Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzB BA, 23. BVV am 21.05.14.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
16.10.15, 19:29
Aktualisiert
27.01.18, 11:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt;
VII-0707
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
21.05.2014
BVV
BVV/ 023/VII
Betreff: Genehmigung von 20 Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB im
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIX-48b für das Gelände
zwischen Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße,
Bahnhofstraße und Berliner Straße, Teilflächen des Grundstücks Dr.Markus-Straße 11 und des Parkgrabens westlich der Straße 160 sowie die
Dr.-Markus-Straße zwischen Berliner Straße und Parkgraben im Bezirk
Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz
Die BVV möge beschließen:
Siehe Anlage
Berlin, den 13.05.2014
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
einige ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0707
Bezirksamt Pankow von Berlin
05.2014
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Genehmigung von 20 Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB im
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIX-48b
für das Gelände zwischen Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße,
Bahnhofstraße und Berliner Straße, Teilflächen des Grundstücks Dr.-Markus-Straße 11
und des Parkgrabens westlich der Straße 160 sowie die Dr.-Markus-Straße zwischen
Berliner Straße und Parkgraben im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB für 20 Bauvorhaben auf Grundstücken zur
Errichtung von Einfamilienhäusern (Parzellen 6, 8, 12, 14, 17, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27,
28, 29, 31, 32, 33, 37, 38, 39 entsprechend dem Lageplan vom 02.04.2014) im
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIX-48b, im 1. Bauabschnitt, wird
beschlossen.
3. Begründung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 17.06.2013 bis
einschließlich 16.07.2013 statt. Parallel dazu wurde eine erneute Beteiligung der
Behörden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die in den
eingegangenen Stellungnahmen aufgeführten öffentlichen und privaten Belange wurden
untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen. Die Ergebnisse der Abwägung
dieser beiden Beteiligungen hat das Bezirksamt von Pankow am 17.09.2013
beschlossen. Sie hatten keine Auswirkungen auf die Planinhalte. Der BA-Beschluss
wurde der BVV mit der Drucksache-Nr. VII-0542 am 25.09.2013 zur Kenntnis gegeben.
Der Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIX-48b soll
voraussichtlich im III. Quartal dieses Jahres gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG der
Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden.
Am 25.09.2013 hat die BVV bereits einen Planreifebeschluss (Drs.: VII-0558) für 15
Vorhaben auf Grundstücken des 1. Bauabschnitts (BA) im Geltungsbereich des
Bebauungsplanentwurfs XIX-48b gefasst. Die Baugenehmigungen dafür konnten im
Januar 2014 erteilt werden.
Danach wurden 20 weitere Bauanträge, im Oktober 2013, Januar 2014 sowie
Austauschunterlagen für sechs Bauanträge im April 2014, von der HELMA
Wohnungsbau GmbH (Antragstellerin) im Bezirksamt eingereicht. Beantragt wurden 19
zweigeschossige Einfamilienhäuser, die überwiegend dem Typus einer Stadtvilla
entsprechen, und ein eingeschossiger Bungalow. Diese Grundstücke befinden sich
ebenfalls im 1. Bauabschnitt. Die Lage und die Parzellennummern sind der Anlage zu
entnehmen.
Die Antragstellerin hat das Bezirksamt Pankow von den Fristen gemäß der Bauordnung
Berlin befreit. Für jedes der 20 Vorhaben liegt eine schriftliche Erklärung vor, dass die
Antragstellerin für sich als Bauherrin und Eigentümerin und ihre Rechtsnachfolger die
Festsetzungen des Bebauungsplans XIX-48b unwiderruflich anerkennt.
Der Herstellung der für die Erschließung des gesamten 1. BA erforderlichen
Planstraßen C und D nach § 125 Abs. 2 BauGB hat die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt mit Schreiben vom 04.12.2013 gemäß § 21 AGBauGB
bereits zugestimmt. Mit Schreiben vom 05.12.2013 teilte die Senatsverwaltung
weiterhin mit, dass die beabsichtigte Einmündung der Planstraße B in die Berliner
Straße mit den dringenden Gesamtinteressen Berlins i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 2 AGBauGB
vereinbar sei. Da beide Zustimmungen von SenStadtUm den gesamten 1. Bauabschnitt
betreffen, liegt somit eine Freigabe des 1. Bauabschnitts gemäß der §§ 7 und 21
AGBauGB und § 125 Abs. 2 BauGB vor.
Da der Bebauungsplan XIX-48b noch nicht in Kraft getreten ist, wurde vom Fachbereich
Stadtplanung des Stadtentwicklungsamts geprüft, ob die Voraussetzungen für die
planungsrechtliche Zulässigkeit der 20 beantragten Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1
BauGB vorliegen.
Gemäß § 33 Abs. 1 BauGB ist in Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung
eines Bebauungsplans gefasst ist, ein Vorhaben zulässig, wenn
1. die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 und
§ 4a Abs. 2 bis 5 BauGB durchgeführt worden ist,
2. anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des
Bebauungsplans nicht entgegensteht,
3. der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger
schriftlich anerkennt und
4. die Erschließung gesichert ist.
Das Stadtentwicklungsamt/Fachbereich Stadtplanung hat nach eingehender Prüfung
festgestellt, dass die genannten Voraussetzungen für die 20 beantragten Vorhaben
erfüllt sind.
Nach dem Beschluss durch die BVV können die planungsrechtlichen Bestätigungen der
Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB sowie die Baugenehmigungen für die 20
Bauvorhaben durch das Stadtentwicklungsamt erteilt werden.
4. Rechtsgrundlagen
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Bezirksverwaltungsgesetz
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage: Lageplan vom 02.04.2014
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung