Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Anlage Antrag IntA 23. BVV am 21.05.14, Grundsätze und Kriterien zur Förderung von Int.Projekten.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
16.10.15, 19:30
Aktualisiert
27.01.18, 12:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Grundsätze für die Vergabe von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln
des Bezirks Pankow von Berlin zur Förderung von Migrant_innenprojekten
Aus dem Etat für Integration des Bezirkshaushalts Pankow von Berlin werden Projekte
gefördert, die der gesellschaftlichen und sozialen Integration von Menschen mit
Migrationshintergrund, einschließlich Spätaussiedler_innen dienen und zur interkulturellen
Öffnung der aufnehmenden Gesellschaft für die zugewanderten Minderheiten beitragen.
Integration bedeutet für den Bezirk Pankow, dass Chancengleichheit in allen relevanten
Lebensbereichen erreicht werden soll und dabei die kulturellen Unterschiede respektiert
werden. Ein Ziel der Integrationspolitik ist es, das friedliche Zusammenleben zwischen den
Bevölkerungsgruppen unterschiedlicher Herkunft zu fördern. Integration kann nur gelingen,
wenn Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeiten zur aktiven Gestaltung ihrer
Lebensverhältnisse nutzen und wenn zugleich ihre Partizipationschancen in allen
gesellschaftlichen Bereichen verbessert werden. Die integrative Wirkung der Maßnahmen
soll durch die umfassende Mitwirkung von Migrant_innenselbstorganisationen verstärkt
werden. Migrant_innenselbstorganisationen werden insofern besonders ermutigt, sich mit
einem Projektvorschlag zu beteiligen oder als Partner eines Projektträgers bei der
Projektplanung und –durchführung mitzuwirken.
Um das Zusammenleben von Menschen aus den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen im
Bezirk Pankow zu fördern, ist es Ziel der Bezirkspolitik, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit,
Minderheitenschutz und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu unterstützen.
Grundsätzlich soll der Bedarf an Beratung und Betreuung von Menschen mit
Migrationshintergrund im Rahmen der allgemeinen Dienste und Regelangebote abgedeckt
werden.
Es ist die Aufgabe der Fachverwaltungen, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die
Belange auch von Menschen mit Migrationshintergrund wahrzunehmen; das schließt
gegebenenfalls ein, migrant_innenspezifische Projekte zu finanzieren. Die Förderung
spezifischer Projekte ist dann erforderlich, wenn eine Bedarfsdeckung im Rahmen der
Regelangebote noch nicht möglich ist. Das Bezirksamt fördert deshalb aus seinem Etat im
Bereich Integration:
•
Projekte im Migrationsbereich, die nicht primär die Zuständigkeit anderer Ressorts
betreffen, d. h. vor allem auch solche, die die Aktivierung und Mitwirkung von
Menschen mit Migrationshintergrund ermöglichen und verstärken bzw. den Dialog
zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen fördern;
•
Projekte die zur Umsetzung des Pankower Integrationskonzeptes beitragen;
•
Projekte von besonderer integrationspolitischer Bedeutung;
•
Projekte mit innovativem Modellcharakter und niedrigschwellige Angebote.
II. Gegenstand der Förderung
Unter diesen Voraussetzungen werden Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert:
1. Beratung, Unterstützung und Information von Menschen mit Migrationshintergrund im
Sinne der folgenden Ausführungen zu 2., 3. und 4. durch zu evaluierende und
wirksamkeitsorientierte Projekte;
2. Förderung der Handlungspotenziale von Menschen mit Migrationshintergrund und
deren Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Leben in Pankow,
insbesondere mit verstärkter Einbeziehung von lokal wirksamen
Migrant_innenselbstorganisationen in die Integrationsarbeit;
3. Selbstorganisation von Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere zur
Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen durch Empowerment (Selbstkompetenz) und
selbstbestimmter Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse, die eine Verbesserung ihrer
Chancengleichheit in allen Bereichen fördert;
4. Bekämpfung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Wirkungsbereich des
eigenen Projektes;
5. Verbesserung der interkulturellen Verständigung, sowohl zwischen Minderheiten und
Mehrheitsgesellschaft als auch zwischen den verschiedenen Minderheiten.
lll. Ergänzende Kriterien
1. Die allgemeine integrationspolitische Zielsetzung der interkulturellen Öffnung gilt
auch für die Projektförderung. Daraus folgt, dass die Projekte, die nicht nur einzelne
Herkunftsgruppen einbeziehen, bei sonst gleichen Voraussetzungen, den Vorzug
erhalten. Die interkulturelle Ausrichtung der Antragsteller wird als Kompetenzmerkmal
bei der Förderentscheidung in Rechnung gestellt. Dazu gehört ebenfalls die
Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund auch
in Leitungspositionen.
2. Die Projektkonzeptionen sollen aussagekräftige, innovative Ideen und Ansätze
enthalten sowie Kooperationen und Vernetzungen mit vor Ort vorhandenen
Integrationsnetzwerken und Maßnahmen vorsehen. Wünschenswert ist die
Begleitung des Projekts durch eigene Öffentlichkeitsarbeit.
3. Die Förderung von Projekten von Migrant_innenselbstorganisationen hat einen
besonderen Stellenwert, wenn es um die Vermittlung von Informationen in die
Communities und um die Entwicklung der Handlungskompetenz von deren
Mitgliedern geht. Die Migrant_innenselbstorganisationen haben eine wichtige
aktivierende und partizipatorische Funktion. Daher erhalten ihre Anträge bei
Vorliegen mehrerer gleichartiger Anträge und bei gleicher Leistungsfähigkeit und
Kompetenz der Antragsteller den Vorzug.
4. Einen wichtigen Aspekt für die Förderung bildet auch das bürgerschaftliche
Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund und ihren Organisationen, das
Beteiligungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten vor Ort erschließen kann. Die
Verantwortungsbereitschaft für und die Identifikation mit der Nachbarschaft sollen
durch Eigeninitiative und ehrenamtliches Engagement sichtbar werden.
5. Förderfähige Projekte müssen im Bezirksinteresse liegen. Es sollen insbesondere
keine Aufgaben gefördert werden, die in die Zuständigkeit des Bundes oder der
Länder fallen.
6. Eine langjährige Erfahrung der Projektträger ist nicht zwingend. Neue Projekte die
gute Ideen und Engagement beinhalten, werden ausdrücklich begrüßt.
7. Förderfähig sind auch den restlichen Kriterien entsprechende gemeinsame Projekte
verschiedener Träger.
8. Von den Geförderten wird die Bereitschaft zu Kooperation mit der
Integrationsbeauftragten sowie mit den jeweiligen Fachgremien im Bezirk Pankow
erwartet.
IV Formale Maßgaben
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für Projektförderungen nach dieser Richtlinie sind die
zuwendungsrechtlichen Vorschriften der LHO und die dazu erlassenen
Ausführungsvorschriften sowie das Verwaltungsverfahrensrecht. Ein Rechtsanspruch auf
Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm besteht nicht. Der Bezirk Pankow
entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel.
Effektivität / Effizienz
Die Effektivität und Effizienz bemisst sich auch nach der Höhe der beantragten Zuwendung im
Verhältnis zu dem Eigenmittelbetrag sowie dem Anteil der ehrenamtlich geleisteten Arbeit. Unter
Eigenmittelbetrag werden nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch der Einsatz in direkter Wirkung
zum Projekt, in Form von z.B. Material, Bereitstellung von Räumen, Autos, Geräten, etc. verstanden.
Darüber hinaus ist die Erschließung von Drittmitteln zur Absicherung der Arbeit von Vorteil.
Wirksamkeit / Nachhaltigkeit
Wirksamkeit und zu entwickelnde Nachhaltigkeit werden im Rahmen der Projektbegleitung
durch das Büro des Integrationsbeauftragten kontinuierlich überprüft; die Fähigkeit zur Umsetzung der
sich daraus ergebenden Entwicklungsnotwendigkeiten wird bei der Entscheidung über die Fortführung
einer Förderung berücksichtigt.