Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag SPD&B´90/Grüne, 5. BVV am 14.03.12.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
16.10.15, 19:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:38
Stichworte
Inhalt der Datei
1.16
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Antrag
Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
VII-0111
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die
Grünen
Beratungsfolge:
14.03.2012
28.3.2012
BVV
BVV
BVV/005/VII
BVV/Forts005/VII
vertagt
Betreff: Integriertes Entwicklungskonzept für das Gebiet ThälmannPark/Fröbelstraße
Die BVV möge beschließen:
1.
Das Bezirksamt wird ersucht, für das Quartier zwischen Prenzlauer Allee, Strecke
der Ringbahn, Greifswalder Straße und Danziger Straße eine integrierte
Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen und die Ergebnisse anschließend in
einem städtebaulichen Rahmenplan darzustellen. Die Erstellung des integrierten
Entwicklungskonzeptes ist öffentlich auszuschreiben. Die Auftragsvergabe erfolgt
unter Einbeziehung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen und
ist erst nach dessen Zustimmung zu vergeben.
2.
Ziel des Konzeptes ist es, eine ganzheitliche, an öffentlichen und städtebaulichen
Handlungsbedarfen orientierte Entwicklung des Quartiers zu ermöglichen.
3.
Die notwendigen Bestandsaufnahmen und -analysen sind so vorzunehmen, dass
sie den Anforderungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und den §§ 140
und 141 des BauGB an Vorbereitende Untersuchungen entsprechen.
4.
Mit dem Entwicklungskonzept sollen die städtebaulichen Missstände erfasst und
Vorschläge für deren Behebung unterbreitet werden. Bedarfe der öffentlichen
Hand sind zu ermitteln und darzustellen.
5.
Insbesondere ist aufzuzeigen,
welcher Sanierungsbedarf bei den Grünflächen (Grünfläche „Danziger Patz“,
Fröbelplatz, Grünzug Prenzlauer Allee/ Planetarium bis Thälmannpark und
seine Verbindung zum Anton-Saefkow-Park, Thälmannpark) vorliegt und ob
ein Defizit an Spielplätzen besteht;
welche Sanierungs- und Erweiterungsbedarfe bei den Kindertagesstätten,
Schulen, Sport und generationsübergreifenden Angeboten vorhanden ist;
ob und wie der bereits ermittelt Sanierungs- und Umbaubedarf für das
Kulturensemble
Thälmannpark
noch
reduziert
und
Mittel
der
Städtebauförderung dafür in Anspruch genommen werden können;
welche Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sinnvoller Weise am
Standort Fröbelstraße verbleiben müssen, da sie entweder über den ent
sprechenden Publikumsverkehr verfügen oder die verwaltungsinterne
Abläufe für diesen Standort sprechen. Dabei ist auch festzustellen, für
welche noch nicht hier vorhandenen Einrichtungen der öffentlichen
Daseinsvorsorge dieser Standort geeignet ist und welche Flächen für
derartige Nutzungen in Frage kommen;
(Nach-)Nutzungsmöglichkeiten für das bzw. Teile des Vivantes-Klinikums
bestehen und welcher Sanierungs- bzw. Umbaubedarf sich daraus ergibt;
wie hoch der Sanierungsbedarf an den Wohngebäuden entlang der Ella-KayStraße, der Lili-Hennoch-Straße und der Danziger Straße ist und welche
Pläne zur Sanierung seitens der Eigentümer bestehen;
welcher Bedarf für öffentliche Nutzungen im westlich der Greifswalder Straße
gelegenen Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs besteht;
ob es in diesem Quartier geeignete Flächen für den Neubau von
Mitwohnungsbau gibt und welche besonderen Bedarfe für Wohnungsraum
bestehen.
6.
In
die
verschiedenen
Phasen
des
Erstellungsprozesses
der
Entwicklungskonzeption sind die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers
sowie weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen und die
Mitglieder der BVV durch öffentliche Veranstaltungen bzw. Bürgerwerkstätten
interaktiv einzubinden. Mit den nicht-öffentlichen Eigentümern der Flächen sind
zuvor leitfadengestützte Interviews über deren Vorstellungen zu führen.
7.
Gleichzeitig wird das Bezirksamt ersucht, gegenüber der Senatsverwaltung die
Aufnahme der Arbeiten in geeigneter Form anzuzeigen und zu verdeutlichen, dass
für die Sicherung und Entwicklung der öffentlichen Einrichtungen der
Daseinsvorsorge sowie die Behebung der städtebaulichen Missstände nur mit
einer erheblichen Unterstützung durch Mittel aus der Städtebauförderung erfolgen
kann. Dementsprechend ist der Senatsverwaltung vorzuschlagen den gesamten
Bereich oder größere Teilflächen als Sanierungsgebiet nach § 136ff BauGB
festzulegen.
8.
Ein erster Bericht ist der BVV zu ihrer Tagung am 29. August 2012 vorzulegen.
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen ist regelmäßig über den
Sachstand zu berichten.
Berlin, den 06.03.2012
Einreicher: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
gez. Rona Tietje
gez. Roland Schröder
gez. Daniela Billig
gez. Cornelius Bechtler
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
einige ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VII-0111
Begründung:
Bereits mehrfach wurden erhebliche Sanierungsbedarfe in diesem Quartier festgestellt.
Entgegen der Situation in den benachbarten Quartieren wurde dieses Gebiet nie als
Sanierungsgebiet festgesetzt und bekam auch über die Förderung aus dem Programm
Stadtumbau Ost nur wenige Finanzmittel zur Verfügung. Gleichzeitig bestehen
zahlreiche städtebauliche und gestalterische Defizite, die es zu erfassen und zu
beheben gilt. Insofern ist der besondere städtebauliche Handlungsbedarf zu erfassen
und zu bewerten. Im Ergebnis muss verdeutlicht werden, welche Ziele und Maßnahmen
nur unter Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung realisiert werden können und
welche Konsequenzen das Ausbleiben derartiger Zuwendungen haben wird.
Mit den in der Diskussion befindlichen Nutzungsänderungen bzw. der Aufgabe von
Nutzungen und (Teil-)Flächen des Vivantes-Klinikums im Zentralen Bereich des
Quartiers stellt sich darüber hinaus die Frage der weiteren Entwicklung dieses
Bereiches.
Für den kürzlich von einer Bahntochter veräußerten Bereich der westlichen Teiles des
Güterbahnhofs Greifswalder Straße teilt das Bezirksamt mit dem Schlussbericht zur
Drucksache VI-1391 unter anderem mit: „Mit Schreiben vom 01.12.2011 teilt das Schulund Sportamt mit, dass ein Fachbedarf für eine 4-zügige Gemeinschaftsschule und für
eine allgemeine Sportfläche, u.a. für Fußball und Hockey mit Funktionsgebäude,
besteht. Insgesamt ist der Flächenbedarf größer als die gesamte Fläche des ehem.
Güterbahnhofs Greifswalder Straße, die von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurde.
Das Jugendamt regt an, auch Flächen für eine Skateranlage zu nutzen, da sie
unmittelbar an der lärmintensiven Bahnstrecke einen günstigen Standort hätte.“
Insofern besteht für diesen Flächen eine öffentliches Interesse, für das eine
konzeptionelle Grundlage geschaffen werden muss. Gleichzeitig sind Gespräche mit
dem neuen Eigentümer zu führen, um die Möglichkeiten für ein gemeinsames Vorgehen
(Überlassung Teilflächen, notwendiges B-Plan-Verfahren, Änderung
Flächennutzungsplan von Berlin.
Vor dem Hintergrund der auslaufenden Sanierungsgebiete im Bezirk Pankow sowie der
unterdurchschnittlichen Zielerreichung gegenüber anderen Sanierungsgebieten im
berlinweiten Vergleich und den im Bezirk Pankow einzuwerbenden Ausgleichsbeträgen
hat die Forderung aus finanztechnischer Betrachtung eine erhebliche Berechtigung. Mit
den angeregten Untersuchungen soll nunmehr die planerische Grundlage geschaffen
werden, um für die integrierte und abgestimmte Entwicklung auch die notwendigen
Finanzmittel bereitstellen zu können.