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VzK§13 SB, BA, 26. BVV am 15.10.2014.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 SB, BA, 26. BVV am 15.10.2014.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
16.10.15, 19:27
Aktualisiert
27.01.18, 11:53

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0679 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 02.04.2014 08.05.2014 19.06.2014 02.07.2014 15.10.2014 BVV BüWoGO BüWoGO BVV BVV BVV/ 022/VII BüWoGO/024/VII BüWoGO/026/VII BVV / 024/VII BVV/ 026/ VII überwiesen vertagt im Ausschuss abgelehnt ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Namensschilder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Pankow Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 02.10.2014 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0679 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .09. 2014 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr. VII-0679 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Namensschilder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes Pankow Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der in der 24. Sitzung am 02.07. 2014 beschlossenen Drucksache Nummer VII-0679 „Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gut lesbaren Namensschildern auszustatten, aus denen Amt, Fachbereich sowie Funktion hervorgehen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Alle Behörden des Landes Berlin haben die Regelungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I)1 zu beachten. In § 12 der GGO I heißt es u.a.: „An den Zimmertüren sind einheitliche Beschriftungen mit der Bezeichnung der Stelle oder des Arbeitsgebiets und den Namen der Dienstkräfte anzubringen. An den Arbeitsplätzen sind Namensschilder aufzustellen, wenn das Zimmer mit mehr als einer Dienstkraft besetzt ist, die regelmäßige Sprechzeiten abhalten.“ Das Bezirksamt Pankow hält sich an diese Regelungen, so dass alle Beschäftigten, die nicht im Außendienst tätig sind, an ihrem Arbeitsplatz namentlich identifizierbar sind. Darüber hinaus ist die Angabe des Namens der/des jeweiligen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters auch aus dem Briefkopf aller nach außen gerichteten, behördlichen Schreiben des Bezirksamtes ersichtlich. Zusätzliche Bürgerfreundlichkeit könnte durch die Ausstattung der Beschäftigten mit Namensschildern, die an der Kleidung zu tragen sind, entstehen, wenn 1 Die GGO I ist im Internet unter folgendem link veröffentlicht: http://tinyurl.com/p6697hk auskunftsbedürftige Besucherinnen und Besucher Beschäftigte des Bezirksamtes außerhalb deren Büroräume aber innerhalb der Dienstgebäude erkennen und daher ansprechen. Das Bezirksamt geht allerdings davon aus, dass die Beschäftigten ohnehin von sich aus erkennbar suchende Besucherinnen und Besucher ansprechen und ihnen Hilfe anbieten. Das Bezirksamt sieht keinen Handlungsbedarf, im Sinne des Ersuchens tätig zu werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit keine Auswirkungen Matthias Köhne Bezirksbürgermeister