Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Antrag 2. Ausfertigung Fraktionen Linke und Piraten 10. BVV am 07.11.12.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
16.10.15, 19:42
Aktualisiert
27.01.18, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Ausfertigung
1.42
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VII-0280
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Antrag
Linksfraktion und Piratenfraktion
Beratungsfolge:
07.11.2012
BVV
BVV/010/VII
Betreff: Beschluss des BEA Pankow zum Grundschulessen
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow begrüßt den Beschluss des
Bezirkselternausschusses Pankow vom 25.10.12 zum Grundschulessen ausdrücklich
und fordert das Bezirksamt auf, sich bei den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend
und Wissenschaft und Finanzen dafür einzusetzen, dass das Grundschulessen
auskömmlich und zeitgemäß finanziert wird.
Berlin, den 06.11.2012
Einreicher: Linksfraktion und Piratenfraktion
Gez. Kathrin Schulz (Linksfraktion)
Jan Schrecker (Piratenfraktion)
siehe 4. Ausfertigung
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
2. Ausfertigung
Drs. VII-0280
Begründung:
Die bisherige Praxis der Vergabe (europaweit) und die Ermittlung/Festsetzung der
Essenskosten entsprechen in keinster Weise den Erfordernissen. Dies belegt die von
der SenBJW in Auftrag gegebene HAW-Studie (Beurteilung der Kosten- und
Preisstrukturen für das Bundesland Berlin unter Berücksichtigung des
Qualitätsstandards in der Schulverpflegung; Hochschule für Angewandte
Wissenschaften Hamburg von Prof. Ulrike Arens-Azevêdo, Dipl. oec. troph. Meike
Ernestine Tecklenburg).
www.berlin.de/sen/bildung/besondere_angebote/gute_gesunde_schule/
Ernährung als wesentlicher Bestandteil menschlichen Lebens nimmt in der Schule
einen hohen Stellenwert ein. Kinder besuchen in der verlässlichen Halbtagsgrundschule
(VHG) oder im offenen Ganztagsbetrieb mit und ohne Hortbetrieb die Schule
grundsätzlich bis 13:30 Uhr, geschlossene Ganztagsschulen betreuen Kinder bis 16:00
Uhr.