Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK §13 BA, ZB 19. BVV am 11.12.13.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
16.10.15, 19:32
Aktualisiert
27.01.18, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0525
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
28.08.2013
22.10.2013
06.11.2013
11.12.2013
BVV
VerkOrd
BVV
BVV
BVV/016/VII
VerkOrd/031/VII
BVV/018/VII
BVV/019/VII
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 03.12.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0525
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.12.2013
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.:VII-0525
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 18.Tagung der BVV am 06.11.2013 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0525:
“ Das Bezirksamt wird ersucht, die Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße in der Lage der
Elisabethaue zu verbessern.
Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und im Ergebnis der Prüfung zeitnah
umzusetzen:
1.
Anordnung einer Tempo30- Zone (Zeichen 274.1 und 274.2) in der Buchholzer
von der Buswendeschleife bis in die Dorflage Blankenfelde
2.
Einrichtung baulicher Anlagen (Poller) zur Reduzierung der Durchfahrtsbreite der
Buchholzer Straße auf der Mitte zwischen Schillingweg und Kapellenweg und
ggf. zwischen Kapellenweg und Berliner Straße
3.
Abmarkierung eines Fußgängerstreifens auf der westlichen Seite der Buchholzer
Straße von Schillingweg bis Favierweg
4.
Einrichtung von sog. Dialogdisplays entlang der Buchholzer Straße an beiden
Seiten der Siedlung
5.
Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Höhe des Schillingweges
6.
Anordnung weiterer Hinweisschilder auf das Gewerbegebiet in der Buchholzer
Straße, 13156 Berlin
7.
Anordnung von Zeichen „Für LKW keine Wendemöglichkeit“ (Zusatzzeichen
2424) an der Kreuzung Buchholzer Straße und Rosenthaler Weg
8.
Abhängen der Buchholzer Straße ab Kapellenweg.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Zu 1 - 3 und 5 - 8.: Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im
übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß
dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage
zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete
Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51,
Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wird zum aufgeworfenen Sachverhalt
über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten. Sobald eine diesbezügliche
Antwort vorliegt, erfolgt der Schlussbereicht.
Zu 4.: Das Bezirksamt ist nicht im Besitz von Dialogdisplays. Die zwei derzeit
aufgestellten Dialogdisplays im Bezirk befinden sich im Besitz der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt und die anfallenden monatlichen Unterhaltungskosten
von ca. 100 – 150 Euro werden durch Freie Träger getragen. Die Anschaffungskosten
für ein Dialogsdisplay betragen rund 6000 Euro. Im aktuellen Haushalt sowie im
Haushaltsentwurf 2014/15 sind keine finanziellen Mittel für eine Anschaffung und
spätere Unterhaltung vorgesehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar!
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice