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VzK §13 SB, BA 21. BVV am 05.03.2014.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK §13 SB, BA 21. BVV am 05.03.2014.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
16.10.15, 19:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:13

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0364 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beratungsfolge: 06.03.2013 05.06.2013 25.09.2013 11.12.2013 05.03.2014 BVV BVV BVV BVV BVV BVV/013/VII BVV/015/VII BVV/017/VII BVV/019/VII BVV/ 021/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Atelierhaus Prenzlauer Promenade 149 - 152 Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: SIEHE ANLAGE Berlin, den 18.02.2014 Einreicher: Bezirksamt, , Ergebnis: ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE x ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0364 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 02.2014 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0364/2013 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Atelierhaus Prenzlauer Promenade 149 – 152 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII – 0364/2013 „Die BVV Pankow spricht sich für die dauerhafte Erhaltung des Atelierhauses Prenzlauer Promenade 149 - 152 aus. Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat und dem Liegenschaftsfonds Berlin für folgende Punkte einzusetzen: 1. Erhaltung der bestehenden Ateliers in der eh. Akademie der Wissenschaften Prenzlauer Promenade 149 - 152. 2. Ausweitung der Ateliernutzungen in dem Gebäudekomplex und Prüfung der Finanzierung durch das Atelierprogramm. 3. Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Atelierräumen für Künstlerinnen und Künstler, die nicht durch das Atelierprogramm gefördert werden können. 4. Entwicklung eines Nutzungskonzepts für das Grundstück Arnold Zweig Straße 1/Prenzlauer Promenade 149 - 152 und der Suche nach einem geeigneten Träger für das Atelierhaus. 5. Dabei sind die Bezirksverordnetenversammlung und der Berufsverband bildender Künstler Berlin e. V. (bbk berlin e. V.) sowie VertreterInnen der KünstlerInnen zu beteiligen. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht zu prüfen, ob durch den entstehenden Wohnungsneubau im umgebenden Stadtquartier ein zusätzlicher Bedarf an Gemeinbedarfsflächen, z. B. für eine Kindertagesstätte oder Schule, entsteht. Dabei sind die Neubaupotentiale auf dem Grundstück zu untersuchen. Es ist zu prüfen, ob und wie ggf. eine öffentliche Einrichtung in dem Gesamtkonzept zu integrieren wäre.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt wird weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das Grundstück für den angemeldeten Fachbedarf zu sichern. Im Rahmen des Steuerungsausschusses des Liegenschaftsfonds wird der Bezirk eine Vermarktung des Grundstückes ablehnen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit keine Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Christine Keil Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management