die Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Finanzen, Frau Dr. Sudhof, sowie der Geschäftsführer der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG, Herr Lippmann, unter Beifügung des entsprechenden BVVBeschlusses vom 06.03.2013 gebeten, das Anliegen der BVV und des Bezirksamtes zur Erhaltung der kulturellen Nutzung als Atelierhaus zu unterstützen und das Grundstück Prenzlauer Promenade 149, 150, 151, 152, Arnold-Zweig-Straße 1 nicht zu vermarkten. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass das Bezirksamt das Grundstück nicht als Wohnungsbaupotential ansieht und unabhängig von der zu sichernden kulturellen Nutzung unter Umständen Fachbedarf (Kita, Schule) an einer unbebauten Teilfläche des Grundstückes besteht. Dieser Bedarf wird konkretisiert, sobald die diesbezügliche bezirkliche Planung abgeschlossen ist. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde durch die Senatsverwaltung für Finanzen bezüglich des durch den Bezirk angezeigten Fachbedarfs um ein fachpolitisches Votum gebeten. Die entsprechenden Abstimmungen sind noch zu führen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 23.04.2013 den Bezirk auf das Konzept zur transparenten Liegenschaftspolitik verwiesen. Danach wäre das Grundstück zunächst mit Blick auf Halten oder Verkaufen auf die verschiedenen fachpolitischen Bedarfe zu clustern und diese müssten nachvollziehbar bewertet werden. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass angemeldeter Fachbedarf in jedem Fall mit Finanzmitteln zu unterlegen wäre. Nach Abschluss der bezirklichen Infrastrukturbedarfsplanung sind ggf. die notwendigen Schritte zur Sicherung einer Grundstücksteilfläche für Fachzwecke einzuleiten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit keine Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Christine Keil Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management