Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 23. BVV am 21.05.14.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
16.10.15, 19:32
Aktualisiert
27.01.18, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0525
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
28.08.2013
22.10.2013
06.11.2013
11.12.2013
21.05.2014
BVV
VerkOrd
BVV
BVV
BVV
BVV/016/VII
VerkOrd/031/VII
BVV/018/VII
BVV/019/VII
BVV/ 023/VII
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 09.04.2014
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0525
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.04.2014
Drucksache-Nr.:
In Erledigung der
Drucksache Nr.:VII-0525
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 18.Tagung der BVV am 06.11.2013 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0525:
“Das Bezirksamt wird ersucht, die Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße in der Lage der
Elisabethaue zu verbessern.
Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und im Ergebnis der Prüfung zeitnah
umzusetzen:
1.
Anordnung einer Tempo30- Zone (Zeichen 274.1 und 274.2) in der Buchholzer
von der Buswendeschleife bis in die Dorflage Blankenfelde
2.
Einrichtung baulicher Anlagen (Poller) zur Reduzierung der Durchfahrtsbreite der
Buchholzer Straße auf der Mitte zwischen Schillingweg und Kapellenweg und
ggf. zwischen Kapellenweg und Berliner Straße
3.
Abmarkierung eines Fußgängerstreifens auf der westlichen Seite der Buchholzer
Straße von Schillingweg bis Favierweg
4.
Einrichtung von sog. Dialogdisplays entlang der Buchholzer Straße an beiden
Seiten der Siedlung
5.
Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Höhe des Schillingweges
6.
Anordnung weiterer Hinweisschilder auf das Gewerbegebiet in der Buchholzer
Straße, 13156 Berlin
7.
Anordnung von Zeichen „Für LKW keine Wendemöglichkeit“ (Zusatzzeichen
2424) an der Kreuzung Buchholzer Straße und Rosenthaler Weg
8.
Abhängen der Buchholzer Straße ab Kapellenweg.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten
Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem
Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum
Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete
Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51,
Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt
über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten. Die Antwort liegt vor.
Der Staatssekretär Herr Christian Gaebler hat zu 1 – 3 und 5 – 8 geantwortet.
Zu 1.:“Die Buchholzer Straße zwischen Berliner Straße und Blankenfelder Straße
verbindet die Ortsteile Blankenfelde und Französisch Buchholz. Die nach dem
Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr als Ergänzungsstraße ausgewiesene Straße hat
weder baulich angelegte Rad- noch Fußwege und weist darüber hinaus keine
Straßenbeleuchtung auf. Die durch die Fahrbahnrandbegrenzung nach Zeichen 295 der
Straßenverkehrsordnung (StVO) verbleibende Fahrgasse variiert um ca. 5,50 m. Die
Seitenstreifen sind größtenteils unbefestigt und bewachsen. Der LKWDurchgangsverkehr ist durch Zeichen 253 StVO mit dem Zusatz 1020-30 (Anlieger frei)
untersagt.
Aufgrund dieser baulichen Unzulänglichkeiten besteht zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer in der Buchholzer
Straße zwischen Berliner Straße und dem Schillingweg eine Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch das Zeichen 274-53 StVO. Da
sich diese bauliche Situation auch südlich des Schillingweges fortsetzt, insbesondere
für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, beabsichtigt
die Verkehrslenkung Berlin (VLB), eine Verlängerung der Tempo 30 bis zur
Blankenfelder Straße anzuordnen. Das hierfür notwendige Anhörungsverfahren
gegenüber der Polizei und dem Straßenbaulastträger wird die VLB zeitnah einleiten.“
Zu 2.: „Die Buchholzer Straße ist eine dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt
gewidmete Straße, welche dem übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz angehört.
Mit der Anordnung einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h (auch im Bereich der Bebauung Elisabethaue) sowie dem LKW-Durchfahrtsverbot
wurden bereits den besonderen baulichen und örtlichen Gegebenheiten zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit entsprochen.
Bei zukünftig geplanten baulichen Veränderungen wäre zu beachten, dass ein
Begegnen von LKW und PKW grundsätzlich weiterhin möglich sein muss, d.h. eine 5 m
breite Fahrbahn müsste erhalten bleiben. Eine punktuelle Einengung halte ich in diesem
Zusammenhang jedoch nicht für zielführend. Erfahrungsgemäß beschleunigen
Kraftfahrer, welche bereits im Vorfeld die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet
haben, erneut nach dem Abbremsen und tragen so zu einer Erhöhung des
verkehrbedingten Lärms bei.“
Zu 3.: „Die Markierung eines „Fußgängerstreifens“ ist nach der StVO nicht möglich. Zur
Gewährleistung eines wirklichen Schutzraums für die Fußgängerinnen und Fußgänger
wäre nur die bauliche Anlage eines Gehweges ausführbar. Eine entsprechende
Errichtung wäre in Anbetracht der geringen Nutzerfrequenz des Straßennetzteils
unverhältnismäßig.“
Zu 4.: Die Beantwortung erfolgte durch die Straßenverkehrsbehörde Pankow bereits im
1. Zwischenbericht.
Zu 5.: „Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
(R-FGÜ 2001) dürfen diese nur dort angelegt werden, wo auf beiden Fahrbahnseiten
ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. Aufgrund der fehlenden
Gehwege sowohl in der Buchholzer Straße als auch im Schillingweg ist diese
Voraussetzung nicht gegeben, so dass sich hier eine weitere Prüfung erübrigt.“
Zu 6.: Hintergrund für die Bitte um Anordnung weiterer Hinweisschilder scheint die
Unkenntnis von Fahrzeugführerinnen und –führern über die Existenz zweier Straßen mit
der Benennung Buchholzer Straße in Pankow zu sein. Die Anzahl der Hinweisschilder
für das im Ortsteil Niederschönhausen gelegene Gewerbegebiet Buchholzer Straße
halte ich den Prüfergebnissen der VLB entsprechend für ausreichend.“
Zu 7.: „Das gewünschte Zusatzzeichen „keine Wendemöglichkeit für LKW“ ist nur in
Verbindung mit dem Zeichen 357 StVO (Sackgasse) anordnungsfähig, weshalb dieser
Anregung nicht entsprochen werden kann.“
Zu 8.: „Wie bereits zu Punkt 1 ausgeführt, ist die Buchholzer Straße nach dem StEP
Verkehr dem übergeordneten Straßennetz zugehörig und hat eine entsprechend
wichtige Verkehrs- und Verbindungsfunktion. Ein „Abhängen“ dieser Straße ist mit den
Intentionen des StEP Verkehr weder zu vereinbaren noch verkehrlich gerechtfertigt und
wird daher nicht umgesetzt.“
Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme des Staatssekretärs zur Kenntnis. Aufgrund
fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig
werden.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice