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VzK§13 BA, SB 21. BVV am 05.03.14.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 21. BVV am 05.03.14.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
16.10.15, 19:25
Aktualisiert
27.01.18, 12:14

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0553 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 25.09.2013 24.10.2013 11.12.2013 05.03.2014 BVV BüWoGO BVV BVV BVV/017/VII BüWoGO/016/VII BVV/019/VII BVV/ 021/VII überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren Online ermöglichen Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 31.01.2014 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0553 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .01.2014 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0553 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren Online ermöglichen. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 19. Sitzung am 11.12.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VII-0553: „Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwiefern Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren über die bisherigen Möglichkeiten hinaus, die z.B. für Einwendungen bei Bebauungsplänen bestehen, auf der Internetplattform des Bezirksamtes eingeführt werden kann. Es soll geprüft werden, welche Software als Vorbild für die Einrichtung eines solchen Online-Tools dienen könnte. Es ist außerdem zu prüfen, inwiefern zur Umsetzung landesrechtliche Richtlinien verändert werden müssen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Es gibt keine Möglichkeit Bürgerbegehren Online durchzuführen, da hier die gesetzliche Regelung des § 45 Abs. 6 letzter Satz Bezirksverwaltungsgesetz in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) entgegensteht: „Die Einschätzung des Bezirksamts über die Kosten und die Bindungswirkung des angestrebten Bürgerentscheids nach Absatz 4 sind auf der Unterschriftsliste oder dem Unterschriftsbogen voranzustellen. Neben der Unterschrift und dem handschriftlich von der unterzeichnenden Person anzugebenden Geburtsdatum müssen folgende Daten der unterzeichnenden Person angegeben sein: 1. Familiennamen, 2. Vornamen, 3. Wohnsitz mit Anschrift (alleinige Wohnung oder Hauptwohnung), 4. Tag der Unterschriftsleistung. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht zweifelsfrei erkennen lassen, gilt die Unterschrift als ungültig. Das Gleiche gilt bei Eintragungen, die einen Zusatz oder Vorbehalt enthalten oder nicht fristgerecht erfolgt sind. Mit Telefax oder elektronisch übermittelte Unterschriften sind ungültig.“ Eine Durchführung von Bürgerbegehren wäre demnach nur bei Änderung der landesrechtlichen Vorschriften (BezVG) möglich. Die Online-Plattform des Landkreises Friesland „LiquidFriesland“ ist jedoch auch dort kein Instrument der Direkten Demokratie, ersetzt also kein Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid. Die auf dieser Plattform durchgeführten Bürgerverfahren (Abstimmungen und Bürgerbefragungen) haben rechtlich den Charakter einer Anregung und dienen zur Einholung von Meinungsbildern. Das offizielle Hauptstadtportal des Landes Berlin „Berlin.de“ ist ein landesweiter regionaler Onlinedienst, der mit der Software „Imperia“ arbeitet. Portalbetreiber ist BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG, die Koordinierung der Inhalte des Landes Berlin erfolgt durch die Landesredaktion/Koordinierung Berlin.de bei der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters von Berlin. Demnach kann ein einzelner Bezirk keine eigene Software einführen oder mit „Imperia“ verknüpfen, dies erfolgt auch durch die Landesredaktion nicht für einzelne Bezirke. Bezüglich der weitergehenden Bürgerbeteiligung auf der Internetplattform des Bezirksamtes wird auf die Drucksache VII-0302/2013 „Mehr Informationen im Internet zur BürgerInnenbeteiligung in Pankow“, in der BVV beschlossen am 30.01.2013, verwiesen. Im Ergebnis wurde die Portalseite „Bürgerschaftliches Engagement – Alles auf einen Blick“ eingerichtet. Diese Portalseite umfasst alle aktuellen und grundsätzlichen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, wie Bebauungspläne, Beiräte, Ehrenämter, Eingaben und Beschwerden, Sprechstunden, Wahlen, Möglichkeiten der Mitbestimmung im Rahmen der BVV und alle Informationen zum Bürgerschaftlichen Engagement in Pankow. Die Direktverlinkung aktueller Projekte mit Bürgerbeteiligung auf der Startseite, wie davor erfolgreich praktiziert, entfiel damit. Im Übrigen wird noch auf die Druckschen VI-1003/2011 und VII-0109/2012 verwiesen, in denen die Frage der Bürgerbeteiligung ebenfalls thematisiert wurde. Wir bitten die Drucksache somit als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit keine Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur Umwelt und Bürgerservice