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Beschlussempfehlung Ausschuss BüWoGO 19. BVV am 11.12.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss BüWoGO 19. BVV am 11.12.13.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.10.15, 19:25
Aktualisiert
27.01.18, 12:14

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO VII-0553 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 25.09.2013 24.10.2013 11.12.2013 BVV BüWoGO BVV BVV/017/VII BüWoGO/016/VII BVV/019/VII überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren Online ermöglichen Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 24.10.2013 beraten. Abstimmungsergebnis Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO: JA 11 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 1 Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwiefern Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren über die bisherigen Möglichkeiten hinaus, die z.B. für Einwendungen bei Bebauungsplänen bestehen, auf der Internetplattform des Bezirksamtes eingeführt werden kann. Es soll geprüft werden, welche Software als Vorbild für die Einrichtung eines solchen Online-Tools dienen könnte. Es ist außerdem zu prüfen, inwiefern zur Umsetzung landesrechtliche Richtlinien verändert werden müssen. Berlin, den 19.11.2013 Einreicher: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO Frederik Bordfeld, Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: x EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VII-0553 Begründung des Ausschusses Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO: Der Ausschuss teilt das Anliegen des Antragstellers weitergehende Onlinebeteiligungsmöglichkeiten auf den Plattformen des Bezirksamtes zu eruieren. Allerdings wird zum einen der vom Antragsteller hergestellte Zusammenhang zwischen der Möglichkeit Online-Bürgerbegehren durchzuführen und der Möglichkeit Missstände aufzuzeigen (Maerker) nicht gesehen, zum anderen wird es als sehr kritisch bewertet sich zum Einstig in ein solches Projekt schon auf spezielle Lösungen zu fokussieren. Zum 2. Punkt kam insbesondere der Hinweis aus dem Ausschuss von den Erfahrungen anderer Kommunen in diesem Bereich zu profitieren. Beispielgebend könnte das Pilotprojekt des Landkreises Friesland LiquidFriesland sein. http://de.wikipedia.org/wiki/LiquidFriesland. Text Ursprungsantrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwiefern Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren über die bisherigen Möglichkeiten hinaus, die z.B. für Einwendungen bei Bebauungsplänen bestehen, auf der Internetplattform des Bezirksamtes eingeführt werden kann. Es soll insbesondere geprüft werden, inwiefern die Software Adhocracy als Vorbild dienen kann bzw. inwiefern das neue Pankower Online-Tool in Verbindung mit der Software eingesetzt werden kann. Es ist dabei zu überprüfen, ob das Pankower OnlineTool für Bürgerbegehren mit dem MAERKER-System kompatibel oder darin integrierbar ist. Es ist außerdem zu prüfen, inwiefern zur Umsetzung landesrechtliche Richtlinien verändert werden müssen. Begründung Ursprungsantrag: Im Rahmen der Modernisierung Berlins ist unter anderem eine IT-basierte Verwaltung durch elektronische Akten, ein Internet-gestütztes Meldewesen und mehr Transparenz durch die Veröffentlichung von Verwaltungswissen (OpenData) beabsichtigt. Diese Initiative ist allerdings noch nicht ausreichend um ein echtes Open Government zu verwirklichen. Um die Meinungsbildung und Kooperation der Bürgerinnen und Bürger über die reine Informationsbeschaffung im Internet hinaus zu fördern, müssen auch Möglichkeiten zur wirklichen Beteiligung hinzutreten. Die Software Adhocracy (https://adhocracy.de/) bietet dafür bereits eine bewährte Plattform. Damit ist eine mögliche technische Grundlage für eine internetbasierte Bürgerbeteiligung als Ergänzung unseres repräsentativen–demokratischen Systems jedenfalls gegeben. Um die repräsentative Demokratie zu stärken und – wo sinnvoll – zu ergänzen, ist eine solche Weiterentwicklung dringend notwendig.