Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 23. BVV am 21.05.14.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
16.10.15, 19:31
Aktualisiert
27.01.18, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0024
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: BV Johannes Kraft (Fraktion
CDU) für Jürgen Rahn
Beratungsfolge:
16.11.2011
06.12.2011
14.12.2011
15.02.2012
21.05.2014
BVV
VerkOrd
BVV
BVV
BVV
BVV/002/VII
VerkOrd/002/VII
BVV/003/VII
BVV/004/VII
BVV/ 023/VII
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Verkehrssicherheit vor der Grundschule im Panketal verbessern
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 09.05.2014
Einreicher: Bezirksamt, ,
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0024
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.05.2014
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.:VII-0024
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verkehrssicherheit vor der Grundschule im Panketal verbessern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 3.Tagung der BVV am 14.12.2011 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0024:
“Das Bezirksamt wird ersucht, Varianten zu prüfen, wie die Querung der Achillesstraße
im Pankower Ortsteil Karow vor der Schule im Panketal am Fußgängerüberweg
sicherer gemacht werden kann.
Ziel der Untersuchung soll es sein, die gerade für Kinder stark eingeschränkten
Sichtbeziehungen zwischen ihnen und den anderen Verkehrsteilnehmern zu
verbessern. Sollte die Untersuchung ergeben, dass dies nicht möglich ist, wird das
Bezirksamt ersucht, alternative Querungshilfen (Anforderungsampel) in Betracht zu
ziehen und deren Realisierbarkeit zu prüfen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten
Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem
Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum
Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete
Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51,
Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt
um Stellungnahme gebeten. Die Antwort liegt vor.
Die Verkehrslenkung Berlin hat geantwortet:
„Der Fußgängerüberweg (FGÜ) dient in erster Linie der Schulwegsicherung und
zusätzlich zur Querungserleichterung der beidseitig vorhandenen
Bushaltestellenbereiche. Nach Maßgabe der R-FGÜ befindet sich die FGÜ- Furt in
Mittellage zwischen besagten Bushaltestellenbereichen. Ebenso ist dieser FGÜ-
Standort Bestandteil der Tempo 30 vor Schulen-Regelung und somit mit einer
befristeten Geschwindigkeitsreduzierung überlagert.
Mittels Verkehrserhebung vom 27.03.2012 wurden in der Zeit zwischen 7 – 8 h 170
Querungen, davon 98 Jugendliche, registriert und bildeten somit im Tagesverlauf den
Höchstwert an Fußgängerquerungen. Im gleichen Zeitraum wurden durchschnittlich 454
Kfz gezählt.
Im Zeitraum zwischen 16 -17h wurde mit 155 Querungen der zweite Höchstwert an
Fußgängerquerungen ermittelt. Zum Vergleich wurden hier durchschnittlich 574 Kfz
gezählt, was auch der Höchstwert der Kfz-Belastung innerhalb der 12-Std.-Zählung ist.
Gemäß der R-FGÜ-Tabelle 2008 ist ein FGÜ bei 150 – 250 Fußgängern /h bei
zeitgleicher Kfz-Belastung zwischen 450 – 600 Kfz/h, möglich.
Anhand von zahlreichen Ortsbesichtigungen zu unterschiedlichen Tageszeiten sowie an
verschiedenen Tagen wurde das Verkehrsgeschehen in Augenschein genommen. Im
Rahmen dieser Beobachtungen konnten im Ergebnis keine Anhaltspunkte gewonnen
werden, welche zwingend weitere verkehrliche Maßnahmen erfordern würden.
Sämtliche Fußgängerquerungen erfolgten ohne Beeinträchtigungen. Der Vorrang
wartender Fußgänger als auch Radfahrer vor einer Querung wurde durchweg beachtet
und mit dem Halten vor dem FGÜ ermöglicht.
Durch den geradlinigen Fahrbahnverlauf der Achillesstr. sind gute Sichtbeziehungen in
beiden Fahrtrichtungen gegeben. Beidseitig des FGÜ sind mittels Metallpollern
Stellflächen für ruhenden Verkehr blockiert, was zur besseren Erkennbarkeit wartender
Fußgänger beiträgt. Zusätzlich sind Dialogdisplays in beiden Fahrtrichtungen
vorhanden, welche die Fahrzeugführer zusätzlich sensibilisieren.
Seit dem 01.01.2009 wurden insgesamt zwei Unfälle mit Fußgängerbeteiligung,
darunter ein Unfall mit einem Kind, welches hinter einem haltenden Bus über den FGÜ
rannte, polizeilich erfasst.
So sehr ich diese Unfälle auch bedauere, können diese Fehlverhalten nicht durch
weitere verkehrliche Maßnahmen unterbunden werden. Auch die Einrichtung einer
Fußgängersignalanlage als Ersatz für den vorhandenen FGÜ kann derartiges
Fehlverhalten nicht verhindern. Zumal hier zu beachten wäre, dass das Überqueren der
Fahrbahn dann nur noch während der Grünphase für die Fußgänger möglich wäre und
die Kinder im Hinblick auf die dort angelegten Bushaltestellen bei ankommenden
Bussen erst das Grünlicht abwarten müssten. Rotlichtverstöße sind dann nicht
auszuschließen. Bei der aktuellen vorhandenen Querungsanlage durch einen FGÜ
können die Kinder zu jeder Zeit die Straße überqueren.
Ich bitte daher um Verständnis, dass aktuell keine anderweitigen Maßnahmen
gerechtfertigt sind.“
Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme der VLB zur Kenntnis. Aufgrund fehlender
Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz,
Kultur, Umwelt und Bürgerservice