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Antrag SPD&B´90/Grüne, 5. BVV am 14.03.12.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag SPD&B´90/Grüne, 5. BVV am 14.03.12.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
16.10.15, 19:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:38

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Inhalt der Datei

1.16 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Antrag Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen VII-0111 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 14.03.2012 28.3.2012 BVV BVV BVV/005/VII BVV/Forts005/VII vertagt Betreff: Integriertes Entwicklungskonzept für das Gebiet ThälmannPark/Fröbelstraße Die BVV möge beschließen: 1. Das Bezirksamt wird ersucht, für das Quartier zwischen Prenzlauer Allee, Strecke der Ringbahn, Greifswalder Straße und Danziger Straße eine integrierte Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen und die Ergebnisse anschließend in einem städtebaulichen Rahmenplan darzustellen. Die Erstellung des integrierten Entwicklungskonzeptes ist öffentlich auszuschreiben. Die Auftragsvergabe erfolgt unter Einbeziehung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen und ist erst nach dessen Zustimmung zu vergeben. 2. Ziel des Konzeptes ist es, eine ganzheitliche, an öffentlichen und städtebaulichen Handlungsbedarfen orientierte Entwicklung des Quartiers zu ermöglichen. 3. Die notwendigen Bestandsaufnahmen und -analysen sind so vorzunehmen, dass sie den Anforderungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und den §§ 140 und 141 des BauGB an Vorbereitende Untersuchungen entsprechen. 4. Mit dem Entwicklungskonzept sollen die städtebaulichen Missstände erfasst und Vorschläge für deren Behebung unterbreitet werden. Bedarfe der öffentlichen Hand sind zu ermitteln und darzustellen. 5. Insbesondere ist aufzuzeigen,  welcher Sanierungsbedarf bei den Grünflächen (Grünfläche „Danziger Patz“, Fröbelplatz, Grünzug Prenzlauer Allee/ Planetarium bis Thälmannpark und seine Verbindung zum Anton-Saefkow-Park, Thälmannpark) vorliegt und ob ein Defizit an Spielplätzen besteht;  welche Sanierungs- und Erweiterungsbedarfe bei den Kindertagesstätten, Schulen, Sport und generationsübergreifenden Angeboten vorhanden ist;  ob und wie der bereits ermittelt Sanierungs- und Umbaubedarf für das Kulturensemble Thälmannpark noch reduziert und Mittel der Städtebauförderung dafür in Anspruch genommen werden können;  welche Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sinnvoller Weise am Standort Fröbelstraße verbleiben müssen, da sie entweder über den ent sprechenden Publikumsverkehr verfügen oder die verwaltungsinterne Abläufe für diesen Standort sprechen. Dabei ist auch festzustellen, für welche noch nicht hier vorhandenen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge dieser Standort geeignet ist und welche Flächen für derartige Nutzungen in Frage kommen;  (Nach-)Nutzungsmöglichkeiten für das bzw. Teile des Vivantes-Klinikums bestehen und welcher Sanierungs- bzw. Umbaubedarf sich daraus ergibt;  wie hoch der Sanierungsbedarf an den Wohngebäuden entlang der Ella-KayStraße, der Lili-Hennoch-Straße und der Danziger Straße ist und welche Pläne zur Sanierung seitens der Eigentümer bestehen;  welcher Bedarf für öffentliche Nutzungen im westlich der Greifswalder Straße gelegenen Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs besteht;  ob es in diesem Quartier geeignete Flächen für den Neubau von Mitwohnungsbau gibt und welche besonderen Bedarfe für Wohnungsraum bestehen. 6. In die verschiedenen Phasen des Erstellungsprozesses der Entwicklungskonzeption sind die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers sowie weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen und die Mitglieder der BVV durch öffentliche Veranstaltungen bzw. Bürgerwerkstätten interaktiv einzubinden. Mit den nicht-öffentlichen Eigentümern der Flächen sind zuvor leitfadengestützte Interviews über deren Vorstellungen zu führen. 7. Gleichzeitig wird das Bezirksamt ersucht, gegenüber der Senatsverwaltung die Aufnahme der Arbeiten in geeigneter Form anzuzeigen und zu verdeutlichen, dass für die Sicherung und Entwicklung der öffentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie die Behebung der städtebaulichen Missstände nur mit einer erheblichen Unterstützung durch Mittel aus der Städtebauförderung erfolgen kann. Dementsprechend ist der Senatsverwaltung vorzuschlagen den gesamten Bereich oder größere Teilflächen als Sanierungsgebiet nach § 136ff BauGB festzulegen. 8. Ein erster Bericht ist der BVV zu ihrer Tagung am 29. August 2012 vorzulegen. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen ist regelmäßig über den Sachstand zu berichten. Berlin, den 06.03.2012 Einreicher: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen gez. Rona Tietje gez. Roland Schröder gez. Daniela Billig gez. Cornelius Bechtler Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN einige ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VII-0111 Begründung: Bereits mehrfach wurden erhebliche Sanierungsbedarfe in diesem Quartier festgestellt. Entgegen der Situation in den benachbarten Quartieren wurde dieses Gebiet nie als Sanierungsgebiet festgesetzt und bekam auch über die Förderung aus dem Programm Stadtumbau Ost nur wenige Finanzmittel zur Verfügung. Gleichzeitig bestehen zahlreiche städtebauliche und gestalterische Defizite, die es zu erfassen und zu beheben gilt. Insofern ist der besondere städtebauliche Handlungsbedarf zu erfassen und zu bewerten. Im Ergebnis muss verdeutlicht werden, welche Ziele und Maßnahmen nur unter Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung realisiert werden können und welche Konsequenzen das Ausbleiben derartiger Zuwendungen haben wird. Mit den in der Diskussion befindlichen Nutzungsänderungen bzw. der Aufgabe von Nutzungen und (Teil-)Flächen des Vivantes-Klinikums im Zentralen Bereich des Quartiers stellt sich darüber hinaus die Frage der weiteren Entwicklung dieses Bereiches. Für den kürzlich von einer Bahntochter veräußerten Bereich der westlichen Teiles des Güterbahnhofs Greifswalder Straße teilt das Bezirksamt mit dem Schlussbericht zur Drucksache VI-1391 unter anderem mit: „Mit Schreiben vom 01.12.2011 teilt das Schulund Sportamt mit, dass ein Fachbedarf für eine 4-zügige Gemeinschaftsschule und für eine allgemeine Sportfläche, u.a. für Fußball und Hockey mit Funktionsgebäude, besteht. Insgesamt ist der Flächenbedarf größer als die gesamte Fläche des ehem. Güterbahnhofs Greifswalder Straße, die von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurde. Das Jugendamt regt an, auch Flächen für eine Skateranlage zu nutzen, da sie unmittelbar an der lärmintensiven Bahnstrecke einen günstigen Standort hätte.“ Insofern besteht für diesen Flächen eine öffentliches Interesse, für das eine konzeptionelle Grundlage geschaffen werden muss. Gleichzeitig sind Gespräche mit dem neuen Eigentümer zu führen, um die Möglichkeiten für ein gemeinsames Vorgehen (Überlassung Teilflächen, notwendiges B-Plan-Verfahren, Änderung Flächennutzungsplan von Berlin. Vor dem Hintergrund der auslaufenden Sanierungsgebiete im Bezirk Pankow sowie der unterdurchschnittlichen Zielerreichung gegenüber anderen Sanierungsgebieten im berlinweiten Vergleich und den im Bezirk Pankow einzuwerbenden Ausgleichsbeträgen hat die Forderung aus finanztechnischer Betrachtung eine erhebliche Berechtigung. Mit den angeregten Untersuchungen soll nunmehr die planerische Grundlage geschaffen werden, um für die integrierte und abgestimmte Entwicklung auch die notwendigen Finanzmittel bereitstellen zu können.