Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA; ZB 13. BVV am 06.03.13.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
16.10.15, 19:42
Aktualisiert
27.01.18, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
2.25
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VII-0280
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Beratungsfolge:
07.11.2012
06.03.2013
BVV
BVV
BVV/010/VII
BVV/013/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Beschluss des BEA Pankow zum Grundschulessen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
SIEHE ANLAGE
Berlin, den 26.02.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0280
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.02.2013
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0280/12
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Beschluss des BEA Pankow zum Grundschulessen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Tagung am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0280/12.
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow begrüßt den Beschluss des
Bezirkselternausschusses Pankow vom 25.10.2012 zum Grundschulessen ausdrücklich
und fordert das Bezirksamt auf, sich bei den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend
und Wissenschaft und Finanzen dafür einzusetzen, dass das Grundschulessen
auskömmlich und zeitgemäß finanziert wird.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat sich in verschiedenen Gremien für eine auskömmliche und
zeitgemäße Finanzierung des Schulessens in Verbindung mit Qualitätsverbesserungen
eingesetzt. Ein sich im Gesetzgebungsverfahren befindender Entwurf des „Gesetzes
über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ wurde dem Rat der
Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt.
Kern des Gesetzentwurfs sind einerseits eine auskömmliche Finanzierung und
andererseits Eckpunkte einer umfassenden Qualitätsverbesserung für das
Schulmittagessen.
Das Gesamtkonzept sieht ein verbindlich einzuführendes und berlinweit einheitliches
Ausschreibungsverfahren vor. Pro Mittagessen soll künftig ein Festpreis von 3,25 €
zugrunde gelegt werden. Ausgehend von dem derzeitigen Tagespreis von
durchschnittlich 2 € pro Mittagessen stehen damit 1,25 € zusätzlich für eine
Qualitätsverbesserung des Essens zur Verfügung. Gleichfalls ist vorgesehen, die von
den Eltern zu leistenden Kostenbeteiligungen anzupassen und durch Rechtsvorschrift
verbindlich festzulegen. Die monatliche Kostenbeteiligung für Kinder an der
Ganztagsschule der Primarstufe in der gebundenen und offenen Form ist im
Gesetzentwurf mit 37 € pro Monat verbindlich beziffert.
Zur Sicherung und Umsetzung der Qualität des Schulessens sollen als
Mindestanforderungen die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung e.V. (DGE) zugrunde gelegt werden.
Die Schulkonferenzen werden mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet. U. A. werden
ihnen Anhörungsrechte bei der Auswahl der Essensanbieter gewährt und sie sollen
zukünftig Mittagessensausschüsse einrichten.
Die vorgesehenen Gesetzesänderungen sollen am 1. August 2013 - zu Beginn des
kommenden Schuljahres - in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt sollen auch die
berlinweiten Ausschreibungsverfahren für das schulische Mittagessen beginnen. Die
qualitative Umstellung des Schulmittagessens und die Erhöhung der Kostenbeiträge
sollen zum zweiten Schulhalbjahr 2013/14 erfolgen.
Die endgültigen gesetzlichen Regelungen bleiben abzuwarten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Bei gleichbleibender Jahresmenge - ohne Berücksichtigung steigender Schülerzahlen –
von rund 1.975.000 Portionen und einem Portionspreis i. H. v. 3,25 € würde ein
Haushaltsvolumen von rund 6.419.000 € benötigt werden. Daraus resultiert im Bezirk
Pankow ein zusätzlicher Bedarf gegenüber dem Haushaltsjahr 2012 i. H. v. ca. 1,4 Mio
€.
Die Einführung einer Qualitätskontrolle in Verantwortung der Bezirke soll im
Schulgesetz als Aufgabe der bezirklichen Schulträger festgeschrieben werden. Hierfür
ist die Bereitstellung zusätzlicher Personalmittel erforderlich.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für
Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport