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VzK §13 BA, ZB 19. BVV am 11.12.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK §13 BA, ZB 19. BVV am 11.12.13.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
16.10.15, 19:32
Aktualisiert
27.01.18, 12:03

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0525 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU Beratungsfolge: 28.08.2013 22.10.2013 06.11.2013 11.12.2013 BVV VerkOrd BVV BVV BVV/016/VII VerkOrd/031/VII BVV/018/VII BVV/019/VII überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 03.12.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0525 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .12.2013 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0525 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 18.Tagung der BVV am 06.11.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0525: “ Das Bezirksamt wird ersucht, die Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße in der Lage der Elisabethaue zu verbessern. Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und im Ergebnis der Prüfung zeitnah umzusetzen: 1. Anordnung einer Tempo30- Zone (Zeichen 274.1 und 274.2) in der Buchholzer von der Buswendeschleife bis in die Dorflage Blankenfelde 2. Einrichtung baulicher Anlagen (Poller) zur Reduzierung der Durchfahrtsbreite der Buchholzer Straße auf der Mitte zwischen Schillingweg und Kapellenweg und ggf. zwischen Kapellenweg und Berliner Straße 3. Abmarkierung eines Fußgängerstreifens auf der westlichen Seite der Buchholzer Straße von Schillingweg bis Favierweg 4. Einrichtung von sog. Dialogdisplays entlang der Buchholzer Straße an beiden Seiten der Siedlung 5. Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Höhe des Schillingweges 6. Anordnung weiterer Hinweisschilder auf das Gewerbegebiet in der Buchholzer Straße, 13156 Berlin 7. Anordnung von Zeichen „Für LKW keine Wendemöglichkeit“ (Zusatzzeichen 2424) an der Kreuzung Buchholzer Straße und Rosenthaler Weg 8. Abhängen der Buchholzer Straße ab Kapellenweg. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Zu 1 - 3 und 5 - 8.: Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wird zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten. Sobald eine diesbezügliche Antwort vorliegt, erfolgt der Schlussbereicht. Zu 4.: Das Bezirksamt ist nicht im Besitz von Dialogdisplays. Die zwei derzeit aufgestellten Dialogdisplays im Bezirk befinden sich im Besitz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die anfallenden monatlichen Unterhaltungskosten von ca. 100 – 150 Euro werden durch Freie Träger getragen. Die Anschaffungskosten für ein Dialogsdisplay betragen rund 6000 Euro. Im aktuellen Haushalt sowie im Haushaltsentwurf 2014/15 sind keine finanziellen Mittel für eine Anschaffung und spätere Unterhaltung vorgesehen. Haushaltsmäßige Auswirkungen Derzeit nicht bezifferbar! Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice