Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss BüWoGO 19. BVV am 11.12.13.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.10.15, 19:25
Aktualisiert
27.01.18, 12:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen
und GO
VII-0553
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
25.09.2013
24.10.2013
11.12.2013
BVV
BüWoGO
BVV
BVV/017/VII
BüWoGO/016/VII
BVV/019/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren Online ermöglichen
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO hat die
Drucksache auf seiner Sitzung am 24.10.2013 beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für
Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO:
JA 11 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 1
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwiefern Bürgerbeteiligung und
Bürgerbegehren über die bisherigen Möglichkeiten hinaus, die z.B. für Einwendungen
bei Bebauungsplänen bestehen, auf der Internetplattform des Bezirksamtes eingeführt
werden kann.
Es soll geprüft werden, welche Software als Vorbild für die Einrichtung eines solchen
Online-Tools dienen könnte.
Es ist außerdem zu prüfen, inwiefern zur Umsetzung landesrechtliche Richtlinien
verändert werden müssen.
Berlin, den 19.11.2013
Einreicher: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO
Frederik Bordfeld, Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0553
Begründung des Ausschusses Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste,
Wohnen und GO:
Der Ausschuss teilt das Anliegen des Antragstellers weitergehende
Onlinebeteiligungsmöglichkeiten auf den Plattformen des Bezirksamtes zu eruieren.
Allerdings wird zum einen der vom Antragsteller hergestellte Zusammenhang zwischen
der Möglichkeit Online-Bürgerbegehren durchzuführen und der Möglichkeit Missstände
aufzuzeigen (Maerker) nicht gesehen, zum anderen wird es als sehr kritisch bewertet
sich zum Einstig in ein solches Projekt schon auf spezielle Lösungen zu fokussieren.
Zum 2. Punkt kam insbesondere der Hinweis aus dem Ausschuss von den Erfahrungen
anderer Kommunen in diesem Bereich zu profitieren. Beispielgebend könnte das
Pilotprojekt des Landkreises Friesland LiquidFriesland
sein. http://de.wikipedia.org/wiki/LiquidFriesland.
Text Ursprungsantrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen,
inwiefern Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren über die bisherigen Möglichkeiten
hinaus, die z.B. für Einwendungen bei Bebauungsplänen bestehen, auf der
Internetplattform des Bezirksamtes eingeführt werden kann.
Es soll insbesondere geprüft werden, inwiefern die Software Adhocracy als Vorbild
dienen kann bzw. inwiefern das neue Pankower Online-Tool in Verbindung mit der
Software eingesetzt werden kann. Es ist dabei zu überprüfen, ob das Pankower OnlineTool für Bürgerbegehren mit dem MAERKER-System kompatibel oder darin integrierbar
ist.
Es ist außerdem zu prüfen, inwiefern zur Umsetzung landesrechtliche Richtlinien
verändert werden müssen.
Begründung Ursprungsantrag:
Im Rahmen der Modernisierung Berlins ist unter anderem eine IT-basierte Verwaltung
durch elektronische Akten, ein Internet-gestütztes Meldewesen und mehr Transparenz
durch die Veröffentlichung von Verwaltungswissen (OpenData) beabsichtigt. Diese
Initiative ist allerdings noch nicht ausreichend um ein echtes Open Government zu
verwirklichen. Um die Meinungsbildung und Kooperation der Bürgerinnen und Bürger
über die reine Informationsbeschaffung im Internet hinaus zu fördern, müssen auch
Möglichkeiten zur wirklichen Beteiligung hinzutreten.
Die Software Adhocracy (https://adhocracy.de/) bietet dafür bereits eine bewährte
Plattform. Damit ist eine mögliche technische Grundlage für eine internetbasierte
Bürgerbeteiligung als Ergänzung unseres repräsentativen–demokratischen Systems
jedenfalls gegeben. Um die repräsentative Demokratie zu stärken und – wo sinnvoll –
zu ergänzen, ist eine solche Weiterentwicklung dringend notwendig.