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VzK§13 BA; ZB 13. BVV am 06.03.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 BA; ZB 13. BVV am 06.03.13.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
16.10.15, 19:42
Aktualisiert
27.01.18, 21:28

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Inhalt der Datei

2.25 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VII-0280 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Beratungsfolge: 07.11.2012 06.03.2013 BVV BVV BVV/010/VII BVV/013/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Beschluss des BEA Pankow zum Grundschulessen Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: SIEHE ANLAGE Berlin, den 26.02.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0280 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .02.2013 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0280/12 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht Beschluss des BEA Pankow zum Grundschulessen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 10. Tagung am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0280/12. Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow begrüßt den Beschluss des Bezirkselternausschusses Pankow vom 25.10.2012 zum Grundschulessen ausdrücklich und fordert das Bezirksamt auf, sich bei den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft und Finanzen dafür einzusetzen, dass das Grundschulessen auskömmlich und zeitgemäß finanziert wird. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt hat sich in verschiedenen Gremien für eine auskömmliche und zeitgemäße Finanzierung des Schulessens in Verbindung mit Qualitätsverbesserungen eingesetzt. Ein sich im Gesetzgebungsverfahren befindender Entwurf des „Gesetzes über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ wurde dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt. Kern des Gesetzentwurfs sind einerseits eine auskömmliche Finanzierung und andererseits Eckpunkte einer umfassenden Qualitätsverbesserung für das Schulmittagessen. Das Gesamtkonzept sieht ein verbindlich einzuführendes und berlinweit einheitliches Ausschreibungsverfahren vor. Pro Mittagessen soll künftig ein Festpreis von 3,25 € zugrunde gelegt werden. Ausgehend von dem derzeitigen Tagespreis von durchschnittlich 2 € pro Mittagessen stehen damit 1,25 € zusätzlich für eine Qualitätsverbesserung des Essens zur Verfügung. Gleichfalls ist vorgesehen, die von den Eltern zu leistenden Kostenbeteiligungen anzupassen und durch Rechtsvorschrift verbindlich festzulegen. Die monatliche Kostenbeteiligung für Kinder an der Ganztagsschule der Primarstufe in der gebundenen und offenen Form ist im Gesetzentwurf mit 37 € pro Monat verbindlich beziffert. Zur Sicherung und Umsetzung der Qualität des Schulessens sollen als Mindestanforderungen die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) zugrunde gelegt werden. Die Schulkonferenzen werden mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet. U. A. werden ihnen Anhörungsrechte bei der Auswahl der Essensanbieter gewährt und sie sollen zukünftig Mittagessensausschüsse einrichten. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen sollen am 1. August 2013 - zu Beginn des kommenden Schuljahres - in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt sollen auch die berlinweiten Ausschreibungsverfahren für das schulische Mittagessen beginnen. Die qualitative Umstellung des Schulmittagessens und die Erhöhung der Kostenbeiträge sollen zum zweiten Schulhalbjahr 2013/14 erfolgen. Die endgültigen gesetzlichen Regelungen bleiben abzuwarten. Haushaltsmäßige Auswirkungen Bei gleichbleibender Jahresmenge - ohne Berücksichtigung steigender Schülerzahlen – von rund 1.975.000 Portionen und einem Portionspreis i. H. v. 3,25 € würde ein Haushaltsvolumen von rund 6.419.000 € benötigt werden. Daraus resultiert im Bezirk Pankow ein zusätzlicher Bedarf gegenüber dem Haushaltsjahr 2012 i. H. v. ca. 1,4 Mio €. Die Einführung einer Qualitätskontrolle in Verantwortung der Bezirke soll im Schulgesetz als Aufgabe der bezirklichen Schulträger festgeschrieben werden. Hierfür ist die Bereitstellung zusätzlicher Personalmittel erforderlich. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport