Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, ZB 13. BVV am 06.03.13.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
16.10.15, 19:37
Aktualisiert
27.01.18, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
2.27
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0296
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion und Fraktion der
SPD
Beratungsfolge:
07.11.2012
30.01.2013
06.03.2013
BVV
BVV
BVV
BVV/010/VII
BVV/012/VII
BVV/013/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Ausschilderung des Bürgerhauses Buch
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
SIEHE ANLAGE
Berlin, den 26.02.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0296
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
2013
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0296
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
2. Zwischenbericht
Ausschilderung des Bürgerhauses Buch
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Tagung am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache-Nr. VII-0296 –:
„Das Bezirksamt wird ersucht, ausgehend sowohl vom S-Bahnhof Buch als auch von
der Bushaltestelle „Alt-Buch/Wiltbergstraße“ den Weg zum neuen Bürgerhaus Buch in
der Franz-Schmidt-Straße mit Hinweisschildern/Wegweisern auszustatten.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, sich
- bei der DB AG darum zu bemühen, dass schon auf dem Bahnsteig des SBahnhofes Buch auf den Weg zum Bürgerhaus hingewiesen wird;
- sich bei der BVG darum zu bemühen, dass die automatische Stationsansage in den
Bussen für die Haltestellen „Alt Buch/Wiltbergstraße“ um den Zusatz „Bürgerhaus“
ergänzt wird.
wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Das Bezirksamt hat sich an die Deutsche Bahn (DB) und die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gewandt.
Diese liegen vor und werden nachfolgend wortwörtlich wiedergegeben:
BVG
„Laut Beschlusslage streben Sie eine Ergänzung der Haltestellenansage an der
Haltestelle Alt Buch / Wiltbergstraße, mit dem Text „Bürgerhaus“, an.
Die Ansagen in den Bussen der BVG dienen dazu, unsere Fahrgäste auf die nächste
Haltestelle hinzuweisen. Vom Haltestellennamen abweichende Texte würden ggf. für
Verwirrung sorgen bzw. die Informationsqualität mindern, da nicht eindeutig wäre, ob es
sich um eine ergänzende Information oder eine andere Haltestelle handelt.
Gerade sehschwache sowie blinde Fahrgäste sind auf diese aussagekräftige
akustische Information als einzige Informationsquelle angewiesen. Bis heute gibt es aus
diesem Grund, neben den betrieblichen Informationen, keine ergänzenden Ansagen in
unseren Fahrzeugen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier auf die notwendige Sorgfaltspflicht
gegenüber allen Fahrgastgruppen achten müssen und deshalb aus den vorgenannten
Gründen eine Einführung der gewünschten Ansage nicht realisieren können.“
DB
„Grundsätzlich ist die Aufnahme eines Richtungshinweises auf öffentlichen
Einrichtungen in das Wegeleitsystem (blauer Untergrund) der Bahnhöfe nicht zulässig.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf Basis eines Gestattungsvertrages,
Zusatzschilder als Leiste über den Bahnhofsnamensschildern auf den Bahnsteigen zu
installieren. Anfallende Kosten für Produktion, Installation … sind durch den
Gestattungsnehmer zu übernehmen.“
Das Bezirksamt als Gestattungsnehmer wird sich also direkt an die DBAG wenden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung