Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

VzK§13 BA, SB 12. BVV am 30.01.13.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 12. BVV am 30.01.13.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
16.10.15, 19:37
Aktualisiert
27.01.18, 21:34

öffnen download melden Dateigröße: 67 kB

Inhalt der Datei

2.24 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0326 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der CDU Beratungsfolge: 12.12.2012 30.01.2013 BVV BVV BVV/011/VII BVV/012/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Keine Rundfunkgebühren für Kindertagesstätten Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 22.01.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0326 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .01.2013 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0326 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Keine Rundfunkgebühren für Kindertagesstätten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 11. Sitzung am 12.12.2012 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII – 0326/2012 „Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Kindertagesstätten auch weiterhin von den Rundfunkgebühren befreit bleiben.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Vom 15. bis 21. Dezember 2010 haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer und auch der Regierende Bürgermeister von Berlin den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat das Gesetz am 20. Mai 2011 beschlossen und der Unterzeichnung des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages zugestimmt, sodass dieses vereinbarungsgemäß zum 01.01.2013 in Kraft treten konnte. Im Artikel 1 des Gesetzes (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-RBStV) §§ 4 und 5 sind mögliche Befreiungen von der Beitragspflicht und Ermäßigungstatbestände eindeutig benannt und detailliert aufgeführt. Die Länder haben von einer gänzlichen Befreiung sämtlicher gemeinnütziger Einrichtungen abgesehen. Nach § 5 Abs. 3 RBStV gilt für besondere gemeinnützige Einrichtungen die Ausnahme, dass die Einrichtungen zwar im Prinzip zahlungspflichtig sind, jedoch ihr Beitrag je Betriebsstätte unter Einschluss sämtlicher Fahrzeuge auf maximal einen Rundfunkbeitrag gedeckelt wird. Es kommt darauf an, ob der jeweiligen privilegierten Betriebsstätte mehr als insgesamt neun Beschäftigte (dann ein Rundfunkbeitrag) oder weniger als insgesamt neun Beschäftigte (dann ein Drittel des Rundfunkbeitrags) zuzuordnen sind. Eine Änderung dieser Gesetzespassage hinsichtlich einer Befreiung der Beitragspflicht bzw. Ermäßigung der Beitragshöhe zugunsten der Kindertagesstätten kann nur über die Gemeinschaft der Länder erfolgen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit keine Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Christine Keil Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management