Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 15. BVV am 05.06.13.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
16.10.15, 19:34
Aktualisiert
27.01.18, 11:51
Stichworte
Inhalt der Datei
2.23
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0288
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD für Jeanette
Zeidler
Beratungsfolge:
07.11.2012
11.12.2012
15.01.2013
29.01.2013
06.03.2013
05.06.2013
BVV
VerkOrd
VerkOrd
VerkOrd
BVV
BVV
BVV/010/VII
VerkOrd/018/VII
VerkOrd/019/VII
VerkOrd/020/VII
BVV/013/VII
BVV/015/VII
überwiesen
vertagt
vertagt
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Gehwegverbesserung Romain-Rolland-Straße auf Höhe der Kirche
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 22.05.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0288
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
05.2013
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drs.-Nr.: VII-0288
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Gehwegverbesserung Romain-Rolland-Straße auf Höhe der Kirche
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0288 –
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie der Gehweg an der Romain-RollandStraße, der neben der Mauer der Heinersdorfer Kirche verläuft, zu verbessern ist. Dies
möge die Prüfung sowohl baulicher als auch anderweitiger Schutzmaßnahmen
beinhalten.“
wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Gehweg neben der Mauer der Heinersdorfer Kirche liegt im denkmalgeschützten
Bereich mit den nahezu letzten erhaltenen baulichen Zeugnissen der ehemaligen
Dorfstruktur von Heinersdorf sowie im Kreuzungsbereich Romain-RollandStraße/Berliner Straße. Die Trasse der Romain-Rolland-Straße mit der zweispurigen
Fahrbahn und dem beidseitigen Gehweg verläuft im südlichen Aufstell- und
Abfahrtsbereich der Kreuzung mittig durch diese historische Engstelle zwischen der
Kirchenmauer und dem Vorgartenzaun des Grundstücks Nr. 49. Unmittelbar in Höhe
der Mauerecke befindet sich die absolute Engstelle des Gehweges mit einer Breite von
nur ca. 1 m ohne Schutzgitter zur Fahrbahn. Das Schutzgitter beginnt erst einige
wenige Meter von der Mauerecke entfernt, da der Gehweg hier konisch breiter wird.
Die Breite der Fahrbahn lässt keinen Spielraum zu, um aus der bestehenden Breite der
Fahrbahn eine zusätzliche Fläche für die Verbreiterung des Gehweges mittels einer
Bordverschiebung zu gewinnen.
Eine geringfügige Verbesserung der räumlichen Situation des Gehweges insbesondere
an der Engstelle neben der Kirchenmauer, ist nur im Rahmen eines grundhaften
Ausbaus der Kreuzung Romain-Rolland-Straße/Berliner Straße möglich, wenn die
Trassenführung des südöstlichen Knotenpunktarms der Romain-Rolland-Straße
geringfügig in südwestliche Richtung verschoben wird.
Diese räumliche Situation lässt sich also mit Mitteln der Unterhaltung im Rahmen einer
punktuellen Umgestaltung nicht verbessern. Die Verlängerung des Schutzgitters würde
die Breite des Gehweges in Höhe der Mauerecke nochmals reduzieren und die
Gehwegnutzung, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, weiter
einschränken.
Insofern kann die Situation für Fußgänger letztlich nur über eine umfassende
Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Heinersdorf gelöst werden, wofür derzeit weder die
finanziellen noch die verkehrspolitischen Voraussetzungen gegeben sind.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung