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VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 16 BVV am 28.08.2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 16 BVV am 28.08.2013.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
16.10.15, 19:42
Aktualisiert
27.01.18, 21:28

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Inhalt der Datei

2.19 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VII-0280 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Beratungsfolge: 07.11.2012 06.03.2013 28.08.2013 BVV BVV BVV BVV/010/VII BVV/013/VII BVV/016/VII ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Beschluss des BEA Pankow zum Grundschulessen Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: SIEHE ANLAGE Berlin, den 19.08.2013 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VII-0280 .08.2013 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0280/12 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Beschluss des BEA Pankow zum Grundschulessen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 10. Tagung am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0280/12. Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow begrüßt den Beschluss Bezirkselternausschusses Pankow vom 25.10.2012 zum Grundschulessen ausdrücklich fordert das Bezirksamt auf, sich bei den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend Wissenschaft und Finanzen dafür einzusetzen, dass das Grundschulessen auskömmlich zeitgemäß finanziert wird. des und und und wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin am 9. Juli 2013 erschienene Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens vom 26. Juni 2013 tritt am 1. August 2013 in Kraft. Ferner tritt die Regelung zur monatlichen Kostenbeteiligung für die Eltern in Höhe von 37 € am 1. Februar 2014 in Kraft. Haushaltsmäßige Auswirkungen Im Rahmen der Globalsumme 2014/2015 erhielten die Bezirke für das Beköstigungsprodukt der Hortbetreuung einen Zuweisungspreis von 3,30 €. Das Produktbudget wurde ohne Plafondserhöhung mit der 1. technischen Fortschreibung der Globalsumme 2014/2015 außerhalb der Normierung zugewiesen, so dass de facto nur 3,11 € zur Verfügung stehen. Im Entwurf des Haushaltsplans 2014/2015 wurden die Erhöhung des Portionspreises und die Erhöhung der Elternbeiträge in den Kapiteln für Grundschulen, Sonderschulen und Gemeinschaftsschulen bei 51420 bzw. 11110 veranschlagt. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport