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2. Ausfertigung VzB BA, 14. BVV am 24.04.13.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
2. Ausfertigung VzB BA, 14. BVV am 24.04.13.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
16.10.15, 19:43
Aktualisiert
27.01.18, 21:51

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Inhalt der Datei

2. Ausfertigung 1.15 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt VII-0412 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 24.04.2013 BVV BVV/014/VII Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen/ Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 Die BVV möge beschließen: Siehe Anlage -Anzahl der Schöffen hat sich geändert- Berlin, den 16.04.2013 Einreicher: Bezirksamt ÄNDERUNG DES EINREICHERS IN DER ANLAGE 2  Seite 12, Nr. 53 (Status „erfasst“)– streichen  Seite 47, Nr. 211 (Status „vorläufig“)- streichen Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG MEHRHEITLICH 45 JA NEIN 4 ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für 2. Ausfertigung Drs. VII-0412 Begründung: Bezirksamt Pankow von Berlin .04.2013 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die in der Anlage 1 enthaltenen Personen sind nicht in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 aufzunehmen. 2. In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 sind die in der Anlage 2 aufgeführten Personen aufzunehmen. 3. Begründung Die Gemeinde (in Berlin die jeweiligen Bezirke) stellt gem. § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffinnen/Schöffen (s. Anlage 2) auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung (in Berlin die BVV), mindestens jedoch die Zustimmung der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Gem. § 36 Abs. 4 GVG sind in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen nach § 43 GVG bestimmt sind. Die Bestimmung der Schöffenzahl und die Verteilung auf die Bezirke erfolgt durch den Präsidenten des Landgerichts und den Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Gemeinden (in Berlin die Bezirke). Die Zahl der Schöffinnen/Schöffen und der Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen für den Bezirk Pankow wurde wie folgt festgelegt: Landgericht: 127 Schöffen 207 Hilfsschöffen 2. Ausfertigung Amtsgericht: 55 Schöffen 101 Hilfsschöffen Insgesamt sind gem. § 36 Abs. 4 GVG in die Vorschlagsliste somit mindestens 980 Personen aufzunehmen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten. Die Anlagen sollen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht elektronisch veröffentlicht werden um eine Weiterverarbeitung, Speicherung und Weitergabe der persönlichen Daten zu verhindern. Die Veröffentlichung der persönlichen Daten der 982 Bewerber/innen soll daher lediglich in der aufzulegenden Vorschlagsliste in Papierform zu jedermanns Einsicht im Rathaus Pankow erfolgen. Die Anlage 1 enthält Personen aus dem Bestand der Zufallsliste (Stichtag 31.01.2013), bei denen Gründe nach den §§ 32 – 35 GVG vorliegen (unfähig zu dem Amt eines Schöffen nach § 32; Personen die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen auf Grundlage der §§ 33 und 34; Personen die die Berufung zum Amt eines Schöffen ablehnen dürfen nach § 35) die einer Aufnahme in die Vorschlagsliste entgegenstehen. Die BVV entscheidet hier darüber, dass diese Personen nicht in die Vorschlagsliste mit aufzunehmen sind. Die Anlage 2 enthält alle Personen, die sich freiwillig um ein Schöffenamt beworben haben und Personen, die anhand der Zufallsliste als Schöffe/in ausgewählt wurden und bei denen keine Ablehnungsgründe nach den §§ 32 – 35 GVG vorliegen. Nach Beschlussfassung durch die BVV ist die Vorschlagsliste gem. § 36 Abs. 3 GVG in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Die Auflage der Vorschlagsliste erfolgt vom 29.04.2013 – 03.05.2013 im Rathaus Pankow. Der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen. Nach Abschluss der Auflagefrist ist die Vorschlagsliste nebst Einsprüchen sowie eine beglaubigte Abschrift der Sitzungsniederschrift über das Abstimmungsergebnis in der BVV durch die BVV – Vorsteherin an den Richter beim Amtsgericht des Bezirks zu übersenden. 4. Rechtsgrundlage §§ 31 – 39 GVG § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG § 16 Abs. 1 c BezVG 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine 2. Ausfertigung 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine 8. Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice