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VzK §15 Anlage 21. BVV am 05.03.2014.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK §15 Anlage 21. BVV am 05.03.2014.pdf
Größe
508 kB
Erstellt
16.10.15, 19:26
Aktualisiert
27.01.18, 12:16

Inhalt der Datei

Waldfachliches Gutachten zur Bewertung des Waldbestands gemäß Leitfaden zur Waldumwandlung und zum Waldausgleich im Land Berlin für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-46 im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch Berlin, den 14. November 2013 GfP Gesellschaft für Planung Umwelt - Stadt - Architektur Kottbusser Damm 79 10967 Berlin Fon 030 / 695 995 50 Fax 030 / 695 994 00 mail@ gfp-stadtplanung.de www.gfp-stadtplanung.de Auftraggeber: Bezirksamt Pankow von Berlin Stadtentwicklungsamt, FB Stadtplanung Storkower Straße 97 10407 Berlin Bearbeitung: GfP Gesellschaft für Planung Umwelt - Stadt - Architektur Kottbusser Damm 79 10967 Berlin Mitwirkung: Dipl.-Ing. D. Yurdakul Dipl.-Ing. I. Sperling Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch Waldfachliches Gutachten Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ........................................................................................................................... 4 1.1 Anlass der Untersuchung ................................................................................................. 4 1.2 Beschreibung des Untersuchungsgebiets ...................................................................... 4 2 Bewertung der Waldflächen.............................................................................................. 6 2.1 Bewertung der Schutzfunktion......................................................................................... 7 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 2.1.6 2.1.7 Gewässerschutzfunktion...................................................................................................... 7 Bodenschutzfunktion ........................................................................................................... 9 Immissionsschutzfunktion.................................................................................................. 10 Sichtschutzfunktion............................................................................................................ 11 Klimaschutz ....................................................................................................................... 12 Biotopschutz...................................................................................................................... 12 Erhöhte Schutzfunktion des Waldes gemäß § 10 LWaldG................................................. 14 2.2 Bewertung der Erholungsfunktion ................................................................................. 14 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 Zugänglichkeit der Fläche.................................................................................................. 14 Freiheit von Erholungswert mindernden Vorbelastungen................................................... 15 Flächenversorgung umliegender Siedlungen..................................................................... 15 Landschaftsbild.................................................................................................................. 16 2.3 Bewertung der Nutzfunktion des Waldes ...................................................................... 17 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 Besondere Produktivität des Standortes............................................................................ 17 Besonderer Holzwert / Güte der Bestockung ..................................................................... 17 Besondere Nutzung des Standortes .................................................................................. 18 Wirtschaftliche Bedeutung ................................................................................................. 18 2.4 Ermittlung des forstrechtlichen Kompensationsumfangs............................................ 19 3 Quellenverzeichnis.......................................................................................................... 21 3 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch 1 Einleitung 1.1 Anlass der Untersuchung Waldfachliches Gutachten Für den südöstlichen Teil des Grundstücks Robert-Rössle-Straße 10 im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch, plant das Bezirksamt Pankow von Berlin die Aufstellung des Bebauungsplans 3-46. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die ist die Absicht des MaxDelbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC), auf dem Campusgelände Berlin-Buch ein Forschungs- und Laborgebäude zu errichten. Geplant ist die Errichtung eines Gebäudetrakts mit einer Grundfläche von ca. 6.100 m², drei Vollgeschossen und einem Technikgeschoss bei einer Gesamthöhe von ca. 16 m. Für das geplante Bauvorhaben liegt ein Antrag auf Bauvorbescheid vom 15. Juni 2011 vor. Mit dem Bebauungsplan 3-46 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Errichtung des geplanten Forschungs- und Laborgebäudes, das der Bündelung der bisher vorhandenen Forschungseinrichtungen auf dem Campus Berlin-Buch dienen soll. Nach geltendem Bau- und Planungsrecht ist das Vorhaben derzeit nicht genehmigungsfähig. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 3-46 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Nutzung geschaffen werden. In weiten Teilen des Geltungsbereichs wurde durch die Berliner Forsten Wald im Sinne des § 2 des Landeswaldgesetz (LWaldG) festgestellt. Hierbei handelt es sich um den gesamten östlichen und südlichen Teil des Plangebiets. Für Teile der festgestellten Waldfläche ist mit dem Bebauungsplan 3-46 eine Nutzungsänderung vorgesehen. Die geplante Nutungsänderung ist ein materiell wirksamer Eingriff in bestehende Waldflächen, für die eine Waldumwandlungsgenehmigung mit entsprechenden forstrechtlichen Kompensationsmaßnahmen erforderlich ist. Das vorliegende Gutachten dient der Ermittlung des entstehenden Eingriffs in vorhandene Waldflächen im Sinne des LWaldG und des damit verbundenen forstlichen Kompensationserfordernisses unter Zugrundelegung der geplanten Nutzung und Bebauung. Es wird darauf hingewiesen, dass das waldfachliche Gutachten die erforderliche Genehmigung für eine Waldumwandlung nach Landeswaldgesetz nicht ersetzt. Ein Antrag auf Waldumwandlung ist im Rahmen des Bauantrags auf Grundlage des konkreten Bauvorhabens bei den Berliner Forsten als zuständiger Fachbehörde gesondert zu stellen. 1.2 Beschreibung des Untersuchungsgebiets Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-46 befindet sich im Südosten des Ortsteils Buch im Bezirk Pankow von Berlin unmittelbar an der Berliner Landesgrenze, außerhalb des Berliner Autobahnrings A 10. Er umfasst den südöstlichen Teil des Grundstücks Robert-Rössle-Straße 10, d. h. eine Teilfläche des Flurstücks 78 der Flur 81 und das Flurstück 7001 der Flur 93, Gemarkung Pankow, und hat eine Größe von knapp 4,5 ha. Er ist Teil des „Campus Berlin-Buch“. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die bestehende Bebauung des Campusgeländes (Verlängerung der südlichen Gebäudekante des Max-Delbrück-Hauses), im Osten entlang des Institutsgrabens durch die Landesgrenze Berlins zum Landkreis Barnim und im Süden durch die Kleingartenlagen „Zur neuen Baumschule“ und „Steintal“ begrenzt. Die westliche Geltungsbereichsgrenze liegt in Verlängerung der östlichen Gebäudekante des Max-Delbrück-Hauses, sie erfasst die Anbindung des Geltungsbereichs an die vorhandene innere Erschließung des Campusgeländes. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 3-46 ist weitestgehend unbebaut. Im nordwestlichen Teil des Bebauungsplangebiets befindet sich ein kleiner Gebäudekomplex, 4 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch Waldfachliches Gutachten dem Campus zugehörig, mit einem betonierten Vorplatz. Der überwiegende Teil des Plangebiets zeichnet sich durch eine dichte Bewaldung aus. Der bauliche Bestand umfasst ein Büro- und Laborgebäude. Darüber hinaus ist der Geltungsbereich geprägt von einem umfangreichen Bewuchs aus geschlossenem Birkenund Laubmischwald mit überwiegend heimischen Arten. Nahe der Landesgrenze entlang des am östlichen Rand des Geltungsbereichs gelegenen Institutsgrabens findet sich ein Rotbuchenforst. Der Waldbestand ist mehrschichtig und strukturreich. Das Plangebiet liegt in einem Bereich, für den bislang keine verbindlichen Bebauungsplanregelungen im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) bestehen. Das gesamte Campusgelände Berlin-Buch befindet sich überwiegend im unbeplanten Innenbereich. Die bauliche Nutzung dieser Flächen ist daher planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Im südlichen Randbereich des Campusgeländes, angrenzend an die dort befindlichen Kleingartenanlagen, endet der Bebauungszusammenhang, diese Flächen sind nach § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen. Insgesamt ist mit dem bereits bebauten Teil des Plangebiet nur eine kleinere Teilfläche im Nordwesten des Geltungsbereichs planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen, der Großteil der Fläche ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Gemäß der Daten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm, FIS-Broker, Karte „Reale Nutzung der bebauten Flächen 2010 (Umweltatlas)“) ist die aktuelle Nutzung der Flächen als Grün- und Freiflächen erfasst. Der gesamte Geltungsbereich ist, mit Ausnahme der Erschließungsflächen im Nordwesten des Geltungsbereichs, als Wald im Sinne des § 2 LWaldG erfasst (SenStadtUm, FIS-Broker, Sachdatenanzeige „Flächennutzung, Stadtstruktur und Versiegelung 2010 (Umweltatlas)“). Mittels der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs 3-46 sollen ein sonstiges Sondergebiet für Wissenschaft und Forschung gemäß § 11 BauNVO sowie Flächen für Wald festgesetzt werden. Ausgehend vom Rahmenplan soll das Sondergebiet mit einer Fläche von ca. 19.970 m² festgesetzt werden. Die durch Festsetzung als Wald planungsrechtlich zu sichernde Fläche umfasst etwa 23.860 m². Das vorliegende waldfachliche Gutachten bezieht sich ausschließlich auf die von einer Waldumwandlung betroffenen Flächen. So wurden die Waldflächen, für die eine planungsrechtliche Sicherung erfolgt (südlicher und östlicher Teil des Geltungsbereichs) sowie der nordwestliche, bebaute und im Zusammenhang mit der nördlich und westlich angrenzenden Bebauung stehende und somit nicht als Wald zu beurteilende Teil des Geltungsbereichs nicht in die Betrachtung mit einbezogen. Ermittlung der materiell wirksamen Waldumwandlungsfläche Bezeichnung Geltungsbereich insgesamt abzüglich: nicht als Wald gemäß §2 LWaldG zu bewerten im Bebauungsplan als Wald gesicherte Fläche materiell wirksame Waldumwandlungsfläche Größe im m² 1) 43.830 2.410 23.860 17.560 Demnach ergibt sich ein materiell wirksamer Eingriff in bestehende Waldflächen und somit ein forstrechtliches Kompensationsbedürfnis für eine Fläche von 17.560 m². 1) Alle Werte gerundet. 5 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch 2 Waldfachliches Gutachten Bewertung der Waldflächen Die Einschätzung der Betroffenheit von Wald im Untersuchungsgebiet erfolgt auf Grundlage der Festlegung als Fläche mit Waldeigenschaft im Sinne des § 2 LWaldG. Da diese Einstufung nur für einen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 3-46 zu treffen ist und zudem Teile des Geltungsbereichs planungsrechtlich als Wald gesichert werden sollen, wird dem vorliegenden Gutachten ein Untersuchungsgebiet von insgesamt17.560 m² als materiell wirksamer Eingriffsfläche zu Grunde gelegt. Die Lage der Untersuchungsfläche ist der folgenden Abbildung zu entnehmen. Karte 1: Geltungsbereich 3-46 und materiell wirksame Eingriffsfläche Die Bewertung der Waldflächen erfolgt entsprechend des Bewertungsmodells des Berliner Waldleitfadens (Leitfaden zur Waldumwandlung und zum Waldausgleich im Land Berlin Band 1 -, Berlin 2011). Als Datengrundlage für die Bewertung wurden Luftbilder sowie die raumbezogenen Sachdaten des FIS-Broker der Berliner Verwaltung herangezogen. Ergänzt und präzisiert wurden die Daten durch eine Begehung vor Ort. Die Auswertung des vorliegenden Datenmaterials führte zu folgendem Ergebnis: 6 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch 2.1 Bewertung der Schutzfunktion 2.1.1 Gewässerschutzfunktion Waldfachliches Gutachten Die Bewertung der Gewässerschutzfunktion des Untersuchungsgebiets erfolgt auf Grundlage der aktuellen Informationen zur Funktion der Fläche hinsichtlich des Grundwasserschutzes, des Wasserhaushalts und der Oberflächengewässer. Der Grundwasserschutz wird anhand der eventuellen Lage in einer Trinkwasserschutzzone und anhand der Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers bewertet. Die zu untersuchende Waldfläche liegt nicht innerhalb einer Trinkwasserschutzzone (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - SenStadtUm -, FIS-Broker, Karte „Wasserschutzgebiete 2009“, Zugriff am 15.08.2012). Es besteht eine sehr geringe Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers (SenStadtUm, FIS-Broker, Karte „Verweilzeit des Sickerwassers in der ungesättigten Zone“, Zugriff am 15.08.2012). Demnach hat der Wald an dieser Stelle keine Bedeutung für den Schutz des Grundwassers und wird folglich mit 0 Punkten bewertet (vgl. Tabelle 1). Tabelle 1: Bewertungstabelle Grundwasserschutz Grundwasserschutz Grundlagen für die Bewertung als widerlegbare Vermutung: - FIS-Broker Karte „Wasserschutzgebiete 2009“ - FIS-Broker Karte „Verweilzeit des Sickerwassers in der ungesättigten Zone 2003“ Merkmalsausprägung Wertstufe verbal Punkte 5 Fläche liegt in Trinkwasserschutzzone I besondere Bedeutung oder Fläche liegt in Trinkwasserschutzzone II oder Fläche liegt in Trinkwasserzone III und hohe bis sehr hohe Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers Fläche liegt in Trinkwasserschutzzone III oder hohe bis sehr hohe erhöhte 3 Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers Bedeutung Mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers mittlere 2 Bedeutung Geringe Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers geringe 1 Bedeutung Sehr geringe Verschmutzungsempfindlichkeit des keine Bedeutung 0 Grundwassers Als Grundlage für die Bewertung der Funktion des Waldes für den Wasserhaushalt wurde die FIS-Broker-Karte „Versickerung aus Niederschlägen 2005“ (SenStadtUm, FIS-Broker, Zugriff am 15.08.2012) herangezogen. Die Versickerung von Niederschläge wird für das Untersuchungsgebiet mit 300-350 mm pro Jahr angegeben. Entsprechend der im folgenden dargestellten Bewertungstabelle ist die Fläche somit von geringer Bedeutung für den Wasserhaushalt und wird mit 1 Punkt bewertet. 7 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch Waldfachliches Gutachten Tabelle 2: Bewertungstabelle Wasserhaushalt Wasserhaushalt Grundlage für die Bewertung - FIS-Broker Karte „Versickerung aus Niederschlägen 2005“ Merkmalsausprägung Zehrflächen oder Versickerung bis max. 50 mm/a = hohe Bedeutung für die Retention von Niederschlagswasser Versickerung von 50 bis 100 mm/a Versickerung von 100 bis 150 mm/a Versickerung von 150 bis 200 mm/a Versickerung > 200 mm/a Wertstufe verbal besondere Bedeutung erhöhte Bedeutung mittlere Bedeutung allgemeine Bedeutung geringe Bedeutung Punkte 5 4 3 2 1 Gemäß der vorliegenden Luftbilder und Karteninformationen sowie der FIS-Broker-Karte „Gewässerkarte - Gewässerverzeichnis“ (SenStadtUm, FIS-Broker, Zugriff am 15.08.2012) liegt die von der Umwandlung betroffene Waldfläche mit einem Mindestabstand von ca. 34 m vom entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze verlaufenden Institutsgraben entfernt. Der westlich des Geltungsbereichs gelegene Baumschulengraben sowie der südlich verlaufende Kappgraben sind ca. 250 m bzw. 300 m von den nächstgelegenen Punkten der Umwandlungsfläche entfernt. Bei allen drei Gräben handelt es sich gemäß Gewässerverzeichnis Berlin um Fließgewässer 2. Ordnung (SenStadtUm, FIS-Broker, Zugriff am 15.08.2012). Die umzuwandelnden Waldflächen sind demnach von mittlerer Bedeutung für den Schutz der Oberflächengewässer. Sie werden mit 2 Punkten bewertet. Tabelle 3: Bewertungstabelle Oberflächengewässer Oberflächengewässer Grundlage für die Bewertung - FIS-Broker Karte „Gewässerkarte - Gewässerverzeichnis -“ - Luftbilder, Erhebung vor Ort Merkmalsausprägung Umwandlungsfläche grenzt direkt an ein Oberflächengewässer Wertstufe verbal besondere Bedeutung Umwandlungsfläche liegt < 20 m von einem Gewässerufer entfernt erhöhte Bedeutung Umwandlungsfläche liegt 20 bis 50 m von einem Gewässerufer mittlere entfernt Bedeutung Umwandlungsfläche liegt 50 bis 100 m von einem Gewässerufer allgemeine entfernt Bedeutung Entfernung der Waldfläche zum Gewässerufer > 100 m keine Bedeutung Punkte 5 3 2 1 0 Für die Aggregation der Einzelbewertungen zur Gewässerschutzfunktion des Untersuchungsgebiets ist der jeweils höchste Punktwert der drei Kriterien maßgeblich. Die Gesamtbewertung der Gewässerschutzfunktion wird demnach mit 2 Punkten festgelegt. 8 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch 2.1.2 Waldfachliches Gutachten Bodenschutzfunktion Die Erosionsgefährdung durch Wasser und die Schutzwürdigkeit der Böden (Bodenfunktionen) sind ausschlaggebend für die Bewertung der Bodenschutzfunktion des Waldes. Die zu bewertende Waldfläche ist nahezu eben und fällt nach Westen hin leicht ab. Das vorhandene Gefälle liegt bei weniger als 4%. Somit hat die Fläche keine Bedeutung hinsichtlich der Erosionsgefährdung und wird in der Betrachtung des Kriteriums Erosionsgefährdung mit 0 Punkten gewertet. Tabelle 4: Bewertungstabelle Erosionsgefährdung Erosionsgefährdung durch Wasser Grundlage für die Bewertung - FIS-Broker Karte „Geländehöhen 2009“ - Hangneigung (Karte von Berlin; Erhebung vor Ort) Merkmalsausprägung Stark geneigtes Gelände mit Hangneigungen > 18%; starkes bis sehr starkes Gefährdungspotenzial durch Wassererosion Mäßig geneigtes Gelände mit Hangneigungen zwischen 11% und 18%; mäßiges bis starkes Gefährdungspotenzial durch Wassererosion Mäßig geneigtes Gelände mit Hangneigungen zwischen 9% und 11%; geringes bis mäßiges Gefährdungspotenzial durch Wassererosion Flaches Gelände mit Hangneigungen zwischen 4% und 9%; sehr geringes bis geringes Gefährdungspotenzial durch Wassererosion Ebenes Gelände mit Hangneigungen unter 4%; keine potenzielle Gefährdung durch Wassererosion Wertstufe verbal besondere Bedeutung erhöhte Bedeutung Punkte 5 4 mittlere Bedeutung 2 geringe Bedeutung keine Bedeutung 1 0 Die Schutzwürdigkeit der Böden wurde anhand der FIS-Broker-Karte „Planungshinweise zum Bodenschutz 2005“ ermittelt (SenStadtUm, FIS-Broker, Zugriff am 15.08.2012). Demnach liegt das Untersuchungsgebiet in einem Bereich besonders schutzwürdiger Böden (Vorrang 1). Der Wald ist hier von erhöhter Bedeutung für den Schutz des Bodens und wird mit 4 Punkten bewertet. Tabelle 5: Bewertungstabelle Schutzwürdigkeit der Böden Schutzwürdigkeit der Böden (Bodenfunktionen) Grundlage für die Bewertung - FIS-Broker Karte „Planungshinweise zum Bodenschutz 2005“ Merkmalsausprägung Lage im Unzulässigkeitsbereich für Eingriffe in den Boden Wertstufe verbal besondere Bedeutung Lage im Bereich besonders schutzwürdiger Böden (Vorrang 1) erhöhte Bedeutung Lage im Bereich sehr schutzwürdiger Böden (Vorrang 2) mittlere Bedeutung Lage im Bereich schutzwürdiger Böden (Vorrang 3) geringe Bedeutung Lage im Unerheblichkeitsbereich (Böden ohne besondere keine Bedeutung Anforderungen) Punkte 5 4 3 2 0 Nach Aggregation der Einzelkriterien (unter Heranziehung des höchsten Punktwerts als maßgeblich) wird die Bodenschutzfunktion des Untersuchungsgebiets mit insgesamt 4 Punkten eingestuft. 9 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch 2.1.3 Waldfachliches Gutachten Immissionsschutzfunktion Die Untersuchungsfläche liegt zwischen einer Sondergebietsnutzung und einer Kleingartennutzung südlich bzw. einer Wohnnutzung östlich des Gebiets. Südlich der Fläche verläuft in etwa 250 m Entfernung die Autobahn A10 (Berliner Ring) sowie in ca. 150 m Entfernung eine Hochspannungs-Freileitung. Nach Einschätzung der Berliner Forsten als zuständiger Fachbehörde handelt es sich bei den im betrachteten Bereich vorhandenen und geplanten Labornutzungen um emittierende Nutungen, die Kleingartenanlage fällt in die Rubrik Erholungsbereiche. Demnach mindert der Wald hier schädliche oder belästigende Einwirkungen und schützt die angrenzenden sensiblen Nutzungen und hat somit eine besondere Bedeutung als Immissionsschutzwald. Aufgrund der Beurteilung der Untersuchungsfläche und ihres Umfelds durch die Berliner Forsten wird die Fläche hinsichtlich ihrer Immissionsschutzfunktion mit 5 Punkten bewertet. Tabelle 6: Bewertungstabelle Immissionsschutz Immissionsschutz Grundlage für die Bewertung - Luftbild, Erhebung vor Ort Merkmalsausprägung Lage der Waldfläche unmittelbar zwischen einer Emissionsquelle und einer schutzbedürftigen Nutzung (z. B. Wohngebiet, Grünanlage, Schule, Krankenhaus, etc.) und dichter mehrschichtiger Bestand und Breite des Bestandes > 50 m Lage der Waldfläche unmittelbar zwischen einer Emissionsquelle und einer schutzbedürftigen Nutzung (z. B. Wohngebiet, Grünanlage, Schule, Krankenhaus, etc.) und dichter mehrschichtiger Bestand und Breite des Bestandes < 50 m Lage der Waldfläche unmittelbar zwischen einer Emissionsquelle und einer schutzbedürftigen Nutzung (z. B. Wohngebiet, Grünanlage, Schule, Krankenhaus, etc.) und dichter Laubmischbestand Lage der Waldfläche unmittelbar zwischen einer Emissionsquelle und einer schutzbedürftigen Nutzung (z. B. Wohngebiet, Grünanlage, Schule, Krankenhaus, etc.) ohne qualifizierte Schutzwirkung des Waldes Keine Lage zwischen einer Emissionsquelle und einer schutzbedürftigen Nutzung 10 Wertstufe verbal besondere Bedeutung Punkte 5 erhöhte Bedeutung 3 mittlere Bedeutung 2 geringe Bedeutung 1 keine Bedeutung 0 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch 2.1.4 Waldfachliches Gutachten Sichtschutzfunktion Im Umfeld der zu bewertenden Fläche finden sich sowohl schwerwiegende visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds (Autobahn A10 (Berliner Ring), HochspannungsFreileitung) als auch sensible Nutzungen (Wohngebiete, Kleingartenanlagen). Zudem verdeckt der Wald, wie er sich im Bestand darstellt, nach Auffassung der Berliner Forsten Teile des Gebäudebestands auf dem Campusgelände, wenn man die Kleingartenanlage als Ausgangspunkt der Sichtachse wählt. Der durch Festsetzung als Wald planungsrechtlich zu sichernde Waldbestand kann gemäß Einschätzung der Berliner Forsten die Funktionen des jetzigen Bestands nicht erfüllen, da es sich hier lediglich um einen lichten Waldrand handelt, der hauptsächlich aus Laubbaumarten besteht, die außerhalb der Vegetationsperiode kaum Sichtschutz bieten. Das Untersuchungsgebiet ist aufgrund seiner Lage und Prägung geeignet, die genannten visuellen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds abzuschirmen. Die Fläche ist somit hinsichtlich ihrer Immissionsschutzfunktion von mittlerer Bedeutung und wird mit 2 Punkten bewertet. Tabelle 7: Bewertungstabelle Sichtschutzfunktion Sichtschutz Grundlage für die Bewertung - Luftbild, Erhebung vor Ort Merkmalsausprägung Die zu bewertende Fläche liegt direkt in der wichtigen Sichtachse einer schwerwiegenden visuellen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (z. B. Straße, Gewerbe oder Gewerbebrache, Sendemast, Elektrizitätsleitung, etc.) und der Bestand ist auf Grund seiner Dichte, Höhe und Baumartenzusammensetzung (Laub- und Nadelgehölze) geeignet, die Beeinträchtigung abzuschirmen (strukturreicher Bestand) Die zu bewertende Fläche liegt direkt in der wichtigen Sichtachse einer sonstigen visuellen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (z. B. Straße, Gewerbe oder Gewerbebrache, Sendemast, Elektrizitätsleitung, etc.) und der Bestand ist auf Grund seiner Dichte, Höhe und Baumartenzusammensetzung (Laub- und Nadelgehölze) geeignet, die Beeinträchtigung abzuschirmen (strukturreicher Bestand) Die zu bewertende Fläche liegt direkt in der wichtigen Sichtachse einer sonstigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (z. B. Straße, Gewerbe oder Gewerbebrache, Sendemast, Elektrizitätsleitung, etc.) und der Bestand ist auf Grund seiner Dichte, Höhe geeignet, die Beeinträchtigung abzuschirmen Keine Beitrag zum Schutz vor einer visuellen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes 11 Wertstufe verbal besondere Bedeutung Punkte 5 erhöhte Bedeutung 3 mittlere Bedeutung 2 keine Bedeutung 0 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch 2.1.5 Waldfachliches Gutachten Klimaschutz Bei der Untersuchungsfläche handelt es sich um eine Fläche mit sehr hoher stadtklimatischer Bedeutung (SenStadtUm, FIS-Broker, Karte „Planungshinweise Stadtklima 2001“, Zugriff am 15.08.2012). Die Fläche ist somit von besonderer Bedeutung für den Klimaschutz, das entspricht einem Punktwert von 10 Punkten. Tabelle 8: Bewertungstabelle Klimaschutzfunktion Klimaschutz Grundlage für die Bewertung - FIS-Broker Karte „Planungshinweise Stadtklima 2001“ Merkmalsausprägung Sehr hohe lokalklimatische Bedeutung (Stadtklima) gemäß der Karte „Planungshinweise Stadtklima 2001“ + Klimaschutz allgemein Hohe bis mittlere lokalklimatische Bedeutung (Stadtklima) gemäß Karte „Planungshinweise Stadtklima 2001“ + Klimaschutz allgemein oder Fläche ist einem Siedlungsbereich zugeordnet, der zugleich Belastungsgebiet ist Geringe lokalklimatische Bedeutung (Stadtklima) gemäß der Karte „Planungshinweise Stadtklima 2001“ + Klimaschutz allgemein Die Waldfläche erfüllt die Funktion als CO 2 -Speicher und trägt daher zum allgemeinen Klimaschutz bei 2.1.6 Wertstufe verbal besondere Bedeutung Punkte 10 erhöhte Bedeutung 8 mittlere Bedeutung allgemeine Bedeutung 6 5 Biotopschutz Für die Bewertung der Biotopschutzfunktion der untersuchten Waldfläche werden die Ausprägung der Lebensraumfunktion sowie das Wertpotential für die Biotopentwicklung herangezogen. Der Baumbestand im Untersuchungsgebiet weist auf dem Großteil der Fläche einen jungen, dichten Birkenstadtwald auf, in dessen Zentrum eine kleine Fläche mit Trittrasen liegt. Hauptbaumart ist die Birke (> 80 %), von einzelnen Laubbaumarten - insbesondere dem Spitz-Ahorn - durchsetzt. Eine Strauch- oder Krautschicht fehlt weitgehend. Im nordwestlichen und westlichen Randbereich des Untersuchungsgebiets findet sich ein junger Laubmischwald mit lückiger Kraut- und Strauchschicht sowie Naturverjüngung der beteiligten Baumarten und liegendem Totholz. Es dominieren Eschen-Ahorn, Spitz-Ahorn, Birke und Gemeine Esche sowie vereinzelt Robinie. Im südwestlichen Randbereich ist eine kleinere Teilfläche eines mittelalten, dichten, sehr artenreichen Mischwaldes in die Untersuchungsfläche einbezogen, bei dem die Kraut- und Strauchschicht weitgehend fehlt. Punktuell ist eine Naturverjüngung der Altbäume sowie ein beachtlicher Anteil an liegendem Totholz vorhanden. Dominierende Arten sind Spitz-Ahorn, Gemeine Esche, Birke, beigemengt sind Roteiche, Fahlweide, Hybrid-Pappel, SäulenPappel sowie vereinzelt Roßkastanie, Robinie, Linde. Im südlichen bzw. südöstlichen Teil des Untersuchungsgebiets findet sich eine Gartenbrache mit mehrschichtigen, artenreichen Gehölzbeständen. Am südöstlichen Rand erfasst das Untersuchungsgebiet kleinere Teile eines am Saum der südlich an die Untersuchungsfläche angrenzenden, weitgehend gehölzfreien Grünlandbrache gelegenen Ahornstadtwaldes. 12 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch Waldfachliches Gutachten Insgesamt wird der Fläche eine mittlere Bedeutung in Bezug auf die Lebensraumfunktion zugeschrieben (3 Punkte). Tabelle 9: Bewertungstabelle Lebensraumfunktion Lebensraumfunktion Grundlage für die Bewertung - Erhebung von ökologisch relevanten Bestandsstrukturen - SenStadtUm, FIS-Broker, Karte „Biotoptypen“ Merkmalsausprägung Baumartenzusammensetzung standorttypisch / gemischt mit heimischen Gehölzen und Vorkommen von Totholz, Biotopbäumen oder Saumstrukturen und Bestand zwei- oder mehrschichtig Baumartenzusammensetzung standorttypisch / gemischt mit heimischen Gehölzen und Vorkommen von Totholz, Biotopbäumen oder Saumstrukturen und Bestand einschichtig Baumartenzusammensetzung standorttypisch / gemischt mit heimischen Gehölzen und Bestand zwei- oder mehrschichtig, aber kein Vorkommen von Totholz, Biotopbäumen oder Saumstrukturen Baumartenzusammensetzung mit überwiegend heimischen Gehölzen Baumartenzusammensetzung mit überwiegend neophytischen Gehölzen, geringe Bedeutung für den Biotopschutz Wertstufe verbal besondere Bedeutung Punkte 5 erhöhte Bedeutung 4 mittlere Bedeutung 3 allgemeine Bedeutung geringe Bedeutung 2 1 Das Untersuchungsgebiet liegt nicht innerhalb eines Natur- oder Landschaftsschutzgebiets und ist nicht als Lebensraumtyp FFH (Flora-Fauna-Habitat) erfasst. Im westlichen Teil des Untersuchungsgebiets befindet sich laut FIS-Broker der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (Karte „Biotoptypen: Schutzstatus § 26 NatSchGBln“) eine Waldlichtung, deren Schutzstatus als Biotop gemäß § 26 NatSchGBln unklar ist. Gemäß Ortsbegehung handelt es sich hierbei jedoch vermutlich um einen Bolzplatz mit angeschlossenem Aufenthaltsbereich (Rasenfläche mit Parkbank, Mülleimern). Ein Schutzstatus nach § 26 NatSchGBln besteht hier nicht. Der auf der Umwandlungsfläche vorhandene Baumbestand ist einem Alter von gut 40 Jahren zuzuordnen, wobei der Baumbestand in dem für eine Bebauung vorgesehenen zentralen Bereich mit nur wenigen Ausnahmen ein Alter von überwiegend deutlich unter 40 Jahren aufweist. Der Fläche wird hinsichtlich ihres Wertpotenzials für die Biotopentwicklung eine mittlere Bedeutung zugemessen, dies entspricht einer Bewertung von 3 Punkten. 13 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch Waldfachliches Gutachten Tabelle 10: Bewertungstabelle Wertpotenzial für die Biotopentwicklung Wertpotenzial für die Biotopentwicklung Grundlagen für die Bewertung - FIS-Broker Karte „Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (inkl. Natura 2000)“ - FIS-Broker Karte „Biotoptypen: Lebensraumtypen FFH (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie)“ - FIS-Broker Karte „Biotoptypen: Schutzstatus § 26 NatSchGBln“ (bzw. § 30 BNatSchG) - Bestandsalter - Ortsbegehung und Einschätzung über die Bedeutung der Fläche für den Biotopverbund Merkmalsausprägung Wertstufe verbal Punkte Das Bestandsalter ist > 80 Jahre besondere 7 Bedeutung und die Fläche ist Teil eines FFH-Lebensraumtypen oder Bestand fällt unter den gesetzlichen Biotopschutz nach § 26 NatSchG Bln bzw. § 30 BNatSchG oder Fläche ist für den Biotopverbund von Bedeutung Bestand unterliegt keinem Schutzstatus, jedoch Bestandsalter > 80 Jahre Bestand unterliegt keinem Schutzstatus, jedoch Bestandsalter > 40 Sonstige Bestände erhöhte Bedeutung mittlere Bedeutung allgemeine Bedeutung 5 3 1 Für die Gesamtbewertung der betrachteten Einzelkriterien ist wiederum der höchste erreichte Punktwert maßgeblich. Demnach ergibt sich für die Biotopschutzfunktion der Fläche nach Aggregation eine Gesamtbewertung von 3 Punkten. 2.1.7 Erhöhte Schutzfunktion des Waldes gemäß § 10 LWaldG Da dem Wald ein besonderer Wert beigemessen wird, ist dieser gemäß § 10 LWaldG unter besonderen Schutz gestellt; die Unterschutzstellung gilt unabhängig von örtlichen Gegebenheiten. Im Bewertungsmodell der Waldfunktionen erfolgt daher zur Bewertung der Schutzfunktion des Waldes eine pauschale Addition von 3 Punkten auf die Gesamtbewertung für die erhöhte Schutzfunktion des Waldes. 2.2 Bewertung der Erholungsfunktion 2.2.1 Zugänglichkeit der Fläche Das Untersuchungsgebiet liegt im südöstlichen Randbereich des Campus Berlin-Buch und ist über das innere Wegenetz des Campusgeländes erschlossen. Eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz besteht nur über die Zufahrten zum Campusgelände an der RobertRössle-Straße westlich des Areals sowie am nördlich gelegenen Lindenberger Weg. Die Fläche ist zwar potenziell öffentlich zugänglich, jedoch nicht durch öffentliche Wege erschlossen und wird bezüglich der Zugänglichkeit der Fläche mit 5 Punkten gewertet. Tabelle 11: Bewertungstabelle Zugänglichkeit der Fläche Zugänglichkeit der Fläche Grundlagen für die Bewertung - Luftbild, Erhebung vor Ort Merkmalsausprägung Fläche ist tatsächlich öffentlich zugänglich und durch die Lage an einer Straße oder einem offiziellen Weg erschlossen Fläche ist tatsächlich oder potenziell öffentlich zugänglich, aber nicht durch offizielle Wege erschlossen Fläche ist weder tatsächlich noch potenziell öffentlich zugänglich 14 Wertstufe verbal besondere Bedeutung mittlere Bedeutung ohne Bedeutung Punkte 10 5 0 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch 2.2.2 Waldfachliches Gutachten Freiheit von Erholungswert mindernden Vorbelastungen Im Untersuchungsgebiet besteht grundsätzlich eine Belastung durch den Verkehrslärm der südlich gelegenen Autobahn A 10, die von Nordwesten nach Südosten spürbar ansteigt. Diese Belastung ist jedoch als eine der Großstadt entsprechenden üblichen Hintergrundlastung zu bewerten. Hinweise auf eine Kampfmittel- oder Altlastenbelastung der Fläche bestehen aktuell nicht. Dem Untersuchungsgebiet wird somit eine mittlere Bedeutung bezüglich der Freiheit von erholungswert mindernden Vorbelastungen zugeschrieben und dieses Kriterium mit 5 Punkten bewertet. Tabelle 12: Bewertungstabelle Freiheit von Erholungswert mindernden Vorbelastungen Freiheit von Erholungswert mindernden Vorbelastungen Grundlage für die Bewertung - Luftbild, Erhebung vor Ort (subjektive Einschätzung) Merkmalsausprägung Fläche ist weder durch Lärm noch durch Gerüche oder Schadstoffeinträge vorbelastet und es gibt keine schädlichen Bodenveränderungen, die die Erholungsnutzung beeinträchtigen (z. B. Kampfmittelbelastung, Altlasten) Verkehrslärm, Gewerbelärm oder Fluglärm ist deutlich wahrnehmbar, wird jedoch überwiegend nicht als störend empfunden Verkehrslärm, Gewerbelärm oder Fluglärm entsprechen der für eine Großstadt üblichen Hintergrundbelastung Verkehrslärm, Gewerbelärm oder Fluglärm stören die Aufenthaltsqualität deutlich spürbar Unzumutbare Einschränkung der Erholungsnutzung durch massive Störung der Aufenthaltsqualität durch Lärm oder die Erholung ausschließende schädliche Bodenveränderungen 2.2.3 Wertstufe verbal besondere Bedeutung Punkte 10 erhöhte Bedeutung 7 mittlere Bedeutung allgemeine Bedeutung ohne Bedeutung 5 1 0 Flächenversorgung umliegender Siedlungen Im Programmplan „Erholung und Freiraumnutzung“ des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) liegt das Untersuchungsgebiet im wesentlichen innerhalb eines als Grünflächen / Parkanlagen gekennzeichneten Bereichs. Lediglich der nordwestliche Teil ist als sonstige Freifläche gekennzeichnet sowie in der Kategorie „große zusammenhängende Freiräume auf nicht oder nur eingeschränkt öffentlich nutzbaren Flächen“ erfasst. Die westlich an den Campus Berlin-Buch angrenzenden Siedlungsflächen sind als Gebiete der Dringlichkeitsstufe I bzw. II hinsichtlich der Freiflächenversorgung, d. h. mit Grünflächen nicht versorgte bzw. stark unterversorgte Gebiete, eingestuft (SenStadtUm, FIS-Broker, Zugriff am 15.08.2012). Das Untersuchungsgebiet ist potenziell öffentlich zugänglich und hat somit eine besondere Bedeutung bezüglich der Freiflächenversorgung der umliegenden Siedlungen. Daher wird die Fläche gemäß unten stehender Tabelle mit 10 Punkten bewertet. 15 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch Waldfachliches Gutachten Tabelle 13: Bewertungstabelle Freiflächenversorgung umliegender Siedlungen Freiflächenversorgung umliegender Siedlungen Grundlage für die Bewertung - FIS-Broker Karte „Landschafts- einschl. Artenschutzprogramm: Erholung und Freiraumnutzung“ - Ortsbegehung Merkmalsausprägung Lage im Einzugsbereich (= 1.500 m - Radius) eines mit Grünflächen nicht versorgten oder stark unterversorgten Gebietes Lage im Einzugsbereich (= 1.500 m - Radius) eines mit Grünflächen deutlich unterversorgten Gebietes (Dringlichkeitsstufe II gemäß LaPro) Lage im Einzugsbereich (= 1.500 m - Radius) eines mit Grünflächen mäßig unterversorgten Gebietes (Dringlichkeitsstufe III gemäß LaPro) Allgemeine Bedeutung als Erholungsfläche für Berlin; Lage im Einzugsbereich (= 1.500 m - Radius) eines mit Grünflächen ausreichend versorgten Gebietes (Dringlichkeitsstufe IV gemäß LaPro) Die Waldfläche ist für die Erholung nicht nutzbar. 2.2.4 Wertstufe verbal besondere Bedeutung Punkte 10 erhöhte Bedeutung 7 mittlere Bedeutung 5 allgemeine Bedeutung 3 ohne Bedeutung 0 Landschaftsbild Das Untersuchungsgebiet ist im Programmplan „Landschaftsbild“ des LaPro als Obstbaumsiedlungsbereich gekennzeichnet. Zudem ist die Fläche als prägende und gliedernde Grünund Freifläche gekennzeichnet. Das Gelände liegt somit im siedlungsgeprägten Raum, in welchem Waldgehölze und andere Gehölze zu erhalten bzw. zu entwickeln sind, und wird mit 5 Punkten bewertet (s. u.). Tabelle 14: Bewertungstabelle Landschaftsbild Landschaftsbild Grundlage für die Bewertung - FIS-Broker Karte „Landschafts- einschl. Artenschutzprogramm: Landschaftsbild (RD)“ - Ortsbegehung Wertstufe verbal Punkte besondere 10 Teil eines übergeordneten Strukturelements Bedeutung oder Teil eines zu erhaltenden bzw. zu entwickelnden Strukturelements der Landschaftsbildstruktur 7 Lage der Fläche in einem Landschaftsraum, in welchem Gehölzbe- erhöhte stände zu erhalten bzw. zu entwickeln sind (waldgeprägter Raum, Bedeutung kulturlandschaftlich geprägter Raum, Fluss-Seen-Landschaft) Lage der Fläche in einem siedlungsgeprägten Raum, in mittlere 5 welchem Waldgehölze bzw. andere Gehölze zu erhalten bzw. Bedeutung zu entwickeln sind (Waldbaumsiedlungsbereich, Parkbaumsiedlungsbereich, Obstbaumsiedlungsbereich) oder Lage im städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzungen 3 Lage in einer sonstigen Fläche allgemeine Bedeutung Der Waldbestand auf der Fläche wird im räumlichen Zusammenhang mit der Umgebung eher als Störung denn als Bereicherung des Landschaftsbildes wahrgenommen (z.B. Strukturarmut, Bestand aus Neophyten, Wirkung wie ein "Fremdkörper" in der Umgebung) 16 ohne Bedeutung 0 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch 2.3 Waldfachliches Gutachten Bewertung der Nutzfunktion des Waldes 2.3.1 Besondere Produktivität des Standortes Das Untersuchungsgebiet wird nicht forstwirtschaftlich genutzt und ist nicht forstwirtschaftlich eingerichtet. Die Fläche besitzt keine Bedeutung hinsichtlich der besonderen Produktivität des Standortes und wird somit mit 0 Punkten bewertet. Tabelle 15: Bewertungstabelle besondere Produktivität des Standortes Besondere Produktivität des Standortes Grundlage für die Bewertung - Realnutzung der Fläche Merkmalsausprägung Nährkraftstufe "R" (reicher Boden hinsichtlich der Nährstoffausstattung) bei eingerichteten Forstflächen Nährkraftstufe "K" (kräftiger Boden hinsichtlich der Nährstoffausstattung) bei eingerichteten Forstflächen Nährkraftstufe "M" (mittlerer Boden hinsichtlich der Nährstoffausstattung) bei eingerichteten Forstflächen Nährkraftstufe "Z" (ziemlich armer Boden hinsichtlich der Nährstoffausstattung) bei eingerichteten Forstflächen Nährkraftstufe "A" (armer Boden hinsichtlich der Nährstoffausstattung) bei eingerichteten Forstflächen oder Fläche ist keine eingerichtete Forstfläche Wertstufe verbal Punkte besondere 5 Bedeutung erhöhte 4 Bedeutung mittlere 2 Bedeutung geringe 1 Bedeutung keine Bedeutung 0 2.3.2 Besonderer Holzwert / Güte der Bestockung Für eine Bewertung des besonderen Holzwerts bzw. der Güte der Bestockung ist die Sortierung der Stämme in Handelsklassen gemäß ihrer Stärke ausschlaggebend. Zur Einschätzung der möglichen Stärkesortierung der Stämme wird der Brusthöhendurchmesser (BHD) herangezogen. Der BHD der Bäume im Untersuchungsgebiet liegt überwiegend zwischen 7 cm und 19 cm, kleinflächig auch zwischen 20 cm und 40 cm. Im Ergebnis wird die Fläche bezüglich des Holzwerts und der Güte der Bestockung als von mittlerer Bedeutung eingestuft und mit 2 Punkten bewertet. Tabelle 16: Bewertungstabelle besonderer Holzwert und Güte der Bestockung Besonderer Holzwert / Güte der Bestockung Grundlage für die Bewertung - Erhebung vor Ort - Ermittlung des Brusthöhendurchmessers der Bäume in ca. 1,30 m Höhe (Oberstand) Merkmalsausprägung Wertstufe verbal Punkte Im Bestand überwiegend vorkommender BHD (Brusthöhendurchbesondere 5 messer des Baumstammes, gemessen in 1,30 m Höhe) > 70 cm Bedeutung Im Bestand überwiegend vorkommender BHD 40 - 70 cm erhöhte 4 Bedeutung Im Bestand überwiegend vorkommender BHD 20 - 40 cm mittlere 2 Bedeutung Im Bestand überwiegend vorkommender BHD 7 - 19 cm geringe 1 Bedeutung sonstige Sortierungen keine Bedeutung 0 17 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch Waldfachliches Gutachten 2.3.3 Besondere Nutzung des Standortes Die untersuchte Waldfläche wird nicht zur Gewinnung von Saatgut oder als forstliche Versuchsfläche genutzt. Sie ist ohne Bedeutung für besondere Nutzungen und ist demnach mit 0 Punkten zu bewerten. Tabelle 17: Bewertungstabelle besondere Nutzung des Standorts Besondere Nutzung des Standorts Grundlage für die Bewertung - Realnutzung - Ermittlung des Brusthöhendurchmessers der Bäume in ca. 1,30 m Höhe (Oberstand) Merkmalsausprägung Fläche für die Gewinnung von Saatgut oder Teil einer forstlichen Versuchsfläche Keine Fläche für die Gewinnung von Saatgut und kein Teil einer forstlichen Versuchsfläche Wertstufe verbal besondere Bedeutung ohne Bedeutung Punkte 5 0 2.3.4 Wirtschaftliche Bedeutung Die Untersuchungsfläche ist nach aktuellem Informationsstand nicht von waldwirtschaftlicher Bedeutung. Die allgemeine forstwirtschaftliche Bedeutung wird daher mit 0 Punkten eingestuft. Tabelle 18: Bewertungstabelle allgemeine forstwirtschaftlichen Bedeutung Allgemeine forstwirtschaftliche Bedeutung Grundlage für die Bewertung - Realnutzung Merkmalsausprägung Die Fläche ist für den Wirtschaftsbetrieb des Waldes von erheblicher Bedeutung Die Fläche ist für den Wirtschaftsbetrieb des Waldes von durchschnittlicher Bedeutung Die Fläche ist waldwirtschaftlich ohne Bedeutung 18 Wertstufe verbal besondere Bedeutung durchschnittliche Bedeutung ohne Bedeutung Punkte 5 3 0 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch 2.4 Waldfachliches Gutachten Ermittlung des forstrechtlichen Kompensationsumfangs Zur Ermittlung des Gesamtbewertung werden die ermittelten Punktwerte der Schutzfunktion, der Erholungsfunktion und der Nutzfunktion der untersuchten Waldfläche in nachstehender Tabelle zusammengefasst. Aus der Addition der maßgeblichen Werte ergibt sich der für die Berechnung des Kompensationsfaktors zu Grund zu liegende Gesamtpunktwert (Summe). Tabelle 19: Ermittlung der Gesamtbewertung und des Kompensationsfaktors Bezeichnung Bewertungskriterium Schutzfunktion Gewässerschutz Grundwasserschutz Wasserschutz Oberflächenwasser Bodenschutz Erosionsschutz Schutzwürdigkeit der Böden (Bodenfunktionen) Immissionsschutz Sichtschutz Klimaschutz Biotopschutz Lebensraumfunktion Wertpotential für die Biotopentwicklung Erhöhte Schutzfunktion nach § 10 LWaldG Bewertungskriterium Erholungsfunktion Zugänglichkeit der Fläche Freiheit von Erholungswert mindernden Vorbelastungen Freiflächenversorgung umliegender Siedlungen Landschaftsbild Bewertungskriterium Nutzfunktion Besondere Produktivität des Standortes Besonderer Holzwert / Güte der Bestockung Besondere Nutzungen des Standortes Allgemeine forstwirtschaftliche Bedeutung Summe geteilt durch 10 = Kompensationsfaktor Erzielte Punktwerte Maximale Punktwerte 0 1 2 0 4 5 2 10 3 3 3 2 4 5 2 10 3 3 5 5 10 5 5 5 10 5 0 2 0 0 0 2 0 0 56 5,6 Auf Basis des ermittelten Kompensationsfaktors kann die Flächengröße für eine fachlich erforderliche Ersatzwaldfläche errechnet werden. Da für die Untersuchungsfläche eine Entwicklung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wissenschaft und Forschung“ angestrebt wird, ist davon auszugehen, dass der Wald auf der gesamten Fläche seine Waldeigenschaft verliert und somit eine materiell wirksame Waldumwandlung erfolgt. Berechnung der Ersatzfläche: Quadratmeter der umzuwandelnden Waldfläche x Kompensationsfaktor 17.560 m² 5,6 = Flächengröße der benötigten Ersatzfläche 19 98.336 m² Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch Waldfachliches Gutachten Alternativ zur Bereitstellung von Ersatzflächen besteht auch die Möglichkeit zur Zahlung einer Walderhaltungsabgabe. Als Grundlage für die Berechnung der Höhe der Walderhaltungsabgabe wird die ermittelte Ersatzfläche herangezogen. Dabei wird im vorliegenden Fall die erforderliche Ersatzfläche von 98.336 m² mit pauschalen Wertansätzen für die Flächenbereitstellung sowie die Herstellungskosten der Ersatzaufforstungsfläche multipliziert. Die Flächenbereitstellungspauschale fällt für den Fall an, dass durch den Bauherrn bzw. Vorhabenträger keine geeigneten Flächen für eine Ersatzaufforstung bereitgestellt werden können; die vorliegende Berechnung erfolgt unter dieser Annahme. Als angegebener Richtwert des Berliner Waldleitfadens werden 0,20 € / m² für die Flächenbereitstellung und 2,50 € / m² als Waldherstellungspauschale veranschlagt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Walderhaltungspauschale im Einzelfall von den Berliner Forsten festzusetzen ist und demnach von dem hier angenommenen Wert abweichen kann. Berechnung der Walderhaltungsabgabe: Quadratmeter der umzuwandelnden Waldfläche x Kompensationsfaktor 17.560 m² 5,6 x Flächenbereitstellungsentgelt/m² + Waldherstellungspauschale/m² = Walderhaltungsabgabe 2,50 € + 0,20 € 265.507,20 € Für die geplante Nutzungsänderung auf der 17.560 m² großen Waldfläche des Untersuchungsgebiets wäre demnach eine Walderhaltungsabgabe von insgesamt 265.507,20 € zu leisten. 20 Bebauungsplanentwurf 3-46 im Bezirk Pankow von Berlin, OT Buch 3 Waldfachliches Gutachten Quellenverzeichnis • Plan und Recht GmbH (Bearbeiter Schmidt-Eichstaedt, Gerd; Reiß, Alexander; Butzke, Andreas): Leitfaden zur Waldumwandlung und zum Waldausgleich im Land Berlin, erstellt im Auftrag des Landes Berlin - Berliner Forsten -, Berlin 2011. • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148). • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz - NatSchG Bln) in der Fassung vom 29. Mai 2013 (GVBl. S. 140). • Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes (Landeswaldgesetz - LWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2004 (GVBl. S. 391), zuletzt geändert am 11. Juli 2006 (GVBl. I S. 819). • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm): FIS-Broker, im Internet unter http://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp, Zugriff am 15. August 2012. 21