Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 SB, BA, 26. BVV am 15.10.2014.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
16.10.15, 19:27
Aktualisiert
27.01.18, 11:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0679
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
Beratungsfolge:
02.04.2014
08.05.2014
19.06.2014
02.07.2014
15.10.2014
BVV
BüWoGO
BüWoGO
BVV
BVV
BVV/ 022/VII
BüWoGO/024/VII
BüWoGO/026/VII
BVV / 024/VII
BVV/ 026/ VII
überwiesen
vertagt
im Ausschuss abgelehnt
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Namensschilder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes
Pankow
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 02.10.2014
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0679
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.09. 2014
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr. VII-0679
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Namensschilder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Pankow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 24. Sitzung am 02.07. 2014 beschlossenen Drucksache
Nummer VII-0679
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gut
lesbaren Namensschildern auszustatten, aus denen Amt, Fachbereich sowie Funktion
hervorgehen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Alle Behörden des Landes Berlin haben die Regelungen der Gemeinsamen
Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I)1 zu beachten.
In § 12 der GGO I heißt es u.a.:
„An den Zimmertüren sind einheitliche Beschriftungen mit der Bezeichnung der Stelle
oder des Arbeitsgebiets und den Namen der Dienstkräfte anzubringen. An den
Arbeitsplätzen sind Namensschilder aufzustellen, wenn das Zimmer mit mehr als einer
Dienstkraft besetzt ist, die regelmäßige Sprechzeiten abhalten.“
Das Bezirksamt Pankow hält sich an diese Regelungen, so dass alle Beschäftigten, die
nicht im Außendienst tätig sind, an ihrem Arbeitsplatz namentlich identifizierbar sind.
Darüber hinaus ist die Angabe des Namens der/des jeweiligen Mitarbeiterin/
Mitarbeiters auch aus dem Briefkopf aller nach außen gerichteten, behördlichen
Schreiben des Bezirksamtes ersichtlich.
Zusätzliche Bürgerfreundlichkeit könnte durch die Ausstattung der Beschäftigten mit
Namensschildern, die an der Kleidung zu tragen sind, entstehen, wenn
1
Die GGO I ist im Internet unter folgendem link veröffentlicht: http://tinyurl.com/p6697hk
auskunftsbedürftige Besucherinnen und Besucher Beschäftigte des Bezirksamtes
außerhalb deren Büroräume aber innerhalb der Dienstgebäude erkennen und daher
ansprechen.
Das Bezirksamt geht allerdings davon aus, dass die Beschäftigten ohnehin von sich aus
erkennbar suchende Besucherinnen und Besucher ansprechen und ihnen Hilfe
anbieten.
Das Bezirksamt sieht keinen Handlungsbedarf, im Sinne des Ersuchens tätig zu
werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Auswirkungen
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister