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VzK§13 BA, ZB 17. BVV am 25.09.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 17. BVV am 25.09.13.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
16.10.15, 19:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:13

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0364 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beratungsfolge: 06.03.2013 05.06.2013 25.09.2013 BVV BVV BVV BVV/013/VII BVV/015/VII BVV/017/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Atelierhaus Prenzlauer Promenade 149 - 152 Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: SIEHE ANLAGE Berlin, den 17.09.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0364 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .09.2013 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0364/2013 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 2. Zwischenbericht Atelierhaus Prenzlauer Promenade 149 – 152 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII – 0364/2013 „Die BVV Pankow spricht sich für die dauerhafte Erhaltung des Atelierhauses Prenzlauer Promenade 149 - 152 aus. Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat und dem Liegenschaftsfonds Berlin für folgende Punkte einzusetzen: 1. Erhaltung der bestehenden Ateliers in der eh. Akademie der Wissenschaften Prenzlauer Promenade 149 - 152. 2. Ausweitung der Ateliernutzungen in dem Gebäudekomplex und Prüfung der Finanzierung durch das Atelierprogramm. 3. Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Atelierräumen für Künstlerinnen und Künstler, die nicht durch das Atelierprogramm gefördert werden können. 4. Entwicklung eines Nutzungskonzepts für das Grundstück Arnold Zweig Straße 1 / Prenzlauer Promenade 149 - 152 und der Suche nach einem geeigneten Träger für das Atelierhaus. 5. Dabei sind die Bezirksverordnetenversammlung und der Berufsverband bildender Künstler Berlin e. V. (bbk berlin e. V.) sowie VertreterInnen der KünstlerInnen zu beteiligen. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht zu prüfen, ob durch den entstehenden Wohnungsneubau im umgebenden Stadtquartier ein zusätzlicher Bedarf an Gemeinbedarfsflächen, z. B. für eine Kindertagesstätte oder Schule, entsteht. Dabei sind die Neubaupotentiale auf dem Grundstück zu untersuchen. Es ist zu prüfen, ob und wie ggf. eine öffentliche Einrichtung in dem Gesamtkonzept zu integrieren wäre.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die bezirkliche Infrastrukturbedarfsplanung ist zwischenzeitlich aktualisiert worden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass infolge des entstehenden Wohnungsneubaus im umgebenden Stadtquartier langfristig für das gesamte Grundstück ein fachlicher Bedarf an sozialer Infrastruktur (Kita und Schule) besteht. Die derzeitige kulturelle / künstlerische Nutzung kann im bisherigen Umfang fortgeführt werden, bis das Grundstück tatsächlich für öffentliche Zwecke in Anspruch genommen werden muss. Der Bezirk geht derzeit davon aus, dass eine kulturelle Nutzung von Teilflächen auch dauerhaft möglich sein wird. Die aktualisierte Planung wurde der Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 21.06.2013 übermittelt. Eine Unterlegung des fachlichen Bedarfes mit Finanzmitteln war innerhalb einer von der Senatsverwaltung für Finanzen gesetzten Frist nicht möglich. Der Bezirk hat dennoch erneut darum gebeten, das Ziel der Vermarktung des Grundstückes aufzugeben und stattdessen vorerst die weitere Bewirtschaftung durch den Liegenschaftsfonds zu sichern. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat in ihrer Antwort vom 08.07.2013 den Fachbedarf als nicht hinreichend und nachvollziehbar begründet zurückgewiesen. Da ein langfristiger Verbleib des Grundstückes im Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds nicht in Betracht käme, wolle die Senatsverwaltung für Finanzen nun andere Nutzungsmöglichkeiten für das Grundstück prüfen. Der Bezirk hätte die Möglichkeit, im Steuerungsausschuss über eine Vermarktung mit zu entscheiden. Mit Schreiben vom 08.08.2013 hat sich das Bezirksamt, vertreten durch den Bezirksbürgermeister, nochmals an die Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Finanzen gewandt und die ablehnende Haltung ihrer Verwaltung kritisiert. Es wurde erneut an die Verantwortung des Landes Berlin erinnert, die durch neuen Wohnungsbau zwangsläufig entstehenden infrastrukturellen Anforderungen auch perspektivisch abzusichern. Aus der Sicht des Bezirkes wäre es wichtig, den Portfolioausschuss schnellstens einzurichten und die landeseigenen Grundstücke systematisch zuzuordnen/zu clustern. Eine Antwort der Staatssekretärin steht noch aus. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit keine Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Christine Keil Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management