Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA, SB 13. BVV am 06.03.13.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
16.10.15, 19:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:38
Stichworte
Inhalt der Datei
2.6
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0111
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktionen SPD und Bündnis
90/Die Grünen
Beratungsfolge:
14.03.2012
28.03.2012
06.03.2013
BVV
BVV
BVV
BVV/005/VII
BVV/Forts005/VII
BVV/013/VII
vertagt
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Integriertes Entwicklungskonzept für das Gebiet ThälmannPark/Fröbelstraße
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 22.02.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0111
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2013
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0111
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Integriertes Entwicklungskonzept für das Gebiet Thälmannpark/Fröbelstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der Fortsetzung der 5. Sitzung am 28.03.2012 angenommenen
Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0111 –
1.
„Das Bezirksamt wird ersucht, für das Quartier zwischen Prenzlauer Allee, Strecke
der Ringbahn, Greifswalder Straße und Danziger Straße eine integrierte
Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen und die Ergebnisse anschließend in
einem städtebaulichen Rahmenplan darzustellen. Die Erstellung des integrierten
Entwicklungskonzeptes ist öffentlich auszuschreiben. Die Auftragsvergabe erfolgt
unter Einbeziehung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen und
ist erst nach dessen Zustimmung zu vergeben.
2.
Ziel des Konzeptes ist es, eine ganzheitliche, an öffentlichen und städtebaulichen
Handlungsbedarfen orientierte Entwicklung des Quartiers zu ermöglichen.
3.
Die notwendigen Bestandsaufnahmen und -analysen sind so vorzunehmen, dass
sie den Anforderungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und den §§ 140
und 141 des BauGB an Vorbereitende Untersuchungen entsprechen.
4.
Mit dem Entwicklungskonzept sollen die städtebaulichen Missstände erfasst und
Vorschläge für deren Behebung unterbreitet werden. Bedarfe der öffentlichen
Hand sind zu ermitteln und darzustellen.
5.
Insbesondere ist aufzuzeigen,
welcher Sanierungsbedarf bei den Grünflächen (Grünfläche „Danziger Patz“,
Fröbelplatz, Grünzug Prenzlauer Allee/ Planetarium bis Thälmannpark und sei-ne
Verbindung zum Anton-Saefkow-Park, Thälmannpark) vorliegt und ob ein Defizit
an Spielplätzen besteht;
welche Sanierungs- und Erweiterungsbedarfe bei den Kindertagesstätten,
Schulen, Sport und generationsübergreifenden Angeboten vorhanden ist;
ob und wie der bereits ermittelt Sanierungs- und Umbaubedarf für das
Kulturensemble Thälmannpark noch reduziert und Mittel der Städtebauförderung
dafür in Anspruch genommen werden können;
welche Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sinnvoller Weise am
Standort Fröbelstraße verbleiben müssen, da sie entweder über den entsprechenden Publikumsverkehr verfügen oder die verwaltungsinterne Abläufe für
diesen Standort sprechen. Dabei ist auch festzustellen, für welche noch nicht hier
vorhandenen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge dieser Standort
geeignet ist und welche Flächen für derartige Nutzungen in Frage kommen;
(Nach-)Nutzungsmöglichkeiten für das bzw. Teile des Vivantes-Klinikums
bestehen und welcher Sanierungs- bzw. Umbaubedarf sich daraus ergibt;
wie hoch der Sanierungsbedarf an den Wohngebäuden entlang der Ella-Kay-
Straße, der Lili-Hennoch-Straße und der Danziger Straße ist und welche Pläne
zur Sanierung seitens der Eigentümer bestehen;
welcher Bedarf für öffentliche Nutzungen im westlich der Greifswalder Straße
gelegenen Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs besteht;
ob es in diesem Quartier geeignete Flächen für den Neubau von Mitwohnungsbau
gibt und welche besonderen Bedarfe für Wohnungsraum bestehen.
6.
In die verschiedenen Phasen des Erstellungsprozesses der
Entwicklungskonzeption sind die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers
sowie weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen und die
Mitglieder der BVV durch öffentliche Veranstaltungen bzw. Bürgerwerkstätten
interaktiv einzubinden. Mit den nicht-öffentlichen Eigentümern der Flächen sind
zuvor leitfadengestützte Interviews über deren Vorstellungen zu führen.
7.
Gleichzeitig wird das Bezirksamt ersucht, gegenüber der Senatsverwaltung die
Aufnahme der Arbeiten in geeigneter Form anzuzeigen und zu verdeutlichen, dass
für die Sicherung und Entwicklung der öffentlichen Einrichtungen der
Daseinsvorsorge sowie die Behebung der städtebaulichen Missstände nur mit
einer erheblichen Unterstützung durch Mittel aus der Städtebauförderung erfolgen
kann. Dementsprechend ist der Senatsverwaltung vorzuschlagen den gesamten
Bereich oder größere Teilflächen als Sanierungsgebiet nach § 136ff BauGB
festzulegen.
8.
Ein erster Bericht ist der BVV zu ihrer Tagung am 29. August 2012 vorzulegen.
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen ist regelmäßig über den
Sachstand zu berichten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die gutachterlichen Leistungen gemäß Drucksache Nr. VII-0111 sind im Zeitraum
November/Dezember 2012 vom Stadtentwicklungsamt ausgeschrieben worden. Die
Leistungsbeschreibung enthielt die in der Drucksache VII-0111 beschriebenen Inhalte
und Verfahrensschritte und wurde zudem mit der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt abgestimmt sowie vor Ausschreibung dem Ausschuss für
Stadtentwicklung und Grünanlagen der BVV Pankow zur Kenntnis gegeben.
Insgesamt haben sich sechs qualifizierte Büros auf die Aufgabenstellung beworben, der
Zuschlag ging an das Büro Stattbau GmbH.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung