Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK §13 SB, BA 21. BVV am 05.03.2014.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
16.10.15, 19:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0364
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Ausschuss für
Stadtentwicklung und Grünanlagen
Beratungsfolge:
06.03.2013
05.06.2013
25.09.2013
11.12.2013
05.03.2014
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV/013/VII
BVV/015/VII
BVV/017/VII
BVV/019/VII
BVV/ 021/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Atelierhaus Prenzlauer Promenade 149 - 152
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
SIEHE ANLAGE
Berlin, den 18.02.2014
Einreicher: Bezirksamt, ,
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0364
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
02.2014
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0364/2013
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Atelierhaus Prenzlauer Promenade 149 – 152
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Empfehlung der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII – 0364/2013
„Die BVV Pankow spricht sich für die dauerhafte Erhaltung des Atelierhauses
Prenzlauer Promenade 149 - 152 aus. Das Bezirksamt wird ersucht, sich
gegenüber dem Senat und dem Liegenschaftsfonds Berlin für folgende Punkte
einzusetzen:
1.
Erhaltung der bestehenden Ateliers in der eh. Akademie der
Wissenschaften Prenzlauer Promenade 149 - 152.
2.
Ausweitung der Ateliernutzungen in dem Gebäudekomplex und Prüfung
der Finanzierung durch das Atelierprogramm.
3.
Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Atelierräumen für
Künstlerinnen und Künstler, die nicht durch das Atelierprogramm gefördert
werden können.
4.
Entwicklung eines Nutzungskonzepts für das Grundstück Arnold Zweig
Straße 1/Prenzlauer Promenade 149 - 152 und der Suche nach einem
geeigneten Träger für das Atelierhaus.
5.
Dabei sind die Bezirksverordnetenversammlung und der Berufsverband
bildender Künstler Berlin e. V. (bbk berlin e. V.) sowie VertreterInnen der
KünstlerInnen zu beteiligen.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht zu prüfen, ob durch den entstehenden
Wohnungsneubau im umgebenden Stadtquartier ein zusätzlicher Bedarf an
Gemeinbedarfsflächen, z. B. für eine Kindertagesstätte oder Schule, entsteht.
Dabei sind die Neubaupotentiale auf dem Grundstück zu untersuchen. Es ist zu
prüfen, ob und wie ggf. eine öffentliche Einrichtung in dem Gesamtkonzept zu
integrieren wäre.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt wird weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das Grundstück für
den angemeldeten Fachbedarf zu sichern. Im Rahmen des Steuerungsausschusses
des Liegenschaftsfonds wird der Bezirk eine Vermarktung des Grundstückes ablehnen.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Christine Keil
Bezirksstadträtin für Jugend
und Facility Management