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VzK§13 BA, ZB 13. BVV am 06.03.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 13. BVV am 06.03.13.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
16.10.15, 19:37
Aktualisiert
27.01.18, 21:28

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Inhalt der Datei

2.27 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0296 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion und Fraktion der SPD Beratungsfolge: 07.11.2012 30.01.2013 06.03.2013 BVV BVV BVV BVV/010/VII BVV/012/VII BVV/013/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Ausschilderung des Bürgerhauses Buch Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: SIEHE ANLAGE Berlin, den 26.02.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0296 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung 2013 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0296 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 2. Zwischenbericht Ausschilderung des Bürgerhauses Buch Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 10. Tagung am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache-Nr. VII-0296 –: „Das Bezirksamt wird ersucht, ausgehend sowohl vom S-Bahnhof Buch als auch von der Bushaltestelle „Alt-Buch/Wiltbergstraße“ den Weg zum neuen Bürgerhaus Buch in der Franz-Schmidt-Straße mit Hinweisschildern/Wegweisern auszustatten. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, sich - bei der DB AG darum zu bemühen, dass schon auf dem Bahnsteig des SBahnhofes Buch auf den Weg zum Bürgerhaus hingewiesen wird; - sich bei der BVG darum zu bemühen, dass die automatische Stationsansage in den Bussen für die Haltestellen „Alt Buch/Wiltbergstraße“ um den Zusatz „Bürgerhaus“ ergänzt wird. wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Das Bezirksamt hat sich an die Deutsche Bahn (DB) und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gewandt. Diese liegen vor und werden nachfolgend wortwörtlich wiedergegeben: BVG „Laut Beschlusslage streben Sie eine Ergänzung der Haltestellenansage an der Haltestelle Alt Buch / Wiltbergstraße, mit dem Text „Bürgerhaus“, an. Die Ansagen in den Bussen der BVG dienen dazu, unsere Fahrgäste auf die nächste Haltestelle hinzuweisen. Vom Haltestellennamen abweichende Texte würden ggf. für Verwirrung sorgen bzw. die Informationsqualität mindern, da nicht eindeutig wäre, ob es sich um eine ergänzende Information oder eine andere Haltestelle handelt. Gerade sehschwache sowie blinde Fahrgäste sind auf diese aussagekräftige akustische Information als einzige Informationsquelle angewiesen. Bis heute gibt es aus diesem Grund, neben den betrieblichen Informationen, keine ergänzenden Ansagen in unseren Fahrzeugen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier auf die notwendige Sorgfaltspflicht gegenüber allen Fahrgastgruppen achten müssen und deshalb aus den vorgenannten Gründen eine Einführung der gewünschten Ansage nicht realisieren können.“ DB „Grundsätzlich ist die Aufnahme eines Richtungshinweises auf öffentlichen Einrichtungen in das Wegeleitsystem (blauer Untergrund) der Bahnhöfe nicht zulässig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf Basis eines Gestattungsvertrages, Zusatzschilder als Leiste über den Bahnhofsnamensschildern auf den Bahnsteigen zu installieren. Anfallende Kosten für Produktion, Installation … sind durch den Gestattungsnehmer zu übernehmen.“ Das Bezirksamt als Gestattungsnehmer wird sich also direkt an die DBAG wenden. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung