Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 17. BVV am 25.09.13.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
16.10.15, 19:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0364
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Ausschuss für
Stadtentwicklung und Grünanlagen
Beratungsfolge:
06.03.2013
05.06.2013
25.09.2013
BVV
BVV
BVV
BVV/013/VII
BVV/015/VII
BVV/017/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Atelierhaus Prenzlauer Promenade 149 - 152
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
SIEHE ANLAGE
Berlin, den 17.09.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0364
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.09.2013
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0364/2013
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
2. Zwischenbericht
Atelierhaus Prenzlauer Promenade 149 – 152
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII – 0364/2013
„Die BVV Pankow spricht sich für die dauerhafte Erhaltung des Atelierhauses
Prenzlauer Promenade 149 - 152 aus. Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber
dem Senat und dem Liegenschaftsfonds Berlin für folgende Punkte einzusetzen:
1. Erhaltung der bestehenden Ateliers in der eh. Akademie der Wissenschaften
Prenzlauer Promenade 149 - 152.
2. Ausweitung der Ateliernutzungen in dem Gebäudekomplex und Prüfung der
Finanzierung durch das Atelierprogramm.
3. Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Atelierräumen für
Künstlerinnen und Künstler, die nicht durch das Atelierprogramm gefördert
werden können.
4. Entwicklung eines Nutzungskonzepts für das Grundstück Arnold Zweig
Straße 1 / Prenzlauer Promenade 149 - 152 und der Suche nach einem
geeigneten Träger für das Atelierhaus.
5. Dabei sind die Bezirksverordnetenversammlung und der Berufsverband
bildender Künstler Berlin e. V. (bbk berlin e. V.) sowie VertreterInnen der
KünstlerInnen zu beteiligen.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht zu prüfen, ob durch den entstehenden
Wohnungsneubau im umgebenden Stadtquartier ein zusätzlicher Bedarf an
Gemeinbedarfsflächen, z. B. für eine Kindertagesstätte oder Schule, entsteht. Dabei
sind die Neubaupotentiale auf dem Grundstück zu untersuchen. Es ist zu prüfen, ob
und wie ggf. eine öffentliche Einrichtung in dem Gesamtkonzept zu integrieren
wäre.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die bezirkliche Infrastrukturbedarfsplanung ist zwischenzeitlich aktualisiert worden. Im
Ergebnis ist festzustellen, dass infolge des entstehenden Wohnungsneubaus im
umgebenden Stadtquartier langfristig für das gesamte Grundstück ein fachlicher Bedarf
an sozialer Infrastruktur (Kita und Schule) besteht. Die derzeitige kulturelle /
künstlerische Nutzung kann im bisherigen Umfang fortgeführt werden, bis das
Grundstück tatsächlich für öffentliche Zwecke in Anspruch genommen werden muss.
Der Bezirk geht derzeit davon aus, dass eine kulturelle Nutzung von Teilflächen auch
dauerhaft möglich sein wird.
Die aktualisierte Planung wurde der Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom
21.06.2013 übermittelt. Eine Unterlegung des fachlichen Bedarfes mit Finanzmitteln war
innerhalb einer von der Senatsverwaltung für Finanzen gesetzten Frist nicht möglich.
Der Bezirk hat dennoch erneut darum gebeten, das Ziel der Vermarktung des
Grundstückes aufzugeben und stattdessen vorerst die weitere Bewirtschaftung durch
den Liegenschaftsfonds zu sichern.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat in ihrer Antwort vom 08.07.2013 den Fachbedarf
als nicht hinreichend und nachvollziehbar begründet zurückgewiesen. Da ein
langfristiger Verbleib des Grundstückes im Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds
nicht in Betracht käme, wolle die Senatsverwaltung für Finanzen nun andere
Nutzungsmöglichkeiten für das Grundstück prüfen. Der Bezirk hätte die Möglichkeit, im
Steuerungsausschuss über eine Vermarktung mit zu entscheiden.
Mit Schreiben vom 08.08.2013 hat sich das Bezirksamt, vertreten durch den
Bezirksbürgermeister, nochmals an die Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für
Finanzen gewandt und die ablehnende Haltung ihrer Verwaltung kritisiert. Es wurde
erneut an die Verantwortung des Landes Berlin erinnert, die durch neuen
Wohnungsbau zwangsläufig entstehenden infrastrukturellen Anforderungen auch
perspektivisch abzusichern. Aus der Sicht des Bezirkes wäre es wichtig, den
Portfolioausschuss schnellstens einzurichten und die landeseigenen Grundstücke
systematisch zuzuordnen/zu clustern. Eine Antwort der Staatssekretärin steht noch aus.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Christine Keil
Bezirksstadträtin für Jugend
und Facility Management