Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK §15 Anlage 21. BVV am 05.03.2014.pdf
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16.10.15, 19:26
Aktualisiert
27.01.18, 12:16
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Waldfachliches Gutachten
zur Bewertung des Waldbestands gemäß
Leitfaden zur Waldumwandlung und zum Waldausgleich
im Land Berlin
für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-46
im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch
Berlin, den 14. November 2013
GfP
Gesellschaft für Planung
Umwelt - Stadt - Architektur
Kottbusser Damm 79
10967 Berlin
Fon 030 / 695 995 50
Fax 030 / 695 994 00
mail@ gfp-stadtplanung.de
www.gfp-stadtplanung.de
Auftraggeber:
Bezirksamt Pankow von Berlin
Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung
Storkower Straße 97
10407 Berlin
Bearbeitung:
GfP
Gesellschaft für Planung
Umwelt - Stadt - Architektur
Kottbusser Damm 79
10967 Berlin
Mitwirkung:
Dipl.-Ing. D. Yurdakul
Dipl.-Ing. I. Sperling
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
Waldfachliches Gutachten
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung ........................................................................................................................... 4
1.1
Anlass der Untersuchung ................................................................................................. 4
1.2
Beschreibung des Untersuchungsgebiets ...................................................................... 4
2
Bewertung der Waldflächen.............................................................................................. 6
2.1
Bewertung der Schutzfunktion......................................................................................... 7
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
2.1.5
2.1.6
2.1.7
Gewässerschutzfunktion...................................................................................................... 7
Bodenschutzfunktion ........................................................................................................... 9
Immissionsschutzfunktion.................................................................................................. 10
Sichtschutzfunktion............................................................................................................ 11
Klimaschutz ....................................................................................................................... 12
Biotopschutz...................................................................................................................... 12
Erhöhte Schutzfunktion des Waldes gemäß § 10 LWaldG................................................. 14
2.2
Bewertung der Erholungsfunktion ................................................................................. 14
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
Zugänglichkeit der Fläche.................................................................................................. 14
Freiheit von Erholungswert mindernden Vorbelastungen................................................... 15
Flächenversorgung umliegender Siedlungen..................................................................... 15
Landschaftsbild.................................................................................................................. 16
2.3
Bewertung der Nutzfunktion des Waldes ...................................................................... 17
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
Besondere Produktivität des Standortes............................................................................ 17
Besonderer Holzwert / Güte der Bestockung ..................................................................... 17
Besondere Nutzung des Standortes .................................................................................. 18
Wirtschaftliche Bedeutung ................................................................................................. 18
2.4
Ermittlung des forstrechtlichen Kompensationsumfangs............................................ 19
3
Quellenverzeichnis.......................................................................................................... 21
3
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
1
Einleitung
1.1
Anlass der Untersuchung
Waldfachliches Gutachten
Für den südöstlichen Teil des Grundstücks Robert-Rössle-Straße 10 im Bezirk Pankow,
Ortsteil Buch, plant das Bezirksamt Pankow von Berlin die Aufstellung des Bebauungsplans 3-46. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die ist die Absicht des MaxDelbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC), auf dem Campusgelände Berlin-Buch ein
Forschungs- und Laborgebäude zu errichten. Geplant ist die Errichtung eines Gebäudetrakts mit einer Grundfläche von ca. 6.100 m², drei Vollgeschossen und einem Technikgeschoss bei einer Gesamthöhe von ca. 16 m. Für das geplante Bauvorhaben liegt ein
Antrag auf Bauvorbescheid vom 15. Juni 2011 vor.
Mit dem Bebauungsplan 3-46 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen
werden für die Errichtung des geplanten Forschungs- und Laborgebäudes, das der
Bündelung der bisher vorhandenen Forschungseinrichtungen auf dem Campus Berlin-Buch
dienen soll. Nach geltendem Bau- und Planungsrecht ist das Vorhaben derzeit nicht
genehmigungsfähig. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 3-46 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Nutzung geschaffen werden.
In weiten Teilen des Geltungsbereichs wurde durch die Berliner Forsten Wald im Sinne des
§ 2 des Landeswaldgesetz (LWaldG) festgestellt. Hierbei handelt es sich um den gesamten
östlichen und südlichen Teil des Plangebiets.
Für Teile der festgestellten Waldfläche ist mit dem Bebauungsplan 3-46 eine Nutzungsänderung vorgesehen. Die geplante Nutungsänderung ist ein materiell wirksamer Eingriff in
bestehende Waldflächen, für die eine Waldumwandlungsgenehmigung mit entsprechenden
forstrechtlichen Kompensationsmaßnahmen erforderlich ist.
Das vorliegende Gutachten dient der Ermittlung des entstehenden Eingriffs in vorhandene
Waldflächen im Sinne des LWaldG und des damit verbundenen forstlichen Kompensationserfordernisses unter Zugrundelegung der geplanten Nutzung und Bebauung.
Es wird darauf hingewiesen, dass das waldfachliche Gutachten die erforderliche Genehmigung für eine Waldumwandlung nach Landeswaldgesetz nicht ersetzt. Ein Antrag auf
Waldumwandlung ist im Rahmen des Bauantrags auf Grundlage des konkreten Bauvorhabens bei den Berliner Forsten als zuständiger Fachbehörde gesondert zu stellen.
1.2
Beschreibung des Untersuchungsgebiets
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-46 befindet sich im Südosten des Ortsteils
Buch im Bezirk Pankow von Berlin unmittelbar an der Berliner Landesgrenze, außerhalb
des Berliner Autobahnrings A 10. Er umfasst den südöstlichen Teil des Grundstücks
Robert-Rössle-Straße 10, d. h. eine Teilfläche des Flurstücks 78 der Flur 81 und das
Flurstück 7001 der Flur 93, Gemarkung Pankow, und hat eine Größe von knapp 4,5 ha. Er
ist Teil des „Campus Berlin-Buch“.
Der Geltungsbereich wird im Norden durch die bestehende Bebauung des Campusgeländes (Verlängerung der südlichen Gebäudekante des Max-Delbrück-Hauses), im
Osten entlang des Institutsgrabens durch die Landesgrenze Berlins zum Landkreis Barnim
und im Süden durch die Kleingartenlagen „Zur neuen Baumschule“ und „Steintal“ begrenzt.
Die westliche Geltungsbereichsgrenze liegt in Verlängerung der östlichen Gebäudekante
des Max-Delbrück-Hauses, sie erfasst die Anbindung des Geltungsbereichs an die
vorhandene innere Erschließung des Campusgeländes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 3-46 ist weitestgehend unbebaut. Im
nordwestlichen Teil des Bebauungsplangebiets befindet sich ein kleiner Gebäudekomplex,
4
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
Waldfachliches Gutachten
dem Campus zugehörig, mit einem betonierten Vorplatz. Der überwiegende Teil des Plangebiets zeichnet sich durch eine dichte Bewaldung aus.
Der bauliche Bestand umfasst ein Büro- und Laborgebäude. Darüber hinaus ist der
Geltungsbereich geprägt von einem umfangreichen Bewuchs aus geschlossenem Birkenund Laubmischwald mit überwiegend heimischen Arten. Nahe der Landesgrenze entlang
des am östlichen Rand des Geltungsbereichs gelegenen Institutsgrabens findet sich ein
Rotbuchenforst. Der Waldbestand ist mehrschichtig und strukturreich.
Das Plangebiet liegt in einem Bereich, für den bislang keine verbindlichen Bebauungsplanregelungen im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) bestehen. Das gesamte
Campusgelände Berlin-Buch befindet sich überwiegend im unbeplanten Innenbereich. Die
bauliche Nutzung dieser Flächen ist daher planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu
beurteilen. Im südlichen Randbereich des Campusgeländes, angrenzend an die dort
befindlichen Kleingartenanlagen, endet der Bebauungszusammenhang, diese Flächen sind
nach § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen. Insgesamt ist mit dem bereits bebauten
Teil des Plangebiet nur eine kleinere Teilfläche im Nordwesten des Geltungsbereichs
planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen, der Großteil der Fläche ist nach
§ 35 BauGB zu beurteilen.
Gemäß der Daten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm,
FIS-Broker, Karte „Reale Nutzung der bebauten Flächen 2010 (Umweltatlas)“) ist die
aktuelle Nutzung der Flächen als Grün- und Freiflächen erfasst. Der gesamte Geltungsbereich ist, mit Ausnahme der Erschließungsflächen im Nordwesten des Geltungsbereichs,
als Wald im Sinne des § 2 LWaldG erfasst (SenStadtUm, FIS-Broker, Sachdatenanzeige
„Flächennutzung, Stadtstruktur und Versiegelung 2010 (Umweltatlas)“).
Mittels der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs 3-46 sollen ein sonstiges Sondergebiet für Wissenschaft und Forschung gemäß § 11 BauNVO sowie Flächen für Wald
festgesetzt werden. Ausgehend vom Rahmenplan soll das Sondergebiet mit einer Fläche
von ca. 19.970 m² festgesetzt werden. Die durch Festsetzung als Wald planungsrechtlich
zu sichernde Fläche umfasst etwa 23.860 m².
Das vorliegende waldfachliche Gutachten bezieht sich ausschließlich auf die von einer
Waldumwandlung betroffenen Flächen. So wurden die Waldflächen, für die eine planungsrechtliche Sicherung erfolgt (südlicher und östlicher Teil des Geltungsbereichs) sowie der
nordwestliche, bebaute und im Zusammenhang mit der nördlich und westlich
angrenzenden Bebauung stehende und somit nicht als Wald zu beurteilende Teil des
Geltungsbereichs nicht in die Betrachtung mit einbezogen.
Ermittlung der materiell wirksamen Waldumwandlungsfläche
Bezeichnung
Geltungsbereich insgesamt
abzüglich:
nicht als Wald gemäß §2 LWaldG zu bewerten
im Bebauungsplan als Wald gesicherte Fläche
materiell wirksame Waldumwandlungsfläche
Größe im m² 1)
43.830
2.410
23.860
17.560
Demnach ergibt sich ein materiell wirksamer Eingriff in bestehende Waldflächen und somit
ein forstrechtliches Kompensationsbedürfnis für eine Fläche von 17.560 m².
1)
Alle Werte gerundet.
5
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
2
Waldfachliches Gutachten
Bewertung der Waldflächen
Die Einschätzung der Betroffenheit von Wald im Untersuchungsgebiet erfolgt auf Grundlage der Festlegung als Fläche mit Waldeigenschaft im Sinne des § 2 LWaldG. Da diese
Einstufung nur für einen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 3-46 zu
treffen ist und zudem Teile des Geltungsbereichs planungsrechtlich als Wald gesichert
werden sollen, wird dem vorliegenden Gutachten ein Untersuchungsgebiet von
insgesamt17.560 m² als materiell wirksamer Eingriffsfläche zu Grunde gelegt. Die Lage der
Untersuchungsfläche ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.
Karte 1: Geltungsbereich 3-46 und materiell wirksame Eingriffsfläche
Die Bewertung der Waldflächen erfolgt entsprechend des Bewertungsmodells des Berliner
Waldleitfadens (Leitfaden zur Waldumwandlung und zum Waldausgleich im Land Berlin Band 1 -, Berlin 2011).
Als Datengrundlage für die Bewertung wurden Luftbilder sowie die raumbezogenen Sachdaten des FIS-Broker der Berliner Verwaltung herangezogen. Ergänzt und präzisiert wurden die Daten durch eine Begehung vor Ort.
Die Auswertung des vorliegenden Datenmaterials führte zu folgendem Ergebnis:
6
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
2.1
Bewertung der Schutzfunktion
2.1.1
Gewässerschutzfunktion
Waldfachliches Gutachten
Die Bewertung der Gewässerschutzfunktion des Untersuchungsgebiets erfolgt auf
Grundlage der aktuellen Informationen zur Funktion der Fläche hinsichtlich des Grundwasserschutzes, des Wasserhaushalts und der Oberflächengewässer.
Der Grundwasserschutz wird anhand der eventuellen Lage in einer Trinkwasserschutzzone
und anhand der Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers bewertet.
Die zu untersuchende Waldfläche liegt nicht innerhalb einer Trinkwasserschutzzone
(Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - SenStadtUm -, FIS-Broker, Karte „Wasserschutzgebiete 2009“, Zugriff am 15.08.2012). Es besteht eine sehr geringe Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers (SenStadtUm, FIS-Broker, Karte „Verweilzeit des
Sickerwassers in der ungesättigten Zone“, Zugriff am 15.08.2012). Demnach hat der Wald
an dieser Stelle keine Bedeutung für den Schutz des Grundwassers und wird folglich mit
0 Punkten bewertet (vgl. Tabelle 1).
Tabelle 1: Bewertungstabelle Grundwasserschutz
Grundwasserschutz
Grundlagen für die Bewertung als widerlegbare Vermutung:
- FIS-Broker Karte „Wasserschutzgebiete 2009“
- FIS-Broker Karte „Verweilzeit des Sickerwassers in der ungesättigten Zone 2003“
Merkmalsausprägung
Wertstufe verbal Punkte
5
Fläche liegt in Trinkwasserschutzzone I
besondere
Bedeutung
oder
Fläche liegt in Trinkwasserschutzzone II
oder
Fläche liegt in Trinkwasserzone III und hohe bis sehr hohe
Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers
Fläche liegt in Trinkwasserschutzzone III oder hohe bis sehr hohe
erhöhte
3
Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers
Bedeutung
Mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers
mittlere
2
Bedeutung
Geringe Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers
geringe
1
Bedeutung
Sehr geringe Verschmutzungsempfindlichkeit des
keine Bedeutung
0
Grundwassers
Als Grundlage für die Bewertung der Funktion des Waldes für den Wasserhaushalt wurde
die FIS-Broker-Karte „Versickerung aus Niederschlägen 2005“ (SenStadtUm, FIS-Broker,
Zugriff am 15.08.2012) herangezogen. Die Versickerung von Niederschläge wird für das
Untersuchungsgebiet mit 300-350 mm pro Jahr angegeben. Entsprechend der im folgenden dargestellten Bewertungstabelle ist die Fläche somit von geringer Bedeutung für den
Wasserhaushalt und wird mit 1 Punkt bewertet.
7
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
Waldfachliches Gutachten
Tabelle 2: Bewertungstabelle Wasserhaushalt
Wasserhaushalt
Grundlage für die Bewertung
- FIS-Broker Karte „Versickerung aus Niederschlägen 2005“
Merkmalsausprägung
Zehrflächen oder Versickerung bis max. 50 mm/a = hohe
Bedeutung für die Retention von Niederschlagswasser
Versickerung von 50 bis 100 mm/a
Versickerung von 100 bis 150 mm/a
Versickerung von 150 bis 200 mm/a
Versickerung > 200 mm/a
Wertstufe verbal
besondere
Bedeutung
erhöhte
Bedeutung
mittlere
Bedeutung
allgemeine
Bedeutung
geringe
Bedeutung
Punkte
5
4
3
2
1
Gemäß der vorliegenden Luftbilder und Karteninformationen sowie der FIS-Broker-Karte
„Gewässerkarte - Gewässerverzeichnis“ (SenStadtUm, FIS-Broker, Zugriff am 15.08.2012)
liegt die von der Umwandlung betroffene Waldfläche mit einem Mindestabstand von
ca. 34 m vom entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze verlaufenden Institutsgraben
entfernt. Der westlich des Geltungsbereichs gelegene Baumschulengraben sowie der
südlich verlaufende Kappgraben sind ca. 250 m bzw. 300 m von den nächstgelegenen
Punkten der Umwandlungsfläche entfernt. Bei allen drei Gräben handelt es sich gemäß
Gewässerverzeichnis Berlin um Fließgewässer 2. Ordnung (SenStadtUm, FIS-Broker, Zugriff am 15.08.2012).
Die umzuwandelnden Waldflächen sind demnach von mittlerer Bedeutung für den Schutz
der Oberflächengewässer. Sie werden mit 2 Punkten bewertet.
Tabelle 3: Bewertungstabelle Oberflächengewässer
Oberflächengewässer
Grundlage für die Bewertung
- FIS-Broker Karte „Gewässerkarte - Gewässerverzeichnis -“
- Luftbilder, Erhebung vor Ort
Merkmalsausprägung
Umwandlungsfläche grenzt direkt an ein Oberflächengewässer
Wertstufe verbal
besondere
Bedeutung
Umwandlungsfläche liegt < 20 m von einem Gewässerufer entfernt erhöhte
Bedeutung
Umwandlungsfläche liegt 20 bis 50 m von einem Gewässerufer mittlere
entfernt
Bedeutung
Umwandlungsfläche liegt 50 bis 100 m von einem Gewässerufer
allgemeine
entfernt
Bedeutung
Entfernung der Waldfläche zum Gewässerufer > 100 m
keine Bedeutung
Punkte
5
3
2
1
0
Für die Aggregation der Einzelbewertungen zur Gewässerschutzfunktion des Untersuchungsgebiets ist der jeweils höchste Punktwert der drei Kriterien maßgeblich. Die
Gesamtbewertung der Gewässerschutzfunktion wird demnach mit 2 Punkten festgelegt.
8
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
2.1.2
Waldfachliches Gutachten
Bodenschutzfunktion
Die Erosionsgefährdung durch Wasser und die Schutzwürdigkeit der Böden (Bodenfunktionen) sind ausschlaggebend für die Bewertung der Bodenschutzfunktion des Waldes.
Die zu bewertende Waldfläche ist nahezu eben und fällt nach Westen hin leicht ab. Das
vorhandene Gefälle liegt bei weniger als 4%. Somit hat die Fläche keine Bedeutung
hinsichtlich der Erosionsgefährdung und wird in der Betrachtung des Kriteriums
Erosionsgefährdung mit 0 Punkten gewertet.
Tabelle 4: Bewertungstabelle Erosionsgefährdung
Erosionsgefährdung durch Wasser
Grundlage für die Bewertung
- FIS-Broker Karte „Geländehöhen 2009“
- Hangneigung (Karte von Berlin; Erhebung vor Ort)
Merkmalsausprägung
Stark geneigtes Gelände mit Hangneigungen > 18%; starkes bis
sehr starkes Gefährdungspotenzial durch Wassererosion
Mäßig geneigtes Gelände mit Hangneigungen zwischen 11% und
18%; mäßiges bis starkes Gefährdungspotenzial durch
Wassererosion
Mäßig geneigtes Gelände mit Hangneigungen zwischen 9% und
11%; geringes bis mäßiges Gefährdungspotenzial durch
Wassererosion
Flaches Gelände mit Hangneigungen zwischen 4% und 9%; sehr
geringes bis geringes Gefährdungspotenzial durch Wassererosion
Ebenes Gelände mit Hangneigungen unter 4%; keine
potenzielle Gefährdung durch Wassererosion
Wertstufe verbal
besondere
Bedeutung
erhöhte
Bedeutung
Punkte
5
4
mittlere
Bedeutung
2
geringe
Bedeutung
keine Bedeutung
1
0
Die Schutzwürdigkeit der Böden wurde anhand der FIS-Broker-Karte „Planungshinweise
zum Bodenschutz 2005“ ermittelt (SenStadtUm, FIS-Broker, Zugriff am 15.08.2012).
Demnach liegt das Untersuchungsgebiet in einem Bereich besonders schutzwürdiger
Böden (Vorrang 1). Der Wald ist hier von erhöhter Bedeutung für den Schutz des Bodens
und wird mit 4 Punkten bewertet.
Tabelle 5: Bewertungstabelle Schutzwürdigkeit der Böden
Schutzwürdigkeit der Böden (Bodenfunktionen)
Grundlage für die Bewertung
- FIS-Broker Karte „Planungshinweise zum Bodenschutz 2005“
Merkmalsausprägung
Lage im Unzulässigkeitsbereich für Eingriffe in den Boden
Wertstufe verbal
besondere
Bedeutung
Lage im Bereich besonders schutzwürdiger Böden (Vorrang 1) erhöhte
Bedeutung
Lage im Bereich sehr schutzwürdiger Böden (Vorrang 2)
mittlere
Bedeutung
Lage im Bereich schutzwürdiger Böden (Vorrang 3)
geringe
Bedeutung
Lage im Unerheblichkeitsbereich (Böden ohne besondere
keine Bedeutung
Anforderungen)
Punkte
5
4
3
2
0
Nach Aggregation der Einzelkriterien (unter Heranziehung des höchsten Punktwerts als
maßgeblich) wird die Bodenschutzfunktion des Untersuchungsgebiets mit insgesamt
4 Punkten eingestuft.
9
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
2.1.3
Waldfachliches Gutachten
Immissionsschutzfunktion
Die Untersuchungsfläche liegt zwischen einer Sondergebietsnutzung und einer Kleingartennutzung südlich bzw. einer Wohnnutzung östlich des Gebiets. Südlich der Fläche
verläuft in etwa 250 m Entfernung die Autobahn A10 (Berliner Ring) sowie in ca. 150 m
Entfernung eine Hochspannungs-Freileitung. Nach Einschätzung der Berliner Forsten als
zuständiger Fachbehörde handelt es sich bei den im betrachteten Bereich vorhandenen
und geplanten Labornutzungen um emittierende Nutungen, die Kleingartenanlage fällt in
die Rubrik Erholungsbereiche. Demnach mindert der Wald hier schädliche oder
belästigende Einwirkungen und schützt die angrenzenden sensiblen Nutzungen und hat
somit eine besondere Bedeutung als Immissionsschutzwald.
Aufgrund der Beurteilung der Untersuchungsfläche und ihres Umfelds durch die Berliner
Forsten wird die Fläche hinsichtlich ihrer Immissionsschutzfunktion mit 5 Punkten bewertet.
Tabelle 6: Bewertungstabelle Immissionsschutz
Immissionsschutz
Grundlage für die Bewertung
- Luftbild, Erhebung vor Ort
Merkmalsausprägung
Lage der Waldfläche unmittelbar zwischen einer
Emissionsquelle und einer schutzbedürftigen Nutzung (z. B.
Wohngebiet, Grünanlage, Schule, Krankenhaus, etc.)
und
dichter mehrschichtiger Bestand
und
Breite des Bestandes > 50 m
Lage der Waldfläche unmittelbar zwischen einer Emissionsquelle
und einer schutzbedürftigen Nutzung (z. B. Wohngebiet, Grünanlage, Schule, Krankenhaus, etc.)
und
dichter mehrschichtiger Bestand
und
Breite des Bestandes < 50 m
Lage der Waldfläche unmittelbar zwischen einer Emissionsquelle
und einer schutzbedürftigen Nutzung (z. B. Wohngebiet, Grünanlage, Schule, Krankenhaus, etc.)
und
dichter Laubmischbestand
Lage der Waldfläche unmittelbar zwischen einer Emissionsquelle
und einer schutzbedürftigen Nutzung (z. B. Wohngebiet,
Grünanlage, Schule, Krankenhaus, etc.) ohne qualifizierte
Schutzwirkung des Waldes
Keine Lage zwischen einer Emissionsquelle und einer schutzbedürftigen Nutzung
10
Wertstufe verbal
besondere
Bedeutung
Punkte
5
erhöhte
Bedeutung
3
mittlere
Bedeutung
2
geringe
Bedeutung
1
keine Bedeutung
0
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
2.1.4
Waldfachliches Gutachten
Sichtschutzfunktion
Im Umfeld der zu bewertenden Fläche finden sich sowohl schwerwiegende visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds (Autobahn A10 (Berliner Ring), HochspannungsFreileitung) als auch sensible Nutzungen (Wohngebiete, Kleingartenanlagen). Zudem
verdeckt der Wald, wie er sich im Bestand darstellt, nach Auffassung der Berliner Forsten
Teile des Gebäudebestands auf dem Campusgelände, wenn man die Kleingartenanlage
als Ausgangspunkt der Sichtachse wählt. Der durch Festsetzung als Wald planungsrechtlich zu sichernde Waldbestand kann gemäß Einschätzung der Berliner Forsten die
Funktionen des jetzigen Bestands nicht erfüllen, da es sich hier lediglich um einen lichten
Waldrand handelt, der hauptsächlich aus Laubbaumarten besteht, die außerhalb der
Vegetationsperiode kaum Sichtschutz bieten.
Das Untersuchungsgebiet ist aufgrund seiner Lage und Prägung geeignet, die genannten
visuellen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds abzuschirmen. Die Fläche ist somit
hinsichtlich ihrer Immissionsschutzfunktion von mittlerer Bedeutung und wird mit 2 Punkten
bewertet.
Tabelle 7: Bewertungstabelle Sichtschutzfunktion
Sichtschutz
Grundlage für die Bewertung
- Luftbild, Erhebung vor Ort
Merkmalsausprägung
Die zu bewertende Fläche liegt direkt in der wichtigen Sichtachse
einer schwerwiegenden visuellen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (z. B. Straße, Gewerbe oder Gewerbebrache,
Sendemast, Elektrizitätsleitung, etc.)
und
der Bestand ist auf Grund seiner Dichte, Höhe und
Baumartenzusammensetzung (Laub- und Nadelgehölze) geeignet,
die Beeinträchtigung abzuschirmen (strukturreicher Bestand)
Die zu bewertende Fläche liegt direkt in der wichtigen Sichtachse
einer sonstigen visuellen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
(z. B. Straße, Gewerbe oder Gewerbebrache, Sendemast, Elektrizitätsleitung, etc.)
und
der Bestand ist auf Grund seiner Dichte, Höhe und
Baumartenzusammensetzung (Laub- und Nadelgehölze) geeignet,
die Beeinträchtigung abzuschirmen (strukturreicher Bestand)
Die zu bewertende Fläche liegt direkt in der wichtigen
Sichtachse einer sonstigen Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes (z. B. Straße, Gewerbe oder
Gewerbebrache, Sendemast, Elektrizitätsleitung, etc.)
und
der Bestand ist auf Grund seiner Dichte, Höhe geeignet, die
Beeinträchtigung abzuschirmen
Keine Beitrag zum Schutz vor einer visuellen Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes
11
Wertstufe verbal
besondere
Bedeutung
Punkte
5
erhöhte
Bedeutung
3
mittlere
Bedeutung
2
keine Bedeutung
0
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
2.1.5
Waldfachliches Gutachten
Klimaschutz
Bei der Untersuchungsfläche handelt es sich um eine Fläche mit sehr hoher stadtklimatischer Bedeutung (SenStadtUm, FIS-Broker, Karte „Planungshinweise Stadtklima 2001“,
Zugriff am 15.08.2012). Die Fläche ist somit von besonderer Bedeutung für den
Klimaschutz, das entspricht einem Punktwert von 10 Punkten.
Tabelle 8: Bewertungstabelle Klimaschutzfunktion
Klimaschutz
Grundlage für die Bewertung
- FIS-Broker Karte „Planungshinweise Stadtklima 2001“
Merkmalsausprägung
Sehr hohe lokalklimatische Bedeutung (Stadtklima) gemäß der
Karte „Planungshinweise Stadtklima 2001“ + Klimaschutz
allgemein
Hohe bis mittlere lokalklimatische Bedeutung (Stadtklima) gemäß
Karte „Planungshinweise Stadtklima 2001“ + Klimaschutz
allgemein
oder
Fläche ist einem Siedlungsbereich zugeordnet, der zugleich
Belastungsgebiet ist
Geringe lokalklimatische Bedeutung (Stadtklima) gemäß der Karte
„Planungshinweise Stadtklima 2001“ + Klimaschutz allgemein
Die Waldfläche erfüllt die Funktion als CO 2 -Speicher und trägt
daher zum allgemeinen Klimaschutz bei
2.1.6
Wertstufe verbal
besondere
Bedeutung
Punkte
10
erhöhte
Bedeutung
8
mittlere
Bedeutung
allgemeine
Bedeutung
6
5
Biotopschutz
Für die Bewertung der Biotopschutzfunktion der untersuchten Waldfläche werden die
Ausprägung der Lebensraumfunktion sowie das Wertpotential für die Biotopentwicklung
herangezogen.
Der Baumbestand im Untersuchungsgebiet weist auf dem Großteil der Fläche einen
jungen, dichten Birkenstadtwald auf, in dessen Zentrum eine kleine Fläche mit Trittrasen
liegt. Hauptbaumart ist die Birke (> 80 %), von einzelnen Laubbaumarten - insbesondere
dem Spitz-Ahorn - durchsetzt. Eine Strauch- oder Krautschicht fehlt weitgehend.
Im nordwestlichen und westlichen Randbereich des Untersuchungsgebiets findet sich ein
junger Laubmischwald mit lückiger Kraut- und Strauchschicht sowie Naturverjüngung der
beteiligten Baumarten und liegendem Totholz. Es dominieren Eschen-Ahorn, Spitz-Ahorn,
Birke und Gemeine Esche sowie vereinzelt Robinie.
Im südwestlichen Randbereich ist eine kleinere Teilfläche eines mittelalten, dichten, sehr
artenreichen Mischwaldes in die Untersuchungsfläche einbezogen, bei dem die Kraut- und
Strauchschicht weitgehend fehlt. Punktuell ist eine Naturverjüngung der Altbäume sowie ein
beachtlicher Anteil an liegendem Totholz vorhanden. Dominierende Arten sind Spitz-Ahorn,
Gemeine Esche, Birke, beigemengt sind Roteiche, Fahlweide, Hybrid-Pappel, SäulenPappel sowie vereinzelt Roßkastanie, Robinie, Linde.
Im südlichen bzw. südöstlichen Teil des Untersuchungsgebiets findet sich eine Gartenbrache mit mehrschichtigen, artenreichen Gehölzbeständen. Am südöstlichen Rand erfasst
das Untersuchungsgebiet kleinere Teile eines am Saum der südlich an die Untersuchungsfläche angrenzenden, weitgehend gehölzfreien Grünlandbrache gelegenen Ahornstadtwaldes.
12
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
Waldfachliches Gutachten
Insgesamt wird der Fläche eine mittlere Bedeutung in Bezug auf die Lebensraumfunktion
zugeschrieben (3 Punkte).
Tabelle 9: Bewertungstabelle Lebensraumfunktion
Lebensraumfunktion
Grundlage für die Bewertung
- Erhebung von ökologisch relevanten Bestandsstrukturen
- SenStadtUm, FIS-Broker, Karte „Biotoptypen“
Merkmalsausprägung
Baumartenzusammensetzung standorttypisch / gemischt mit
heimischen Gehölzen
und
Vorkommen von Totholz, Biotopbäumen oder Saumstrukturen
und
Bestand zwei- oder mehrschichtig
Baumartenzusammensetzung standorttypisch / gemischt mit
heimischen Gehölzen
und
Vorkommen von Totholz, Biotopbäumen oder Saumstrukturen
und
Bestand einschichtig
Baumartenzusammensetzung standorttypisch / gemischt mit
heimischen Gehölzen
und
Bestand zwei- oder mehrschichtig, aber kein Vorkommen von
Totholz, Biotopbäumen oder Saumstrukturen
Baumartenzusammensetzung mit überwiegend heimischen
Gehölzen
Baumartenzusammensetzung mit überwiegend neophytischen
Gehölzen, geringe Bedeutung für den Biotopschutz
Wertstufe verbal
besondere
Bedeutung
Punkte
5
erhöhte
Bedeutung
4
mittlere
Bedeutung
3
allgemeine
Bedeutung
geringe
Bedeutung
2
1
Das Untersuchungsgebiet liegt nicht innerhalb eines Natur- oder Landschaftsschutzgebiets
und ist nicht als Lebensraumtyp FFH (Flora-Fauna-Habitat) erfasst. Im westlichen Teil des
Untersuchungsgebiets befindet sich laut FIS-Broker der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (Karte „Biotoptypen: Schutzstatus § 26 NatSchGBln“) eine
Waldlichtung, deren Schutzstatus als Biotop gemäß § 26 NatSchGBln unklar ist. Gemäß
Ortsbegehung handelt es sich hierbei jedoch vermutlich um einen Bolzplatz mit
angeschlossenem Aufenthaltsbereich (Rasenfläche mit Parkbank, Mülleimern). Ein Schutzstatus nach § 26 NatSchGBln besteht hier nicht.
Der auf der Umwandlungsfläche vorhandene Baumbestand ist einem Alter von gut 40
Jahren zuzuordnen, wobei der Baumbestand in dem für eine Bebauung vorgesehenen
zentralen Bereich mit nur wenigen Ausnahmen ein Alter von überwiegend deutlich unter 40
Jahren aufweist.
Der Fläche wird hinsichtlich ihres Wertpotenzials für die Biotopentwicklung eine mittlere
Bedeutung zugemessen, dies entspricht einer Bewertung von 3 Punkten.
13
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
Waldfachliches Gutachten
Tabelle 10: Bewertungstabelle Wertpotenzial für die Biotopentwicklung
Wertpotenzial für die Biotopentwicklung
Grundlagen für die Bewertung
- FIS-Broker Karte „Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (inkl. Natura 2000)“
- FIS-Broker Karte „Biotoptypen: Lebensraumtypen FFH (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie)“
- FIS-Broker Karte „Biotoptypen: Schutzstatus § 26 NatSchGBln“ (bzw. § 30 BNatSchG)
- Bestandsalter
- Ortsbegehung und Einschätzung über die Bedeutung der Fläche für den Biotopverbund
Merkmalsausprägung
Wertstufe verbal Punkte
Das Bestandsalter ist > 80 Jahre
besondere
7
Bedeutung
und
die Fläche ist Teil eines FFH-Lebensraumtypen oder Bestand fällt
unter den gesetzlichen Biotopschutz nach § 26 NatSchG Bln bzw.
§ 30 BNatSchG oder Fläche ist für den Biotopverbund von
Bedeutung
Bestand unterliegt keinem Schutzstatus, jedoch Bestandsalter > 80
Jahre
Bestand unterliegt keinem Schutzstatus, jedoch Bestandsalter
> 40
Sonstige Bestände
erhöhte
Bedeutung
mittlere
Bedeutung
allgemeine
Bedeutung
5
3
1
Für die Gesamtbewertung der betrachteten Einzelkriterien ist wiederum der höchste
erreichte Punktwert maßgeblich. Demnach ergibt sich für die Biotopschutzfunktion der
Fläche nach Aggregation eine Gesamtbewertung von 3 Punkten.
2.1.7
Erhöhte Schutzfunktion des Waldes gemäß § 10 LWaldG
Da dem Wald ein besonderer Wert beigemessen wird, ist dieser gemäß § 10 LWaldG unter
besonderen Schutz gestellt; die Unterschutzstellung gilt unabhängig von örtlichen
Gegebenheiten. Im Bewertungsmodell der Waldfunktionen erfolgt daher zur Bewertung der
Schutzfunktion des Waldes eine pauschale Addition von 3 Punkten auf die Gesamtbewertung für die erhöhte Schutzfunktion des Waldes.
2.2
Bewertung der Erholungsfunktion
2.2.1
Zugänglichkeit der Fläche
Das Untersuchungsgebiet liegt im südöstlichen Randbereich des Campus Berlin-Buch und
ist über das innere Wegenetz des Campusgeländes erschlossen. Eine Anbindung an das
öffentliche Straßennetz besteht nur über die Zufahrten zum Campusgelände an der RobertRössle-Straße westlich des Areals sowie am nördlich gelegenen Lindenberger Weg. Die
Fläche ist zwar potenziell öffentlich zugänglich, jedoch nicht durch öffentliche Wege
erschlossen und wird bezüglich der Zugänglichkeit der Fläche mit 5 Punkten gewertet.
Tabelle 11: Bewertungstabelle Zugänglichkeit der Fläche
Zugänglichkeit der Fläche
Grundlagen für die Bewertung
- Luftbild, Erhebung vor Ort
Merkmalsausprägung
Fläche ist tatsächlich öffentlich zugänglich
und
durch die Lage an einer Straße oder einem offiziellen Weg
erschlossen
Fläche ist tatsächlich oder potenziell öffentlich zugänglich,
aber nicht durch offizielle Wege erschlossen
Fläche ist weder tatsächlich noch potenziell öffentlich zugänglich
14
Wertstufe verbal
besondere
Bedeutung
mittlere
Bedeutung
ohne Bedeutung
Punkte
10
5
0
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
2.2.2
Waldfachliches Gutachten
Freiheit von Erholungswert mindernden Vorbelastungen
Im Untersuchungsgebiet besteht grundsätzlich eine Belastung durch den Verkehrslärm der
südlich gelegenen Autobahn A 10, die von Nordwesten nach Südosten spürbar ansteigt.
Diese Belastung ist jedoch als eine der Großstadt entsprechenden üblichen Hintergrundlastung zu bewerten. Hinweise auf eine Kampfmittel- oder Altlastenbelastung der Fläche
bestehen aktuell nicht.
Dem Untersuchungsgebiet wird somit eine mittlere Bedeutung bezüglich der Freiheit von
erholungswert mindernden Vorbelastungen zugeschrieben und dieses Kriterium mit
5 Punkten bewertet.
Tabelle 12: Bewertungstabelle Freiheit von Erholungswert mindernden Vorbelastungen
Freiheit von Erholungswert mindernden Vorbelastungen
Grundlage für die Bewertung
- Luftbild, Erhebung vor Ort (subjektive Einschätzung)
Merkmalsausprägung
Fläche ist weder durch Lärm noch durch Gerüche oder Schadstoffeinträge vorbelastet
und
es gibt keine schädlichen Bodenveränderungen, die die
Erholungsnutzung beeinträchtigen (z. B. Kampfmittelbelastung,
Altlasten)
Verkehrslärm, Gewerbelärm oder Fluglärm ist deutlich
wahrnehmbar, wird jedoch überwiegend nicht als störend
empfunden
Verkehrslärm, Gewerbelärm oder Fluglärm entsprechen der für
eine Großstadt üblichen Hintergrundbelastung
Verkehrslärm, Gewerbelärm oder Fluglärm stören die Aufenthaltsqualität deutlich spürbar
Unzumutbare Einschränkung der Erholungsnutzung durch massive
Störung der Aufenthaltsqualität durch Lärm oder die Erholung
ausschließende schädliche Bodenveränderungen
2.2.3
Wertstufe verbal
besondere
Bedeutung
Punkte
10
erhöhte
Bedeutung
7
mittlere
Bedeutung
allgemeine
Bedeutung
ohne Bedeutung
5
1
0
Flächenversorgung umliegender Siedlungen
Im Programmplan „Erholung und Freiraumnutzung“ des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) liegt das Untersuchungsgebiet im wesentlichen
innerhalb eines als Grünflächen / Parkanlagen gekennzeichneten Bereichs. Lediglich der
nordwestliche Teil ist als sonstige Freifläche gekennzeichnet sowie in der Kategorie „große
zusammenhängende Freiräume auf nicht oder nur eingeschränkt öffentlich nutzbaren
Flächen“ erfasst.
Die westlich an den Campus Berlin-Buch angrenzenden Siedlungsflächen sind als Gebiete
der Dringlichkeitsstufe I bzw. II hinsichtlich der Freiflächenversorgung, d. h. mit Grünflächen
nicht versorgte bzw. stark unterversorgte Gebiete, eingestuft (SenStadtUm, FIS-Broker,
Zugriff am 15.08.2012). Das Untersuchungsgebiet ist potenziell öffentlich zugänglich und
hat somit eine besondere Bedeutung bezüglich der Freiflächenversorgung der umliegenden
Siedlungen. Daher wird die Fläche gemäß unten stehender Tabelle mit 10 Punkten
bewertet.
15
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
Waldfachliches Gutachten
Tabelle 13: Bewertungstabelle Freiflächenversorgung umliegender Siedlungen
Freiflächenversorgung umliegender Siedlungen
Grundlage für die Bewertung
- FIS-Broker Karte „Landschafts- einschl. Artenschutzprogramm: Erholung und Freiraumnutzung“
- Ortsbegehung
Merkmalsausprägung
Lage im Einzugsbereich (= 1.500 m - Radius) eines mit
Grünflächen nicht versorgten oder stark unterversorgten
Gebietes
Lage im Einzugsbereich (= 1.500 m - Radius) eines mit
Grünflächen deutlich unterversorgten Gebietes (Dringlichkeitsstufe
II gemäß LaPro)
Lage im Einzugsbereich (= 1.500 m - Radius) eines mit
Grünflächen mäßig unterversorgten Gebietes (Dringlichkeitsstufe
III gemäß LaPro)
Allgemeine Bedeutung als Erholungsfläche für Berlin; Lage im
Einzugsbereich (= 1.500 m - Radius) eines mit Grünflächen
ausreichend versorgten Gebietes (Dringlichkeitsstufe IV gemäß
LaPro)
Die Waldfläche ist für die Erholung nicht nutzbar.
2.2.4
Wertstufe verbal
besondere
Bedeutung
Punkte
10
erhöhte
Bedeutung
7
mittlere
Bedeutung
5
allgemeine
Bedeutung
3
ohne Bedeutung
0
Landschaftsbild
Das Untersuchungsgebiet ist im Programmplan „Landschaftsbild“ des LaPro als Obstbaumsiedlungsbereich gekennzeichnet. Zudem ist die Fläche als prägende und gliedernde Grünund Freifläche gekennzeichnet. Das Gelände liegt somit im siedlungsgeprägten Raum, in
welchem Waldgehölze und andere Gehölze zu erhalten bzw. zu entwickeln sind, und wird
mit 5 Punkten bewertet (s. u.).
Tabelle 14: Bewertungstabelle Landschaftsbild
Landschaftsbild
Grundlage für die Bewertung
- FIS-Broker Karte „Landschafts- einschl. Artenschutzprogramm: Landschaftsbild (RD)“
- Ortsbegehung
Wertstufe verbal Punkte
besondere
10
Teil eines übergeordneten Strukturelements
Bedeutung
oder
Teil eines zu erhaltenden bzw. zu entwickelnden Strukturelements
der Landschaftsbildstruktur
7
Lage der Fläche in einem Landschaftsraum, in welchem Gehölzbe- erhöhte
stände zu erhalten bzw. zu entwickeln sind (waldgeprägter Raum, Bedeutung
kulturlandschaftlich geprägter Raum, Fluss-Seen-Landschaft)
Lage der Fläche in einem siedlungsgeprägten Raum, in
mittlere
5
welchem Waldgehölze bzw. andere Gehölze zu erhalten bzw.
Bedeutung
zu entwickeln sind (Waldbaumsiedlungsbereich, Parkbaumsiedlungsbereich, Obstbaumsiedlungsbereich) oder Lage im
städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzungen
3
Lage in einer sonstigen Fläche
allgemeine
Bedeutung
Der Waldbestand auf der Fläche wird im räumlichen Zusammenhang mit der Umgebung eher als Störung denn als Bereicherung
des Landschaftsbildes wahrgenommen (z.B. Strukturarmut, Bestand aus Neophyten, Wirkung wie ein "Fremdkörper" in der
Umgebung)
16
ohne Bedeutung
0
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
2.3
Waldfachliches Gutachten
Bewertung der Nutzfunktion des Waldes
2.3.1 Besondere Produktivität des Standortes
Das Untersuchungsgebiet wird nicht forstwirtschaftlich genutzt und ist nicht forstwirtschaftlich eingerichtet. Die Fläche besitzt keine Bedeutung hinsichtlich der besonderen
Produktivität des Standortes und wird somit mit 0 Punkten bewertet.
Tabelle 15: Bewertungstabelle besondere Produktivität des Standortes
Besondere Produktivität des Standortes
Grundlage für die Bewertung
- Realnutzung der Fläche
Merkmalsausprägung
Nährkraftstufe "R" (reicher Boden hinsichtlich der Nährstoffausstattung) bei eingerichteten Forstflächen
Nährkraftstufe "K" (kräftiger Boden hinsichtlich der Nährstoffausstattung) bei eingerichteten Forstflächen
Nährkraftstufe "M" (mittlerer Boden hinsichtlich der Nährstoffausstattung) bei eingerichteten Forstflächen
Nährkraftstufe "Z" (ziemlich armer Boden hinsichtlich der Nährstoffausstattung) bei eingerichteten Forstflächen
Nährkraftstufe "A" (armer Boden hinsichtlich der Nährstoffausstattung) bei eingerichteten Forstflächen
oder
Fläche ist keine eingerichtete Forstfläche
Wertstufe verbal Punkte
besondere
5
Bedeutung
erhöhte
4
Bedeutung
mittlere
2
Bedeutung
geringe
1
Bedeutung
keine Bedeutung
0
2.3.2 Besonderer Holzwert / Güte der Bestockung
Für eine Bewertung des besonderen Holzwerts bzw. der Güte der Bestockung ist die
Sortierung der Stämme in Handelsklassen gemäß ihrer Stärke ausschlaggebend. Zur
Einschätzung der möglichen Stärkesortierung der Stämme wird der Brusthöhendurchmesser (BHD) herangezogen. Der BHD der Bäume im Untersuchungsgebiet liegt
überwiegend zwischen 7 cm und 19 cm, kleinflächig auch zwischen 20 cm und 40 cm.
Im Ergebnis wird die Fläche bezüglich des Holzwerts und der Güte der Bestockung als von
mittlerer Bedeutung eingestuft und mit 2 Punkten bewertet.
Tabelle 16: Bewertungstabelle besonderer Holzwert und Güte der Bestockung
Besonderer Holzwert / Güte der Bestockung
Grundlage für die Bewertung
- Erhebung vor Ort
- Ermittlung des Brusthöhendurchmessers der Bäume in ca. 1,30 m Höhe (Oberstand)
Merkmalsausprägung
Wertstufe verbal Punkte
Im Bestand überwiegend vorkommender BHD (Brusthöhendurchbesondere
5
messer des Baumstammes, gemessen in 1,30 m Höhe) > 70 cm
Bedeutung
Im Bestand überwiegend vorkommender BHD 40 - 70 cm
erhöhte
4
Bedeutung
Im Bestand überwiegend vorkommender BHD 20 - 40 cm
mittlere
2
Bedeutung
Im Bestand überwiegend vorkommender BHD 7 - 19 cm
geringe
1
Bedeutung
sonstige Sortierungen
keine Bedeutung
0
17
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
Waldfachliches Gutachten
2.3.3 Besondere Nutzung des Standortes
Die untersuchte Waldfläche wird nicht zur Gewinnung von Saatgut oder als forstliche
Versuchsfläche genutzt. Sie ist ohne Bedeutung für besondere Nutzungen und ist demnach
mit 0 Punkten zu bewerten.
Tabelle 17: Bewertungstabelle besondere Nutzung des Standorts
Besondere Nutzung des Standorts
Grundlage für die Bewertung
- Realnutzung
- Ermittlung des Brusthöhendurchmessers der Bäume in ca. 1,30 m Höhe (Oberstand)
Merkmalsausprägung
Fläche für die Gewinnung von Saatgut
oder
Teil einer forstlichen Versuchsfläche
Keine Fläche für die Gewinnung von Saatgut
und
kein Teil einer forstlichen Versuchsfläche
Wertstufe verbal
besondere
Bedeutung
ohne Bedeutung
Punkte
5
0
2.3.4 Wirtschaftliche Bedeutung
Die Untersuchungsfläche ist nach aktuellem Informationsstand nicht von waldwirtschaftlicher Bedeutung. Die allgemeine forstwirtschaftliche Bedeutung wird daher mit 0 Punkten
eingestuft.
Tabelle 18: Bewertungstabelle allgemeine forstwirtschaftlichen Bedeutung
Allgemeine forstwirtschaftliche Bedeutung
Grundlage für die Bewertung
- Realnutzung
Merkmalsausprägung
Die Fläche ist für den Wirtschaftsbetrieb des Waldes von erheblicher Bedeutung
Die Fläche ist für den Wirtschaftsbetrieb des Waldes von durchschnittlicher Bedeutung
Die Fläche ist waldwirtschaftlich ohne Bedeutung
18
Wertstufe verbal
besondere
Bedeutung
durchschnittliche
Bedeutung
ohne Bedeutung
Punkte
5
3
0
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
2.4
Waldfachliches Gutachten
Ermittlung des forstrechtlichen Kompensationsumfangs
Zur Ermittlung des Gesamtbewertung werden die ermittelten Punktwerte der Schutzfunktion, der Erholungsfunktion und der Nutzfunktion der untersuchten Waldfläche in
nachstehender Tabelle zusammengefasst. Aus der Addition der maßgeblichen Werte ergibt
sich der für die Berechnung des Kompensationsfaktors zu Grund zu liegende Gesamtpunktwert (Summe).
Tabelle 19: Ermittlung der Gesamtbewertung und des Kompensationsfaktors
Bezeichnung
Bewertungskriterium Schutzfunktion
Gewässerschutz
Grundwasserschutz
Wasserschutz
Oberflächenwasser
Bodenschutz
Erosionsschutz
Schutzwürdigkeit der Böden (Bodenfunktionen)
Immissionsschutz
Sichtschutz
Klimaschutz
Biotopschutz
Lebensraumfunktion
Wertpotential für die Biotopentwicklung
Erhöhte Schutzfunktion nach § 10 LWaldG
Bewertungskriterium Erholungsfunktion
Zugänglichkeit der Fläche
Freiheit von Erholungswert mindernden Vorbelastungen
Freiflächenversorgung umliegender Siedlungen
Landschaftsbild
Bewertungskriterium Nutzfunktion
Besondere Produktivität des Standortes
Besonderer Holzwert / Güte der Bestockung
Besondere Nutzungen des Standortes
Allgemeine forstwirtschaftliche Bedeutung
Summe
geteilt durch 10 = Kompensationsfaktor
Erzielte
Punktwerte
Maximale
Punktwerte
0
1
2
0
4
5
2
10
3
3
3
2
4
5
2
10
3
3
5
5
10
5
5
5
10
5
0
2
0
0
0
2
0
0
56
5,6
Auf Basis des ermittelten Kompensationsfaktors kann die Flächengröße für eine fachlich
erforderliche Ersatzwaldfläche errechnet werden. Da für die Untersuchungsfläche eine
Entwicklung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wissenschaft und Forschung“
angestrebt wird, ist davon auszugehen, dass der Wald auf der gesamten Fläche seine
Waldeigenschaft verliert und somit eine materiell wirksame Waldumwandlung erfolgt.
Berechnung der Ersatzfläche:
Quadratmeter der umzuwandelnden Waldfläche
x Kompensationsfaktor
17.560 m²
5,6
= Flächengröße der benötigten Ersatzfläche
19
98.336 m²
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
Waldfachliches Gutachten
Alternativ zur Bereitstellung von Ersatzflächen besteht auch die Möglichkeit zur Zahlung
einer Walderhaltungsabgabe. Als Grundlage für die Berechnung der Höhe der Walderhaltungsabgabe wird die ermittelte Ersatzfläche herangezogen. Dabei wird im vorliegenden
Fall die erforderliche Ersatzfläche von 98.336 m² mit pauschalen Wertansätzen für die
Flächenbereitstellung sowie die Herstellungskosten der Ersatzaufforstungsfläche multipliziert. Die Flächenbereitstellungspauschale fällt für den Fall an, dass durch den Bauherrn
bzw. Vorhabenträger keine geeigneten Flächen für eine Ersatzaufforstung bereitgestellt
werden können; die vorliegende Berechnung erfolgt unter dieser Annahme. Als
angegebener Richtwert des Berliner Waldleitfadens werden 0,20 € / m² für die
Flächenbereitstellung und 2,50 € / m² als Waldherstellungspauschale veranschlagt. Es wird
jedoch darauf hingewiesen, dass die Walderhaltungspauschale im Einzelfall von den
Berliner Forsten festzusetzen ist und demnach von dem hier angenommenen Wert
abweichen kann.
Berechnung der Walderhaltungsabgabe:
Quadratmeter der umzuwandelnden Waldfläche
x Kompensationsfaktor
17.560 m²
5,6
x Flächenbereitstellungsentgelt/m² + Waldherstellungspauschale/m²
= Walderhaltungsabgabe
2,50 € + 0,20 €
265.507,20 €
Für die geplante Nutzungsänderung auf der 17.560 m² großen Waldfläche des
Untersuchungsgebiets wäre demnach eine Walderhaltungsabgabe von insgesamt
265.507,20 € zu leisten.
20
Bebauungsplanentwurf 3-46
im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch
3
Waldfachliches Gutachten
Quellenverzeichnis
• Plan und Recht GmbH (Bearbeiter Schmidt-Eichstaedt, Gerd; Reiß, Alexander; Butzke,
Andreas): Leitfaden zur Waldumwandlung und zum Waldausgleich im Land Berlin,
erstellt im Auftrag des Landes Berlin - Berliner Forsten -, Berlin 2011.
• Gesetz
über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),
Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148).
• Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz -
NatSchG Bln) in der Fassung vom 29. Mai 2013 (GVBl. S. 140).
• Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes (Landeswaldgesetz - LWaldG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2004 (GVBl. S. 391), zuletzt
geändert am 11. Juli 2006 (GVBl. I S. 819).
• Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm): FIS-Broker, im
Internet unter http://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp, Zugriff am 15. August 2012.
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