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VzK§13 BA, SB 13. BVV am 06.03.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 13. BVV am 06.03.13.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
16.10.15, 19:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:38

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Inhalt der Datei

2.6 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0111 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 14.03.2012 28.03.2012 06.03.2013 BVV BVV BVV BVV/005/VII BVV/Forts005/VII BVV/013/VII vertagt ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Integriertes Entwicklungskonzept für das Gebiet ThälmannPark/Fröbelstraße Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 22.02.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0111 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .2013 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0111 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Integriertes Entwicklungskonzept für das Gebiet Thälmannpark/Fröbelstraße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der Fortsetzung der 5. Sitzung am 28.03.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0111 – 1. „Das Bezirksamt wird ersucht, für das Quartier zwischen Prenzlauer Allee, Strecke der Ringbahn, Greifswalder Straße und Danziger Straße eine integrierte Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen und die Ergebnisse anschließend in einem städtebaulichen Rahmenplan darzustellen. Die Erstellung des integrierten Entwicklungskonzeptes ist öffentlich auszuschreiben. Die Auftragsvergabe erfolgt unter Einbeziehung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen und ist erst nach dessen Zustimmung zu vergeben. 2. Ziel des Konzeptes ist es, eine ganzheitliche, an öffentlichen und städtebaulichen Handlungsbedarfen orientierte Entwicklung des Quartiers zu ermöglichen. 3. Die notwendigen Bestandsaufnahmen und -analysen sind so vorzunehmen, dass sie den Anforderungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und den §§ 140 und 141 des BauGB an Vorbereitende Untersuchungen entsprechen. 4. Mit dem Entwicklungskonzept sollen die städtebaulichen Missstände erfasst und Vorschläge für deren Behebung unterbreitet werden. Bedarfe der öffentlichen Hand sind zu ermitteln und darzustellen. 5. Insbesondere ist aufzuzeigen,  welcher Sanierungsbedarf bei den Grünflächen (Grünfläche „Danziger Patz“, Fröbelplatz, Grünzug Prenzlauer Allee/ Planetarium bis Thälmannpark und sei-ne Verbindung zum Anton-Saefkow-Park, Thälmannpark) vorliegt und ob ein Defizit an Spielplätzen besteht;  welche Sanierungs- und Erweiterungsbedarfe bei den Kindertagesstätten, Schulen, Sport und generationsübergreifenden Angeboten vorhanden ist;  ob und wie der bereits ermittelt Sanierungs- und Umbaubedarf für das Kulturensemble Thälmannpark noch reduziert und Mittel der Städtebauförderung dafür in Anspruch genommen werden können;  welche Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sinnvoller Weise am Standort Fröbelstraße verbleiben müssen, da sie entweder über den entsprechenden Publikumsverkehr verfügen oder die verwaltungsinterne Abläufe für diesen Standort sprechen. Dabei ist auch festzustellen, für welche noch nicht hier vorhandenen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge dieser Standort geeignet ist und welche Flächen für derartige Nutzungen in Frage kommen;  (Nach-)Nutzungsmöglichkeiten für das bzw. Teile des Vivantes-Klinikums bestehen und welcher Sanierungs- bzw. Umbaubedarf sich daraus ergibt;  wie hoch der Sanierungsbedarf an den Wohngebäuden entlang der Ella-Kay- Straße, der Lili-Hennoch-Straße und der Danziger Straße ist und welche Pläne zur Sanierung seitens der Eigentümer bestehen;  welcher Bedarf für öffentliche Nutzungen im westlich der Greifswalder Straße gelegenen Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs besteht;  ob es in diesem Quartier geeignete Flächen für den Neubau von Mitwohnungsbau gibt und welche besonderen Bedarfe für Wohnungsraum bestehen. 6. In die verschiedenen Phasen des Erstellungsprozesses der Entwicklungskonzeption sind die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers sowie weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen und die Mitglieder der BVV durch öffentliche Veranstaltungen bzw. Bürgerwerkstätten interaktiv einzubinden. Mit den nicht-öffentlichen Eigentümern der Flächen sind zuvor leitfadengestützte Interviews über deren Vorstellungen zu führen. 7. Gleichzeitig wird das Bezirksamt ersucht, gegenüber der Senatsverwaltung die Aufnahme der Arbeiten in geeigneter Form anzuzeigen und zu verdeutlichen, dass für die Sicherung und Entwicklung der öffentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie die Behebung der städtebaulichen Missstände nur mit einer erheblichen Unterstützung durch Mittel aus der Städtebauförderung erfolgen kann. Dementsprechend ist der Senatsverwaltung vorzuschlagen den gesamten Bereich oder größere Teilflächen als Sanierungsgebiet nach § 136ff BauGB festzulegen. 8. Ein erster Bericht ist der BVV zu ihrer Tagung am 29. August 2012 vorzulegen. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen ist regelmäßig über den Sachstand zu berichten.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die gutachterlichen Leistungen gemäß Drucksache Nr. VII-0111 sind im Zeitraum November/Dezember 2012 vom Stadtentwicklungsamt ausgeschrieben worden. Die Leistungsbeschreibung enthielt die in der Drucksache VII-0111 beschriebenen Inhalte und Verfahrensschritte und wurde zudem mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgestimmt sowie vor Ausschreibung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen der BVV Pankow zur Kenntnis gegeben. Insgesamt haben sich sechs qualifizierte Büros auf die Aufgabenstellung beworben, der Zuschlag ging an das Büro Stattbau GmbH. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung