Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
2. Ausfertigung VzB BA, 14. BVV am 24.04.13.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
16.10.15, 19:43
Aktualisiert
27.01.18, 21:51
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Ausfertigung
1.15
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt
VII-0412
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
24.04.2013
BVV
BVV/014/VII
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen/ Schöffen für
die Geschäftsjahre 2014 - 2018
Die BVV möge beschließen:
Siehe Anlage
-Anzahl der Schöffen hat sich geändert-
Berlin, den 16.04.2013
Einreicher: Bezirksamt
ÄNDERUNG DES EINREICHERS IN DER
ANLAGE 2
Seite 12, Nr. 53 (Status „erfasst“)– streichen
Seite 47, Nr. 211 (Status „vorläufig“)- streichen
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
45
JA
NEIN
4
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
2. Ausfertigung
Drs. VII-0412
Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin
.04.2013
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die
Geschäftsjahre 2014 – 2018
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Die in der Anlage 1 enthaltenen Personen sind nicht in die Vorschlagsliste für die
Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 aufzunehmen.
2. In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre
2014 – 2018 sind die in der Anlage 2 aufgeführten Personen aufzunehmen.
3. Begründung
Die Gemeinde (in Berlin die jeweiligen Bezirke) stellt gem. § 36 Abs. 1
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für
Schöffinnen/Schöffen (s. Anlage 2) auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die
Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung (in
Berlin die BVV), mindestens jedoch die Zustimmung der Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl erforderlich.
Gem. § 36 Abs. 4 GVG sind in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele
Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen nach
§ 43 GVG bestimmt sind. Die Bestimmung der Schöffenzahl und die Verteilung auf die
Bezirke erfolgt durch den Präsidenten des Landgerichts und den Präsidenten des
Amtsgerichts Tiergarten in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Gemeinden (in Berlin
die Bezirke). Die Zahl der Schöffinnen/Schöffen und der Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen
für den Bezirk Pankow wurde wie folgt festgelegt:
Landgericht:
127 Schöffen
207 Hilfsschöffen
2. Ausfertigung
Amtsgericht:
55 Schöffen
101 Hilfsschöffen
Insgesamt sind gem. § 36 Abs. 4 GVG in die Vorschlagsliste somit mindestens 980
Personen aufzunehmen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach
Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss
Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift
und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.
Die Anlagen sollen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht elektronisch veröffentlicht
werden um eine Weiterverarbeitung, Speicherung und Weitergabe der persönlichen
Daten zu verhindern. Die Veröffentlichung der persönlichen Daten der 982
Bewerber/innen soll daher lediglich in der aufzulegenden Vorschlagsliste in Papierform
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Pankow erfolgen.
Die Anlage 1 enthält Personen aus dem Bestand der Zufallsliste (Stichtag 31.01.2013),
bei denen Gründe nach den §§ 32 – 35 GVG vorliegen (unfähig zu dem Amt eines
Schöffen nach § 32; Personen die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden
sollen auf Grundlage der §§ 33 und 34; Personen die die Berufung zum Amt eines
Schöffen ablehnen dürfen nach § 35) die einer Aufnahme in die Vorschlagsliste
entgegenstehen. Die BVV entscheidet hier darüber, dass diese Personen nicht in die
Vorschlagsliste mit aufzunehmen sind.
Die Anlage 2 enthält alle Personen, die sich freiwillig um ein Schöffenamt beworben
haben und Personen, die anhand der Zufallsliste als Schöffe/in ausgewählt wurden und
bei denen keine Ablehnungsgründe nach den §§ 32 – 35 GVG vorliegen.
Nach Beschlussfassung durch die BVV ist die Vorschlagsliste gem. § 36 Abs. 3 GVG in
der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Die Auflage der
Vorschlagsliste erfolgt vom 29.04.2013 – 03.05.2013 im Rathaus Pankow. Der
Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.
Nach Abschluss der Auflagefrist ist die Vorschlagsliste nebst Einsprüchen sowie eine
beglaubigte Abschrift der Sitzungsniederschrift über das Abstimmungsergebnis in der
BVV durch die BVV – Vorsteherin an den Richter beim Amtsgericht des Bezirks zu
übersenden.
4. Rechtsgrundlage
§§ 31 – 39 GVG
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG
§ 16 Abs. 1 c BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
2. Ausfertigung
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,
Umwelt und Bürgerservice