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VzK§13 ZB, BA, BVV am 15.02.12.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 ZB, BA, BVV am 15.02.12.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
16.10.15, 19:31
Aktualisiert
27.01.18, 11:58

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Inhalt der Datei

2.17 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0024 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: BV Johannes Kraft (Fraktion CDU) für Jürgen Rahn Beratungsfolge: 16.11.2011 06.12.2011 14.12.2011 15.02.2012 BVV VerkOrd BVV BVV BVV/002/VII VerkOrd/002/VII BVV/003/VII BVV/004/VII überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Verkehrssicherheit vor der Grundschule im Panketal verbessern Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 03.02.2012 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0024 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 31.01.2012 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0024 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Verkehrssicherheit vor der Grundschule im Panketal verbessern Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 3.Tagung der BVV am 14.12.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0024: „Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, Varianten zu prüfen, wie die Querung der Achillesstraße im Pankower Ortsteil Karow vor der Schule im Panketal am Fußgängerüberweg sicherer gemacht werden kann. Ziel der Untersuchung soll es sein, die gerade für Kinder stark eingeschränkten Sichtbeziehungen zwischen ihnen und den anderen Verkehrsteilnehmern zu verbessern. Sollte die Untersuchung ergeben, dass dies nicht möglich ist, wird das Bezirksamt ersucht, alternative Querungshilfen (Anforderungsampel) in Betracht zu ziehen und deren Realisierbarkeit zu prüfen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im übergeordneten Straßennetz sowie für die Anordnungen von Lichtzeichenanlagen obliegt gemäß ASOG Anlage 1 (Zuständigkeitskatalog) Abs. 2 Nr. 22b und Abs. 3 Nr. 35 der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin (VLB B). Die Achillesstraße ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes. Die Anfrage wurde deshalb an die VLB weitergeleitet. Von hier kam folgender Zwischenbericht: „Aufgrund eines hier vorliegenden gleichlautenden Antrages auf Verbesserung der Querungssituation in der Achillesstraße Ecke Chronisteneck, im Bereich des vorhandenen Fußgängerüberweg (FGÜ), befindet sich dieser Vorgang bereits in der Prüfung. Bis zu einer Entscheidung wird daher noch einige Zeit erforderlich sein. Ich bitte Sie daher weiterhin um Geduld.“ Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Jens-Holger Kirchner Stellv. Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice