Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

VzK§13 BA, SB 23. BVV am 21.05.14.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 23. BVV am 21.05.14.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
16.10.15, 19:32
Aktualisiert
27.01.18, 12:03

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0525 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU Beratungsfolge: 28.08.2013 22.10.2013 06.11.2013 11.12.2013 21.05.2014 BVV VerkOrd BVV BVV BVV BVV/016/VII VerkOrd/031/VII BVV/018/VII BVV/019/VII BVV/ 023/VII überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 09.04.2014 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0525 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .04.2014 Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0525 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 18.Tagung der BVV am 06.11.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0525: “Das Bezirksamt wird ersucht, die Verkehrssicherheit in der Buchholzer Straße in der Lage der Elisabethaue zu verbessern. Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und im Ergebnis der Prüfung zeitnah umzusetzen: 1. Anordnung einer Tempo30- Zone (Zeichen 274.1 und 274.2) in der Buchholzer von der Buswendeschleife bis in die Dorflage Blankenfelde 2. Einrichtung baulicher Anlagen (Poller) zur Reduzierung der Durchfahrtsbreite der Buchholzer Straße auf der Mitte zwischen Schillingweg und Kapellenweg und ggf. zwischen Kapellenweg und Berliner Straße 3. Abmarkierung eines Fußgängerstreifens auf der westlichen Seite der Buchholzer Straße von Schillingweg bis Favierweg 4. Einrichtung von sog. Dialogdisplays entlang der Buchholzer Straße an beiden Seiten der Siedlung 5. Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Höhe des Schillingweges 6. Anordnung weiterer Hinweisschilder auf das Gewerbegebiet in der Buchholzer Straße, 13156 Berlin 7. Anordnung von Zeichen „Für LKW keine Wendemöglichkeit“ (Zusatzzeichen 2424) an der Kreuzung Buchholzer Straße und Rosenthaler Weg 8. Abhängen der Buchholzer Straße ab Kapellenweg.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten. Die Antwort liegt vor. Der Staatssekretär Herr Christian Gaebler hat zu 1 – 3 und 5 – 8 geantwortet. Zu 1.:“Die Buchholzer Straße zwischen Berliner Straße und Blankenfelder Straße verbindet die Ortsteile Blankenfelde und Französisch Buchholz. Die nach dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr als Ergänzungsstraße ausgewiesene Straße hat weder baulich angelegte Rad- noch Fußwege und weist darüber hinaus keine Straßenbeleuchtung auf. Die durch die Fahrbahnrandbegrenzung nach Zeichen 295 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbleibende Fahrgasse variiert um ca. 5,50 m. Die Seitenstreifen sind größtenteils unbefestigt und bewachsen. Der LKWDurchgangsverkehr ist durch Zeichen 253 StVO mit dem Zusatz 1020-30 (Anlieger frei) untersagt. Aufgrund dieser baulichen Unzulänglichkeiten besteht zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer in der Buchholzer Straße zwischen Berliner Straße und dem Schillingweg eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch das Zeichen 274-53 StVO. Da sich diese bauliche Situation auch südlich des Schillingweges fortsetzt, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, beabsichtigt die Verkehrslenkung Berlin (VLB), eine Verlängerung der Tempo 30 bis zur Blankenfelder Straße anzuordnen. Das hierfür notwendige Anhörungsverfahren gegenüber der Polizei und dem Straßenbaulastträger wird die VLB zeitnah einleiten.“ Zu 2.: „Die Buchholzer Straße ist eine dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmete Straße, welche dem übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz angehört. Mit der Anordnung einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (auch im Bereich der Bebauung Elisabethaue) sowie dem LKW-Durchfahrtsverbot wurden bereits den besonderen baulichen und örtlichen Gegebenheiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit entsprochen. Bei zukünftig geplanten baulichen Veränderungen wäre zu beachten, dass ein Begegnen von LKW und PKW grundsätzlich weiterhin möglich sein muss, d.h. eine 5 m breite Fahrbahn müsste erhalten bleiben. Eine punktuelle Einengung halte ich in diesem Zusammenhang jedoch nicht für zielführend. Erfahrungsgemäß beschleunigen Kraftfahrer, welche bereits im Vorfeld die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet haben, erneut nach dem Abbremsen und tragen so zu einer Erhöhung des verkehrbedingten Lärms bei.“ Zu 3.: „Die Markierung eines „Fußgängerstreifens“ ist nach der StVO nicht möglich. Zur Gewährleistung eines wirklichen Schutzraums für die Fußgängerinnen und Fußgänger wäre nur die bauliche Anlage eines Gehweges ausführbar. Eine entsprechende Errichtung wäre in Anbetracht der geringen Nutzerfrequenz des Straßennetzteils unverhältnismäßig.“ Zu 4.: Die Beantwortung erfolgte durch die Straßenverkehrsbehörde Pankow bereits im 1. Zwischenbericht. Zu 5.: „Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dürfen diese nur dort angelegt werden, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. Aufgrund der fehlenden Gehwege sowohl in der Buchholzer Straße als auch im Schillingweg ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so dass sich hier eine weitere Prüfung erübrigt.“ Zu 6.: Hintergrund für die Bitte um Anordnung weiterer Hinweisschilder scheint die Unkenntnis von Fahrzeugführerinnen und –führern über die Existenz zweier Straßen mit der Benennung Buchholzer Straße in Pankow zu sein. Die Anzahl der Hinweisschilder für das im Ortsteil Niederschönhausen gelegene Gewerbegebiet Buchholzer Straße halte ich den Prüfergebnissen der VLB entsprechend für ausreichend.“ Zu 7.: „Das gewünschte Zusatzzeichen „keine Wendemöglichkeit für LKW“ ist nur in Verbindung mit dem Zeichen 357 StVO (Sackgasse) anordnungsfähig, weshalb dieser Anregung nicht entsprochen werden kann.“ Zu 8.: „Wie bereits zu Punkt 1 ausgeführt, ist die Buchholzer Straße nach dem StEP Verkehr dem übergeordneten Straßennetz zugehörig und hat eine entsprechend wichtige Verkehrs- und Verbindungsfunktion. Ein „Abhängen“ dieser Straße ist mit den Intentionen des StEP Verkehr weder zu vereinbaren noch verkehrlich gerechtfertigt und wird daher nicht umgesetzt.“ Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme des Staatssekretärs zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice