Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 16 BVV am 28.08.2013.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
16.10.15, 19:42
Aktualisiert
27.01.18, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
2.19
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VII-0280
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Beratungsfolge:
07.11.2012
06.03.2013
28.08.2013
BVV
BVV
BVV
BVV/010/VII
BVV/013/VII
BVV/016/VII
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Beschluss des BEA Pankow zum Grundschulessen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
SIEHE ANLAGE
Berlin, den 19.08.2013
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VII-0280
.08.2013
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VII-0280/12
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Beschluss des BEA Pankow zum Grundschulessen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Tagung am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0280/12.
Die
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow
begrüßt
den
Beschluss
Bezirkselternausschusses Pankow vom 25.10.2012 zum Grundschulessen ausdrücklich
fordert das Bezirksamt auf, sich bei den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend
Wissenschaft und Finanzen dafür einzusetzen, dass das Grundschulessen auskömmlich
zeitgemäß finanziert wird.
des
und
und
und
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin am 9. Juli 2013 erschienene Gesetz über die
Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens vom 26. Juni 2013 tritt am 1. August 2013 in
Kraft. Ferner tritt die Regelung zur monatlichen Kostenbeteiligung für die Eltern in Höhe von 37
€ am 1. Februar 2014 in Kraft.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Im Rahmen der Globalsumme 2014/2015 erhielten die Bezirke für das Beköstigungsprodukt der
Hortbetreuung einen Zuweisungspreis von 3,30 €.
Das Produktbudget wurde ohne Plafondserhöhung mit der 1. technischen Fortschreibung der
Globalsumme 2014/2015 außerhalb der Normierung zugewiesen, so dass de facto nur 3,11 €
zur Verfügung stehen.
Im Entwurf des Haushaltsplans 2014/2015 wurden die Erhöhung des Portionspreises und die
Erhöhung der Elternbeiträge in den Kapiteln für Grundschulen, Sonderschulen und
Gemeinschaftsschulen bei 51420 bzw. 11110 veranschlagt.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für
Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport