Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 25. BVV am 17.09.14.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
16.10.15, 19:30
Aktualisiert
27.01.18, 12:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0703
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Integrationsausschuss
Beratungsfolge:
21.05.2014
17.09.2014
BVV
BVV
BVV/ 023/VII
BVV/ 025/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Grundsätze für die Vergabe von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des
Bezirks Pankow von Berlin zur Förderung von Migrant_innenprojekten
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 09.09.2014
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0703
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.09.2014
Drucksache - Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr. VII-0703
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Grundsätze für die Vergabe von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Bezirks
Pankow von Berlin zur Förderung von Migrant_innenprojekten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 23. Sitzung am 21.05. 2014 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0703
Das Bezirksamt wird ersucht,
ab dem Haushaltsjahr 2015 die im Kapitel 3310, Titel 68406 eingestellten
Zuwendungs-mittel für die Integrationsprojekte entsprechend der anhängenden,
vom Integrations-ausschuss am 09.04.2013 beschlossenen „Grundsätze für die
Vergabe von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Bezirks Pankow von Berlin
zur Förderung von Migrant_innenprojekten“ auszuschreiben und zu verwenden.
Formale, rechtlich begründete Maßgaben sind durch das Bezirksamt
gegebenenfalls zu ergänzen;
die genannten Grundsätze und dementsprechenden Förderkriterien ab sofort
und jederzeit auch öffentlich einsehbar zu publizieren.
Grundsätze für die Vergabe von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln
des Bezirks Pankow von Berlin zur Förderung von Migrant_innenprojekten
Aus dem Etat für Integration des Bezirkshaushalts Pankow von Berlin werden Projekte
gefördert, die der gesellschaftlichen und sozialen Integration von Menschen mit
Migrationshintergrund, einschließlich Spätaussiedler_innen dienen und zur
interkulturellen Öffnung der aufnehmenden Gesellschaft für die zugewanderten
Minderheiten beitragen.
Integration bedeutet für den Bezirk Pankow, dass Chancengleichheit in allen relevanten
Lebensbereichen erreicht werden soll und dabei die kulturellen Unterschiede respektiert
werden. Ein Ziel der Integrationspolitik ist es, das friedliche Zusammenleben zwischen
den Bevölkerungsgruppen unterschiedlicher Herkunft zu fördern. Integration kann nur
gelingen, wenn Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeiten zur aktiven
Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse nutzen und wenn zugleich ihre
Partizipationschancen in allen gesellschaftlichen Bereichen verbessert werden. Die
integrative Wirkung der Maßnahmen soll durch die umfassende Mitwirkung von
Migrant_innenselbstorganisationen verstärkt werden.
Migrant_innenselbstorganisationen werden insofern besonders ermutigt, sich mit einem
Projektvorschlag zu beteiligen oder als Partner eines Projektträgers bei der
Projektplanung und –durchführung mitzuwirken.
Um das Zusammenleben von Menschen aus den unterschiedlichen
Bevölkerungsgruppen im Bezirk Pankow zu fördern, ist es Ziel der Bezirkspolitik,
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Minderheitenschutz und die Gleichstellung von Frauen
und Männern zu unterstützen. Grundsätzlich soll der Bedarf an Beratung und Betreuung
von Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen der allgemeinen Dienste und
Regelangebote abgedeckt werden.
Es ist die Aufgabe der Fachverwaltungen, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die
Belange auch von Menschen mit Migrationshintergrund wahrzunehmen; das schließt
gegebenenfalls ein, migrant_innenspezifische Projekte zu finanzieren. Die Förderung
spezifischer Projekte ist dann erforderlich, wenn eine Bedarfsdeckung im Rahmen der
Regelangebote noch nicht möglich ist. Das Bezirksamt fördert deshalb aus seinem Etat
im Bereich Integration:
•
Projekte im Migrationsbereich, die nicht primär die Zuständigkeit anderer
Ressorts betreffen, d. h. vor allem auch solche, die die Aktivierung und
Mitwirkung von Menschen mit Migrationshintergrund ermöglichen und verstärken
bzw. den Dialog zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen fördern;
•
Projekte die zur Umsetzung des Pankower Integrationskonzeptes beitragen;
•
Projekte von besonderer integrationspolitischer Bedeutung;
•
Projekte mit innovativem Modellcharakter und niedrigschwellige Angebote.
II. Gegenstand der Förderung
Unter diesen Voraussetzungen werden Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert:
1. Beratung, Unterstützung und Information von Menschen mit
Migrationshintergrund im Sinne der folgenden Ausführungen zu 2., 3. und 4.
durch zu evaluierende und wirksamkeitsorientierte Projekte;
2. Förderung der Handlungspotenziale von Menschen mit Migrationshintergrund
und deren Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Leben in Pankow,
insbesondere mit verstärkter Einbeziehung von lokal wirksamen
Migrant_innenselbstorganisationen in die Integrationsarbeit;
3. Selbstorganisation von Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere zur
Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen durch Empowerment (Selbstkompetenz)
und selbstbestimmter Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse, die eine
Verbesserung ihrer Chancengleichheit in allen Bereichen fördert;
4. Bekämpfung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Wirkungsbereich
des eigenen Projektes;
5. Verbesserung der interkulturellen Verständigung, sowohl zwischen Minderheiten
und Mehrheitsgesellschaft als auch zwischen den verschiedenen Minderheiten.
lll. Ergänzende Kriterien
1. Die allgemeine integrationspolitische Zielsetzung der interkulturellen Öffnung gilt
auch für die Projektförderung. Daraus folgt, dass die Projekte, die nicht nur
einzelne Herkunftsgruppen einbeziehen, bei sonst gleichen Voraussetzungen,
den Vorzug erhalten. Die interkulturelle Ausrichtung der Antragsteller wird als
Kompetenzmerkmal bei der Förderentscheidung in Rechnung gestellt. Dazu
gehört ebenfalls die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
Migrationshintergrund auch in Leitungspositionen.
2. Die Projektkonzeptionen sollen aussagekräftige, innovative Ideen und Ansätze
enthalten sowie Kooperationen und Vernetzungen mit vor Ort vorhandenen
Integrationsnetzwerken und Maßnahmen vorsehen. Wünschenswert ist die
Begleitung des Projekts durch eigene Öffentlichkeitsarbeit.
3. Die Förderung von Projekten von Migrant_innenselbstorganisationen hat einen
besonderen Stellenwert, wenn es um die Vermittlung von Informationen in die
Communities und um die Entwicklung der Handlungskompetenz von deren
Mitgliedern geht. Die Migrant_innenselbstorganisationen haben eine wichtige
aktivierende und partizipatorische Funktion. Daher erhalten ihre Anträge bei
Vorliegen mehrerer gleichartiger Anträge und bei gleicher Leistungsfähigkeit und
Kompetenz der Antragsteller den Vorzug.
4. Einen wichtigen Aspekt für die Förderung bildet auch das bürgerschaftliche
Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund und ihren Organisationen,
das Beteiligungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten vor Ort erschließen kann. Die
Verantwortungsbereitschaft für und die Identifikation mit der Nachbarschaft
sollen durch Eigeninitiative und ehrenamtliches Engagement sichtbar werden.
5. Förderfähige Projekte müssen im Bezirksinteresse liegen. Es sollen
insbesondere keine Aufgaben gefördert werden, die in die Zuständigkeit des
Bundes oder der Länder fallen.
6. Eine langjährige Erfahrung der Projektträger ist nicht zwingend. Neue Projekte
die gute Ideen und Engagement beinhalten, werden ausdrücklich begrüßt.
7. Förderfähig sind auch den restlichen Kriterien entsprechende gemeinsame
Projekte verschiedener Träger.
8. Von den Geförderten wird die Bereitschaft zu Kooperation mit der
Integrationsbeauftragten sowie mit den jeweiligen Fachgremien im Bezirk
Pankow erwartet.
IV Formale Maßgaben
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für Projektförderungen nach dieser Richtlinie sind die
zuwendungsrechtlichen Vorschriften der LHO und die dazu erlassenen
Ausführungsvorschriften sowie das Verwaltungsverfahrensrecht. Ein Rechtsanspruch
auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm besteht nicht. Der Bezirk
Pankow entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren
Fördermittel.
Effektivität / Effizienz
Die Effektivität und Effizienz bemisst sich auch nach der Höhe der beantragten
Zuwendung im Verhältnis zu dem Eigenmittelbetrag sowie dem Anteil der ehrenamtlich
geleisteten Arbeit. Unter Eigenmittelbetrag werden nicht nur finanzielle Mittel, sondern
auch der Einsatz in direkter Wirkung zum Projekt, in Form von z.B. Material,
Bereitstellung von Räumen, Autos, Geräten, etc. verstanden. Darüber hinaus ist die
Erschließung von Drittmitteln zur Absicherung der Arbeit von Vorteil.
Wirksamkeit / Nachhaltigkeit
Wirksamkeit und zu entwickelnde Nachhaltigkeit werden im Rahmen der
Projektbegleitung
durch das Büro des Integrationsbeauftragten kontinuierlich überprüft; die Fähigkeit zur
Umsetzung der sich daraus ergebenden Entwicklungsnotwendigkeiten wird bei der
Entscheidung über die Fortführung einer Förderung berücksichtigt.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat Freie Träger aus dem Migrationsbereich öffentlich
aufgerufen, sich um die Förderung für das Haushaltsjahr 2015 zu bewerben.
Damit verbunden ist der Hinweis auf die von der BVV beschlossenen Grundsätze
und Förderkriterien. Sie sind im Internet auf der website des Bezirksamtes unter
dem link http://tinyurl.com/kbeqkkr öffentlich einsehbar.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (15.9. 2014) wird das Bezirksamt dem
Integrationsausschuss auf der Grundlage der Vergabegrundsätze einen
Vergabevorschlag unterbreiten. Das Bezirksamt geht davon aus, dass der
Integrationsausschuss seine Vergabeempfehlung entsprechend der von ihm selbst
beschlossenen Vergabegrundsätze trifft.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vergabegrundsätze dienen als Entscheidungsgrundlage zur Verteilung der im
Haushalt 2015 bei 3310/684 06 eingestellten Zuwendungsmittel für den
Integrationsbereich.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine Auswirkungen
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister