Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag Fraktion der CDU 11. BVV am 12.12.12.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
16.10.15, 19:37
Aktualisiert
27.01.18, 21:34
Stichworte
Inhalt der Datei
1.44
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0326
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU
Antrag
Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
12.12.2012
BVV
BVV/011/VII
Betreff: Keine Rundfunkgebühren für Kindertagesstätten
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen
dafür einzusetzen, dass Kindertagesstätten auch weiterhin von den Rundfunkgebühren
befreit bleiben.
Berlin, den 04.12.2012
Einreicher: Fraktion der CDU
Heike Rautenberg, Johannes Kraft
und die übrigen Mitglieder der CDU-Fraktion
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
22
JA
15
NEIN
11
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0326
Begründung:
Mit dem 1. Januar 2013 gilt ein neuer Vertrag zur Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Die Rundfunkgebühren (vormals GEZ-Gebühren) werden dann
pauschal pro Haushalt oder Unternehmen, unabhängig davon, ob Empfangsgeräte
genutzt werden, berechnet. Je mehr Angestellte ein Unternehmen hat, desto mehr
Beiträge sind zu entrichten. Mit der Änderung der Regelung (bisher konnten
gemeinnützige Einrichtungen von der GEZ-Gebühr befreit werden, vgl. § 5, Abs. 7
RGebStV und § 5, Abs.8 RGebStV) kommen auf Kitas Ausgaben für die
Rundfunkgebühren zu, und zwar unabhängig davon, ob sie Radio oder Fernseher
überhaupt nutzen. Dies gilt es abzuwenden, denn die den Kitas zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel sollten auch weiterhin den Kindern zu Gute kommen
können.