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VzK§13 BA, SB 25. BVV am 17.09.14.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 25. BVV am 17.09.14.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
16.10.15, 19:30
Aktualisiert
27.01.18, 12:17

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0703 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Integrationsausschuss Beratungsfolge: 21.05.2014 17.09.2014 BVV BVV BVV/ 023/VII BVV/ 025/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Grundsätze für die Vergabe von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Bezirks Pankow von Berlin zur Förderung von Migrant_innenprojekten Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 09.09.2014 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0703 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .09.2014 Drucksache - Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr. VII-0703 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Grundsätze für die Vergabe von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Bezirks Pankow von Berlin zur Förderung von Migrant_innenprojekten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 23. Sitzung am 21.05. 2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0703 Das Bezirksamt wird ersucht,  ab dem Haushaltsjahr 2015 die im Kapitel 3310, Titel 68406 eingestellten Zuwendungs-mittel für die Integrationsprojekte entsprechend der anhängenden, vom Integrations-ausschuss am 09.04.2013 beschlossenen „Grundsätze für die Vergabe von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Bezirks Pankow von Berlin zur Förderung von Migrant_innenprojekten“ auszuschreiben und zu verwenden. Formale, rechtlich begründete Maßgaben sind durch das Bezirksamt gegebenenfalls zu ergänzen;  die genannten Grundsätze und dementsprechenden Förderkriterien ab sofort und jederzeit auch öffentlich einsehbar zu publizieren. Grundsätze für die Vergabe von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Bezirks Pankow von Berlin zur Förderung von Migrant_innenprojekten Aus dem Etat für Integration des Bezirkshaushalts Pankow von Berlin werden Projekte gefördert, die der gesellschaftlichen und sozialen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, einschließlich Spätaussiedler_innen dienen und zur interkulturellen Öffnung der aufnehmenden Gesellschaft für die zugewanderten Minderheiten beitragen. Integration bedeutet für den Bezirk Pankow, dass Chancengleichheit in allen relevanten Lebensbereichen erreicht werden soll und dabei die kulturellen Unterschiede respektiert werden. Ein Ziel der Integrationspolitik ist es, das friedliche Zusammenleben zwischen den Bevölkerungsgruppen unterschiedlicher Herkunft zu fördern. Integration kann nur gelingen, wenn Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeiten zur aktiven Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse nutzen und wenn zugleich ihre Partizipationschancen in allen gesellschaftlichen Bereichen verbessert werden. Die integrative Wirkung der Maßnahmen soll durch die umfassende Mitwirkung von Migrant_innenselbstorganisationen verstärkt werden. Migrant_innenselbstorganisationen werden insofern besonders ermutigt, sich mit einem Projektvorschlag zu beteiligen oder als Partner eines Projektträgers bei der Projektplanung und –durchführung mitzuwirken. Um das Zusammenleben von Menschen aus den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen im Bezirk Pankow zu fördern, ist es Ziel der Bezirkspolitik, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Minderheitenschutz und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu unterstützen. Grundsätzlich soll der Bedarf an Beratung und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen der allgemeinen Dienste und Regelangebote abgedeckt werden. Es ist die Aufgabe der Fachverwaltungen, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Belange auch von Menschen mit Migrationshintergrund wahrzunehmen; das schließt gegebenenfalls ein, migrant_innenspezifische Projekte zu finanzieren. Die Förderung spezifischer Projekte ist dann erforderlich, wenn eine Bedarfsdeckung im Rahmen der Regelangebote noch nicht möglich ist. Das Bezirksamt fördert deshalb aus seinem Etat im Bereich Integration: • Projekte im Migrationsbereich, die nicht primär die Zuständigkeit anderer Ressorts betreffen, d. h. vor allem auch solche, die die Aktivierung und Mitwirkung von Menschen mit Migrationshintergrund ermöglichen und verstärken bzw. den Dialog zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen fördern; • Projekte die zur Umsetzung des Pankower Integrationskonzeptes beitragen; • Projekte von besonderer integrationspolitischer Bedeutung; • Projekte mit innovativem Modellcharakter und niedrigschwellige Angebote. II. Gegenstand der Förderung Unter diesen Voraussetzungen werden Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert: 1. Beratung, Unterstützung und Information von Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne der folgenden Ausführungen zu 2., 3. und 4. durch zu evaluierende und wirksamkeitsorientierte Projekte; 2. Förderung der Handlungspotenziale von Menschen mit Migrationshintergrund und deren Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Leben in Pankow, insbesondere mit verstärkter Einbeziehung von lokal wirksamen Migrant_innenselbstorganisationen in die Integrationsarbeit; 3. Selbstorganisation von Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere zur Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen durch Empowerment (Selbstkompetenz) und selbstbestimmter Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse, die eine Verbesserung ihrer Chancengleichheit in allen Bereichen fördert; 4. Bekämpfung von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Wirkungsbereich des eigenen Projektes; 5. Verbesserung der interkulturellen Verständigung, sowohl zwischen Minderheiten und Mehrheitsgesellschaft als auch zwischen den verschiedenen Minderheiten. lll. Ergänzende Kriterien 1. Die allgemeine integrationspolitische Zielsetzung der interkulturellen Öffnung gilt auch für die Projektförderung. Daraus folgt, dass die Projekte, die nicht nur einzelne Herkunftsgruppen einbeziehen, bei sonst gleichen Voraussetzungen, den Vorzug erhalten. Die interkulturelle Ausrichtung der Antragsteller wird als Kompetenzmerkmal bei der Förderentscheidung in Rechnung gestellt. Dazu gehört ebenfalls die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund auch in Leitungspositionen. 2. Die Projektkonzeptionen sollen aussagekräftige, innovative Ideen und Ansätze enthalten sowie Kooperationen und Vernetzungen mit vor Ort vorhandenen Integrationsnetzwerken und Maßnahmen vorsehen. Wünschenswert ist die Begleitung des Projekts durch eigene Öffentlichkeitsarbeit. 3. Die Förderung von Projekten von Migrant_innenselbstorganisationen hat einen besonderen Stellenwert, wenn es um die Vermittlung von Informationen in die Communities und um die Entwicklung der Handlungskompetenz von deren Mitgliedern geht. Die Migrant_innenselbstorganisationen haben eine wichtige aktivierende und partizipatorische Funktion. Daher erhalten ihre Anträge bei Vorliegen mehrerer gleichartiger Anträge und bei gleicher Leistungsfähigkeit und Kompetenz der Antragsteller den Vorzug. 4. Einen wichtigen Aspekt für die Förderung bildet auch das bürgerschaftliche Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund und ihren Organisationen, das Beteiligungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten vor Ort erschließen kann. Die Verantwortungsbereitschaft für und die Identifikation mit der Nachbarschaft sollen durch Eigeninitiative und ehrenamtliches Engagement sichtbar werden. 5. Förderfähige Projekte müssen im Bezirksinteresse liegen. Es sollen insbesondere keine Aufgaben gefördert werden, die in die Zuständigkeit des Bundes oder der Länder fallen. 6. Eine langjährige Erfahrung der Projektträger ist nicht zwingend. Neue Projekte die gute Ideen und Engagement beinhalten, werden ausdrücklich begrüßt. 7. Förderfähig sind auch den restlichen Kriterien entsprechende gemeinsame Projekte verschiedener Träger. 8. Von den Geförderten wird die Bereitschaft zu Kooperation mit der Integrationsbeauftragten sowie mit den jeweiligen Fachgremien im Bezirk Pankow erwartet. IV Formale Maßgaben Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für Projektförderungen nach dieser Richtlinie sind die zuwendungsrechtlichen Vorschriften der LHO und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften sowie das Verwaltungsverfahrensrecht. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm besteht nicht. Der Bezirk Pankow entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Effektivität / Effizienz Die Effektivität und Effizienz bemisst sich auch nach der Höhe der beantragten Zuwendung im Verhältnis zu dem Eigenmittelbetrag sowie dem Anteil der ehrenamtlich geleisteten Arbeit. Unter Eigenmittelbetrag werden nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch der Einsatz in direkter Wirkung zum Projekt, in Form von z.B. Material, Bereitstellung von Räumen, Autos, Geräten, etc. verstanden. Darüber hinaus ist die Erschließung von Drittmitteln zur Absicherung der Arbeit von Vorteil. Wirksamkeit / Nachhaltigkeit Wirksamkeit und zu entwickelnde Nachhaltigkeit werden im Rahmen der Projektbegleitung durch das Büro des Integrationsbeauftragten kontinuierlich überprüft; die Fähigkeit zur Umsetzung der sich daraus ergebenden Entwicklungsnotwendigkeiten wird bei der Entscheidung über die Fortführung einer Förderung berücksichtigt. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt hat Freie Träger aus dem Migrationsbereich öffentlich aufgerufen, sich um die Förderung für das Haushaltsjahr 2015 zu bewerben. Damit verbunden ist der Hinweis auf die von der BVV beschlossenen Grundsätze und Förderkriterien. Sie sind im Internet auf der website des Bezirksamtes unter dem link http://tinyurl.com/kbeqkkr öffentlich einsehbar. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (15.9. 2014) wird das Bezirksamt dem Integrationsausschuss auf der Grundlage der Vergabegrundsätze einen Vergabevorschlag unterbreiten. Das Bezirksamt geht davon aus, dass der Integrationsausschuss seine Vergabeempfehlung entsprechend der von ihm selbst beschlossenen Vergabegrundsätze trifft. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vergabegrundsätze dienen als Entscheidungsgrundlage zur Verteilung der im Haushalt 2015 bei 3310/684 06 eingestellten Zuwendungsmittel für den Integrationsbereich. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Keine Kinder- und Familienverträglichkeit Keine Auswirkungen Matthias Köhne Bezirksbürgermeister