Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 21. BVV am 05.03.14.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
16.10.15, 19:25
Aktualisiert
27.01.18, 12:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0553
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
Beratungsfolge:
25.09.2013
24.10.2013
11.12.2013
05.03.2014
BVV
BüWoGO
BVV
BVV
BVV/017/VII
BüWoGO/016/VII
BVV/019/VII
BVV/ 021/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren Online ermöglichen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 31.01.2014
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0553
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.01.2014
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0553
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren Online ermöglichen.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 19. Sitzung am 11.12.2013 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VII-0553:
„Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwiefern Bürgerbeteiligung und
Bürgerbegehren über die bisherigen Möglichkeiten hinaus, die z.B. für Einwendungen
bei Bebauungsplänen bestehen, auf der Internetplattform des Bezirksamtes eingeführt
werden kann.
Es soll geprüft werden, welche Software als Vorbild für die Einrichtung eines solchen
Online-Tools dienen könnte.
Es ist außerdem zu prüfen, inwiefern zur Umsetzung landesrechtliche Richtlinien
verändert werden müssen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Es gibt keine Möglichkeit Bürgerbegehren Online durchzuführen, da hier die gesetzliche
Regelung des § 45 Abs. 6 letzter Satz Bezirksverwaltungsgesetz in der
Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)
entgegensteht:
„Die Einschätzung des Bezirksamts über die Kosten und die Bindungswirkung des
angestrebten Bürgerentscheids nach Absatz 4 sind auf der Unterschriftsliste oder dem
Unterschriftsbogen voranzustellen. Neben der Unterschrift und dem handschriftlich von
der unterzeichnenden Person anzugebenden Geburtsdatum müssen folgende Daten
der unterzeichnenden Person angegeben sein:
1. Familiennamen,
2. Vornamen,
3. Wohnsitz mit Anschrift (alleinige Wohnung oder Hauptwohnung),
4. Tag der Unterschriftsleistung.
Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Eintragungen, die die
unterzeichnende Person nicht zweifelsfrei erkennen lassen, gilt die Unterschrift als
ungültig. Das Gleiche gilt bei Eintragungen, die einen Zusatz oder Vorbehalt enthalten
oder nicht fristgerecht erfolgt sind. Mit Telefax oder elektronisch übermittelte
Unterschriften sind ungültig.“
Eine Durchführung von Bürgerbegehren wäre demnach nur bei Änderung der
landesrechtlichen Vorschriften (BezVG) möglich.
Die Online-Plattform des Landkreises Friesland „LiquidFriesland“ ist jedoch auch dort
kein Instrument der Direkten Demokratie, ersetzt also kein Bürgerbegehren oder
Bürgerentscheid. Die auf dieser Plattform durchgeführten Bürgerverfahren
(Abstimmungen und Bürgerbefragungen) haben rechtlich den Charakter einer
Anregung und dienen zur Einholung von Meinungsbildern.
Das offizielle Hauptstadtportal des Landes Berlin „Berlin.de“ ist ein landesweiter
regionaler Onlinedienst, der mit der Software „Imperia“ arbeitet. Portalbetreiber ist
BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG, die Koordinierung der Inhalte des Landes
Berlin erfolgt durch die Landesredaktion/Koordinierung Berlin.de bei der
Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters von Berlin. Demnach kann ein
einzelner Bezirk keine eigene Software einführen oder mit „Imperia“ verknüpfen, dies
erfolgt auch durch die Landesredaktion nicht für einzelne Bezirke.
Bezüglich der weitergehenden Bürgerbeteiligung auf der Internetplattform des
Bezirksamtes wird auf die Drucksache VII-0302/2013 „Mehr Informationen im Internet
zur BürgerInnenbeteiligung in Pankow“, in der BVV beschlossen am 30.01.2013,
verwiesen. Im Ergebnis wurde die Portalseite „Bürgerschaftliches Engagement –
Alles auf einen Blick“ eingerichtet. Diese Portalseite umfasst alle aktuellen und
grundsätzlichen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, wie Bebauungspläne, Beiräte,
Ehrenämter, Eingaben und Beschwerden, Sprechstunden, Wahlen, Möglichkeiten der
Mitbestimmung im Rahmen der BVV und alle Informationen zum Bürgerschaftlichen
Engagement in Pankow. Die Direktverlinkung aktueller Projekte mit Bürgerbeteiligung
auf der Startseite, wie davor erfolgreich praktiziert, entfiel damit. Im Übrigen wird
noch auf die Druckschen VI-1003/2011 und VII-0109/2012 verwiesen, in denen die
Frage der Bürgerbeteiligung ebenfalls thematisiert wurde.
Wir bitten die Drucksache somit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur
Umwelt und Bürgerservice