Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 19. BVV am 11.12.13.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
16.10.15, 19:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0364
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Ausschuss für
Stadtentwicklung und Grünanlagen
Beratungsfolge:
06.03.2013
05.06.2013
25.09.2013
11.12.2013
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV/013/VII
BVV/015/VII
BVV/017/VII
BVV/019/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Atelierhaus Prenzlauer Promenade 149 - 152
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
SIEHE ANLAGE
Berlin, den 27.11.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0364
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.12.2013
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0364/2013
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
3. Zwischenbericht
Atelierhaus Prenzlauer Promenade 149 – 152
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Empfehlung der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII – 0364/2013
„Die BVV Pankow spricht sich für die dauerhafte Erhaltung des Atelierhauses
Prenzlauer Promenade 149 - 152 aus. Das Bezirksamt wird ersucht, sich
gegenüber dem Senat und dem Liegenschaftsfonds Berlin für folgende Punkte
einzusetzen:
1.
Erhaltung der bestehenden Ateliers in der eh. Akademie der
Wissenschaften Prenzlauer Promenade 149 - 152.
2.
Ausweitung der Ateliernutzungen in dem Gebäudekomplex und Prüfung
der Finanzierung durch das Atelierprogramm.
3.
Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Atelierräumen für
Künstlerinnen und Künstler, die nicht durch das Atelierprogramm gefördert
werden können.
4.
Entwicklung eines Nutzungskonzepts für das Grundstück Arnold Zweig
Straße 1/Prenzlauer Promenade 149 - 152 und der Suche nach einem
geeigneten Träger für das Atelierhaus.
5.
Dabei sind die Bezirksverordnetenversammlung und der Berufsverband
bildender Künstler Berlin e. V. (bbk berlin e. V.) sowie VertreterInnen der
KünstlerInnen zu beteiligen.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht zu prüfen, ob durch den entstehenden
Wohnungsneubau im umgebenden Stadtquartier ein zusätzlicher Bedarf an
Gemeinbedarfsflächen, z. B. für eine Kindertagesstätte oder Schule, entsteht.
Dabei sind die Neubaupotentiale auf dem Grundstück zu untersuchen. Es ist zu
prüfen, ob und wie ggf. eine öffentliche Einrichtung in dem Gesamtkonzept zu
integrieren wäre.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 21.06.2013 und 08.08.2013 den Bedarf des
Bezirks an dem Grundstück mit ausführlicher fachlicher Begründung angemeldet und
darum gebeten, das Ziel der Vermarktung aufzugeben und stattdessen vorerst die
weitere Bewirtschaftung durch den Liegenschaftsfonds zu sichern. Das hat die
zuständige Staatssekretärin in ihrem Antwortschreiben vom 02.10.2013 erneut
abgelehnt, da der fachliche Bedarf bisher mit Finanzmitteln nicht unterlegt wurde.
Es besteht nach wie vor ein Dissens zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und
dem Bezirk, der nur im Rahmen des Steuerungsausschusses des Liegenschaftsfonds
die Möglichkeit hat, auf eine etwaige Vermarktung Einfluss zu nehmen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Christine Keil
Bezirksstadträtin für Jugend
und Facility Management