Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA, 12. BVV am 30.01.13.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
16.10.15, 19:37
Aktualisiert
27.01.18, 21:44
Stichworte
Inhalt der Datei
2.25
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VII-0336
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
30.01.2013
BVV
BVV/012/VII
Betreff: Benennung eines öffentlichen Weges im Ortsteil Französisch Buchholz in
Hebammensteig
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 19.12.2012
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0336
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2012
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Benennung eines öffentlichen Weges im Ortsteil Französisch Buchholz in
Hebammensteig
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 folgenden Beschluss gefasst:
Der
öffentliche
Weg
zwischen
der
Anlage
Gravenstein
und
der
Hebammensteigbrücke in 13127 Berlin, Ortsteil Französisch Buchholz, wird in
Hebammensteig benannt. Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan
erkennbar.
Begründung
Die Benennungsabsicht zum Hebammensteig wurde der
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme
übergeben. Die Vorlage wurde in der 45. ordentlichen Tagung der
Bezirksverordnetenversammlung am 26.10.2011 mit Abschlussbericht zur Kenntnis
genommen. Demzufolge wurde die Benennung des öffentlichen Weges in
Hebammensteig beschlossen.
Die Benennung wurde im Zusammenhang mit der Benennung der Privatwege in der
Anlage Gravenstein, im Ortsteil Französisch Buchholz, in Fortführung der
Hebammensteigbrücke ebenfalls notwendig.
Die Anlage Gravenstein wird westlich und nordwestlich begrenzt durch die öffentlichen
Straßen: Ludwig-Quidde-Straße, Straße 73, Straße 74, Straße 76 a, Straße
77 a und Gravensteinstraße. Aus südöstlicher Richtung wird sie durch den öffentlichen
Weg erschlossen, welcher die Anlage Gravenstein mit dem
Ortsteil Blankenburg verbindet. Er führt von der Hebammensteigbrücke
(Fußgängerbrücke über der A 114 und der Panke) direkt auf die Anlage Gravenstein.
Daher ist es naheliegend, diesen Weg in Hebammensteig zu benennen.
Eine öffentliche Straße ist im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz
(BerlStrG) zu benennen, sobald es im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Hier
besteht ein öffentliches Interesse, da die Benennung zur Sicherstellung ausreichender
Orientierungsmöglichkeiten erforderlich ist. Erst auf der Grundlage dieser
Wegebenennung kann eine Grundstücksnummer für ein Grundstück bzw. eine Parzelle
festgesetzt werden. An diesen öffentlichen Weg grenzen Parzellen der Anlage
Gravenstein an.
Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Gravenstein haben derzeit keine
eigene Gebäudeadresse. Sie werden bisher über die öffentliche Straße Straße 74 Nr.
24 + Parzellennummer bezeichnet (z. B. Straße 74 Nr. 24, Parzelle 170).
Dies ist keine offizielle Adresse. Sie kann aus diesem Grund in kein System von
Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden.
Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Dadurch ist ein zügiges
Auffinden einzelner Parzellen bzw. Grundstücken bei Rettungseinsätzen der Polizei und
Feuerwehr nicht sichergestellt.
Da eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage
Gravenstein aufgrund nicht ausreichender Nummernvorräte auch unter Verwendung
aller zulässigen Buchstabenzusätze über die angrenzenden öffentlichen Straßen nicht
möglich ist, wird die Benennung von mindestens 20 Privatwegen in der Anlage
Gravenstein erforderlich. Gleichermaßen wurde die Benennung des öffentlichen Weges
in Fortführung der Hebammensteigbrücke notwendig.
Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt, im Rahmen der bundesweiten Einführung, die Einführung des
Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die
Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) mit der Automatisierten
Liegenschaftskarte (ALK). Dafür ist es unbedingt notwendig, dass die Grundstücke über
eine „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ im ALKIS erfasst werden. Voraussetzung für
diese Gebäudeadresse ist ein vorhandener Straßenname einschließlich einer
festgesetzten Grundstücksnummer (Hausnummer). Daran fehlt es bisher in der Anlage
Gravenstein.
Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen
Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende
Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.
Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz
in Verbindung mit der AV-Benennung durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Der Aufwand für das Aufstellen der Straßennamensschilder, einschließlich des
Materials, beträgt ca. 275,00 Euro.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Anlage – Lageplan
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung