Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss Fin 12. BVV am 30.01.13.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
16.10.15, 19:35
Aktualisiert
27.01.18, 21:34
Stichworte
Inhalt der Datei
1.28
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
VII-0328
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
12.12.2012
10.01.2013
30.01.2013
BVV
FiPerIm
BVV
BVV/011/VII
FiPerIm/019/VII
BVV/012/VII
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Eltern-Kind-Arbeitsplätze im Bezirksamt Pankow
Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien hat die Drucksache in seiner
Sitzung am Donnerstag, den 10. Januar 2013 abschließend beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss
für Finanzen, Personal und Immobilien:
JA 15 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 0
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, ob eine begrenzte Anzahl
von Eltern-Kind-Arbeitsplätzen in den Dienststellen des Bezirks eingerichtet werden
können, welche Abteilungen hierfür besonders geeignet wären und welche
Auswirkungen dieses auf den Haushalt hätte und ob es einen Bedarf gibt. Dabei
können Erfahrungen aus dem bereits in Teilen der Berliner Steuerverwaltung erfolgreich
eingeführten Modells einbezogen werden.
Berlin, den 22.01.2013
Einreicher: Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
gez. Dennis Probst, Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0328
Begründung des beratenden Ausschuss (federführend):
Nachdem die Urspungsinitiatorin den Antrag vorgestellt und erläutert hat, äußerten
sowohl Mitglieder des Ausschusses als auch das Bezirksamt Kritik an der
Notwendigkeit und den Möglichkeiten zur Umsetzung des Anliegens. In Frage gestellt
wurde hierbei, ob es tatsächlich einen Bedarf gibt. Ferner stand die Einrichtung hierfür
erforderlicher Räumlichkeiten im Zentrum der Diskussion. Die einreichende Fraktion
stellt daraufhin den Charakter des Antrags als Prüfauftrag heraus und übernimmt die
vom Ausschuss vorgeschlagene Änderung, zusätzlich den Bedarf für Eltern-KindArbeitsplätze im Bezirksamt Pankow prüfen zu lassen. In der so geänderten Fassung
empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien einstimmig bei 15 Ja-,
keinen Nein-Stimmen und keinen Enthaltungen der BVV den Beschluss der Drucksache
VII-0328.
Text Ursprungsantrag des Einreichers:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, ob eine begrenzte Anzahl
von Eltern-Kind-Arbeitsplätzen in den Dienststellen des Bezirks eingerichtet werden
können, welche Abteilungen hierfür besonders geeignet wären und welche
Auswirkungen dieses auf den Haushalt hätte. Dabei können Erfahrungen aus dem
bereits in Teilen der Berliner Steuerverwaltung erfolgreich eingeführten Modells
einbezogen werden.
Begründung Ursprungsantrag:
Durch die Schaffung sogenannter Eltern-Kind-Arbeitsplätze wird für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter die Möglichkeit geschaffen, Kinder mit ins Büro zu bringen, wenn
unerwartet ein Betreuungsengpass entsteht, weil Kita, Tagesmütter, Großeltern bzw.
andere Betreuungsmöglichkeiten wie auch der Schulhort kurzfristig nicht zur Verfügung
stehen. Die Einrichtung von Eltern-Kind-Arbeitsplätzen ist damit ein kleiner Schritt zu
einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf und würde die Attraktivität des
Bezirksamtes Pankow als Arbeitgeber erhöhen.
Im Rahmen des demographischen Wandels unserer Gesellschaft wird in der Zukunft
ein starker Wettbewerb um junge und qualifizierte Arbeitskräfte beginnen. Will die
Verwaltung dabei nicht hoffnungslos unterliegen, muss sie attraktive Angebote machen.
Eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie ist Teil davon. Da der Bezirk ab 2013
wieder selbstständig neue Mitarbeiter einstellen kann, wird sich ein erhöhter Bedarf für
eine solche Einrichtung automatisch ergeben.